Religion Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zur Beschneidung

Familien- und Justizministerium haben beim umstrittenen Beschneidungsgesetz nachgebessert. Eltern sollen sich nun stärker mit dem Willen ihres Kindes auseinandersetzen.

Die Bundesregierung hat einem Bericht zufolge den Streit um einen Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen beigelegt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verständigten sich Justiz- und Familienministerium auf einige Klarstellungen der bisherigen Eckpunkte, die auch Bedenken von Kinderverbänden, Ärzten und Juristen berücksichtigten. Der Entwurf soll bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach in den Bundestag eingebracht werden.

Nach Vorlage der Gesetzes-Eckpunkte durch das Justizministerium habe es noch Detailabsprachen gegeben. Anders als in den Eckpunkten von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht der Begleittext zum Gesetzentwurf nun "eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung" bei der Beschneidung vor. Auch bei kleineren Kindern sei ein "ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachter entgegenstehender Wille" des Kindes "nicht irrelevant", heißt es im Gesetzentwurf. In einer solchen Situation seien die Eltern "gehalten" sich mit dem Kindeswillen auseinanderzusetzen.

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Klargestellt werde in der Erläuterung zum Gesetzentwurf der Wille des Gesetzgebers, einer Beschneidung weiblicher Genitalien keinesfalls zuzustimmen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte demnach die Einigung. "Es hat sich im Interesse der Kinder gelohnt, ein paar Tage länger zu verhandeln", sagte sie der Zeitung.

Das Kölner Landgericht hatte im Juni die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil stieß auf zum Teil heftigen Protest von Juden und Muslimen.

 
Leser-Kommentare
  1. wuerde gerne wissen was passiert, wenn sich die beiden Elternteile nicht einig darueber sind, ob ihr Knabe beschnitten wird oder nicht, und dann die Beschneidung gegen den Willen eines Elternteils stattfindet.

    Gilt dann auch noch Straffreiheit fuer den Beschneider?

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  2. Entfernt. Die Redaktion/sh

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    • mapalo
    • 04.10.2012 um 6:31 Uhr

    Wie sieht das denn in den Familien aus, in denen der Mann die Vormachtrolle hat und die Frau nichts zu sagen hat?
    Warum müssen im 21. Jahrhundert immer noch mittelalterliche Rituale angewendet werden?
    Wer soll all dieses kontrollieren?

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    • otto_B
    • 04.10.2012 um 8:06 Uhr

    "Wie sieht das denn in den Familien aus, in denen der Mann die Vormachtrolle hat"

    An die Stelle des isolierten Blickes auf die "Familie" würde ich eher den auf "Kultur" oder "Millieu" setzen.

    Zitat Matthias Franz (Psychotherapeut, Düsseldorf):
    "Kulturgeschichtlich unterstellt dieses Ritual Sexualität dem Primat des Patriarchats."

    Das darf gesagt werden, und dann war's das eben.
    Oder?

    Zu Frau Merkels Zitat mit der "Komiker-Nation":
    Es ist doch bemerkenswert, in welchem Maße unsere Politikerklasse im abendländischenn und aufklärerischen Erbe Europas verankert ist.
    Und sei es drum, daß unser Anteil an der Weltbevölkerung schrumpft. Macht ist nicht alles.

    Der Gesetzgeber hat sich hier zur umfassenden Legalisierung entschlossen.

    In der Schächt-Debatte war dies, wenn ich mich recht erinnere, noch anders.
    Schächten ist auch nach den einschlägigen Urteilen verboten - eben versehen mit den einschlägigen religionsbedingten Ausnahmen.
    Somit könnte man die Frage stellen, ob Nicht-Muslime (oder -Juden) in der Halal (oder Koscher)-Fleischerei überhaupt einkaufen dürfen ......
    Wie wäre sowas zu überprüfen.......

    Oder wäre jetzt analog zur Beschneidungsdebatte das Schächten komplett freizugeben?

    Man darf auf die Fortsetzung der Debatte gespannt sein.

    • otto_B
    • 04.10.2012 um 8:06 Uhr

    "Wie sieht das denn in den Familien aus, in denen der Mann die Vormachtrolle hat"

    An die Stelle des isolierten Blickes auf die "Familie" würde ich eher den auf "Kultur" oder "Millieu" setzen.

    Zitat Matthias Franz (Psychotherapeut, Düsseldorf):
    "Kulturgeschichtlich unterstellt dieses Ritual Sexualität dem Primat des Patriarchats."

    Das darf gesagt werden, und dann war's das eben.
    Oder?

    Zu Frau Merkels Zitat mit der "Komiker-Nation":
    Es ist doch bemerkenswert, in welchem Maße unsere Politikerklasse im abendländischenn und aufklärerischen Erbe Europas verankert ist.
    Und sei es drum, daß unser Anteil an der Weltbevölkerung schrumpft. Macht ist nicht alles.

