Überhangmandate Der Bundestag wird nach der Wahl größer
Die Fraktionen im Bundestag haben sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt. Die nächste Wahl kann also verfassungskonform ablaufen. Streit gibt es noch um den Wahltermin.
© Michael Gottschalk/ddp/dapd

Montagearbeiten im Bundestag
Bei den Gesprächen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag hat es einen Durchbruch gegeben. Nach SPD-Angaben vom Mittwoch haben sich die Bundestagsfraktionen auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten geeinigt. "Damit werden Überhangmandate vollständig neutralisiert", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. "Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen."
Das Parlament wird durch die Wahlrechtsänderung größer. Basierend auf den Stimmergebnissen von 2009 dürfte das Parlament auf 650 oder 660 Sitze kommen, jetzt sind es 620.
Die interfraktionelle Gesprächsrunde hatte zuletzt über zwei Optionen beraten: das SPD-Modell, das einen begrenzten Ausgleich für Überhangmandate vorsieht. Außerdem diskutierte sie über ein neues Verrechnungsmodell, das auf den Augsburger Mathematikprofessor Friedrich Pukelsheim zurückgeht.
Verfassungsgericht verlangte Wahlrechtsänderung
Das Wahlrecht muss geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende Juli das schwarz-gelbe Gesetz von 2011 in zwei Punkten verworfen hatte und zudem einen zumindest teilweisen Ausgleich der Überhangmandate forderte.
- Überhangmandate
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Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes durch Erststimmen mehr Direktmandate für den Bundestag erzielt, als ihr dort eigentlich Abgeordnete zustehen. Die Zahl der Abgeordneten eines Bundeslandes im Bundestag soll sich hauptsächlich durch den Zweitstimmenanteil einer Partei bemessen.
Ein Abgeordneter, der in seinem Wahlkreis direkt gewählt wurde, darf aber in jedem Fall in den Bundestag einziehen. Er hat ein Überhangmandat, also einen zusätzlichen und bisher nicht für andere Parteien ausgeglichenen Sitz.
Bisher wurde aus den bundesweiten Zweitstimmen einer Partei deren Sitzzahl im Bundestag berechnet. Diese Sitze für eine Partei wurde dann auf die Landesverbände verteilt. Union und FDP hatten im neuen Wahlgesetz anderes beschlossen: Zunächst sollte anhand der Zahl der Wähler in einem Bundesland ermittelt werden, wie viele Abgeordnete dieses Land insgesamt in den Bundestag entsendet. Diese Mandate sollten dann auf die Parteien verteilt werden. Damit hätte jedes Bundesland seine Volksvertreter separat gewählt. Die Stärke eines Bundeslandes im Bundestag wäre abhängig gewesen von der Wahlbeteiligung statt von der Zahl der Wahlberechtigten. Dies hat das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil es das negative Stimmgewicht befördert.
- Negatives Stimmgewicht
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Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt.
Am 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das negative Stimmgewicht beseitigt werden muss. Anstoß für das Urteil war die Dresdner Nachwahl zur Bundestagswahl 2005. Hätte die CDU dort rund 40.000 Zweitstimmen hinzugewonnen, hätte sie wegen des damals gültigen Zweitstimmen-Verteilungsschlüssel im Ergebnis weniger Abgeordnete in den Bundestag geschickt.
Die schwarz-gelbe Koalition wollte das negative Stimmengewicht beseitigen, hat es aber mit seiner Wahlrechtsreform nur verstärkt, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte. Die SPD hat ein Beispiel errechnet: Hätte das neue Wahlrecht bereits 2009 gegolten, hätten Verluste von rund 12.500 Stimmen für die Linkspartei in Bayern dazu geführt, dass die Partei ein Mandat mehr im Bundestag bekommen hätte. Das Land Bayern hätte wegen der niedrigeren Zahl der Wähler einen Abgeordneten weniger ins Parlament entsandt. Das Bundestagsmandat wäre über den Verteilungsschlüssel an Nordrhein-Westfalen gegangen, wo es der Linkspartei zugestanden hätte.
Jetzt steht wieder alles auf Anfang. Das von Schwarz-Gelb reformierte Wahlrecht ist verfassungswidrig. Das Höchste Gericht hat vorgegeben, dass die Zahl der Überhangmandate künftig nur noch maximal 15 betragen darf, und dass das negative Stimmgewicht auch bei der Zweitstimmenverteilung endlich beseitigt werden muss.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandate erringt, als ihr insgesamt an Sitzen nach dem letztlich entscheidenden Zweitstimmenergebnis zustünden. Da Direktmandate nicht gestrichen werden können, kommt es zu einem Überhang an Sitzen für diese Partei. 2009 waren es 21 bei der CDU und 3 bei der CSU.
