Rettungsschirm: Verfassungsgericht entscheidet im September über ESM
Die Bundesregierung drängte auf ein schnelles Verfahren der Karlsruher Richter über den Euro-Rettungsschirm. Nun steht der Zeitpunkt für das Urteil fest.
© Alex Domansk/Reuters

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Das gab das Gericht bekannt.
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht den Termin frühzeitig bekannt gegeben hat. "Nicht die Verfassungsrichter haben zu verantworten, dass der geplante Start für den ESM bereits verstrichen ist", sagte Oppermann. Es sei Kanzlerin Angela Merkel gewesen, die monatelang nicht mit der Opposition über ESM und Fiskalpakt verhandeln wollte, obwohl sie längst gewusst habe, dass sie die Stimmen der Opposition für das Erreichen der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag brauche.
"Erhebliche Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen"
Die Bundesregierung drängte zwar auf eine schnelle Entscheidung, war jedoch bereit, eine Verschiebung um einige Wochen zu akzeptieren. Das Verfassungsgericht hatte zu Beginn der Verhandlung den Bevollmächtigten der Bundesregierung, Ulrich Häde, gefragt, wie viel Zeit für eine gründlichere Prüfung bleibe, ohne dass es zu negativen Folgen auf den Märkten komme. Häde antwortete, das Gericht könne zu seinem Ergebnis auch in einer Prüfung kommen, die einige Wochen über die sonst übliche Drei-Wochen-Spanne hinausgehe.
Mehrere Gruppen von Klägern haben Verfassungsbeschwerden gegen die beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung eingelegt. Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein Mehr Demokratie, dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte im Verfahren vor schwerwiegenden Konsequenzen, falls das Bundesverfassungsgericht den ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppt oder verzögert. Ein Stopp des Rettungsschirms könnte zu "erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen.
So könne es zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen, dies bringe nicht absehbare Gefahren auch für die deutsche Wirtschaft, wie etwa im Krisenjahr 2009, sagte der Minister.






entscheidet sich für Deutschland an diesem Tag im September.
Hoffen wir das das BVG weise handelt und im Sinne des GG.
Bie der Entscheidung sollten nervöse Märkte und Zockerbanken keine Rolle spielen. IM GG spielen sie diese auch nicht.
Sie sind wirklich naiv, wenn Sie glauben, dass der BVG sich gegen ESM entscheidet.
Ich sprach von Hoffnung, nicht von Glauben. Diesen habe ich schon lange verloren.
Die Mahnung oder Warnung von Schäuble war unangemessen.
Wenn das BVerfG Fiskalpakt und ESM bzw. deren Ratifikation für nicht grundgesetzgemäß erklären sollte, geht das völlig in Ordnung.
Diese Entscheidung ist von der Politik dann hinzunehmen.
http://www.verfassungsbes...
Je mehr das tun, desto besser...
Wir sollten nicht kampflos die Errungenschaften der Demokratie zugunsten der Geldoligarchie aufgeben.
Sie sind wirklich naiv, wenn Sie glauben, dass der BVG sich gegen ESM entscheidet.
Ich sprach von Hoffnung, nicht von Glauben. Diesen habe ich schon lange verloren.
Die Mahnung oder Warnung von Schäuble war unangemessen.
Wenn das BVerfG Fiskalpakt und ESM bzw. deren Ratifikation für nicht grundgesetzgemäß erklären sollte, geht das völlig in Ordnung.
Diese Entscheidung ist von der Politik dann hinzunehmen.
http://www.verfassungsbes...
Je mehr das tun, desto besser...
Wir sollten nicht kampflos die Errungenschaften der Demokratie zugunsten der Geldoligarchie aufgeben.
auf die Verwerfungen die Schäuble so fürchtet. Allerdings denke ich, das it einfach nur eine Nebelbombe gewesen. Es wird sich in den zwei Monaten nix ändern. Und die Regierung wird erklären müssen warum sie so überschnell hat alternativlos handeln müssen.
Einfach gruselig dieses Regierung.
Wenn es bis dahin ohne ESM geht, dann geht es doch sicher auch ganz ohne. So alternativlos wie Merkel uns hier die Diktatur aufdrücken will, ist es wohl doch nicht.
Und vielleicht wollen sich die Richter ja nicht einfach so entmachten lassen. Entscheidungen des ESM können ja von keinem Gericht überprüft werden.
Insofern handelt es sich schon um ein "Ermächtigungsgesetz", dass verhindert werden müsste. Denn es gibt überhaupt keinen Grund, soviel Machtbefugnis an einen "Gouverneursrat" abzugeben ohne parlamentarische Kontrolle darüber zu haben.
.. der Bezug zum Grundgesetz sollte nachhaltig sein.
Die Richter tun gut daran nicht eilige Entscheidungen zu treffen, die sie morgen, wie die Regierung möglicherweise, wieder umkehren kann.
Das Volk hat ein Recht darauf, dass die gewählte Regierung nur im Rahmen der Ihr übertragenen Rechte agieren kann.
Die Macht im Staate geht vom Volke aus !
Gut, das sich die Verfassungsrichter nicht von Politikern zur Eile drängeln lassen (Schäuble), sondern sich genau über den ESM beraten, und dann zu einem Urteil kommen.
Gott sei Dank, dass Deutschland solch eine Institution hat. Eine Institution die an Größe nicht übertroffen werden kann. Egal wie das Verfassungsgericht entscheidet, der Rechtstaat Deutschland hat sich wieder bewiesen. In keinem anderen Land der Welt funktioniert ein Gericht so gut wie jenes in Karlsruhe und in keinem anderen Land der Welt werden Entscheidung so detailreich überdacht und akzeptiert wie in Deutschland!
Ab und zu kann das Gericht ja auch mal verteidigt werden ;)
Gericht zumindest zeitlich nicht unter Druck setzen läßt - und danke den Klägern.
Na dann hoffen wir mal, dass die sich in der Zwischenzeit ordentlich damit auseinander- und sich der ganzen Finanzinteressen geleiteten Einflussnahme seitens Schäuble, Juncker und Co. wiedersetzen.
Hoffentlich dienen die werten Herren in Robe dem Grundgesetz und nicht etwa den nebulösen Märkten.
Nicht nur die deutschen Steuerzahler, sondern auch jeder vernunftbegabte Demokrat und Anhänger eines "Europa der Bürger" würde dies gutheißen!
Ich hoffe inständig.
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