Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerJustizministerin will sprachliche Gleichstellung der Homo-Ehe

Das Wort "Lebenspartner" soll in Verordnungen und Gesetzestexten erscheinen. Kritikern geht das nicht weit genug – dennoch dürfte aus der Union Widerstand kommen.

Elf Jahre nach Einführung der Homo-Ehe soll die eingetragene Lebenspartnerschaft in vielen Gesetzen der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium in dieser Woche zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt. Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bestätigte einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Betroffen sind demnach rund 40 Einzelregelungen vom Mietrecht bis zur Insolvenzordnung, in denen nach dem Wort "Ehegatte" der Zusatz "oder Lebenspartner" eingefügt werden soll. Künftig könnte so etwa ein Homosexueller beim Tod des Lebenspartners genauso dessen Mietvertrag übernehmen wie schon bisher der Ehemann oder die Ehefrau. Das geplante Gesetz stelle die Lebenspartner damit etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht oder Strafrecht den Ehegatten ausdrücklich gleich, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

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Grüne kritisieren Vorschlag

Ein solches Gesetz müsste allerdings zunächst im Kabinett beschlossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet werden. Widerstand ist dabei von CDU und CSU zu erwarten. Zwar haben bereits mehrere CDU-Abgeordnete die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnern gefordert. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und mehrere CSU-Abgeordnete lehnen einen solchen Vorstoß jedoch mit Verweis auf das Schutzgebot der Ehe im Grundgesetz ab.

Der Grünen-Fraktion hingegen gehen die Pläne der Justizministerin nicht weit genug. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck kritisierte: "Wer nicht über Adoptionsrecht und Ehegattensplitting für Homosexuelle sprechen möchte, darf das auch nicht Gleichstellung nennen."

 
Leserkommentare
  1. ständigen Diskussionen über Homosexualität sowas von auf den Geist. Können wir uns nicht endlich mal darauf einigen das Homosexuelle die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Heteros?!

    Ich sehe keinen Grund warum archaische Vorstellungen und Religionen Mitmenschen in irgendeiner Form Rechte verwehren denen anderen zugesprochen werden.

    7 Leserempfehlungen
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    • gkh
    • 22.08.2012 um 15:09 Uhr

    Leider gibt es nur eine Ehe, die der Staat regelt, aber viele verschiedene Verständnisse davon, was denn Ehe eigentlich ist. Da die zum großen Teil weltanschaulich begründet sind, wird es da keine Einigung geben.

    Deswegen plädiere ich für eine pluralistische Lösung: Gebt den Religionsgemeinschaften das Recht zurück, Ehen zu schließen (und zu scheiden), die ihrem Verständnis entsprechen. Der Staat sollte nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner regeln.

    Dann brauchte man sich nicht mehr streiten. Und Homosexuelle, Polyamouröse und werauchimmer könnten eigene Organisationen gründen, denen der Staat eine Lizenz zur Eheschließung erteilt.

    Ich selber hänge ebenfalls aus weltanschaulichen Gründen einem Eheverständnis an, dem die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht entspricht. Da meine Weltanschauung aber in einem freiheitlichen Staat nicht für alle verbindlich sein kann, kann ich nicht erwarten, dass der Staat für alle verbindlich dieses Eheverständnis vertritt. Andererseits will ich mir mein Eheverständnis aber auch nicht nehmen lassen müssen.

    Von daher halte ich die pluralistische Lösung für den besten gangbaren Weg.

    • gkh
    • 22.08.2012 um 15:09 Uhr

    Leider gibt es nur eine Ehe, die der Staat regelt, aber viele verschiedene Verständnisse davon, was denn Ehe eigentlich ist. Da die zum großen Teil weltanschaulich begründet sind, wird es da keine Einigung geben.

    Deswegen plädiere ich für eine pluralistische Lösung: Gebt den Religionsgemeinschaften das Recht zurück, Ehen zu schließen (und zu scheiden), die ihrem Verständnis entsprechen. Der Staat sollte nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner regeln.

    Dann brauchte man sich nicht mehr streiten. Und Homosexuelle, Polyamouröse und werauchimmer könnten eigene Organisationen gründen, denen der Staat eine Lizenz zur Eheschließung erteilt.

