Geheimdienst: Der Verfassungsschutz braucht eine neue Philosophie
Am Dienstag beraten die Innenminister über den Verfassungsschutz. Dessen Problem ist die schlechte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden, kommentiert F. Jansen.
Es wird in diesen Wochen viel geredet über den Verfassungsschutz, häufig nicht allzu charmant. Der Nachrichtendienst steht seit dem NSU-Desaster derart in der Kritik, dass seine Existenz, so scheint es, nur noch mühsam zu rechtfertigen ist. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen ihn nun reformieren – und die Debatte über eine Abschaffung des Dienstes herunterdimmen. Das ist verständlich und mit Blick auf die innere Sicherheit auch notwendig. Doch noch bleibt fraglich, ob es gelingt.
Bund und Länder müssen jetzt aufeinander zugehen und Absprachen treffen, die zu mehr Effizienz führen. Weiter so wie bisher, das geht nicht. Der Verfassungsschutzverbund braucht einen Paradigmenwechsel, ja eine neue Philosophie des größtmöglichen Miteinanders.
Nun sind Strategiepapiere aus Ländern und Bund öffentlich geworden, die SPD hat sich mit diskussionswürdigen Vorschlägen gemeldet. Was auch auf den Tisch kommt: niemand kann leugnen, dass die Behörden sich besser koordinieren müssen. Das Bundesamt (BfV) sollte nicht nur selektiv, sondern automatisch alle wichtigen Informationen über Extremisten aus den Ländern erhalten – um sie systematisch auswerten zu können und dann die Länder auf Verbindungen aufmerksam zu machen, die erst in der Gesamtschau zu erkennen sind. So hätte der Verfassungsschutz sich zumindest die Frage gestellt, ob die vielen Banküberfälle in Sachsen und das Verschwinden dreier Neonazis in Thüringen zusammenhängen.
Misskredit wegen geschredderter Akten
Was den islamistischen Terrorismus betrifft, funktioniert der Informationsfluss ja auch, zumal sich die Behörden im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum austauschen. Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus, als Reaktion auf die NSU-Katastrophe gebildet, hat die Bewährungsprobe noch vor sich. Es kann das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht ersetzen, nur ergänzen. Vielmehr sollte das Amt, das durch die Affäre um geschredderte Akten pauschal und damit übermäßig in Misskredit geraten ist, gestärkt werden. Sinnvoll wäre, wenn es in einzelnen Fällen länderübergreifende Operationen übernähme und ein umfassendes, gemeinsames Register aller V-Leute eingerichtet würde. Da wäre zu erkennen, wo eine Landesbehörde Lücken hat – und Hilfe benötigt.
Ein größeres Miteinander im Verfassungsschutz bedeutet nicht das Ende des Föderalismus. Was dem Föderalismus wirklich schadet, ist Ineffizienz.







Ersatzlos abschaffen.
nicht nur am Kriterium der Effizienz messen, wenngleich dies durchaus ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Das Problem ist doch aber ein anderes:
Solange man in den Diensten nach wie vor im Wesentlichen
a) nach links und
b) nach Islamisten
Ausschau hält, ist die Blickrichtung verengt. Ferner muss eine Transparenzoffensive her. Dies gilt gegenüber der Öffentlichkeit, aber v.a. zwischen den verschiedenen Diensten und gegenüber der parlamentarischen Kontrolle. Nur so kann verhindert werden, dass ein und der selbe V-Mann mehrere Dienste "abzockt" und so Parteienfinanzierung betreibt.
Die Dienste müssen intern klarer strukturiert sein und "Nähen" von Mitarbeitern mit extremistischem Gruppierungen (wie jetzt in TH bekannt geworden) etc. strikt unterbinden. Ein Bundesbeauftragter für die Nachrichtendienste könnte helfen, ebenso eine klare gesetzliche Regelung zum V-Mann-Einsatz (Register, ev. gerichtliche Genehmigung oder durch das G10-Gremium etc.).