Nur einen möglichen Wahltermin
Ursprünglich hatte sich die Union für ein Modell eingesetzt, bei dem zusätzlich 50 Listenmandate vergeben werden sollten. Das würde bewirken, dass mehr Listen- als Direktmandate vorhanden sind, wodurch die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate sinkt.
Eine Einigung auf einen Termin für die nächste Bundestagswahl im Herbst 2013 steht noch aus. Laut Oppermann gibt es "eigentlich nur einen möglichen Termin, und der liegt vor den Herbstferien". Die CSU dringt darauf, die Bundestagswahl in zeitlichem Abstand zur Landtagswahl in Bayern abzuhalten, wodurch der Termin mit dem Beginn der Herbstferien in drei SPD-regierten Bundesländern zusammenfallen könnte.
- Datum 17.10.2012 - 14:36 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP, tst
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würde, ein verfassungskonformes Wahlrecht in breitem Konsens der demorkatischen Parteien zu finden. Die Erweiterung des Bundestages infolge der Überhangmandate (haben wir schon jetzt) und der neu notwendigen Ausgleichsmandate ist hierfür durchaus hinnehmbar.
Ich weiss, MdB genießen kein hohes Ansehen und der Aufschrei des Steuerzahlerbundes wegen der Kosten für die zusätzlichen MdB einschl. des ihnen zustehenden Apparates an Sekretärinnen, Referentinnen etc. ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Aber Demokratie kostet nuneinmal etwas und gerade die Mehrzahl der MdB arbeitet durchaus hart für ihr Geld.
Allerdings sollte man ernsthaft überlegen, zusammen mit der Wahlrechtsnovelle einen Entschließungsantrag zu verabschieden, in dem die Bundesregierung und die Länder aufgefordert werden, bis Ende 2014 ein Plan zur Reduzierung der Zahl der MdB auf 500 im Regelfall auszuarbeiten. Dies ist ein schwieriges Geschäft, da hier Wahlkreisgrenzen verlegt werden müssten und manche Regionen deutlich MdB verlieren werden. Aber aufgrund der demographischen Veränderungen ist dies partiell ohnehin notwendig. Deshalb sollte die Gelegenheit zur prinzipiellen Verkleinerung genutzt werden. Ein Reduzierung auf 500 oder 520 MdB und damit die Veringerung der Wahlkreise von 299 auf 250 bzw. 260 müsste machbar sein. Allerdings sollte dies mit deutlichem Abstand zur nächsten Wahl geschehn, da sonst die Verlockung groß ist, dass die Regierenden sich "passende" Wahlkreise schneidern.
CHILLY
Mein MdB arbeitet jedenfalls nicht hart und vergeudet seine Zeit lieber damit, auf Parties fotowirksam herumzutollen. Mein MdB antwortet nicht auf schriftliche Anfragen, trotz seines von mir bezahlten Stabes an Sekretären, seiner Büros, etc.
Die Vergrößerung des Parlaments trägt nicht dazu bei, den Dialog zu fördern oder dafür zu sorgen, daß weniger als 30 Parlamentarier Gesetze verabschieden können. Die Verantwortung des Einzelnen wird geschwächt, die Kosten aller steigen an.
Gibt es auch nur einen einzigen Grund, weshalb wir mehr Abgeordnete brauchen? Sollten sich die Parteien nicht erstmal rechtfertigen, weshalb sie uns noch mehr ihrer sogenannten "Volksvertreter" zumuten wollen?
Mein MdB arbeitet jedenfalls nicht hart und vergeudet seine Zeit lieber damit, auf Parties fotowirksam herumzutollen. Mein MdB antwortet nicht auf schriftliche Anfragen, trotz seines von mir bezahlten Stabes an Sekretären, seiner Büros, etc.
Die Vergrößerung des Parlaments trägt nicht dazu bei, den Dialog zu fördern oder dafür zu sorgen, daß weniger als 30 Parlamentarier Gesetze verabschieden können. Die Verantwortung des Einzelnen wird geschwächt, die Kosten aller steigen an.
Gibt es auch nur einen einzigen Grund, weshalb wir mehr Abgeordnete brauchen? Sollten sich die Parteien nicht erstmal rechtfertigen, weshalb sie uns noch mehr ihrer sogenannten "Volksvertreter" zumuten wollen?
das neue Gesetz kommt vor allem den beiden großen, SPD und CDU zu gute?
Inwiefern sollte das den beiden großen zugute kommen?
Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Wahlrecht nicht umsonst als verfassungswidrig eingestuft. Es kam zu Stimmenverzerrung, wodurch Parteien weniger Sitze bekommen könnten, als ihnen zugesteht. Somit soll das neue Gesetz nur dafür sorgen, dass jede Stimme gleich viel wiegt und alle Parteien gerecht ihre Sitze erhalten..