    Ich selber hänge ebenfalls aus weltanschaulichen Gründen einem Eheverständnis an, dem die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht entspricht. Da meine Weltanschauung aber in einem freiheitlichen Staat nicht für alle verbindlich sein kann, kann ich nicht erwarten, dass der Staat für alle verbindlich dieses Eheverständnis vertritt. Andererseits will ich mir mein Eheverständnis aber auch nicht nehmen lassen müssen.

    Von daher halte ich die pluralistische Lösung für den besten gangbaren Weg.

  2. Die Überschrift klingt so, als ginge es um eine sprachliche Gleichstellung in den Gesetzen, nicht aber um eine materielle Änderung der Gesetze. Im Artikel aber klingt es so, als würden die Gesetze materiell geändert.

    Bitte um Klarstellung.

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  3. Jetzt müssen nur noch Singles und unverheiratete Paare gleichgestellt werden, es kann ja nicht sein, dass diese benachteiligt werden.

    Oder, wenn man es einfacher haben will, man hebt die Sonderregelungen für die Ehe gleich auf.

    • cts
    • 22.08.2012 um 14:59 Uhr

    homos sollen im fall der eheschliessung exakt die gleichen rechte und pflichten wie heteros innehaben und fertig. dieses halbherzige gezusel ist wieder mal typisch.

    an die adresse des unsäglichen herrn beck sei allerdings die empfehlung gerichtet,künftig die pflichten ebenso einzuzbeziehen, wie er es nur zu gern mit den vorteilen oder jenen dingen, die er als vorteile sieht, handhabt.

    gleiche recht und gleiche pflichten. so simpel kann das sein.
    nach abschaffung des 1300 bgb gibts auch keine probleme mehr á la: "der heilige geist kuckt ganz verwundert, denn maria klagt aus dreizehnhundert"...

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    Bei den _Pflichten_ sind eingetragene Lebenspartnerschaften seit ihrem Bestehen "gleichgestellt". Daher verstehe ich Ihre Forderung nicht.

    Bei den _Pflichten_ sind eingetragene Lebenspartnerschaften seit ihrem Bestehen "gleichgestellt". Daher verstehe ich Ihre Forderung nicht.

  4. Vor ein paar Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz genau eine solche Änderung in die Landesgesetze eingearbeitet. Das Ergebnis war ein Artikelgesetz mit einem Umfang von rund 40 Seiten A4, dessen einzelne Artikel ziemlich gleichlautend etwa so klangen: "In §7, Abs. 3, Satz 4 werden hinter den Worten Ehegatte bzw. Ehegattin die Worte Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin eingefügt." Und das ging dann durch, von der Änderung der Forstaufsichtsverordnung über das Margarinegesetz bis hin zu weiteren peripheren Bestimmungen. Bei aller Sympathie: Das ist Beschäftigungstherapie. Es kommt nur auf eines an: auf SUBSTANZIELLE Änderungen!

    Gut, eine substanzielle Änderung war dann auch drin in diesem Gesetz, irgendwo auf Seite 26. Sie betraf das Besoldungsgesetz für die Landesbeamten. Und damit wurde dann der Familienzuschlag (besser: Verheiratetenzuschlag) auch für ver-ELP-te und eine Hinterbliebenenversorgung eingeführt.

    Dabei könnte man das alles ganz einfach haben: Einfach festlegen, dass die Ehe auch zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen werden kann (BGB §1353), und solche großen Aktionen, bei denen haufenweise Bestimmungen geändert werden müssen, wären überflüssig. (Im Übrigen werden bei solchen kasuistischen Aufzählungen eigentlich immer ein paar Fälle vergessen.)

    Und außerdem wäre dann das ärgerliche Wort "Homo-Ehe" endlich auch mal aus dem Weg, weil es nur noch EINE Ehe gäbe. Bitte sprechen Sie bis dahin korrekt von der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

  5. 6. [...]

    Entfernt. Bitte setzen Sie sich mit dem Thema des Artikels auseinander. Die Redaktion/mak

  6. ...unverheiratete Lebenspartner auch mit Ehepaaren gleichstellen. Oder am Besten das unsägliche Ehegattensplitting abschaffen und durch steuerliche Vorteile für ELTERN ersetzen. Nur jemand zu heiraten ist ja noch keine besondere Leistung, die gesellschaftlich honoriert werden muss.

