Datenweitergabe: Meldegesetz soll in Absprache mit Ämtern geändert worden sein
Der Wunsch zur Änderung des Meldegesetzes ging von den Behörden aus, sagt CSU-Politiker Uhl. Die könnten nicht jeden Bürger um Erlaubnis zur Datenweitergabe bitten.
Die umstrittenen Änderungen im Meldegesetz sind nach Angaben von CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl auf Wunsch der Meldeämter eingefügt worden. Die jetzige Form, bei der Bürger einer Weitergabe ihrer Daten durch Behörden ausdrücklich widersprechen – statt wie von der Bundesregierung zunächst geplant – zustimmen müssen, sei in Absprache mit den Ämtern entstanden, sagte Uhl im Deutschlandfunk.
Für die Behörden sei es nicht machbar, bei jeder Anfrage erst die Betroffenen um Erlaubnis zu fragen. In einer Stadt wie München kämen pro Jahr rund 100.000 Fälle zusammen. Die meisten Anfragen kommen laut Uhl von Bürgern, die etwa Adressen alter Schulfreunde suchen.
Für die Werbeindustrie seien die Meldeämter dagegen keine lohnende Quelle, weil eine Adressanfrage zehn Euro koste. "Jeder Adresshändler wäre pleite", sagte Uhl. Allerdings bezieht sich die strittige Passage des Gesetzentwurfs ausdrücklich auf solche Firmen. In Paragraf 44 heißt es: "Es ist verboten, Daten aus Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, 1. ohne dass ein solcher Zweck ... bei der Anfrage angegeben wurde, oder 2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."
Die Union weist nun daraufhin, dass dieser Widerspruch keineswegs so wirkungslos sei, wie SPD, Anwälte und Medien behaupteten. Die Berichtigung von Datensätzen von Adresshändlern und Werbern sei "verfassungskonform eng auszulegen". Solche Berichtigungen seien etwa die "Eintragung des Doktortitels nach erfolgreicher Promotion, Namensänderungen wegen Heirat, Zahlendreher bei der Hausnummer, offensichtliche Schreibfehler im Straßennamen oder falsche Postleitzahl und dergleichen." Anders sei das bei komplett falschen Adressen: "Ein Umzug innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Gemeinde kann nach hiesiger Auffassung nicht unter 'Berichtigung' gefasst werden", heißt es bei der Union. Grundlage für diese Auslegung sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006.
Uhl hält angesichts monatelanger Gespräche mit den Experten der Meldeämter eine Zustimmung des Bundesrats für möglich. "Es ist durchaus denkbar, wenn die Leute sich darüber Gedanken machen, was sie da tun", sagte er.
Kein Alleingang der Innenpolitiker
Uhl wies den Vorwurf zurück, der Innenausschuss habe bei der Änderung des Entwurfs einen Alleingang gestartet. Der Änderungsantrag habe 13 Tage vor der Abstimmung im Bundestag jedem Abgeordneten und sogar der Presse vorgelegen. Auch Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner (CSU) hätte informiert sein müssen. Außerdem sei das Bundesinnenministerium bei allen Gesprächen anwesend gewesen.
Inzwischen hat sich die Bundesregierung von dem Gesetz distanziert, im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag soll es geändert werden.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt auf Änderungen des Gesetzes durch den Bundesrat. "Der Regierungsentwurf des Meldegesetzes enthielt bewusst eine Einwilligungslösung. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ausdrücklich Ja zur Verwendung ihrer Daten sagen müssen", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende. Es sei wichtig, "im Bundesrat nochmals intensiv über dieses Thema zu sprechen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz bringe "im Vergleich zur bisherigen unbefriedigenden Rechtslage allerdings auch deutliche Verbesserungen".
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, der derzeitigen Fassung könne man nicht zustimmen. "Das ist ein Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte und der persönlichen Informationen", sagte er. "Wir gehen davon aus, dass wir es im Bundesrat stoppen und gravierend ändern." Auch Baden-Württemberg und das CSU-FDP-regierte Bayern hatten angekündigt, die Zustimmung zu verweigern. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September mit dem Gesetz befassen.






aha, jetzt sind es natürlich die Behörden die Schuld sind. Und wozu soll eine Behörde meine Daten weitergeben, OHNE das ich dem zustimme???