Natürlich arbeiten Geheimdienste geheim. Aber diese Notwendigkeit darf nicht in ihr Gegenteil umschlagen und damit das gefährden, was eigentlich geschützt werden soll, die Demokratie.
CHILLY
Wenn der Verfassungsschutz die Aufgabe hätte unsere Verfassung zu schützen, müßte er ja vor allem die parlamentarischen Verfassungs-Hochverräter jagen und fangen. Die sind aber widerum der oberste Dienstherr des Verfassungsschutzes.
Wie soll also was draus werden die Verfassung zu schützen?
Der Verfaschu sollte sich auf seine Kernaufgabe beschränken: Nämlich jeweils zu überprüfen, ob die beschlossenen Gesetze dem deutschen Grundgesetz entsprechen. Aber das haben die Schlapphüte noch nie gemacht. Da könnte ja jeder kommen! Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die Verfassungswidrigkeit wichtiger Gesetze fest.
Demokratische Organisationen nicht mehr beschnüffeln? Das haben sie immer schon so gemacht!
Seit wann ist denn das von Ihnen beschriebene die "Kernaufgabe des Verfassungsschutzes"? Gesetze auf ihre Verträglichkeit mit unserer Verfassung zu prüfen ist eine juristische Aufgabe, für die das Verfassungsgericht als höchste Instanz (wie von Ihnen ja erwähnt) zuständig ist.
Die Kernaufgabe des Verfassungsschutzes beschreibt das Verfassungsschutzgesetz. Dort steht, unter anderem:
§1: (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. [...]
§2: (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen [...] etc.
Der Verfassungsschutz ist also ein Nachrichtendienst, kein Gericht. Das Verfassungsgericht ist dagegen ein Gericht und kein Nachrichtendienst. So sind die Aufgaben ganz hervorragend geteilt, und der Verfassungsschutz braucht sich auch weiterhin nicht um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen scheren. Um die zu prüfen hat er nämlich gar nicht die Kompetenz.
Ein "verfassungswidriges Gesetz" kann zwar gegen die Verfassung verstoßen - das wird dann i.d.R. vom BVerfG festgestellt - es verstößt damit aber nicht automatisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (gesetzlich definiert im § 4 Abs. 2 BVerfSchG).
Seit wann ist denn das von Ihnen beschriebene die "Kernaufgabe des Verfassungsschutzes"? Gesetze auf ihre Verträglichkeit mit unserer Verfassung zu prüfen ist eine juristische Aufgabe, für die das Verfassungsgericht als höchste Instanz (wie von Ihnen ja erwähnt) zuständig ist.
Die Kernaufgabe des Verfassungsschutzes beschreibt das Verfassungsschutzgesetz. Dort steht, unter anderem:
§1: (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. [...]
§2: (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen [...] etc.
Der Verfassungsschutz ist also ein Nachrichtendienst, kein Gericht. Das Verfassungsgericht ist dagegen ein Gericht und kein Nachrichtendienst. So sind die Aufgaben ganz hervorragend geteilt, und der Verfassungsschutz braucht sich auch weiterhin nicht um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen scheren. Um die zu prüfen hat er nämlich gar nicht die Kompetenz.
Ein "verfassungswidriges Gesetz" kann zwar gegen die Verfassung verstoßen - das wird dann i.d.R. vom BVerfG festgestellt - es verstößt damit aber nicht automatisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (gesetzlich definiert im § 4 Abs. 2 BVerfSchG).
mit einem Verfassungsschutz der wirklich die Verfassung schützt und nicht die bestehende Ordnung? Das wird da wohl gerne mal verwechselt...
>> Wie wäre es zur Abwechslung mit einem Verfassungsschutz der wirklich die Verfassung schützt und nicht die bestehende Ordnung? Das wird da wohl gerne mal verwechselt...>>
Nein, das steht natürlich nicht zur Debatte.
Siehe den ZEIT-Text oben:
"Nun sind Strategiepapiere aus Ländern und Bund öffentlich geworden, die SPD hat sich mit diskussionswürdigen[sic!!!] Vorschlägen gemeldet."
