Nord-Süd-Dialog: Niedersachsens Regierung hat Landtag falsch informiert
Erfolg für die niedersächsische SPD: Ihre Klage zum Nord-Süd-Dialog war erfolgreich. Die Landesregierung hat den Landtag über die Promipartys unzureichend informiert.
SPD-Erfolg vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg: Im Streit um Informationen über die umstrittene Veranstaltungsreihe Nord-Süd-Dialog haben die oppositionellen Sozialdemokraten Recht bekommen. Niedersachsens höchstes Gericht erkannte die Klage ihrer Fraktion an. Demnach hat die schwarz-gelbe Landesregierung ihre Antwortpflicht im Landtag zum Teil verletzt.
Die Richter mussten klären, ob die CDU/FDP-Landesregierung Fakten über eine Beteiligung Niedersachsens an der Veranstaltung zu schleppend herausgegeben hat. Der Streit dreht sich en detail um Antworten, die Finanzminister Hartmut Möllring im Landtag auf eine dringliche Anfrage gegeben hat.
Im April 2010 – noch unter Christian Wulff als Ministerpräsident – hatte die Landesregierung eine Beteiligung an der Promi-Sause verneint. Als im Zuge der Affäre um Ex-Bundespräsident Wulff im Januar 2011 die Frage nach dem Nord-Süd-Dialog erneut aufkam, verwies CDU-Politiker Möllring im Landtag zunächst auf die frühere Antwort. Nur einen Tag später musste er sich allerdings korrigieren.
Bei der mündlichen Verhandlung am Staatsgerichtshof im August hatte Möllring betont, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet zu haben. Er habe zur Vorbereitung auf die Landtagssitzung seine Kabinettskollegen gefragt, ob ihnen eine Beteiligung ihrer Ressorts bekannt sei. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Nach den Medienberichten habe er dann gezielter nachforschen lassen und noch am selben Tag dem Landtag Rede und Antwort gestanden.
- Nord-Süd-Dialog
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Der Unternehmer Manfred Schmidt organisierte in den Jahren 2007 bis 2009 drei Treffen in Hannover und Stuttgart, auf denen sich Firmen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg präsentieren und in Kontakt mit Vertretern der Politik aus beiden Ländern kommen sollten. Schirmherren waren der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und sein baden-württembergischer Kollege Günther Oettinger (beide CDU).
Die Staatsanwaltschaft wirft Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker vor, von dem Eventmanager Manfred Schmidt mit kostenlosen Urlauben bestochen worden zu sein. 2009 hatte die Landesregierung die Party mit dem Einsatz von Studenten und kostenlosen Kochbüchern für die Gäste unterstützt, was sie aber lange bestritt. Wulff habe davon nichts gewusst, sagt sein Anwalt.
- Bestechung und Vorteilsnahme
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Die Vorwürfe, die gegen Wulff und und seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker erhoben werden, sind unterschiedlich schwer. Im Fall Glaeseker prüft die Staatsanwaltschaft, ob Wulffs Ex-Sprecher sich durch die Annahme der Gratis-Urlaube der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Nach Paragraf 332 Strafgesetzbuch wird ein Amts- oder Dienstträger bestraft, wenn er einen Vorteil fordert oder annimmt als Gegenleistung für eine Handlung, die seine Dienstpflichten verletzt. Gegen den Unternehmer Schmidt wird wegen Bestechung ermittelt, weil er Glaeseker Vorteile gewährt haben soll.
Die mildere Form der Käuflichkeit ist die Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, die die Staatsanwaltschaft Hannover im Fall Wulff als Anfangsverdacht angab. Dafür sind die strafrechtlichen Voraussetzungen weiter gefasst. In diesem Fall muss der Amtsträger nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben. Es reicht, wenn er einen Vorteil fordert oder annimmt. Es muss allerdings einen Bezug zu seinem Amt oder seiner öffentlichen Funktion geben. Rein private Geschäfte und Kontakte fallen nicht hierunter. Die Strafe für Vorteilsnahme beträgt bis zu drei Jahre Haft, allerdings werden etwa 70 bis 80 Prozent aller Ermittlungsverfahren wieder eingestellt.
- Beamtenrecht
Die Vorschriften sind hier zum Teil noch schärfer. Ein Beamter oder Politiker soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht erst dem Verdacht aussetzen, käuflich zu sein. Deshalb dürfen Beamte Geschenke auch nur in äußerst geringem Umfang annehmen, in Niedersachen bis zum Wert von zehn Euro. Für Minister gelten die gleichen, zum Teil sogar noch schärferen Bestimmungen. So dürfen sie in Niedersachsen auch keine Privatkredite annehmen, sofern es eine Verbindung zum jeweiligen Amt gibt.