Wer sich die Mühe macht, die Begründungen zu analysieren, wird feststellen, dass Herr Uhl nur Unsinn redet. Und natürlich wird NIE eine Adressfirma die Daten holen, und die GEZ auch nicht und überhaupt...
Die Begründungen sind so perfide, da kann einem nur schlecht werden. Aber unsere Politik will ja nur unser Bestes.
Ja genau das Wollen sie - unser Geld.
Die sollen sich doch mal mit den vorhandenen Gesetzen vertraut machen, bevor sie die Sache immer weiter verkomplizieren. Die Sache ist doch im GG schon genauestens geregelt.
Unverschämt diese von uns bezahlten Gesetztesverdreher.
hahaha...genau dasselbe habe ich auch gedacht, als ich dies gelesen habe...also ich habe nur ein Kopfschütteln dafür! Wer kauft einem sowas bitte schön ab? Halten uns Politiker für so dumm?
Die Art einschließlich Terminauswahl zum Zustandekommen des Gesetzes werden in vielen Medien als Gaunerei von CSU und FDP zum Nutzen der Adressenhändler und Inkassounternehmen bezeichnet.
Wenn dem so wäre, dann müßten die Verantwortlichen auch ebenso offen als Gauner bezeichnet werden können.
Was regiert uns da?!
Ja genau das Wollen sie - unser Geld.
Die sollen sich doch mal mit den vorhandenen Gesetzen vertraut machen, bevor sie die Sache immer weiter verkomplizieren. Die Sache ist doch im GG schon genauestens geregelt.
Unverschämt diese von uns bezahlten Gesetztesverdreher.
hahaha...genau dasselbe habe ich auch gedacht, als ich dies gelesen habe...also ich habe nur ein Kopfschütteln dafür! Wer kauft einem sowas bitte schön ab? Halten uns Politiker für so dumm?
Die Art einschließlich Terminauswahl zum Zustandekommen des Gesetzes werden in vielen Medien als Gaunerei von CSU und FDP zum Nutzen der Adressenhändler und Inkassounternehmen bezeichnet.
Wenn dem so wäre, dann müßten die Verantwortlichen auch ebenso offen als Gauner bezeichnet werden können.
Was regiert uns da?!
Was ich daraus lese ist folgendes: wenn ein Adresshändler meine Adresse will, dann gibt er vor, er wolle einen alten Schulfreund ausfindig machen. Schwupps, 10 Euro gespart. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wieso 100.000 Anfragen nach alten Schulfreunden beim Meldeamt zusammenkommen.
"Anders kann ich mir auch nicht erklären, wieso 100.000 Anfragen nach alten Schulfreunden beim Meldeamt zusammenkommen."
Die Behörden fragen nicht nach, und wahrscheinlich ist es aus Datenschutzgründen verboten aufzuzeichnen wer wann über wen eine Auskunft beantragt. Daher dürften Sie gar nicht mitbekommen, dass Sie hunderttausende alte Schulfreunde haben. War es eine große Schule oder entsprechend viele Wiederholungen?
"Anders kann ich mir auch nicht erklären, wieso 100.000 Anfragen nach alten Schulfreunden beim Meldeamt zusammenkommen."
Die Behörden fragen nicht nach, und wahrscheinlich ist es aus Datenschutzgründen verboten aufzuzeichnen wer wann über wen eine Auskunft beantragt. Daher dürften Sie gar nicht mitbekommen, dass Sie hunderttausende alte Schulfreunde haben. War es eine große Schule oder entsprechend viele Wiederholungen?
Die Behörden "könnten nicht jeden Bürger um Erlaubnis zur Datenweitergabe bitten."
"..die könnne nicht den ganzen Tag mit dem GG unter dem Arm herumlaufen!"
MfG KM
Keine Behörde muss Bürger fragen, ob sie ihre Daten weitergeben darf.
Wenn ohne Einwilligung keine Daten weitergegeben werden, bedeutet das einfach, dass keine Daten weitergegeben werden, es sei denn, eine Einwilligung liegt (schon vor der Anfrage) vor.
Davon, dass die Behörde beim Bürger nochmal nachfragen müsste, ob er auch wirklich nicht einwilligen will, hab' ich bislang noch nichts gehört. Es ist ja gerade der Sinn eines Opt-In-Verfahrens, dass ein Bürger, der sich gegenüber der Meldebehörde nicht zur Datenweitergebe äußert, quasi per Voreinstellung den bestmöglichen Schutz geniesst (das heist alles, dem er widersprechen könnte, wird nicht gemacht.).