    Der Gesetzgeber hat sich hier zur umfassenden Legalisierung entschlossen.

    In der Schächt-Debatte war dies, wenn ich mich recht erinnere, noch anders.
    Schächten ist auch nach den einschlägigen Urteilen verboten - eben versehen mit den einschlägigen religionsbedingten Ausnahmen.
    Somit könnte man die Frage stellen, ob Nicht-Muslime (oder -Juden) in der Halal (oder Koscher)-Fleischerei überhaupt einkaufen dürfen ......
    Wie wäre sowas zu überprüfen.......

    Oder wäre jetzt analog zur Beschneidungsdebatte das Schächten komplett freizugeben?

    Man darf auf die Fortsetzung der Debatte gespannt sein.

  3. "Familienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte demnach die Einigung. "Es hat sich im Interesse der Kinder gelohnt, ein paar Tage länger zu verhandeln", sagte sie der Zeitung."

    Das kann man gute Gewissens als blanken Hohn bezeichnen. Das Kindesinteresse kann eigentlich überhaupt keine Rolle gespielt haben, sonst beinhaltete der Gesetzesantrag ein Verbot der Beschneidung.
    Gerade die Interessen der Kinder (ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und ihre Religionsfreiheit!) werden offensichtlich den religiösen Interessen der Eltern geopfert(ich mag hier nicht "Religionsfreiheit" schreiben, denn der Wunsch, die eigenen Kinder auf ihr gesamtes Leben auf Ihre Religionszugehörigkeit zu Brandmarken, hat wohl mit Freiheit nichts zu tun).
    Ein erbärmliches Gesetz.

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  4. Erstens: Juden sind auch Menschen und stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Das gilt auch fuer neugeborene Jungen.

    Zweitens: Juden sind auch nur Menschen und koennen durchaus auch mal unrecht haben.

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  5. Es müsste heißen:
    "Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zur Legalisierung der Kindesmisshandlung"

    47 Leser-Empfehlungen
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    Entfernt. Die Redaktion/sh

    Entfernt. Die Redaktion/sh

  6. Entfernt. Die Redaktion/sh

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  7. Entfernt. Die Redaktion/sh

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    nur realistisch:
    'Typ I:
    Exzision des Praeputium clitoridis mit oder ohne Exzision eines Teiles oder der ganzen Klitoris.
    Typ II:
    Exzision von Klitoris und Praeputium zusammen mit einem Teil der kleinen Labien oder den kleinen Labien in toto.' http://frauenrechte.de/on...

    Übersetzt auf männliche Genitalien hieße das bei Typ l Exzision der Vorhaut mit oder ohne Exzision eines Teils oder der ganzen Eichel, bei Typ ll Exzision von Vorhaut und Eichel zusammen mit Exzision des Hodensacks (die Hoden selbst müßten sehen, wo sie bleiben, im Leistenkanal zum Beispiel. Häufige Folge: Unfruchtbarkeit, es ist im Bauchraum zu warm)

    Es gibt exakt eine, *sehr selten* praktizierte Form von FGM, die mit der Zirkumzision vergleichbar ist, eine Unterform von Typ l: die 'Milde Sunna', bei der ausschließlich die Klitorisvorhaut teilweise oder ganz beschnitten wird.

    Es gibt keinen Grund für den sachlich unrichtigen Vergleich von Zirkumzisions- und FGM-Praxis. Es sei denn, Sie haben ganz andere Gründe als die Besorgnis um die körperliche Unversehrtheit von Kindern.

    nur realistisch:
    'Typ I:
    Exzision des Praeputium clitoridis mit oder ohne Exzision eines Teiles oder der ganzen Klitoris.
    Typ II:
    Exzision von Klitoris und Praeputium zusammen mit einem Teil der kleinen Labien oder den kleinen Labien in toto.' http://frauenrechte.de/on...

    Übersetzt auf männliche Genitalien hieße das bei Typ l Exzision der Vorhaut mit oder ohne Exzision eines Teils oder der ganzen Eichel, bei Typ ll Exzision von Vorhaut und Eichel zusammen mit Exzision des Hodensacks (die Hoden selbst müßten sehen, wo sie bleiben, im Leistenkanal zum Beispiel. Häufige Folge: Unfruchtbarkeit, es ist im Bauchraum zu warm)

    Es gibt exakt eine, *sehr selten* praktizierte Form von FGM, die mit der Zirkumzision vergleichbar ist, eine Unterform von Typ l: die 'Milde Sunna', bei der ausschließlich die Klitorisvorhaut teilweise oder ganz beschnitten wird.

    Es gibt keinen Grund für den sachlich unrichtigen Vergleich von Zirkumzisions- und FGM-Praxis. Es sei denn, Sie haben ganz andere Gründe als die Besorgnis um die körperliche Unversehrtheit von Kindern.

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