Innenministerkonferenz: Spart euch das NPD-Verbot!
Die Politik versucht, die NPD zu verbieten. Doch des Rechtsstaates wegen sollte sie darauf verzichten und die Extremisten anders bekämpfen, kommentiert Tilman Steffen.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, ein Donnerstag im Herbst 2014. Flankiert von sechs Kollegen in tiefroten Roben verkündet Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats: Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, ein Verbot somit unumgänglich. Die Ministerpräsidenten frohlocken, die Kanzlerin ist erleichtert, der Bundestag zufrieden.
Auf den ersten Blick wäre das eine gute Botschaft. Denn die NPD propagiert Rassismus, führende Vertreter ersehnen das Dritte Reich zurück, fabulieren von der Reinheit der deutschen Rasse und trachten die demokratische Ordnung zu stürzen. Der Gesellschaft derlei Irrsinn zu ersparen ist ein hehres Ziel, zumal der Staat die NPD auch noch mitfinanziert.
Doch näher betrachtet zeigt sich: Eine Partei lässt sich formal verbieten, doch ihre Ideologie lebt in den Köpfen ihrer Sympathisanten fort. Führung und Mitglieder werden genügend Möglichkeiten finden, ihr Weltbild auszuleben. Parteien wie Die Rechte oder Pro NRW locken schon mit der Aussicht auf politische Vertretung. Wem das zu angepasst ist, der organisiert sich in der nächsten Neonazi-Kameradschaft oder gleich im Untergrund.

Würde sie verboten, hinge die NPD zwar keine Wahlplakate mehr, doch der Staat wäre das Neonazi-Problem nicht los. Wer die menschenverachtende Hetze von NPD-Vize Udo Pasteurs auf dem Pressefest der Parteizeitung im August in Pasewalk erlebte, dem ist schnell klar: An der Oberfläche der Öffentlichkeit sind diese Partei und ihre Gesinnungsfreunde weit besser kontrollierbar als in der Illegalität.
Statt dies zu bedenken, treiben die Bundesländer das NPD-Verbot unbeirrt voran. Am heutigen Mittwoch wollen sie auf ihrer Herbstkonferenz in Rostock über einen neuen Verbotsantrag abstimmen. Obwohl die Beweislage dünn ist, Juristen warnen und das Verfahren wegen gravierender Risiken ebenso scheitern könnte wie 2003, als die zweifelhafte Rolle von V-Leuten die Verfassungsrichter abwinken ließ.
Für einen Verbotsantrag spricht lediglich, dass Bund und Länder die Belege gegen die NPD jetzt mit weit größerer Sorgfalt als damals sammelten. Die Liste der Probleme ist jedoch lang:
- Die Beweissammlung
Unter der Führung Sachsen-Anhalts sammelte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern in den vergangenen anderthalb Jahren Beispiele für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Offiziell abgeschlossen am 25. November 2012, enthält sie 2.649 Beweise auf etwa 1.000 Seiten.
Vier Kapitel des Geheimdossiers handeln vom Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, drei beschreiben die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus. Acht Abschnitte sollen die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD illustrieren. Analysen zur Verhältnismäßigkeit sowie Register von Personen und Organisationen beschließen die Sammlung.- Wer liefert was?
Die Belege-Sammlung wurde mehrfach analysiert und kategorisiert, etwa in Informationen von Verbindungsleuten (V-Leuten) der Sicherheitsbehörden und in öffentliche Informationen. Zudem entstand eine Faktensammlung über die Arbeit von V-Leuten in der NPD.
Vier Fünftel der 2.649 Belege gegen die NPD lieferten der Bund, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – in beiden Ländern sitzt die NPD im Parlament. Weiteres Material kam aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Bremen und Bayern.- Wie weiter?
-
Die meisten Landesinnenminister sind nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens von 2003 für einen zweiten Verbotsantrag. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist nicht dagegen, er erinnert aber ausschließlich an die Risiken.
Auf ihrer Herbstkonferenz 2012 verständigten sich die Minister mittlerweile auf einen zweiten Verbotsversuch. Der Bundesrat folgte.