Ich kann mir diese Äußerungen nur damit erklären, dass Herr Uhl eine Nebelkerze zünden möchte um das Gesetz vielleicht doch noch in der bestehenden Form zu retten.
"..die könnne nicht den ganzen Tag mit dem GG unter dem Arm herumlaufen!"
MfG KM
Keine Behörde muss Bürger fragen, ob sie ihre Daten weitergeben darf.
Wenn ohne Einwilligung keine Daten weitergegeben werden, bedeutet das einfach, dass keine Daten weitergegeben werden, es sei denn, eine Einwilligung liegt (schon vor der Anfrage) vor.
Davon, dass die Behörde beim Bürger nochmal nachfragen müsste, ob er auch wirklich nicht einwilligen will, hab' ich bislang noch nichts gehört. Es ist ja gerade der Sinn eines Opt-In-Verfahrens, dass ein Bürger, der sich gegenüber der Meldebehörde nicht zur Datenweitergebe äußert, quasi per Voreinstellung den bestmöglichen Schutz geniesst (das heist alles, dem er widersprechen könnte, wird nicht gemacht.).
Ich kann mir diese Äußerungen nur damit erklären, dass Herr Uhl eine Nebelkerze zünden möchte um das Gesetz vielleicht doch noch in der bestehenden Form zu retten.
"Für die Behörden sei es nicht machbar, bei jeder Anfrage erst die Betroffenen um Erlaubnis zu fragen."
Ist es eigentlich darum gegangen? Die Behörde muss ja nicht nachfragen beim Bürger. Wenn kein Opt-In gegeben ist, muss automatisch abgelehnt werden.
Das klingt irgendwie nach billiger Ausrede um noch schnell den schwarzen Peter loszuwerden.
Eine Promotion ändert doch nichts daran, dass ich meine Post bekomme.
"Anders kann ich mir auch nicht erklären, wieso 100.000 Anfragen nach alten Schulfreunden beim Meldeamt zusammenkommen."
Die Behörden fragen nicht nach, und wahrscheinlich ist es aus Datenschutzgründen verboten aufzuzeichnen wer wann über wen eine Auskunft beantragt. Daher dürften Sie gar nicht mitbekommen, dass Sie hunderttausende alte Schulfreunde haben. War es eine große Schule oder entsprechend viele Wiederholungen?
Können ja nicht jeden um Erlaubnis fragen...
Und sich dann noch auf Einzelfälle herausreden wollen, so als müsste man jeden Tag aufs neue die gleichen Leute fragen, nur weil noch ein Adresshändler angefragt hat - dazu fällt mir jetzt wirklich nichts mehr ein! Einmal Zustimmung oder Ablehnung pro Nase müsste doch reichen, oder nicht?
Und das mit den Schulfreunden, das ist doch eher etwas aus der Kategorie Schenkelklopfer?! Oder etwa nicht?! Ich wäre sicher auf ALLES gekommen, um alte Kumpels ausfindig zu machen (Andere fragen, Telefonbuch, Goo*le, einschlägige Portale...), aber beim MELDEAMT?!
Ich muss mir beim (Privat-)Kunden eine SCHRIFTLICHE Einverständniserklärung holen, wenn ich ein Angebot abgeben und dabei seine Adresse auch nur speichern will, sonst komm' ich in Teufels Küche, und die können ja nicht Jeden fragen...
Bitte meinen Zorn zu verzeihen.
Ja genau das Wollen sie - unser Geld.
Die sollen sich doch mal mit den vorhandenen Gesetzen vertraut machen, bevor sie die Sache immer weiter verkomplizieren. Die Sache ist doch im GG schon genauestens geregelt.
Unverschämt diese von uns bezahlten Gesetztesverdreher.
Seine freche Art nun, nachdem er aufgefallen ist, sich reinzuwaschen in dem er die Bürger beschimpft, sie würden Ihre Daten ja schon bei Preisausschreiben weitergeben, zeigt den Geist dieses Herrn.
Bitte Bürger in seinem Wahlkreis, wählt ihn nicht wieder. Das ist die einzige Antwort, die solche Lobbyisten und Bürgerrechtsfeinde verstehen.
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