Gesetzentwurf Kabinett will die Rechte leiblicher Väter stärken
Ein Gesetzentwurf räumt leiblichen Vätern ein Umgangsrecht ein. Sie sollen Kontakt zu ihrem Kind haben dürfen, wenn es dem Kindeswohl dient.
Leibliche Väter sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten – auch wenn die Mutter das Kind gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Das Kabinett verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.
Bislang muss der biologische Vater bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut haben, wenn er gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen will. Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Zudem erhält der Vater das Recht, dass man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Da biologische Väter im deutschen Recht jedoch nicht vorgesehen sind, sah sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Handeln gezwungen.
Erst vor einem Vierteljahr hatte das Kabinett die Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Sie sollen uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können – im Zweifel auch gegen den Willen der Mutter. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Juli wird der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche in erster Lesung beraten.
Noch offen ist, wann sich das Parlament mit der Reform des Umgangsrechts befasst.
Berliner hatte gegen die bisherige Regelung geklagt
Gegen die bisherige Regelung hatte vor dem Straßburger Gerichtshof unter anderem ein 41-jähriger Berliner geklagt. Er hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf.
Obwohl die Vaterschaft des 41-Jährigen erwiesen ist, hätte er nach der bisherigen Rechtslage keine Chance, seine Tochter gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters zu sehen. Künftig könnten ihm Richter ein Umgangsrecht einräumen, wenn dies ihrer Ansicht nach dem Kindeswohl dienen würde. Im vorliegenden Fall hatte der Europäische Gerichtshof die Klage allerdings abgewiesen. Zur Begründung hieß es, eine Störung der familiären Beziehung sei nicht im Interesse des Kindes.
- Datum 17.10.2012 - 12:17 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Polemik. Danke. Die Redaktion/kvk
ich verstehe bis heute nicht, warum im Gesetz zwischen Müttern und Vätern ein Unterschied bei der Erziehung und dem Wohl des Kindes gemacht wird.
Es gibt tolle Mütter, es gibt tolle Väter - veieinzelt gibt es jedoch bei Müttern und Vätern auch totalausfälle oder eben auch andere Interesse, die Mütter oder Väter verleiten nicht nur auf das Wohl des Kindes zu schauen und da darf die Gesetzgebung nicht das Wohl des Kindes behindern.
In den meisten Sorgerechtsstreitereien geht es nur um den verletzten Stolz der Eltern, die ihre vermeintliche "Ehre" wiederherstellen wollen oder "Rache" am Partner nehmen wollen. Das Kind selbst dient beiden Parteien nur als Spielball. Gewonnen hat dann, wer über den Umgang des anderen bestimmen darf.
Nichts kann dreckiger werden als solche Prozesse.
Natürlich gibt es nicht einfach "im Gesetz zwischen Müttern und Vätern ein Unterschied bei der Erziehung und dem Wohl des Kindes". Das Gesetz macht keinerlei Unterschied zwischen dem (rechtlichen) Vater und der (rechtlichen) Mutter (auch wenn das in der Rechtsprechung teilweise anders aussieht). Bei der Mutterschaft gibt es jedoch nur eine Definition: Mutter ist, wer ein Kind zur Welt bringt. Das Problem ist die Frage der rechtlichen und der biologischen Vaterschaft. Rechtlicher Vater ist der Ehemann der Mutter oder der Mann, der die Vaterschaft eines unehelichen Kindes rechtlich anerkennt.
Wer hier nun erweiterte Väterrechte will, sollte klarmachen, wie das aussehen soll: Sollen biologische und rechtliche Väter vollkommen gleichgestellt werden, sodass die betroffenen Kinder nun automatisch drei sorgeberechtigte Elternteile haben? Oder soll allein die biologische Vaterschaft gelten? Wer so massiv die Axt an die Prinzipien des bisherigen Kindschafts- und Familienrecht legen will, sollte auch darstellen, wie er sich die Konsequenzen für Familien und insbesondere die Kinder vorstellt.