Ob das den großen Parteien zugute kommt, ist unerheblich, wobei dies durchaus geschehen könnte, da diese schon mehrmals durch das negative Stimmgewicht Sitze verloren haben.
den großen Parteien, denen es gelingt, Direktkandidaten durchzubringen und dies in größere Zahl, zugute kommen. Von den Ausgleichsmandaten, die dann dafür sorgen, dass die Verzerrung der Mandatsanzahl in Relation zum Zweitstimmenergebnis wieder (mathematisch nur annäherend möglich) beseitigt wird, profitieren dann aber grundsätzlich alle Parteien, naturgemäß die größeren Fraktionen tendenziell stärker.
Eine klare Bevorzugung der "großen" ist in einem solchen System mit Ausgleichsmandaten nicht angelegt. Richtig ist, dass bei einem Wahlergebnis wie 2009 die SPD von den Ausgleichsmandaten deutlich profitiert hätte und der Stimmenverlust sich bei den Mandaten durch Ausgleichsmandate nicht so deutlich bemerkbar gemacht hätte. So mancher "altgedienter SPD-MdB" hätte dann wohl doch sein Mandat behalten können. Dies kann aber bei anderen Vorzeichen genauso für die Union etc. gelten.
CHILLY
Inwiefern sollte das den beiden großen zugute kommen?
Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Wahlrecht nicht umsonst als verfassungswidrig eingestuft. Es kam zu Stimmenverzerrung, wodurch Parteien weniger Sitze bekommen könnten, als ihnen zugesteht. Somit soll das neue Gesetz nur dafür sorgen, dass jede Stimme gleich viel wiegt und alle Parteien gerecht ihre Sitze erhalten..
Ob das den großen Parteien zugute kommt, ist unerheblich, wobei dies durchaus geschehen könnte, da diese schon mehrmals durch das negative Stimmgewicht Sitze verloren haben.
den großen Parteien, denen es gelingt, Direktkandidaten durchzubringen und dies in größere Zahl, zugute kommen. Von den Ausgleichsmandaten, die dann dafür sorgen, dass die Verzerrung der Mandatsanzahl in Relation zum Zweitstimmenergebnis wieder (mathematisch nur annäherend möglich) beseitigt wird, profitieren dann aber grundsätzlich alle Parteien, naturgemäß die größeren Fraktionen tendenziell stärker.
Eine klare Bevorzugung der "großen" ist in einem solchen System mit Ausgleichsmandaten nicht angelegt. Richtig ist, dass bei einem Wahlergebnis wie 2009 die SPD von den Ausgleichsmandaten deutlich profitiert hätte und der Stimmenverlust sich bei den Mandaten durch Ausgleichsmandate nicht so deutlich bemerkbar gemacht hätte. So mancher "altgedienter SPD-MdB" hätte dann wohl doch sein Mandat behalten können. Dies kann aber bei anderen Vorzeichen genauso für die Union etc. gelten.
CHILLY
mit Ausgleichsmandaten, weg sind die Überhangmandate. Hat man das Wort ausgetauscht oder wie geht das. Kein Wort im Artikel wie das funktionieren soll.
Aber viele Worte über das was nicht zum Zuge gekommen ist.
Jetzt ist klar, es gibt ein neues Wahlgesetz - aber was steht drin?
die nach der BVerG-Entscheidung möglichen ca. 15 anrechnungsfreien Überhangsmandate wird es nicht geben. Stattdessen wird der Bundestag solange vergrößert und auf die anderen Fraktionen, die nicht von den Überhangmandaten profitieren, solange weitere Sitze zugeteilt (= Ausgleichsmandate) bis trotz der Überhangmandate eine dem Zweitstimmenergebnis korrespondierende Verteilung der Sitze insgesamt erreicht wird. Damit verschwinden die Überhangmandate nicht, sie sind weiterhin der Ausgangspunkt. Allerdings wird die Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses vermieden, da die anderen Fraktionen eben "entsprechende" Ausgleichsmandate erhalten. Das Parlament wächst somit aber noch stärker an, als es durch die Überhangmandate ohnehin passiert.
CHILLY
die nach der BVerG-Entscheidung möglichen ca. 15 anrechnungsfreien Überhangsmandate wird es nicht geben. Stattdessen wird der Bundestag solange vergrößert und auf die anderen Fraktionen, die nicht von den Überhangmandaten profitieren, solange weitere Sitze zugeteilt (= Ausgleichsmandate) bis trotz der Überhangmandate eine dem Zweitstimmenergebnis korrespondierende Verteilung der Sitze insgesamt erreicht wird. Damit verschwinden die Überhangmandate nicht, sie sind weiterhin der Ausgangspunkt. Allerdings wird die Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses vermieden, da die anderen Fraktionen eben "entsprechende" Ausgleichsmandate erhalten. Das Parlament wächst somit aber noch stärker an, als es durch die Überhangmandate ohnehin passiert.
