Steuerbetrug: Wie die Politik gegen Datenhehlerei vorgeht
Bisher ist Datenhehlerei ein Schimpfwort, künftig soll es ein Straftatbestand sein. Der Staat soll dennoch auch weiterhin Steuersünder-CDs kaufen dürfen. Von H. Vensky
Stefan Kampeter bezichtigt Nordrhein-Westfalen der "Datenhehlerei". So nennt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium den Ankauf von Schweizer CDs mit Informationen über mutmaßliche Steuerbetrüger. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) muss sich aber keine Sorgen machen, Datenhehlerei ist kein Straftatbestand. Noch nicht: Die Justizminister der Länder wollen genau das ändern.
Bei ihrer Frühjahrskonferenz im Juni einigten sich die Ressortchefs darauf, den neuen Tatbestand ins Strafgesetzbuch zu schreiben. Sie wollten damit eine "Strafbarkeitslücke" schließen, sagte Jörg-Uwe Hahn (FDP). Der hessische Justizminister ist derzeit Chef der Konferenz der Ressortchefs aus Bund und Ländern und treibt den Vorschlag voran.
Bislang nämlich sind Ermittlern die Hände gebunden, wenn sie zum Beispiel auf einem beschlagnahmten Rechner megabyteweise Bankkunden- oder Kreditkartendaten finden. Es ist strafbar, Daten auszuspähen, und wer sie benutzt, um sich zu bereichern, macht sich des Betruges oder des Diebstahls schuldig. Straffrei ist allerdings bisher der Handel mit diesen Daten. Und er ist lukrativ – Experten reden von Umsätzen in Millionenhöhe. Beamte dürfen gegen einen Besitzer solcher Daten gar nicht ermitteln: Ein Anfangsverdacht auf eine Straftat bestünde erst, wenn eine "Verwendungsabsicht" erkennbar wäre.
Deshalb soll Paragraf 259 des Strafgesetzbuches, der den Handel mit Diebesgut unter Strafe stellt, einen Abschnitt 259a hinzubekommen. Hessen holte sich von den anderen Ländern den Auftrag, einen Entwurf zu erarbeiten. Ein Formulierungsvorschlag ist schon durchgesickert: "Wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Strafmaß orientiert sich an der herkömmlichen Hehlerei. Manchen Experten reicht das nicht, weil die potenziellen Schadenssummen höher sind als beim Handel mit geklauten Fernsehern oder Handys. Andererseits liegt die Höchststrafe für den Diebstahl von Daten mit drei Jahren sogar unter dem für physischen Diebstahl (fünf Jahre).
Dass die Länder weiter Steuersünder-CDs kaufen dürfen, soll eigentlich ein Ausnahmetatbestand sicherstellen. So haben es die Minister auf ihrer Konferenz beschlossen. Er könnte in etwa so lauten: "Ausgenommen sind Handlungen, die der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten durch Amtsträger oder von ihnen beauftragte Personen dienen." Das schützt zwar den Finanzbeamten, der die CD kauft – aber ist der Zwischenhändler, der viel Geld mit den Daten verdienen will, eine "beauftragte Person"? Oder könnten nach dem Geschäft die Handschellen klicken?
Manche in Justizkreisen denken über weitere Ausnahmen nach: Whistleblower etwa, also Beschäftigte von Behörden oder Firmen, die Missstände oder kriminelle Machenschaften bei ihrem Arbeitgeber aufdecken. Wenn sie dafür Beweismaterial der Presse weitergeben, könnte der Arbeitgeber ihnen und den beteiligten Journalisten daraus einen Strick drehen. Die Begründung zum Gesetzestext könnte solche Fragen aufgreifen.





"Bisher ist Datenhehlerei ein Schimpfwort, künftig soll es ein Straftatbestand sein. Der Staat soll dennoch auch weiterhin Steuersünder-CDs kaufen dürfen"
... non licet bovi.
Für Nichtlateiner: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt.
Für Juristen: Ein Polizist darf Sie im "finalen Rettungsschuss" von der tat abhalten, aber Sie nicht ...