- Aufhebung der Immunität
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Die Staatsanwaltschaft Hannover hat beantragt, die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufzuheben. Hier ihre Pressemitteilung dazu im Wortlaut:
"Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert."
Die Promi-Partys fanden von 2007 bis 2009 zweimal in Hannover und einmal in Stuttgart statt. Wie sich herausstellte, war das Land mannigfach mit der Organisation der Veranstaltung verwoben. So wurde im Jahr 2009 ein vom Landwirtschaftsministerium finanziertes Kochbuch verteilt, von der Medizinischen Hochschule Hannover kamen Servicekräfte und der Flughafen Hannover stellte die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die formalen Konsequenzen der Staatsgerichtshof-Entscheidung sind relativ gering – es droht maximal eine Rüge. Allerdings wäre der Eindruck in der Öffentlichkeit angesichts der Landtagswahl im Januar für die niedersächsische Regierung alles andere als positiv.






Ich würde mein halbes Weihnachtsgeld drauf verwetten, dass weder Herr Wulff noch Herr Möllring für diese Geschichte in irgendeiner Art und Weise zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber das haben die beiden mir ja vor knapp zehn Jahren gestrichen.
Das wirkt alles irgendwie noch bitterer, wenn man dann auch noch erfährt, dass das Land offensichtlich aber genug Geld hatte, um solche Witz-Veranstaltungen zu unterstützen.
>> Die formalen Konsequenzen der Staatsgerichtshof-Entscheidung sind relativ gering – es droht maximal eine Rüge. <<
... also der Staatsgerichthof bemüht werden, um der CDU das Offensichtliche zu beweisen: Eine falsche Information ist eine falsche Information ist eine falsche Information.
Immerhin wird mal wieder der Fehler in unserem System offenbar: Die Schuld ist erwiesen, Strafe ist keine zu erwarten. Wie im Fall Mappus. Noch dringender als bei Abgeordneten-Zuverdiensten müssen hier Richtlinien geschaffen und vor allem entsprechende Konsequenzen gesetzlich geregelt werden.
Es kann nicht sein, dass es weiter folgenlos bleibt, Parlamente zu belügen.
System die Wählerinnen und Wähler da. Wenn diese ein solch verfassungswidriges Verhalten missbilligen, können Sie andere Parteien wählen, wenn ihnen ein solches Verhalten gleichgültig ist, richten sie ihre Wahlentscheidung an anderen Kriterien aus und belassen u.U. die bisherige Landesregierung im Amt.
Das ist die logische Konsequenz der Demokratie. Auch wenn dies solchen fragwürdigen Machenschaften Vorschub leistet, ist es doch im Ergebnis wirklich "alternativlos", da eine Amtsenthebung o.ä. durch ein Gericht wohl eine Überschreitung des Prinzips der Gewaltenteilung wäre. Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht. Ich erinner etwa an die Weimarer Republik, als die Gerichte eine doch sehr einseitige Sicht der Dinge hatten. Oder auch an die 1970-iger Jahre, als das BVerfG eine ganze Reihe der sozialliberalen (ja, soetwas gab es einmal in Deutschland und zwar durchaus erfolgreich) Reformgesetze kassierte oder doch erschwerte.
CHILLY
System die Wählerinnen und Wähler da. Wenn diese ein solch verfassungswidriges Verhalten missbilligen, können Sie andere Parteien wählen, wenn ihnen ein solches Verhalten gleichgültig ist, richten sie ihre Wahlentscheidung an anderen Kriterien aus und belassen u.U. die bisherige Landesregierung im Amt.
Das ist die logische Konsequenz der Demokratie. Auch wenn dies solchen fragwürdigen Machenschaften Vorschub leistet, ist es doch im Ergebnis wirklich "alternativlos", da eine Amtsenthebung o.ä. durch ein Gericht wohl eine Überschreitung des Prinzips der Gewaltenteilung wäre. Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht. Ich erinner etwa an die Weimarer Republik, als die Gerichte eine doch sehr einseitige Sicht der Dinge hatten. Oder auch an die 1970-iger Jahre, als das BVerfG eine ganze Reihe der sozialliberalen (ja, soetwas gab es einmal in Deutschland und zwar durchaus erfolgreich) Reformgesetze kassierte oder doch erschwerte.
