Arbeitsmarkt: Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger erreichen Rekordwert
So viele Leistungskürzungen gab es noch nie: Über eine Million Mal haben Jobcenter innerhalb eines Jahres Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose verhängt.
Jobcenter können Hartz-IV-Empfängern Leistungen kürzen, wenn diese ihre Auflagen nicht erfüllen. Die Zahl dieser Sanktionen ist im Zeitraum zwischen August 2011 und Juli 2012 auf einen neuen Rekordwert gestiegen: Über eine Million Mal haben die Jobcenter Leistungen für Langzeitarbeitslose gekürzt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Im Vergleich zu 2009 sei die Zahl der Strafen demnach um 38 Prozent auf 1,017 Millionen gestiegen. Im Schnitt seien die staatlichen Leistungen um 106 Euro gekürzt worden.
Mehr als zwei Drittel der Sanktionen wurden wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt. Das ist etwa der Fall, wenn ein Hartz-IV-Empfänger ohne Angabe von Gründen einem Beratungstermin fernbleibt.
Eine Sprecherin der Nürnberger BA sagte dem Blatt, ein Grund für den starken Anstieg der Sanktionen sei die "konsequentere und professionellere Arbeit" der Behörde. Unter anderem wechsele das Personal in den Jobcentern weniger häufig als früher. Hinzu komme die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. In der Folge bekämen die Empfänger von Hartz IV mehr Jobangebote und könnten so "potenziell auch mehr ablehnen", sagte die Sprecherin.






Ich bin selbst zurzeit ab und zu beim Arbeitsamt. dabei habe ich einige gesehen, die nach meinem Eindruck nie vorhaben eine Arbeit auszuüben. Ist natürlich subjektiv.
Wenn 2/3 wegen Versäumnis der Besprechung abgestraft werden, dann ist das vielleicht sogar richtig. Was aber ist mit dem anderen Drittel?
Ca. 350.000 Menschen, die ernsthaft Arbeit suchen, waren nicht bereit für 7 oder 6 Euro zu arbeiten? Haben Sie mal einen Arbeitsvertrg einer Leiharbeitsfirma gesehen? Wer das Angebot einer Leiharbeitsfirma ablehnt, wird dafür abgestraft, egal wie entwürdigend dieser Vertrag ist.
Darüber schreibt hier niemand einen Artikel. Schliesslich ist das Teil des Erfolges der Agenda2010. Dass der Anteil der Lohnempfänger am BSP zwischen 2000 und 2007 um 8 Prozent gesunken ist, ist genau dieser "Waffe" zu verdanken.
§ 1 der Agenda 2010
"Wer 40 Stunden die Woche arbeitet und nicht mal soviel Geld verdient, daß er überleben kann, und deshalb die Arbeit verweigert, der wird mit Entzug des Existenzminimums bestraft".
Sicher kann man aufstocken, aber ist das alles noch richtig?
Ich denke nicht.
...dass Sanktionen unzulässig wären. Immer schön bei der Wahrheit bleiben. Wer nicht arbeitet, dem ist auch zuzumuten zu den Terminen beim Arbeitsamt zu erscheinen oder seine Verhinderung (Vorstellungsgespräch, Krankheit etc.) ausreichend zu begründen und nachzuweisen. Auch werden manche Kurse oder Bewerbungen vielleicht sinnlos empfunden. Dies mag auch öfters einmal so sein. Trotzdem muss man im wahren Arbeitsleben auch viel sinnloses ertragen. Ich finde es jedenfalls ein gutes Zeichen, das Arbeitsämter anscheinend jetzt erstmals in der Lage sind die betreffenden Gesetze durchzusetzen.
Ich möchste aber gar nicht bestreiten, dass in einer Behörde auch einmal Fehler gemacht werden. Bei ungerechtfertigten Sanktionen steht den Betroffenen der Rechtsweg zu und dieser sollte auch gegangen werden.
"Hartz IV darf nicht zu gemütlich sein, sonst gibt es irgendwann kaum Anreize sich wieder in ein Arbeitsverhältnis zu begeben. Wenn man dann liest, dass jemand für 7 Euro nicht arbeiten gehen will, sieht man wie weit es schon gekommen ist...."
arbeiten Sie selber für 7 Euro?
es ist ja auch nicht immer die Höhe des Lohns an sich, zu Hause oder als Selbstständiger arbeitet auch jeder bis zu umsonst soweit nötig, ohne Murren,
aber gerade bei Leiharbeit kann man je nach Sitation evtl. sehen dass jede Stunde 20 Euro und mehr wert ist und der Leih-Chef davon 13 Euro einbehält und 7 auszahlt, vom Gewinn für die Firma des Arbeitsplatzes ganz zu schweigen,
diese Ausnutzung, Arbeit für andere, macht das Lohndrücken umso schwieriger erträglich
wenig Geld als Grundeinkommen ist richtig, aber nicht so wenig dass es zum Leben zu wenig ist und man zu schlechter Arbeit gezwungen wird,
es braucht ein System, welches Arbeit von Anfang an lohnend macht,
wer ein Grundeinkommen hat, welches gut zum Leben, aber nicht für eine neue CD, einen Kinobesuch oder ein teures Handy (30 Euro im Monat) reicht und das mit nur 1-3 Stunden Arbeit unbürokratisch zu erreichen ist, warum sollte der bei ewig Freizeit nicht arbeiten wollen?
der Mensch hat Antrieb genug eine schicke(re) Wohnung, ein Auto usw. haben zu wollen, wenn das mit fairer unbelastet freiwilliger Arbeit zu schaffen ist, wird das schon gehen
@ niklascarine
Bei Beiträgen wie Ihrem (stellvertretend für ähnliche) stellt sich mir automatisch die Altersfrage.
Aus jedem Ihrer Worte tropft förmlich jedes gängige NEGATIVE Klischee.
Es geht nicht um Schuld, sondern Verantwortung des Gemeinwesens bezüglich des Umgangs mit den schwächsten Gesellschaftsteilen und das nicht nur hinsichtlich des Regelsatzes. Gleiches gilt für sozialen Status und Rechtssicherheit.
In keinem anderen Gesetzeswerk wird Klägern die aufschiebende Wirkung der Streitsache versagt. Ausschließlich im SGB sind behördliche Ermessensspielräume so weitgefasst, dass es an Willkür grenzt. Unter diesem Gesichtspunkt sind m.M.n. auch die *Rekorde* der BA zu bewerten.
D. hat ein mittelmäßiges Sozialsystem, gemessen an Skandinavien und liegt - vermute ich - im Mittelfeld. Aber selbst das rechtfertigt nicht, Menschen zu klassifizieren und in *Faule* *Freche* oder *Selberschuld* einzuteilen und auszusondern - sei es finanziell, moralisch oder gar physisch.
Und wo Sie Forderungen erkennen, wenn von Sanktionen die Rede ist, können Sie bei Gelegenheit ja mal nachreichen.
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