In den meisten Sorgerechtsstreitereien geht es nur um den verletzten Stolz der Eltern, die ihre vermeintliche "Ehre" wiederherstellen wollen oder "Rache" am Partner nehmen wollen. Das Kind selbst dient beiden Parteien nur als Spielball. Gewonnen hat dann, wer über den Umgang des anderen bestimmen darf.
Nichts kann dreckiger werden als solche Prozesse.
Natürlich gibt es nicht einfach "im Gesetz zwischen Müttern und Vätern ein Unterschied bei der Erziehung und dem Wohl des Kindes". Das Gesetz macht keinerlei Unterschied zwischen dem (rechtlichen) Vater und der (rechtlichen) Mutter (auch wenn das in der Rechtsprechung teilweise anders aussieht). Bei der Mutterschaft gibt es jedoch nur eine Definition: Mutter ist, wer ein Kind zur Welt bringt. Das Problem ist die Frage der rechtlichen und der biologischen Vaterschaft. Rechtlicher Vater ist der Ehemann der Mutter oder der Mann, der die Vaterschaft eines unehelichen Kindes rechtlich anerkennt.
Wer hier nun erweiterte Väterrechte will, sollte klarmachen, wie das aussehen soll: Sollen biologische und rechtliche Väter vollkommen gleichgestellt werden, sodass die betroffenen Kinder nun automatisch drei sorgeberechtigte Elternteile haben? Oder soll allein die biologische Vaterschaft gelten? Wer so massiv die Axt an die Prinzipien des bisherigen Kindschafts- und Familienrecht legen will, sollte auch darstellen, wie er sich die Konsequenzen für Familien und insbesondere die Kinder vorstellt.
Dass das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen sollte, ist unbestritten.
Leider wird dieses Kindeswohl in der Regel zu Lasten der Väter ausgelegt.
Es ist nicht davon auszugehen, dass deutsche Familienrichter dem Gesetz, sollte es denn kommen, Wirkung verschaffen. Nicht ohne Grund werden solche Gesetzesvorhaben aufgrund des Druckes europ. Gerichte initiert.
In der Regel reicht es aus wenn ein Vater überhaupt vor Gericht ziehen muss, weil die Kidnesmutter alles blockiert um gerichtlicherseits von einer Kindeswohlgefährung zu sprechen und den Antrag des Vaters abzulehnen.
Und wenn es bereits einen "rechtlichen" Vater gibt, gibt es noch ein Argument gegen den Antrag-stellenden Vater.
Ein Gesetzesentwurf ohne Zähne!
"Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt. Sie sollen uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können auch gegen den Willen der Mutter". Das halte ich für sehr problematisch!
"Das halte ich für sehr problematisch!"
-----------
Was soll daran problematisch sein, beide Eltern mit gleichen Rechten aus zu statten?
gegen Geldzahlungen haben die Mütter doch auch nichts.
"Das halte ich für sehr problematisch!"
-----------
Was soll daran problematisch sein, beide Eltern mit gleichen Rechten aus zu statten?
gegen Geldzahlungen haben die Mütter doch auch nichts.
"Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will."
Erkennbar...ja ja. Wenn die Mutter sich dann Geschichten aus dem Finger saugt, ist wieder nichts erkennbar.
Jedes Mal, wenn es um die Rechte von Vätern geht, stelle ich fest: In Deutschland stimmt etwas ganz gewaltig nicht! Frauen bekommen eine Führungspositionquote, aber Väter dürfen ihre eigenen Kinder nicht sehen, wenn Mutter das nicht will. Es ist widerlich und menschenverachtend! Ja, denn auch Väter sind Menschen. Warum haben die von der Deutschen Gesetzgebungsnatur aus denn überhaupt weniger Rechte als die Mütter?
Frauen und Männer brauchen in Deutschland wohl jeweils eigene Gesetze. Peinlich.