Denn "diskussionswürdig" ist grundsätzlich nur das, was die bestehende Machtverhältnisse so lässt wie sie sind.
Das bildet dann die ganzen "alternativlosen" Wahlmöglichkeiten, für die man alle 4-5 Jahre seine politische Stimme in einer Urne beerdigen kann.
Eine wunderbare Verhöhung der Presse- und Meinungsfreiheit; Zensur ist gar nicht nötig, die durch den Konformitätswillen der Journaille installierte Schere im Kopf macht die komplett überflüssig.
Aber es besteht innerhalb unseres super-freiheitlich-demokratischen System ja immer noch die Möglichkeit, aus 134 verschiedenen Sorten Toilettenpapier auszuwählen, das kompensiert natürlich die Defizite der politischen Partizipation...
>> Wie wäre es zur Abwechslung mit einem Verfassungsschutz der wirklich die Verfassung schützt und nicht die bestehende Ordnung? Das wird da wohl gerne mal verwechselt...>>
Nein, das steht natürlich nicht zur Debatte.
Siehe den ZEIT-Text oben:
"Nun sind Strategiepapiere aus Ländern und Bund öffentlich geworden, die SPD hat sich mit diskussionswürdigen[sic!!!] Vorschlägen gemeldet."
Denn "diskussionswürdig" ist grundsätzlich nur das, was die bestehende Machtverhältnisse so lässt wie sie sind.
Das bildet dann die ganzen "alternativlosen" Wahlmöglichkeiten, für die man alle 4-5 Jahre seine politische Stimme in einer Urne beerdigen kann.
Eine wunderbare Verhöhung der Presse- und Meinungsfreiheit; Zensur ist gar nicht nötig, die durch den Konformitätswillen der Journaille installierte Schere im Kopf macht die komplett überflüssig.
Aber es besteht innerhalb unseres super-freiheitlich-demokratischen System ja immer noch die Möglichkeit, aus 134 verschiedenen Sorten Toilettenpapier auszuwählen, das kompensiert natürlich die Defizite der politischen Partizipation...
Was diese Demokratie benötigt ist eine Organisation
welche uns vor dem Verfassungsschutz schützt.
Ohne wenn und aber.
Wahrscheinlich ist es besser, wenn der Verfassungsschutz schlecht zusammenarbeitet und seine Verhältnisse chaotisch bleiben. Dann kann er immerhin schwieriger durch die Politik missbraucht werden. Dann rutscht vielleicht die ein oder andere Terrorzelle durchs Netz aber das ist immer noch besser, als wenn die Politik die Organisation effektiv zur Verfolgung von Andersdenkenden einsetzen kann.
Am Ende legt eine rote Koalition den Verfassungsschutz noch mit Kampf-gegen-den-Rechts-Initiativen zu einem Antifaschsismusschutz zusammen, um sensible Daten über potentielle "Faschos" mit der Antifa auszutauschen. Oder die Europäische Kommission fordert die Einrichtung einer besonderen Abteilung für europafeindliche Bestrebungen. Wehrhafte Demokratie ist eh Blödsinn, in der Realität wird daraus nur ein wehrhaftes Parteienestablishment. Meinetwegen kann alles so chaotisch bleiben wir bisher. Ein Verfassungsschutz der versagt ist im Zweifel sicherer als ein Verfassungsschutz der funkioniert.
Sinnvoll wäre allenfalls eine getrennte Terrorabwehr, die sich nur mit Anschlägen, aber nicht mit sonstigen politischen Bestrebungen befasst. Also ein Geheimdienst im engeren Sinne, der nur ideologische motivierte Taten mit Gefahr Leib und Leben verfolgt, ohne Gesinnungsschnüffelei.
Grundregeln einer demokratischen Gesellschaft und Verfassungsschutz mit welcher Philosophie auch immer, sind unvereinbar. Verfassungsschutz ist eine Instanz, die einer demokratischen Gesellschaft zu wieder ist, daher gibt es nur eine Lösung - abschaffen.
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