Sollte eigentlich klar sein, dass der Staat in Wahrnehmung seiner Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse Dinge tun darf, die dem Bürger verwehrt sind. Wenn ein Polizist einen Bankräuber festnimmt, ist dies bekanntlich keine Freiheitsberaubung. Und wenn ihn der Richter dann für ein paar Jahre hinter Gitter schickt, auch nicht. Wenn die Polizei Beweismittel beschlagnahmt, ist das weder Diebstahl noch Unterschlagung. Wenn sie eine Wohnung durchsucht, ist das kein Hausfriedensbruch; und wenn sie Telefonate zwischen Terroristen abhört, kein Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Ist das denn gar so schwer zu verstehen?
... non licet bovi.
Für Nichtlateiner: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt.
Für Juristen: Ein Polizist darf Sie im "finalen Rettungsschuss" von der tat abhalten, aber Sie nicht ...
Sollte eigentlich klar sein, dass der Staat in Wahrnehmung seiner Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse Dinge tun darf, die dem Bürger verwehrt sind. Wenn ein Polizist einen Bankräuber festnimmt, ist dies bekanntlich keine Freiheitsberaubung. Und wenn ihn der Richter dann für ein paar Jahre hinter Gitter schickt, auch nicht. Wenn die Polizei Beweismittel beschlagnahmt, ist das weder Diebstahl noch Unterschlagung. Wenn sie eine Wohnung durchsucht, ist das kein Hausfriedensbruch; und wenn sie Telefonate zwischen Terroristen abhört, kein Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Ist das denn gar so schwer zu verstehen?
" Der hessische Justizminister ist derzeit Chef der Konferenz der Ressortchefs aus Bund und Ländern und treibt den Vorschlag voran."
Ausgerechnet Hessen, wo Finanzbeamte, die am Ball bleiben, schon mal amtlich für verrückt erklärt werden.
Die Angelegenheit zeigt nur, dass das, was die Finanzverwaltung NRW gemacht hat, nach geltendem Recht keine Straftat ist, ganz im Gegenteil, es war Pflichterfüllung.
In der Schweiz haben wir Steuersätze welche teilweise hoch sind, aber tragbar. Darum müssen reiche Schweizer nicht nach Monte Carlo oder Andorra flüchten. Die Politik muss auf der Hut sein , dass sie letzten betuchten Deutschen nicht aus dem Land vertreiben. Die SPD regierten Ländern sollten sich bewusst sein, dass Kapital sehr volatil sein kann. Betrachten Sie einmal die linken Finanz Politiker. Ihr Aussehen spricht für sich.
In der Schweiz haben wir Steuersätze welche teilweise hoch sind, aber tragbar. Darum müssen reiche Schweizer nicht nach Monte Carlo oder Andorra flüchten. Die Politik muss auf der Hut sein , dass sie letzten betuchten Deutschen nicht aus dem Land vertreiben. Die SPD regierten Ländern sollten sich bewusst sein, dass Kapital sehr volatil sein kann. Betrachten Sie einmal die linken Finanz Politiker. Ihr Aussehen spricht für sich.
Welch ein Eiertanz.
Wer betrügt hier die Bundesrepublik Deutschland?
Warum werden keine gesetzlichen Regelungen geschaffen, die diesen Betrug deutlich unter Strafe stellen.
Warum werden in Hessen - in der politischen Verantwortung auch des Herrn Hahn (FDP) - Finanzbeamte, die Steuerbetrug ahnden, für psychisch krank erklärt?
Weiß Herr Hahn nicht, was die Finanzbehören alles tun dürfen, wenn "Otto Normalverbraucher" sein Lohnsteuerklärung nicht fristgerecht abgibt?
Gleichzeitig wird ein Amnestiegesetz vorgestellt, dass die "Großbetrüger" schont.
nix fuer unsere BRD oder haben SIE schon von Konsequenzen im Fall ZUMWINKEL gehoert, ich ja: die Staatsanwaeltin wurde strafversetzt. aLLES Okay , oder was ?
nix fuer unsere BRD oder haben SIE schon von Konsequenzen im Fall ZUMWINKEL gehoert, ich ja: die Staatsanwaeltin wurde strafversetzt. aLLES Okay , oder was ?