Leider sind es meistens nicht Männer, die verantwortlich und sozial handeln.
Wenn jemand allein erzieht, ist es i.d.R. eine Frau. Das wirkt sich nicht nur auf ihre Freizeit-, Erholungs- Entwicklungsmöglichkeit, Gesundheit, berufliche Karriere aus, sondern natürlich auch auf ihre Altersversorgung. Und bez. Frauenquote: Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation und gleicher Aufgabe durchschnittlich 20% weniger als Männer und sind unter 10% in Führungspositionen vertreten. Wenn Sie eine bessere Idee haben das zu verändern, sollten Sie sich melden.
Eine Umgangspflicht des Vaters kann nämlich andererseits nicht durchgesetzt werden, denn dies verletze die Persönlichkeitsrechte des Vaters, hat das BVG höchstselbst geurteilt:
http://www.bverfg.de/pres...
Ich finde, hier entstehen Schieflagen im Hinblick auf Rechte und Pflichten zum Vorteil nichtsorgender biologischer Väter, die sich letztendlich jederzeit ihr Handeln aussuchen können.
Diese Option haben weder die Mutter noch der rechtliche Vater.
k.
Leider sind es meistens nicht Männer, die verantwortlich und sozial handeln.
Wenn jemand allein erzieht, ist es i.d.R. eine Frau. Das wirkt sich nicht nur auf ihre Freizeit-, Erholungs- Entwicklungsmöglichkeit, Gesundheit, berufliche Karriere aus, sondern natürlich auch auf ihre Altersversorgung. Und bez. Frauenquote: Frauen verdienen bei gleicher Qualifikation und gleicher Aufgabe durchschnittlich 20% weniger als Männer und sind unter 10% in Führungspositionen vertreten. Wenn Sie eine bessere Idee haben das zu verändern, sollten Sie sich melden.
Eine Umgangspflicht des Vaters kann nämlich andererseits nicht durchgesetzt werden, denn dies verletze die Persönlichkeitsrechte des Vaters, hat das BVG höchstselbst geurteilt:
http://www.bverfg.de/pres...
Ich finde, hier entstehen Schieflagen im Hinblick auf Rechte und Pflichten zum Vorteil nichtsorgender biologischer Väter, die sich letztendlich jederzeit ihr Handeln aussuchen können.
Diese Option haben weder die Mutter noch der rechtliche Vater.
k.
Der beschriebene Fall ist sicher eine Besonderheit, aber dass leibliche Väter bei unverheirateten Paaren weniger Rechte haben als die Mutter ist ein echtes Manko. Wenn die Beziehung nicht hält, schauen die Männer (Väter) oft komplett durch die Finger; und das ist wirklich schrecklich.
Frauen können da unglaublich brutal sein, wenn es darum geht, den väterlichen Kontakt zu unterbinden.
In Österreich hat sich dieser (Un-)Zustand jetzt gerade auch im Sinne der Männer verbessert.
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http://derstandard.at/134...
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In den meisten Sorgerechtsstreitereien geht es nur um den verletzten Stolz der Eltern, die ihre vermeintliche "Ehre" wiederherstellen wollen oder "Rache" am Partner nehmen wollen. Das Kind selbst dient beiden Parteien nur als Spielball. Gewonnen hat dann, wer über den Umgang des anderen bestimmen darf.
Nichts kann dreckiger werden als solche Prozesse.
Ich verstehe nicht so recht was das soll. Wenn der Vater sich tatsächlich an der Erziehung seines Kindes beteiligt und seine Sache gut gemacht hat, hat er eine Beziehung zu seinem Kind.
Wenn er das nicht getan hat, vielleicht keinen Unterhalt bezahlt, aber gerne einen Keil zwischen Mutter und Kind treiben möchte, dann kann er das jetzt auch gegen den Willen der Mutter.
