Innenministerkonferenz: Spart euch das NPD-Verbot!
Die Politik versucht, die NPD zu verbieten. Doch des Rechtsstaates wegen sollte sie darauf verzichten und die Extremisten anders bekämpfen, kommentiert Tilman Steffen.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, ein Donnerstag im Herbst 2014. Flankiert von sechs Kollegen in tiefroten Roben verkündet Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats: Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, ein Verbot somit unumgänglich. Die Ministerpräsidenten frohlocken, die Kanzlerin ist erleichtert, der Bundestag zufrieden.
Auf den ersten Blick wäre das eine gute Botschaft. Denn die NPD propagiert Rassismus, führende Vertreter ersehnen das Dritte Reich zurück, fabulieren von der Reinheit der deutschen Rasse und trachten die demokratische Ordnung zu stürzen. Der Gesellschaft derlei Irrsinn zu ersparen ist ein hehres Ziel, zumal der Staat die NPD auch noch mitfinanziert.
Doch näher betrachtet zeigt sich: Eine Partei lässt sich formal verbieten, doch ihre Ideologie lebt in den Köpfen ihrer Sympathisanten fort. Führung und Mitglieder werden genügend Möglichkeiten finden, ihr Weltbild auszuleben. Parteien wie Die Rechte oder Pro NRW locken schon mit der Aussicht auf politische Vertretung. Wem das zu angepasst ist, der organisiert sich in der nächsten Neonazi-Kameradschaft oder gleich im Untergrund.

Würde sie verboten, hinge die NPD zwar keine Wahlplakate mehr, doch der Staat wäre das Neonazi-Problem nicht los. Wer die menschenverachtende Hetze von NPD-Vize Udo Pasteurs auf dem Pressefest der Parteizeitung im August in Pasewalk erlebte, dem ist schnell klar: An der Oberfläche der Öffentlichkeit sind diese Partei und ihre Gesinnungsfreunde weit besser kontrollierbar als in der Illegalität.
Statt dies zu bedenken, treiben die Bundesländer das NPD-Verbot unbeirrt voran. Am heutigen Mittwoch wollen sie auf ihrer Herbstkonferenz in Rostock über einen neuen Verbotsantrag abstimmen. Obwohl die Beweislage dünn ist, Juristen warnen und das Verfahren wegen gravierender Risiken ebenso scheitern könnte wie 2003, als die zweifelhafte Rolle von V-Leuten die Verfassungsrichter abwinken ließ.
Für einen Verbotsantrag spricht lediglich, dass Bund und Länder die Belege gegen die NPD jetzt mit weit größerer Sorgfalt als damals sammelten. Die Liste der Probleme ist jedoch lang:
- Die Beweissammlung
Unter der Führung Sachsen-Anhalts sammelte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern in den vergangenen anderthalb Jahren Beispiele für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Offiziell abgeschlossen am 25. November 2012, enthält sie 2.649 Beweise auf etwa 1.000 Seiten.
Vier Kapitel des Geheimdossiers handeln vom Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, drei beschreiben die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus. Acht Abschnitte sollen die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD illustrieren. Analysen zur Verhältnismäßigkeit sowie Register von Personen und Organisationen beschließen die Sammlung.- Wer liefert was?
Die Belege-Sammlung wurde mehrfach analysiert und kategorisiert, etwa in Informationen von Verbindungsleuten (V-Leuten) der Sicherheitsbehörden und in öffentliche Informationen. Zudem entstand eine Faktensammlung über die Arbeit von V-Leuten in der NPD.
Vier Fünftel der 2.649 Belege gegen die NPD lieferten der Bund, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – in beiden Ländern sitzt die NPD im Parlament. Weiteres Material kam aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Bremen und Bayern.- Wie weiter?
-
Die meisten Landesinnenminister sind nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens von 2003 für einen zweiten Verbotsantrag. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist nicht dagegen, er erinnert aber ausschließlich an die Risiken.
Auf ihrer Herbstkonferenz 2012 verständigten sich die Minister mittlerweile auf einen zweiten Verbotsversuch. Der Bundesrat folgte.
Bundesregierung wird noch beraten. Möglich ist, dass sie sich dem Verbotsantrag der Länder anschließt, ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Der Bundestag, wo die Befürworter überwiegen, könnte sich ebenfalls der Länderinitiative anschließen.