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    • anin
    • 22.08.2012 um 16:18 Uhr

    als ein Rahmengesetz, das das Zusammenleben zweier Partner regelt. Gleichbehandlung von Eheleuten (inkl. gleichgestellten Lebenspartnerschaften) und Unverheirateten setzt gleiche Rechte und Pflichten voraus. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Wir belassen allen Eheleuten ihre Rechte (z.B. Splitting) und Pflichten (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich usw.) und stellen Ihnen alle unverheirateten Paare gleich. Diese Regelung bedeutet in letzter Konsequenz eine "Zwangsverheiratung" aller zusammenlebender Paare.
    2. Wir nehmen den Eheleuten die Rechte und Pflichten und stellen diese den Unverheirateten gleich. Hier stellt sich die Frage: Warum überhaupt noch "zivil" heiraten?

    Hinzu kommt die Zeitschiene. Viele Eheleute haben sich vor Jahrzehnten entsprechenden Gesetzen unterworfen. Sie haben Kinder großgezogen und ausreichend Arbeitsplätze für Frauen gab es nicht. Soll man denen im Alter sagen: Leute das war's? Nichts mehr mit Versorgungsausgleich usw. ?

    Das alles ist eine sehr große "Baustelle". Von Politikern erwarte ich, dass alle Aspekte sorgfältig abgewogen werden.

    Warum führt man keine "flatrate" oder zumindestens einen Stufentarif bei der Steuer ein? Dann gäbe es zumindestens beim "Splitting" keine Diskussionen mehr. Bei Leuten, die vom Erbe oder sonstigem Kapital leben, gibt's das doch schon längst: 25% auf alle Erträge.

    • anin
    • 22.08.2012 um 16:18 Uhr

    als ein Rahmengesetz, das das Zusammenleben zweier Partner regelt. Gleichbehandlung von Eheleuten (inkl. gleichgestellten Lebenspartnerschaften) und Unverheirateten setzt gleiche Rechte und Pflichten voraus. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Wir belassen allen Eheleuten ihre Rechte (z.B. Splitting) und Pflichten (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich usw.) und stellen Ihnen alle unverheirateten Paare gleich. Diese Regelung bedeutet in letzter Konsequenz eine "Zwangsverheiratung" aller zusammenlebender Paare.
    2. Wir nehmen den Eheleuten die Rechte und Pflichten und stellen diese den Unverheirateten gleich. Hier stellt sich die Frage: Warum überhaupt noch "zivil" heiraten?

    Hinzu kommt die Zeitschiene. Viele Eheleute haben sich vor Jahrzehnten entsprechenden Gesetzen unterworfen. Sie haben Kinder großgezogen und ausreichend Arbeitsplätze für Frauen gab es nicht. Soll man denen im Alter sagen: Leute das war's? Nichts mehr mit Versorgungsausgleich usw. ?

    Das alles ist eine sehr große "Baustelle". Von Politikern erwarte ich, dass alle Aspekte sorgfältig abgewogen werden.

    Warum führt man keine "flatrate" oder zumindestens einen Stufentarif bei der Steuer ein? Dann gäbe es zumindestens beim "Splitting" keine Diskussionen mehr. Bei Leuten, die vom Erbe oder sonstigem Kapital leben, gibt's das doch schon längst: 25% auf alle Erträge.

    • gkh
    • 22.08.2012 um 15:09 Uhr

    Leider gibt es nur eine Ehe, die der Staat regelt, aber viele verschiedene Verständnisse davon, was denn Ehe eigentlich ist. Da die zum großen Teil weltanschaulich begründet sind, wird es da keine Einigung geben.

    Deswegen plädiere ich für eine pluralistische Lösung: Gebt den Religionsgemeinschaften das Recht zurück, Ehen zu schließen (und zu scheiden), die ihrem Verständnis entsprechen. Der Staat sollte nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner regeln.

    Dann brauchte man sich nicht mehr streiten. Und Homosexuelle, Polyamouröse und werauchimmer könnten eigene Organisationen gründen, denen der Staat eine Lizenz zur Eheschließung erteilt.

    Ich selber hänge ebenfalls aus weltanschaulichen Gründen einem Eheverständnis an, dem die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht entspricht. Da meine Weltanschauung aber in einem freiheitlichen Staat nicht für alle verbindlich sein kann, kann ich nicht erwarten, dass der Staat für alle verbindlich dieses Eheverständnis vertritt. Andererseits will ich mir mein Eheverständnis aber auch nicht nehmen lassen müssen.

    Von daher halte ich die pluralistische Lösung für den besten gangbaren Weg.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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