Ein Mann, der ein Kind in die Welt setzt und dann seinen Teil der Verantwortung nicht trägt, kann seinem Kind nichts bringen. Wie soll sich ein Kind fühlen, dessen Vater vielleicht eine Stunde pro Monat nett und interessiert tut, gleichzeitig sein Einkommen kleinrechnen läßt um Unterhalt zu "sparen"? Wie soll sich ein Kind fühlen, dessen Vater andere Erziehungsmethoden als die Mutter hat, wenn er dies beim allmonatlichen Eisdielen- und Kinobesuch kundtut, während Mutter die Aufgabe hat in jeder Situation für das Kind da zu sein und auch mal Zähneputzen, Hausaufgabenmachen etc. durchsetzt.
Das ist ein Gesetz fürs nichterziehende Väterwohl, damit diese anschließend in der Pilskneipe ein Foto vom Kind zeigen und damit ihr Image aufwerten können.
Hier steht nicht das Väterwohl über dem Wohl des Kindes. Es stärkt das Recht des Kindes auch den Vater als denjenigen wahrzunehmen der er ist. Warum wird die "Vaterrolle" auf den Bezahler von Unterhalt herabgewürdigt? Ein schönes Erpressungspotential übrigens im Machtkampf der Eltern über das Kind. Nichts weiter ist das.
>>Ich verstehe nicht so recht was das soll. Wenn der Vater sich tatsächlich an der Erziehung seines Kindes beteiligt und seine Sache gut gemacht hat, hat er eine Beziehung zu seinem Kind.<< AW: Zumeist kommt es aber dazu nicht, da so manche, ich nenne sie mal militante Mutter der Meinung ist das Kind "gehöre" ihr.
>> Wenn er das nicht getan hat, vielleicht keinen Unterhalt bezahlt, [...]<< Suggestion, viele zahlen und hoffen darüber, dass ihnen der Umgang mit dem eigenen Kind gewährt wird. Siehe auch Argument oben. Der Umgang: Maybe, or maybe NOT ganz nach Laune der Mutter. >> Ein Mann, der ein Kind in die Welt setzt und dann seinen Teil der Verantwortung nicht trägt, [...]<< Suggestion >>[...] Wie soll sich ein Kind fühlen.<< Genau, wie soll sich ein Kind fühlen, dessen Mutter perament den Vater als Erzeuger und Zahler sieht und dem folgende Schein-Argumente vorgelegt werden.
>>Das ist ein Gesetz fürs nichterziehende Väterwohl, damit diese anschließend in der Pilskneipe ein Foto vom Kind zeigen und damit ihr Image aufwerten können.<<
Man könnte das auch als Manipulation des Kindes auffassen, denn dieses darf sich nicht sein eigenes Bild vom Vater machen. E
daß dadurch dem Mißbrauch bzw. der emotionalen 'Erpressung' des unverheirateten Vaters an der Mutter Tür und Tor geöffnet werden; so nach dem Motto: wenn du nicht freiwillig auf meine Unterhaltszahlungen verzichtest, nehme ich eben mein Recht in Anspruch, mein Kind zu sehen, auch gegen deinen Willen.
Es wäre einmal interessant, der Zahl der unverheirateten Väter, die ihr Kind sehen wollen, die Zahl der unverheirateten Väter gegenüber zu stellen, die ihr Kind NICHT sehen wollen und sich mit allen Mitteln weigern, Unterhalt zu bezahlen. Ich schätze mal, letztere Zahl dürfte wesentlich höher liegen.
Ob durch das neue Gesetz wirklich das Kindeswohl gefördert wird? Ich wage es zumindest zu bezweifeln.
Auf jeden Fall sollten sich die Gerichte in jedem Einzelfall mehr Gedanken machen.
Da strotzt wohl jemand gewaltig vor Vorurteilen!
Bevor der leibliche Vater "seine Sache" mit der Erziehung überhaupt gut machen und eine Beziehung zum Kind aufbauen kann, ist er darauf angewiesen, dass die Mutter ihn lässt!