Bundesregierung wird noch beraten. Möglich ist, dass sie sich dem Verbotsantrag der Länder anschließt, ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Der Bundestag, wo die Befürworter überwiegen, könnte sich ebenfalls der Länderinitiative anschließen.
Die Länder betrieben das Verfahren nicht ergebnisoffen. Man habe die Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht zusammengetragen, um danach auf ein Verbotsverfahren zu verzichten, argumentieren die Innenminister. Ehrlicher wäre es aber, man hätte die Brisanz der einzelnen Belege zunächst auf ihre Beweiskraft hin genau analysiert und alle weiteren Prozessrisiken berücksichtigt, bevor man entscheidet, welche Konsequenz man daraus zieht. So liegt die Antwort schon vor, bevor die Frage gestellt ist.
Offensiv beteuern die Beweissammler zudem, die Belege entstammten nur öffentlichen Quellen. Dass die Beweise ohne Zutun von V-Leuten zustande kamen, ist bisher jedoch nur eine politische Behauptung. Keiner der Landesinnenminister ist bereit, das mit seiner Unterschrift zu bezeugen.





Entfernt, kein konstruktiver Beitrag. Danke, die Redaktion/se
Nicht nur Ihnen wird es schlecht, wenn man hört, dass die Nazis vom Staat finanziert werden.
Ich würde persönlich jede Staatsfinanzierung der Parteien verbieten, sie sollten eine Politik vertreten, die den Menschen wichtig genug ist, um zu spenden.
Das verbieten von Parteien ist eine Sache, 2% der Deutschen sind Nazis oder Sympathisanten der Nazis. Ob man die Partei(en) der Nazis verbietet oder nicht, sie bleiben dabei.
Hallo parrot0815, was Sie schreiben, ist zunächst nachvollziehbar. Dennoch bleibt die Frage, woher die Beweise kommen sollen, die ein Verbot rechtfertigen. Ich bin da sehr nahe beim Bundesinnenminister und meine, dass es schwierig wird.
Zum anderen: Diejenigen parteinahen Neonazis, die in schwach besiedelten Gegenden die Vereinsarbeit dominieren, wären nach einem NPD-Verbot noch schwerer zu identifizieren als jetzt. Auch da hätte ein Verbot also negative Folgen.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Wenn ich eine Anmerkung machen darf:
Die Personen sind doch bekannt, sie geben auch ihrer Gesinnung freien Lauf, es braucht also keine NPD-Mitgliedsliste um diese Akteuere zu identifizieren. Ich sehe demnach Ihr Argument nicht als statthaft an, im Gegenteil: Lässt man diese Personen unter dem Mantel NPD weiter machen, so haben Sie für Ihr mithin erfolgreiches Engagement in diesen Regionen (Hartz4 Beratung, Kindergarten, Jugendlager..) eine Marke. Nicht Person XY tut was, sondern die Leute sagen "Die NPD lässt uns nicht im Stich". Vielleicht lohnt es auch unter diesem Aspekt zu sehen. Da fällt die Marke dann auch auf Begeisterung und Unterstützung.
Zudem kann man vom V-Schutz und den Ermittlungsbehörden ja erwarten, dass die Akteure bekannt sind. Dafür sind diese Dienste, trotz Verfehlungen in der Vergangenheit, ja aktiv und sinnvoll.
Und die Beweislage? Zur Bewertung sollte auch ein Gesamtbild dienen, das richterseits bewertet wird, dazu zählen die Straftaten, die Äußerungen der führenden Mitglieder (Leugnung Holocaust, Minderheitenhetze) oder auch mal ein Grill im Vereinshaus mit der Aufschrift "Happy Holocaust"... Ich denke da käme genug zusammen um eine demokratiefeindliche Haltung anzunehmen. Für andere Vereine gibt es ja auch diese Bewertungen.
Die Hürden für ein Parteiverbot müssen hoch gesetzt sein, sie müssen aber auch erreichbar sein. Sonst wird der beabsichtigte Schutzzweck ja ausgehebelt.
