Abrechnung: Steinbrück reiste mit Bundestags-Fahrkarte zu Vorträgen
Für private Vortragsreisen hat der SPD-Kanzlerkandidat seine Abgeordneten-Bahnfahrkarte genutzt. Damit bewegt sich Steinbrück in einer rechtlichen Grauzone.
Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat für seine privaten Vortragsreisen die Bahn-Fahrkarte für Bundestagsabgeordnete genutzt. Dies bestätigte sein Sprecher Michael Donnermeyer.
Steinbrück habe aber seinen Auftraggebern keine Reisekosten in Rechnung gestellt, wenn er mit der Bahn zu den Vortragsorten gefahren sei, sagte Donnermeyer. "Dem Deutschen Bundestag und damit dem Steuerzahler sind daraus keine Kosten entstanden."
Mit der Netzfahrkarte für Bundestagsabgeordnete können die Parlamentarier im gesamten Netz der Deutschen Bahn beliebig viele Fahrten unternehmen. Steinbrück hat eine Karte für die 1. Klasse.
Streit unter Juristen
Umstritten ist, ob Steinbrück seine Abgeordneten-Fahrkarte nutzen darf oder nicht. Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer verwies gegenüber der Bild-Zeitung auf das im Grundgesetz verankerte Recht für Abgeordnete zur freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. "Steinbrück durfte seine Abgeordneten-Bahncard auch dann einsetzen, wenn es eine Fahrt zu einer bezahlten Vortragsveranstaltung war."
Dagegen heißt es in einem von der Bundestagsverwaltung verfassten Kommentar zum Abgeordnetengesetz: "Selbstverständlich darf sie (die DB-Karte) wie auch die übrige Amtsausstattung nur mandatsbezogen, nicht aber für private oder sonstige berufliche Zwecke genutzt werden."
Steinbrück hatte mit den Reden seit 2009 mehr als eine Million Euro eingenommen. Besonders umstritten waren 25.000 Euro, die ihm die Stadtwerke der Gemeinde Bochum für eine Rede gezahlt hatten.







Steinbrück hat als Finanzminister der Finanzindustrie in die Hände gespielt und die Sozialisierung der Bank- und Spekulationsschulden eingeleitet.
Dafür hat er sich nach seiner Amtszeit, den Backschisch in kleinen Portionen und als Vortrag verbrämt, abgeholt.
...Vertriebler? Sind das Alkoholiker die auf die Bahn angewiesen sind?
Ich kenne nur Vertriebler die Auto fahren und das bezahlen sie selbst, versteuern es mit 1% pro Monat, also 12 % im Jahr Bruttolistenpreis als private Nutzung und bekommen keine 4000 € steuerfreie Kostenpauschale, sondern Auflagen für Spesennachweise, mit denen allein man schon einen Mitarbeiter beschäftigen könnte.
Ist der sparsam. So in der Regierung und allgemein druchgesetzt und die Staatsverschuldung ist Geschichte.
So, 18 Uhr. Die Berufspendler müssten so langsam eintrudeln. Ich bin mal gespannt, was sie zu diesem Thema sagen. Die müssten das ja kennen, wenn man mit seiner Zeitfahrkarte außerhalb des (zeitlichen oder räumlichen) Gültigkeitsbereichs erwischt wird.
Zugegeben, im Gegensatz zu Steinbrücks missverstandener Spendabilität und seinem Outing als hauptberuflicher Rhetor ist diese Meldung eher kleinlicher Natur. Dennoch sollte die Gerechtigkeitsmesslatte - auch angesichts seines mittlerweile beachtlichen Malheur-Pensums - nicht höher angelegt werden.
Ein Appell zuletzt an die Deutsche Bahn: Bitte in der 1. Klasse genauso penibel kontrollieren wie bei den zweitklassigen Fahrern. Wir danken für Ihr Verständnis.
scheint Steinbrueck total abrasieren zu wollen.
So eine Bimmelbahnfreikarte ist i.d.R. nicht auf berufliche Fahrten beschränkt.