Sie haben wohl auch nur das Klischeebild im Kopf, nachdem sich Väter vor ihrer Verantwortung zu Erziehung und Unterhalt drücken. Die Vorstellung, dass es Väter gibt, die ihre Verantwortung tragen WOLLEN und das nicht nur in Form monatlicher Überweisungen passt wohl nicht ganz in Ihre Vorstellungen. Und noch weniger scheint hineinzupassen, dass es auch Mütter gibt, die "böse" sein können und ihrer Verantwortung, dem Kind aus Zugang zu seinem Vater zu verschaffen, nicht gerecht werden.
Sie scheinen auch nicht verstanden zu haben, dass es hier um Väter geht, die genau auch Verantwortung nicht nur beim monatlichen Eisdielenbesuch übernehmen WOLLEN, die aber genau das selbst mit diesem Gesetz immer noch nicht dürfen.
Besser wäre es - um Manipulationsmöglichkeiten der Mutter einzudämmen - gewesen, das Gesetz so zu formulieren, dass diese Väter ehelichen Vätern gleichgestellt werden. Dann sähe die "Beweislast" umgekehrt aus: Man geht grundsätzlich davon aus, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern dem Kindeswohl dient. Bewiesen werden muss das Gegenteil. Das würde bedeuten, dass nicht der Vater beweisen muss, dass er "nützlich" ist, sondern die Mutter müsste beweisen, dass er schadet. DAS wäre zeitgemäß und entspräche dem Geist des EUGH.
Sie tun ja gerade so, als wären Mütter immer Engel und Väter grundsätzlich Schweine.
Allerdings, und das muss eben mal erwähnt werden, ist es auch oft genug so, dass die Mutter den Vater gar nicht an das Kind heranlässt, einfach einen neuen Mann in die Wohnung holt, also einen "rechtlichen Vater" (allein der Begriff ist schon befremdlich) und der biologische Vater dann abgemeldet ist.
In meinem Bekanntenkreis gibt es auch so einen Fall, da hat aber - gerechterweise - der "rechtliche Vater" ein Machtwort gesprochen und gesagt, dass er WILL, dass das Kind Umgang mit seinem biologischen Vater hat, um - aufpassen - erfahren zu können, woher das Kind z. B. bestimmte Eigenschaften (charakterlich wie äußerlich) hat, WOHER er kommt. Sehr gerecht. Ich ziehe meinen Hut!
"Väterwohl über Kindeswohl
----------
D.h. Mütterowl über Kindeswohl ist in Ihren Augen ok?
Sie schreiben so, als ginge es Männern nur darum, ihr Erbgut an die Frau zu bringen. Es gibt auch Frauen, die sich Kinder wünschen und der Mann ist das notwendige Übel. Ich habe Fälle mitbekommen, wo die Frau gar nicht wollte, dass der biologische Vater eine Beziehung zum Kind aufbaut. Die Mutter hat alles daran getan, um den Kontakt zu vermeiden. Er durfte selbstverständlich zahlen. Wenn es darum aber ging, dass Kind zu sehen, wurden die abenteuerlichsten Ausreden erfunden damit der Vater das Kind nicht sehen konnte. Wenn er mal da war, durfte das Kind nicht Papa zu ihm sagen, sondern mußte ihn mit dem Vornamen ansprechen.
Diese Seite der Medaille sehen Sie nicht.
Oder Mütter die ihre Kinder als Druckmittel nutzen um den Mann dazu zu bringen zu gehorchen.
Mütter die nach der Scheidung alles zugesprochen bekommen haben und der Mann ging leer aus und mußte bei Null anfangen. Wo der große Teil des Gehaltes jeden Monat gepfändet wurde.
Was ist mit diesen Männern??