CHILLY
nur daß sie keine Kommödie, sondern eine entsetzliche Tragödie schamlos inszeniert haben. Wenn Hartmut Möllring vor dem Staatsgerichtshof immer noch davon spricht, "nach bestem Wissen und Gewissen" geantwortet zu haben, dann ist auch klar erkennbar, wie tief die Hemmschwelle für sein kaum vorhandenes Gewissen sitzt. - Wenn schon kein anderes Strafrecht angewandt werden kann, dann ist wenigstens diese Garde von CDU und FDP sang- und klanglos abzuwählen; zumindest dann kann geprüft werden, ob nicht auch für politische Beamte ein Dienststrafverfahren durchgeführt werden kann. - Das wünschte ich auch für Hessen, wo Roland Koch aktiv die Steuerhinterziehung geschützt hat. -
jetzt hat der Wähler das Wort, aber die Chancen für McAllister stehen leider nicht schlecht.
System die Wählerinnen und Wähler da. Wenn diese ein solch verfassungswidriges Verhalten missbilligen, können Sie andere Parteien wählen, wenn ihnen ein solches Verhalten gleichgültig ist, richten sie ihre Wahlentscheidung an anderen Kriterien aus und belassen u.U. die bisherige Landesregierung im Amt.
Das ist die logische Konsequenz der Demokratie. Auch wenn dies solchen fragwürdigen Machenschaften Vorschub leistet, ist es doch im Ergebnis wirklich "alternativlos", da eine Amtsenthebung o.ä. durch ein Gericht wohl eine Überschreitung des Prinzips der Gewaltenteilung wäre. Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht. Ich erinner etwa an die Weimarer Republik, als die Gerichte eine doch sehr einseitige Sicht der Dinge hatten. Oder auch an die 1970-iger Jahre, als das BVerfG eine ganze Reihe der sozialliberalen (ja, soetwas gab es einmal in Deutschland und zwar durchaus erfolgreich) Reformgesetze kassierte oder doch erschwerte.
CHILLY
nicht ganz richtig/ ausreichend,
der Wähler kann nur zwischen den Parteien entscheiden und deswegen doch kaum zur direkten Konkurrenz mit völlig anderen Ideeen gehen,
neben hier großzügig vermutet vielleicht nur wenigen 'Tätern' hunderte andere Mitglieder der CDU inklusive der lokalen Kandiaten usw. bestrafen,
falls für die CDU nur schwer vorstellbar, wie mir im Grunde auch,
dann vielleicht an Wowereit in Berlin denken, der muss auch weg,
aber sollte man deswegen aufeinmal statt SPD die CDU wählen??
gut, auf Seiten der SPD hat man zum Glück etwas mehr Auswahl, Grün, Links, Piraten usw.,
CDU-Fans, warum auch immer dort, müssen sich aber schon ganz schön umschauen..
mit Parteien wirds schwer, umso wichtiger wäre daher, Personen einzeln 'zu greifen', mit Gesetzen genauer eingrenzen,
mit Wahlen einzeln prüfen
zugegeben nicht leicht vorstellbar, nur unter CDU-Mitgliedern?
oder alle entscheiden lassen zwischen mehreren CDU-Kandidaten?..
-------
> Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht.
eine wichtige Richtung, Richter müssen viel mehr Macht bekommen in Deutschland,
Richter entscheiden einzeln nach Gewissen, werden überstimmt durch Mehrheit anderer Richter,
bei den größten Themen/ Fehlurteilen notfalls nach und nach alle im Land aktiviert,
werden lokal gewählt, gegebenenfalls schnell abgewählt, sollten unabhängig von der Politik sein,
aber all das kann man sich wohl praktisch genauso schon für die MdB usw. wunschdenken..
>> Wenn diese ein solch verfassungswidriges Verhalten missbilligen, können Sie andere Parteien wählen, ... <<
... voraus, dass das rechtswidrige Verhalten der ganzen Partei anzulasten wäre. Beispiel Mappus: er hat am Landtag vorbei entschieden und damit streng genommen auch die eigene Fraktion übergangen.
Der Wähler ist hier nicht die Instanz. Er hat gar keine Handhabe, Sanktionen gegen eine bestimmte Person in einer Partei herbeizuführen. Die CDU war - aus anderen Gründen - längst abgewählt. Wo also ist die Handhabe gegen Mappus?
Das Strafrecht zielt darüber hinaus u.a. auf Prävention. Wenn gesetzeswidriges Handeln strafrechtlich folgenlos bleibt, ist diese Prävention nicht gegeben.