CHILLY
30 - 40 zusätzliche Bundestagsabgeordnete? Wäre mal interessant zu wissen, wieviel zusätzliche Kosten dem Steuerzahler dadurch entstehen. Diäten, Pensionen, Büros, Angestellte, Aufwandsentschädigungen, etc. Da kommt doch sicher mal wieder einiges zusammen. Gibt es einen Schätzwert, wieviel Kosten ein Abgeordneter verursacht?
Aber wer sägt schon auf dem Ast, auf dem er sitzt!
kostet das
kostet das
Wow ein Land von 80 Millionen Einwohnern benötigt 660 Abgeordnete. Dürfen es nicht noch ein paar mehr. Nur mal zum Vergleich. Die USA haben mit ihren 260 Millionen Einwohnern 535 Abgeordnete, Senat und Abgeordnetenhaus ZUSAMMEN. Aber was solls. Was kostet die Welt, immer rein damit.
Man könnte entgegnen, daß jeder Abgeordnete mehr auch ein Mehr an Demokratie bringt - schließlich wird eine Person allein ja eher, sagen wir 80.000 Bürger repräsentieren können als z.B. 300.000.
Parlament des Vereinigten Königreichs hat für rund 56 Mio Einwohner schon seit langem 650 MP (= Abgeordnete). Man kann nicht so einfach Parallelen zu anderen Staaten ziehen. Es gibt einfach bestimme Traditionen, die nicht so leicht zu ändern sind. Fern ist zu beachten, dass in den USA die 438 Abgeordneten im Repräsentantenhaus alle zwei Jahre neu gewählt werden und dies nach dem Mehrheitswahlprinzip. Die Bürger haben somit öfters und direkteren Einfluss auf das Wahlergebnis, als in D, wo nu alle 4 Jahre und das im Prinzip nach Verhältniswahl gewählt wird.
CHILLY
Man könnte entgegnen, daß jeder Abgeordnete mehr auch ein Mehr an Demokratie bringt - schließlich wird eine Person allein ja eher, sagen wir 80.000 Bürger repräsentieren können als z.B. 300.000.
Parlament des Vereinigten Königreichs hat für rund 56 Mio Einwohner schon seit langem 650 MP (= Abgeordnete). Man kann nicht so einfach Parallelen zu anderen Staaten ziehen. Es gibt einfach bestimme Traditionen, die nicht so leicht zu ändern sind. Fern ist zu beachten, dass in den USA die 438 Abgeordneten im Repräsentantenhaus alle zwei Jahre neu gewählt werden und dies nach dem Mehrheitswahlprinzip. Die Bürger haben somit öfters und direkteren Einfluss auf das Wahlergebnis, als in D, wo nu alle 4 Jahre und das im Prinzip nach Verhältniswahl gewählt wird.
CHILLY
Wurde zwar im Artikel kurz erwähnt, sollte aber nochmal betont werden: Der von der CDU angepeilte Wahltermin (20.06.) liegt an dem Wochenende, wo in Berlin, Brandenburg und Hamburg - alles Bezirke, in denen die CDU grundsätzlich äußerst wenig Wählerstimmen erlangt - die Sommerferien beginnen.
Die versuchen´s echt mit allen Mitteln.
"Die versuchen´s echt mit allen Mitteln."
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Wieso? Gibts dort keine Briefwahl wenn man in die Ferien fährt?
"Die versuchen´s echt mit allen Mitteln."
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Wieso? Gibts dort keine Briefwahl wenn man in die Ferien fährt?
"Die versuchen´s echt mit allen Mitteln."
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Wieso? Gibts dort keine Briefwahl wenn man in die Ferien fährt?
...wie viele Bürger bereit sind zu wählen, wenn sie in den Urlaub ins Ausland gefahren sind. Ich glaube dazu reicht der gesunde Menschenverstand.
aber jeder Statistiker wird Ihnen (nehme ich mal an) bestätigen, daß die Wahlbeteiligung - inklusive Briefwahl - bei Ferienbeginn geringer ist.
...wie viele Bürger bereit sind zu wählen, wenn sie in den Urlaub ins Ausland gefahren sind. Ich glaube dazu reicht der gesunde Menschenverstand.
aber jeder Statistiker wird Ihnen (nehme ich mal an) bestätigen, daß die Wahlbeteiligung - inklusive Briefwahl - bei Ferienbeginn geringer ist.
Entfernt. Bitte tragen Sie sachlich zur Diskussion bei. Die Redaktion/mak
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