Datenhehler vs. Steuersünder.
So eine kleine Sünde, gelle?
Beste Grüße.
FSonntag
Wieso werden Datenverkäufe zu kriminellen Zwecken und solche zur Aufklärung von Straftaten in einen Topf geworfen? Es ist doch wohl offensichtlich, dass ein Verzicht auf dieses Instrument nur den Steuerhinterziehern nützt.
Es ist skandalös, wie die Bundesregierung versucht, die Aufklärung von Steuerdelikten zu behindern und im Datenklau eine größere Straftat sieht als in der Steuerhinterziehung. Whistleblower bzw. Datenverkäufer einzuschüchtern soll im Interesse des deutschen Staates und der Steuerzahler sein?
Ach ja, liebe SPD, macht lieber Norbert Walter-Borjans zum Kanzlerkandidaten oder mindestens Schattenfinanzminister. Er ist profilierter als Steinmeier, konkreter als Gabriel und effektiver als Steinbrück.
nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. ““
Mit ruhigen, unaufgeregten Sichtweisen erkennt man:
Sachliche Erörterungen von strittigen Themen sind, auch ohne Hektik , lösbare Aufgaben, die sich im Ansatz durch bessere, wahrhaftere Information vermeiden lassen.
Die FAZ, 30. 11. 2010, wurde in der Überschrift zitiert:
““ Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit in einem heftigen, auch internationalen Streit klar Stellung bezogen .... .... Auch strafbares Handeln führe nicht dazu, dass die Daten nicht verwertet werden dürften. Zwar sei die Strafprozessordnung nicht auf Wahrheitserforschung „um jeden Preis“ gerichtet. Aber der Rechtsstaat könne sich nur verwirklichen, wenn Vorkehrungen dafür getroffen würden, dass Straftäter „verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden „Sieg für die ehrlichen Steuerzahler“
Das Bundesfinanzministerium sah sich durch die Entscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Für uns ist entscheidend, dass wir die angekauften Daten als Beweismittel im Straf- und Steuerverfahren verwenden dürfen“, sagte ein Sprecher. “. ....““
http://m.faz.net/aktuell/...
Auch in der Schweiz wird und kann ähnlich verfahren werden, die Rechtsprechung dort folgt in der Regel dieser Richtung, daher ist die dargelegte Ereiferung nur der Pflicht geschuldet, die große Beachtung ist verfehlt.
““ Der deutsche Staat darf angekaufte Daten über Steuersünder
nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. ““
http://m.faz.net/aktuell/...
Dem Artikel liegen diese Entscheidungen zugrunde.
BVerfG - Pressemitteilung Nr. 109/2010 vom 30. November 2010
““ ....Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht,
wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig
oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot
ergebe.....““
http://www.bundesverfassu...
Die Entscheidung, BVerfGE
http://www.bundesverfassu...
““ Der deutsche Staat darf angekaufte Daten über Steuersünder
nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. ““
http://m.faz.net/aktuell/...
Dem Artikel liegen diese Entscheidungen zugrunde.
BVerfG - Pressemitteilung Nr. 109/2010 vom 30. November 2010
““ ....Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht,
wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig
oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot
ergebe.....““
http://www.bundesverfassu...
Die Entscheidung, BVerfGE
http://www.bundesverfassu...
... non licet bovi.
Für Nichtlateiner: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt.
Für Juristen: Ein Polizist darf Sie im "finalen Rettungsschuss" von der tat abhalten, aber Sie nicht ...
Gilt das allemein für das Ausspähen von Computern oder nur für Mafia-Bosse, Terroristen und kritische Bürger?
Das gilt auch für vorlaute Leserbriefschreiber und deren Computer.
Ich wette, da findet sich so manches, was Sie nicht einmal im Traum runterladen und schon gar nicht speichern würden.
Das gilt auch für vorlaute Leserbriefschreiber und deren Computer.
Ich wette, da findet sich so manches, was Sie nicht einmal im Traum runterladen und schon gar nicht speichern würden.
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