Man möge doch bitte den einsatz der Karte dann auch bei anderen Abgeordneten überprüfen - am besten durch BND Observation.
... zu schützen, indem Geschichten in den Vordergrund gerückt werden, bei denen völlig klar ist, dass sie ohne Substanz sind und nichts hängen bleiben wird, anstatt sich berechtigten inhaltlichen Fragen nach der politischen Glaubwürdigkeit des Kandidaten zu widmen.
... zu schützen, indem Geschichten in den Vordergrund gerückt werden, bei denen völlig klar ist, dass sie ohne Substanz sind und nichts hängen bleiben wird, anstatt sich berechtigten inhaltlichen Fragen nach der politischen Glaubwürdigkeit des Kandidaten zu widmen.
Abgeordnetengesetz § 16 (Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten)
"(1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG."
Also gibt es keine Einschränkung bei Fahrten mit der Deutschen Bahn. Erst im zweiten Satz ist dies ausdrücklich nur für die Kostenerstattung sonstiger Verkehrsmittel vorgesehen:
"Benutzt es in Ausübung des Mandats im Inland Flugzeuge, Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden die Kosten bis zur höchsten Klasse gegen Nachweis erstattet."
Hätte sich Steinbrück privat eine Fahrkarte gekauft und sich diese Anreisekosten erstatten lassen, wäre gerade dies rechtswidrig gewesen:
"(2) Für die Dauer der Berechtigung zur Freifahrt darf ein Mitglied des Bundestages die Erstattung von Fahrkosten der Deutschen Bahn AG für Reisen im Inland von anderer Seite nicht annehmen."
Mit Steinbrück sollte man sich politisch auseinandersetzen, aber nicht mit dieser Art von Neidkampagne.
sie haben das mit der Bahncard100 nicht verstanden, oder? Das ist eine Flatrate! Da kostet den Steuerzahler NICHTS extra!! GAR NICHTS!!
Eine Bahncard 100 zahlen sie einmal im Jahr, wieviel Bahn sie damit fahren ist wurscht. Wenn der Arbeitgeber (Bundestag in diesem Fall) ihnen also so ein Ding stellt, dann bringt es dem Arbeitgeber oder dem Steuerzahler NICHTS wenn sie das Ding NICHT immer nutzen.
Die nutzt sich nicht ab, die verschleißt nicht schneller - es kostet uns Steuerzahler NICHTS mehr.
... dass ein PRIVILEG, das der Bürger und Steuerzahler dem Abgeordneten zur Ausübung seines Amtes gewährt, hier entgegen den Vorschriften in der Geschäftsordnung des Bundestages bedenkenlos für private Zwecke ausgenutzt wird.
Soll Herr Steinbrück Ihrer Meinung nach, nur weil er ein Abgeordnetenprivilieg genießt, also auch per 1. Klasse in den Urlaub fahren und seine Oma in München besuchen? Denken Sie wirklich, dass keine Kosten mehr entstehen, nur weil jemand eine Flatrate nutzt? - Also bitte ...
... dass ein PRIVILEG, das der Bürger und Steuerzahler dem Abgeordneten zur Ausübung seines Amtes gewährt, hier entgegen den Vorschriften in der Geschäftsordnung des Bundestages bedenkenlos für private Zwecke ausgenutzt wird.
Soll Herr Steinbrück Ihrer Meinung nach, nur weil er ein Abgeordnetenprivilieg genießt, also auch per 1. Klasse in den Urlaub fahren und seine Oma in München besuchen? Denken Sie wirklich, dass keine Kosten mehr entstehen, nur weil jemand eine Flatrate nutzt? - Also bitte ...
Da bin ich aber jetzt "echt" "erschüttert" und "aufgerüttelt" und zutiefst "empört" - - - wie man jetzt auch noch mit solcher feindseligen Korinthenk******* dem Steinbrück die Garderobe beflecken will.
"Aber gut, dass wir darüber geredet haben ..."
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