Wenn ich eine Anmerkung machen darf:
Die Personen sind doch bekannt, sie geben auch ihrer Gesinnung freien Lauf, es braucht also keine NPD-Mitgliedsliste um diese Akteuere zu identifizieren. Ich sehe demnach Ihr Argument nicht als statthaft an, im Gegenteil: Lässt man diese Personen unter dem Mantel NPD weiter machen, so haben Sie für Ihr mithin erfolgreiches Engagement in diesen Regionen (Hartz4 Beratung, Kindergarten, Jugendlager..) eine Marke. Nicht Person XY tut was, sondern die Leute sagen "Die NPD lässt uns nicht im Stich". Vielleicht lohnt es auch unter diesem Aspekt zu sehen. Da fällt die Marke dann auch auf Begeisterung und Unterstützung.
Zudem kann man vom V-Schutz und den Ermittlungsbehörden ja erwarten, dass die Akteure bekannt sind. Dafür sind diese Dienste, trotz Verfehlungen in der Vergangenheit, ja aktiv und sinnvoll.
Und die Beweislage? Zur Bewertung sollte auch ein Gesamtbild dienen, das richterseits bewertet wird, dazu zählen die Straftaten, die Äußerungen der führenden Mitglieder (Leugnung Holocaust, Minderheitenhetze) oder auch mal ein Grill im Vereinshaus mit der Aufschrift "Happy Holocaust"... Ich denke da käme genug zusammen um eine demokratiefeindliche Haltung anzunehmen. Für andere Vereine gibt es ja auch diese Bewertungen.
Die Hürden für ein Parteiverbot müssen hoch gesetzt sein, sie müssen aber auch erreichbar sein. Sonst wird der beabsichtigte Schutzzweck ja ausgehebelt.
Hallo MaxS2, interessanter Gedanke. Wenn die NPD-Mitgliedschaft im Alltag konkret negative Folgen hat (und ein Rauswurf aus der Innung dem Verein o.ä. auch gerichtsfest ist), dann ist das allemal besser als jedes Parteienverbot.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Andererseits kann man die Angehörigen dieser Partei relativ problemlos diskriminieren und ihnen z.B. wegen ihrer Parteimitgliedschaft einen Job als Schornsteinfeger kündigen, die Hotelunterkunft verweigern oder sie beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts blockieren. "
Anders ausgedrückt: Nicht die Partei verbieten, sondern lieber die Parteimitglieder diskriminieren, wo immer sich die Chance ergibt?
Das ist eine Sichtweise, die mir mit Artikel 3 des Grundgesetzes nur schwer vereinbar scheint:
"Niemand darf wegen [...] seiner [...] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
p.s.: Das Label "Redaktions-Empfehlung" fand ich schon immer irgendwie sinnlos - aber seinen eigenen Kommentaren eine "Redaktions-Empfehlung" verpassen?
Anders ausgedrückt: Nicht die Partei verbieten, sondern lieber die Parteimitglieder diskriminieren, wo immer sich die Chance ergibt?
Das ist eine Sichtweise, die mir mit Artikel 3 des Grundgesetzes nur schwer vereinbar scheint:
"Niemand darf wegen [...] seiner [...] politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
p.s.: Das Label "Redaktions-Empfehlung" fand ich schon immer irgendwie sinnlos - aber seinen eigenen Kommentaren eine "Redaktions-Empfehlung" verpassen?
"Damit könnte man aber auch alles legitimieren. Schaffen wir alle Verbote ab, dann herrscht innerhalb kurzer Zeit die Anarchie. Wollen wir das? Und wenn nicht, welche Dinge müssten dann verboten werden und welche nicht?"
Ich spreche nicht vom Aufheben von Verboten oder von Anarchie, sondern vom realistischen Überdenken, ob man der NPD und vor allem dem Rechtsradikalismus in Deutschland mit einem Verbot nicht galant in die Karten spielt und die Gruppierung, die Weltanschauung, die "Werte" dieser Menschen für Ziellose interessanter macht, als sie es wären, wenn die NPD die verlachte Verwirrten-Partei ist, die sie vielerorts bereits ist.
Ich sage es, wie ich es sehe: Die NPD ist keine Gefahr. Sie ist harmlos, weil von hirnlosen Spinnern mit diversen Störungen geführt wird. Die Gefahr geht von den verbotenen Kräften im Untergrund aus, den Kameradschaften, den Personen, die bereits an der NSU 2.0 arbeiten. Verbietet man die NPD, schiebt man sie genau in diese Ecke und stärkt damit ihre Attraktivität.
