Rentenreform: Von der Leyen legt Gesetzentwurf gegen Altersarmut vor
Nach Kritik aus der Koalition hat Arbeitsministerin von der Leyen ihre Rentenreform nachgebessert. Ziel ist, dass Geringverdiener künftig eine Zuschussrente erhalten.
Mit gut halbjähriger Verspätung hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein Gesetzespaket gegen Altersarmut vorgelegt. Darin enthalten ist eine Zuschussrente für Geringverdiener und die Senkung des Beitragssatzes der Rentenversicherung zum Jahresanfang 2013 auf voraussichtlich 19 Prozent.
Ein erster Gesetzentwurf lag bereits im März vor, musste aber nach heftiger Kritik von Koalitionspolitikern überarbeitet werden. Mit den Änderungen kam von der Leyen den Kritikern entgegen. Derzeit prüfen mehrere Ministerien den Entwurf. Am 29. August soll das Bundeskabinett darüber entscheiden.
Beim Zuschussrenten-Modell ist vorgesehen, langjährigen Niedrigverdienern die spätere Rente unter bestimmten Voraussetzungen bis auf 850 Euro aufzustocken. Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen auch privat fürs Alter vorgesorgt haben. "Die Zuschussrente soll ermöglichen, dass Menschen, die heute mit kleinen Einkommen in die Rentenkasse einzahlen, und insbesondere Frauen, die neben ihrem Beruf Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, künftig ihre eigene Rente bekommen und nicht in die Grundsicherung abrutschen wie jemand, der nichts dergleichen geleistet hat", sagte von der Leyen.
Teilzeitarbeit und Rente soll flexibler werden
Von der Leyen strebt an, den Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,6 auf 19,0 Prozent zu senken. Zuvor gab es Forderungen, auf eine Beitragssenkung zu verzichten, damit mittelfristig das Rentenniveau stabil gehalten werden kann. Dem widersprach nun das Ministerium. Die Entscheidung darüber werde aber erst im Herbst fallen.
In dem Paket sind auch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und höhere Freibeträge für Zuverdienste von Rentnern (Kombirente) enthalten. Die neue Kombirente soll es Beschäftigten vor dem Ruhestand ermöglichen, beruflich kürzerzutreten, ohne dass – so die Ministerin – "gleich drastische Abschläge bei der Rente fällig werden". Teilrente und Teilarbeit sollen die Menschen flexibler als bisher kombinieren können.
Die geplante Neuregelung der Erwerbsminderungsrente solle zudem Älteren helfen, die vorzeitig in Rente gehen müssen, weil sie krankt sind. Zudem will von der Leyen alle Selbstständigen zu einer Alterssicherung verpflichten.





...für die privaten Rentenversicherer!
"Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen auch privat fürs Alter vorgesorgt haben."
...sind alle Menschen, die ohne eigenes Verschulden nicht "privat vorsorgen" konnten - wie diejenigen, deren Lohn trotz Vollzeitjob nicht ausreicht, und die mit "Hartz IV" aufstocken müssen. Deren Geld reicht kaum zum leben - wie sollen sie da noch Geld für eine private Rentenversicherung beiseite legen?
Zudem gibt es mehrere 100.000 Menschen, die aufgrund chronischer Erkankung Grundsicherung beziehen und auch nicht "privat vorsorgen" konnten, da sie ohnehin nur vom Existenzminimum leben.
Es droht also insgesamt Millionen von Menschen weiterhin Altersarmut.
Die Regelung ist völlig realitätsfern und das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
"Die Zuschussrente soll ermöglichen, dass Menschen, die heute mit kleinen Einkommen in die Rentenkasse einzahlen, und insbesondere Frauen, die neben ihrem Beruf Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, künftig ihre eigene Rente bekommen und nicht in die Grundsicherung abrutschen wie jemand, der nichts dergleichen geleistet hat", sagte von der Leyen.
Über die Riester-Rürup-Täuschung gibt es ja genug im Netz, z.B. hier: http://www.nachdenkseiten...