Hallo Karo,
Warum soll es einen Unterschied zwischen dem leiblichen und geschiedenen (d.h. mit autom. Sorgerecht), leiblichen und rechtlichen (ggf. ohne Sorgerecht) und leiblichen nichtrechtlichen Vätern geben? Ist nicht Vater = Vater, welcher die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind hat? Das ist doch prinzipiell die sich aus dem Artikel ergebeden Frage.
Wie soll der leibliche Vater ohne Umgangsrecht seine Sache "gut" machen, wenn er keine Möglichkeit dazu hat und diese auch nicht rechtlich durchsetzen kann?
Hier steht nicht das Väterwohl über dem Wohl des Kindes. Es stärkt das Recht des Kindes auch den Vater als denjenigen wahrzunehmen der er ist. Warum wird die "Vaterrolle" auf den Bezahler von Unterhalt herabgewürdigt? Ein schönes Erpressungspotential übrigens im Machtkampf der Eltern über das Kind. Nichts weiter ist das.
>>Ich verstehe nicht so recht was das soll. Wenn der Vater sich tatsächlich an der Erziehung seines Kindes beteiligt und seine Sache gut gemacht hat, hat er eine Beziehung zu seinem Kind.<< AW: Zumeist kommt es aber dazu nicht, da so manche, ich nenne sie mal militante Mutter der Meinung ist das Kind "gehöre" ihr.
>> Wenn er das nicht getan hat, vielleicht keinen Unterhalt bezahlt, [...]<< Suggestion, viele zahlen und hoffen darüber, dass ihnen der Umgang mit dem eigenen Kind gewährt wird. Siehe auch Argument oben. Der Umgang: Maybe, or maybe NOT ganz nach Laune der Mutter. >> Ein Mann, der ein Kind in die Welt setzt und dann seinen Teil der Verantwortung nicht trägt, [...]<< Suggestion >>[...] Wie soll sich ein Kind fühlen.<< Genau, wie soll sich ein Kind fühlen, dessen Mutter perament den Vater als Erzeuger und Zahler sieht und dem folgende Schein-Argumente vorgelegt werden.
>>Das ist ein Gesetz fürs nichterziehende Väterwohl, damit diese anschließend in der Pilskneipe ein Foto vom Kind zeigen und damit ihr Image aufwerten können.<<
Man könnte das auch als Manipulation des Kindes auffassen, denn dieses darf sich nicht sein eigenes Bild vom Vater machen. E
daß dadurch dem Mißbrauch bzw. der emotionalen 'Erpressung' des unverheirateten Vaters an der Mutter Tür und Tor geöffnet werden; so nach dem Motto: wenn du nicht freiwillig auf meine Unterhaltszahlungen verzichtest, nehme ich eben mein Recht in Anspruch, mein Kind zu sehen, auch gegen deinen Willen.
Es wäre einmal interessant, der Zahl der unverheirateten Väter, die ihr Kind sehen wollen, die Zahl der unverheirateten Väter gegenüber zu stellen, die ihr Kind NICHT sehen wollen und sich mit allen Mitteln weigern, Unterhalt zu bezahlen. Ich schätze mal, letztere Zahl dürfte wesentlich höher liegen.
Ob durch das neue Gesetz wirklich das Kindeswohl gefördert wird? Ich wage es zumindest zu bezweifeln.
Auf jeden Fall sollten sich die Gerichte in jedem Einzelfall mehr Gedanken machen.
Da strotzt wohl jemand gewaltig vor Vorurteilen!
Bevor der leibliche Vater "seine Sache" mit der Erziehung überhaupt gut machen und eine Beziehung zum Kind aufbauen kann, ist er darauf angewiesen, dass die Mutter ihn lässt!
Sie haben wohl auch nur das Klischeebild im Kopf, nachdem sich Väter vor ihrer Verantwortung zu Erziehung und Unterhalt drücken. Die Vorstellung, dass es Väter gibt, die ihre Verantwortung tragen WOLLEN und das nicht nur in Form monatlicher Überweisungen passt wohl nicht ganz in Ihre Vorstellungen. Und noch weniger scheint hineinzupassen, dass es auch Mütter gibt, die "böse" sein können und ihrer Verantwortung, dem Kind aus Zugang zu seinem Vater zu verschaffen, nicht gerecht werden.