>> da eine Amtsenthebung o.ä. durch ein Gericht wohl eine Überschreitung des Prinzips der Gewaltenteilung wäre. <<
Wer spricht von Amtsenthebungsverfahren? Eine Amtsenthebung ist keine Strafmaßnahme.
nicht ganz richtig/ ausreichend,
der Wähler kann nur zwischen den Parteien entscheiden und deswegen doch kaum zur direkten Konkurrenz mit völlig anderen Ideeen gehen,
neben hier großzügig vermutet vielleicht nur wenigen 'Tätern' hunderte andere Mitglieder der CDU inklusive der lokalen Kandiaten usw. bestrafen,
falls für die CDU nur schwer vorstellbar, wie mir im Grunde auch,
dann vielleicht an Wowereit in Berlin denken, der muss auch weg,
aber sollte man deswegen aufeinmal statt SPD die CDU wählen??
gut, auf Seiten der SPD hat man zum Glück etwas mehr Auswahl, Grün, Links, Piraten usw.,
CDU-Fans, warum auch immer dort, müssen sich aber schon ganz schön umschauen..
mit Parteien wirds schwer, umso wichtiger wäre daher, Personen einzeln 'zu greifen', mit Gesetzen genauer eingrenzen,
mit Wahlen einzeln prüfen
zugegeben nicht leicht vorstellbar, nur unter CDU-Mitgliedern?
oder alle entscheiden lassen zwischen mehreren CDU-Kandidaten?..
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> Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht.
eine wichtige Richtung, Richter müssen viel mehr Macht bekommen in Deutschland,
Richter entscheiden einzeln nach Gewissen, werden überstimmt durch Mehrheit anderer Richter,
bei den größten Themen/ Fehlurteilen notfalls nach und nach alle im Land aktiviert,
werden lokal gewählt, gegebenenfalls schnell abgewählt, sollten unabhängig von der Politik sein,
aber all das kann man sich wohl praktisch genauso schon für die MdB usw. wunschdenken..
>> Wenn diese ein solch verfassungswidriges Verhalten missbilligen, können Sie andere Parteien wählen, ... <<
... voraus, dass das rechtswidrige Verhalten der ganzen Partei anzulasten wäre. Beispiel Mappus: er hat am Landtag vorbei entschieden und damit streng genommen auch die eigene Fraktion übergangen.
Der Wähler ist hier nicht die Instanz. Er hat gar keine Handhabe, Sanktionen gegen eine bestimmte Person in einer Partei herbeizuführen. Die CDU war - aus anderen Gründen - längst abgewählt. Wo also ist die Handhabe gegen Mappus?
Das Strafrecht zielt darüber hinaus u.a. auf Prävention. Wenn gesetzeswidriges Handeln strafrechtlich folgenlos bleibt, ist diese Prävention nicht gegeben.
>> da eine Amtsenthebung o.ä. durch ein Gericht wohl eine Überschreitung des Prinzips der Gewaltenteilung wäre. <<
Wer spricht von Amtsenthebungsverfahren? Eine Amtsenthebung ist keine Strafmaßnahme.
Ich glaube das Herr Möllring nicht gelogen hat, da ihm der tatsächliche Sachverhalt vorenthalten wurde. Er hat also nach bestem Wissen die Unwahrheit gesagt.
Nach dem das bekannt wurde, hätte ich als Minister, den Ministerpräsidenten aufgefordert zurückzutreten, wenn er es nicht getan hätte wäre ich zurückgetreten, mit einem entsprechenden Scherbengericht!
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/jz
nicht ganz richtig/ ausreichend,
der Wähler kann nur zwischen den Parteien entscheiden und deswegen doch kaum zur direkten Konkurrenz mit völlig anderen Ideeen gehen,
neben hier großzügig vermutet vielleicht nur wenigen 'Tätern' hunderte andere Mitglieder der CDU inklusive der lokalen Kandiaten usw. bestrafen,
falls für die CDU nur schwer vorstellbar, wie mir im Grunde auch,
dann vielleicht an Wowereit in Berlin denken, der muss auch weg,
aber sollte man deswegen aufeinmal statt SPD die CDU wählen??
gut, auf Seiten der SPD hat man zum Glück etwas mehr Auswahl, Grün, Links, Piraten usw.,
CDU-Fans, warum auch immer dort, müssen sich aber schon ganz schön umschauen..
mit Parteien wirds schwer, umso wichtiger wäre daher, Personen einzeln 'zu greifen', mit Gesetzen genauer eingrenzen,
mit Wahlen einzeln prüfen
zugegeben nicht leicht vorstellbar, nur unter CDU-Mitgliedern?
oder alle entscheiden lassen zwischen mehreren CDU-Kandidaten?..
-------
> Denn wer kontrolliert dann das - im Regelfall nur mittelbar legitimierte - Gericht.
eine wichtige Richtung, Richter müssen viel mehr Macht bekommen in Deutschland,
Richter entscheiden einzeln nach Gewissen, werden überstimmt durch Mehrheit anderer Richter,
bei den größten Themen/ Fehlurteilen notfalls nach und nach alle im Land aktiviert,
werden lokal gewählt, gegebenenfalls schnell abgewählt, sollten unabhängig von der Politik sein,
aber all das kann man sich wohl praktisch genauso schon für die MdB usw. wunschdenken..
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