Werter Herr Steffen,
politische Entscheidungen werden heutzutage oft an Einzelfällen festgemacht, siehe Atompolitik und Fukushima. Dies ist oft nur wählerorientierter Aktionismus.
Aber bei den Feinden unserer Demokratie, so muss man sie ja benennen, geht es darum auch als Demokratie wehrhaft dazustehen.
Früher wurden "linksorientierte" Lehrer nicht verbeamtet, was ja in Ordnung sein mag, sah man eine Gefahr gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Auch wenn die NPD kein homogener Haufen ist, man denke an die Kameradschaften und freien Kräfte, so kann der Rechtsstaat doch Zeichen setzen und dem normalen Bürger aufzeigen, dass bei diesen Personen die Demokratie ein Feindbild darstellt.
Und nicht nur die Demokratie ist ein Feindbild, sondern auch Menschen, die nicht in ein "sauberes" Schema passen, man denke nur an Homosexuelle etc.
DIE ZEIT ermittelte, dass seid 1990 rund 149 Personen durch rechte Gewalt starben! Sicher ist dies nicht die direkte Verantwortung der NPD, aber nicht nur die Ermittlungsbehörden, auch der Staat sollte es ruhig wagen, ganz ergebnisunabhängig, sämtliche Mittel des Rechtsstaates in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn der Antrag scheitert, ist der Rechtsstaat nicht gefährdet, eine Aufwertung erfährt die NPD zudem, wenn man sich nicht traut. Das gibt Selbstbewusstsein.
Wir müssen auch nach dem Sinn und Zweck der Normen fragen, die ja eigentlich ein Schutz gegen Parteiverbote wie in der NS-Zeit sein sollte.
Im Zuge der NSU-Affäre wurde offenbar, wie sehr der Verfassungsschutz in der rechtsradikaeln Szene verstrickt ist. Ich befürchte, dass es so etwas wie einen Staat im Staate gibt, dass rechtsradikale Organisationen einschließlich der NPD bewußt von gewissen Kräften mit Billigung mancher Innenminister und Verfassungsschutzämter gefördert werden. Für den Fall, dass es einer Reservearmee bedarf. Wenn die Bevölkerung mal auf breiter Front "aufmuckt". Beispielhalft verweise ich auf den 5. Krimi von Wolfgang Schorlau.
Die Befürwortung des Verbotsverfahrens durch die Länder ist pure Heuchelei. Insgeheim wissen sie, dass wieder ein Scheitern droht. Dann waschen sie ihre Hände in Unschuld und vertrauen auf die Vergesslichkeit der Bevölkerung.
Meine Vermutung ist, dass die NPD ohne die geheime Förderung statlicher Behörden (Verfassungsschutz), von diesen als V-Leute deklariert, eine weit geringere Bedeutung hätte.
Von daher ist die Empfehlung des Autors korrekt - aber aus anderen Gründen.
Ich verstehe diese ganze Verbots-Debatte überhaupt nicht und halte das alles für recht absurd. In meinen Augen wollen sich hier nur die Länder gutmenschenhaft in Szene setzen um zu zeigen, wie toll sie sind oder um plumpen Wahkampf zu machen. Nennt es wie ihr wollt... Populismus, blinder Aktionismus, egal - für mich ist ein Verbot aus folgenden Grünen falsch:
-man kann nur Parteien und keine Gesinnungen verbieten
-eine freie Gesellschaft muss auch so etwas aushalten können
-die NPD spielt eine immer unwichtigere Rolle, die Mitgliederzahlen sinken
-es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Verbotsverfahren schon in Deutschland kassiert wird
-wird es nicht hierzulande kassiert, wird es in Straßburg beim Gerichtshof ganz sicher kassiert
-ein (in meinen Augen sicheres) Scheitern des Verbotsverfahrens könnte der Partei wieder Aufwind geben
-müssen solche Parteien durch Wahlen und nicht durch Verbote kleingehalten werden
Und was spricht dafür?
-...nichts...
-das gute Gewissen
-keinerlei finanzielle Unterstützung mehr für die NPD
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