Sie scheinen auch nicht verstanden zu haben, dass es hier um Väter geht, die genau auch Verantwortung nicht nur beim monatlichen Eisdielenbesuch übernehmen WOLLEN, die aber genau das selbst mit diesem Gesetz immer noch nicht dürfen.
Besser wäre es - um Manipulationsmöglichkeiten der Mutter einzudämmen - gewesen, das Gesetz so zu formulieren, dass diese Väter ehelichen Vätern gleichgestellt werden. Dann sähe die "Beweislast" umgekehrt aus: Man geht grundsätzlich davon aus, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern dem Kindeswohl dient. Bewiesen werden muss das Gegenteil. Das würde bedeuten, dass nicht der Vater beweisen muss, dass er "nützlich" ist, sondern die Mutter müsste beweisen, dass er schadet. DAS wäre zeitgemäß und entspräche dem Geist des EUGH.
Sie tun ja gerade so, als wären Mütter immer Engel und Väter grundsätzlich Schweine.
Allerdings, und das muss eben mal erwähnt werden, ist es auch oft genug so, dass die Mutter den Vater gar nicht an das Kind heranlässt, einfach einen neuen Mann in die Wohnung holt, also einen "rechtlichen Vater" (allein der Begriff ist schon befremdlich) und der biologische Vater dann abgemeldet ist.
In meinem Bekanntenkreis gibt es auch so einen Fall, da hat aber - gerechterweise - der "rechtliche Vater" ein Machtwort gesprochen und gesagt, dass er WILL, dass das Kind Umgang mit seinem biologischen Vater hat, um - aufpassen - erfahren zu können, woher das Kind z. B. bestimmte Eigenschaften (charakterlich wie äußerlich) hat, WOHER er kommt. Sehr gerecht. Ich ziehe meinen Hut!
"Väterwohl über Kindeswohl
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D.h. Mütterowl über Kindeswohl ist in Ihren Augen ok?
Sie schreiben so, als ginge es Männern nur darum, ihr Erbgut an die Frau zu bringen. Es gibt auch Frauen, die sich Kinder wünschen und der Mann ist das notwendige Übel. Ich habe Fälle mitbekommen, wo die Frau gar nicht wollte, dass der biologische Vater eine Beziehung zum Kind aufbaut. Die Mutter hat alles daran getan, um den Kontakt zu vermeiden. Er durfte selbstverständlich zahlen. Wenn es darum aber ging, dass Kind zu sehen, wurden die abenteuerlichsten Ausreden erfunden damit der Vater das Kind nicht sehen konnte. Wenn er mal da war, durfte das Kind nicht Papa zu ihm sagen, sondern mußte ihn mit dem Vornamen ansprechen.
Diese Seite der Medaille sehen Sie nicht.
Oder Mütter die ihre Kinder als Druckmittel nutzen um den Mann dazu zu bringen zu gehorchen.
Mütter die nach der Scheidung alles zugesprochen bekommen haben und der Mann ging leer aus und mußte bei Null anfangen. Wo der große Teil des Gehaltes jeden Monat gepfändet wurde.
Was ist mit diesen Männern??
Hallo Karo,
Warum soll es einen Unterschied zwischen dem leiblichen und geschiedenen (d.h. mit autom. Sorgerecht), leiblichen und rechtlichen (ggf. ohne Sorgerecht) und leiblichen nichtrechtlichen Vätern geben? Ist nicht Vater = Vater, welcher die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind hat? Das ist doch prinzipiell die sich aus dem Artikel ergebeden Frage.
Wie soll der leibliche Vater ohne Umgangsrecht seine Sache "gut" machen, wenn er keine Möglichkeit dazu hat und diese auch nicht rechtlich durchsetzen kann?
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