Und was ist mit denen, die einige Jahre eigene Kinder groß gezogen und deshalb nur in Teilzeit mit entsprechend niedrigem Einkommen gearbeitet haben und dann mit Mitte 40 wieder Vollzeit arbeiten wollen, aber aus versch. Gründen nicht können - oder im öffentlichen Dienst auf die unterste Gehaltsstufe zurückgesetzt werden, weil sie ja vielleicht zwischenzeitlich bei einem anderen Arbeitgeber waren, diese Berufserfahrung aber nicht vom öffentl. AG anerkannt wird, deshalb nur wenig verdienen und dann noch vielleicht durch Scheidung oder Ehebruch, aus dem ein uneheliches Kind hervor gegangen ist, in Armut sinken? Nämlich, wenn die "Geliebte" dann gnadenlos Unterhalt fordert und der verh. Mann für die Ehefrau oder gesch. Frau kein Geld mehr übrig behält, weil die "Ex-Geliebte" darauf besteht, nicht arbeiten zu gehen und er sie unterhalten muss? Wenn diese Frau dann von ihrem Geld die Familie unterstützen muss, weil das Geld des Mannes nicht mehr reicht (sind ja 2 dazu gekommen) und das uneheliche Kind und dessen Mutter auch noch indirekt unterstützen muss und nicht mal mehr den eigenen Bedarf voll decken kann? Wie soll sie privat vorsorgen? Wird sie dann im Alter nochmal bestraft, weil eine "Geliebte" sich entschieden hat, selbst nicht zu arbeiten und damit die Lebensplanung einer anderen Frau zunichte machte? Werden solche Fälle berücksichtigt oder versteckt sich die Politik wieder hinter (sinngemäß): Man kann nicht für jeden Einzelfall Gesetze machen ?
... nur wenn langjährige Geringverdiener privat fürs Alter vorgesorgt haben.
Diese paradoxe Aussage kann doch nur Satire sein.
Dieser Gesetzentwurf ist an Unverschämtheit nicht zu überbieten. Ich sitze hier kopfschüttelnd und fassungslos.
In welcher Welt leben unser Politiker eigentlich. Wie sollen die Menschen, die als Arbeitende, sei es Vollzeit oder auch Teilzeit, nur Mindestlöhne verdienen oder sogar noch aufstocken müssen, von diesem kargen Lohn auch noch Geld für das Alter ansparen?
Das ist so realitätsfern, daß man diesen Gesetzesentwurf nur als absurd bezeichnen kann. Aber vielleicht ist das gar nicht so absurd, sondern ein Entgegenkommen für die Finanzwirtschaft. Veilleicht haben mal wieder ein paar Lobbyisten an die Tür geklopft?
Wenn Frau v.d.L. wirklich etwas gegen die Altersarmut tun will, dann soll sie eine gesetzliche Grundsicherung, bzw. Mindestrente für Alle einführen, z.B. 850,-EUR monatlichnach heutigem Stand.
Wieso soll ich durch meine Altersvorsorge eigentlich zu den Profiten der Versicherungsbranche beitragen oder im Alter ohne eine Existenzgrundlage dastehen?
Es ist eine weitere bodenlose Unverschämtheit, dass inzwischen selbst mit der sozialen Absicherung von Geringverdienern privat Profit gemacht wird. Soziale Sicherungssysteme gehören solidarisch & gemeinnützig organisiert aber die entsprechenden Fachpolitiker sind ja nur noch daran interessiert, der Versicherungsbranche neue (Zwangs-) Kunden zuzuführen denn alles andere wäre ja bekanntlich ineffizient (fragt sich nur i.S. welcher Interessen) & Sozialismus.
welcher Unterschied zwischen der Grundsicherung, in die man angeblich nicht 'abrutschen' soll, und dieser Zuschussrente besteht? Der Name vielleicht? Die Beträge wären ja etwa vergleichbar, wenn ich lese, 'bis zu 850 Euro'.
Oder wird hier nur wieder zwischen den verschiedenen Trägern - hie Kommune, dort Rentenkasse - in den Haushalten verschoben...? Rutscht mir doch glatt den Buckel runter!
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