Die Länder betrieben das Verfahren nicht ergebnisoffen. Man habe die Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht zusammengetragen, um danach auf ein Verbotsverfahren zu verzichten, argumentieren die Innenminister. Ehrlicher wäre es aber, man hätte die Brisanz der einzelnen Belege zunächst auf ihre Beweiskraft hin genau analysiert und alle weiteren Prozessrisiken berücksichtigt, bevor man entscheidet, welche Konsequenz man daraus zieht. So liegt die Antwort schon vor, bevor die Frage gestellt ist.
Offensiv beteuern die Beweissammler zudem, die Belege entstammten nur öffentlichen Quellen. Dass die Beweise ohne Zutun von V-Leuten zustande kamen, ist bisher jedoch nur eine politische Behauptung. Keiner der Landesinnenminister ist bereit, das mit seiner Unterschrift zu bezeugen.





"Im Falle eines Scheiterns wäre die NPD schließlich juristisch reingewaschen und auf alle Ewigkeit höchstrichterlich legitimierter Teil des Parteienspektrums."
Die NPD wäre nicht reingewaschen, sondern nur so lange legitimiert, bis sich eine Beweislage ergeben hat, die ein Verbot rechtfertigt. Zudem kann die NPD die "Reinwaschlogik" ja jetzt schon anwenden, indem sie behauptet, wenn sie undemokratisch wäre, wäre sie verboten...
Ja klar wird die Ideologie durch ein Verbot nicht verschwinden, Kriminalität ist auch durch Verbote nicht verschwunden, aber man kann ein deutliches Zeichen setzen, was unsere Gesellschaft bereit ist zu tolerieren. Und dieses braune Pack darf nicht toleriert werden und wir können auhc nicht weiter zusehen, wie die "guten Onkels" von der NPD sich ohne Widerstand überall einnisten können. Ein Verbot ist ein ganz klares Signal an alle Menschen, sich mit solchen Gestalten nicht einzulassen.
Hallo parrot0815, was Sie schreiben, ist zunächst nachvollziehbar. Dennoch bleibt die Frage, woher die Beweise kommen sollen, die ein Verbot rechtfertigen. Ich bin da sehr nahe beim Bundesinnenminister und meine, dass es schwierig wird.
Zum anderen: Diejenigen parteinahen Neonazis, die in schwach besiedelten Gegenden die Vereinsarbeit dominieren, wären nach einem NPD-Verbot noch schwerer zu identifizieren als jetzt. Auch da hätte ein Verbot also negative Folgen.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo parrot0815, was Sie schreiben, ist zunächst nachvollziehbar. Dennoch bleibt die Frage, woher die Beweise kommen sollen, die ein Verbot rechtfertigen. Ich bin da sehr nahe beim Bundesinnenminister und meine, dass es schwierig wird.
Zum anderen: Diejenigen parteinahen Neonazis, die in schwach besiedelten Gegenden die Vereinsarbeit dominieren, wären nach einem NPD-Verbot noch schwerer zu identifizieren als jetzt. Auch da hätte ein Verbot also negative Folgen.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Mir scheint es vor allem richtig, die Frage überhaupt einmal zu klären.
Denn aktuell besteht ja irgendwie ein seltsames Spannungsfeld: Einerseits ist die Partei erlaubt und erhält die übliche staatliche Parteienfinanzierung.
Anderseits kann man die Angehörigen dieser Partei relativ problemlos diskriminieren und ihnen z.B. wegen ihrer Parteimitgliedschaft einen Job als Schornsteinfeger kündigen, die Hotelunterkunft verweigern oder sie beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts blockieren.
Darüber kann man denken, wie man will, aber so wirklich rechtsstaatlich ist es nicht. Das sollten dann schon Gerichte entscheiden, und darum ist das Verbotsverfahren auch zu begrüßen.
Hallo MaxS2, interessanter Gedanke. Wenn die NPD-Mitgliedschaft im Alltag konkret negative Folgen hat (und ein Rauswurf aus der Innung dem Verein o.ä. auch gerichtsfest ist), dann ist das allemal besser als jedes Parteienverbot.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Andererseits kann man die Angehörigen dieser Partei relativ problemlos diskriminieren und ihnen z.B. wegen ihrer Parteimitgliedschaft einen Job als Schornsteinfeger kündigen, die Hotelunterkunft verweigern oder sie beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts blockieren. "
Hallo MaxS2, interessanter Gedanke. Wenn die NPD-Mitgliedschaft im Alltag konkret negative Folgen hat (und ein Rauswurf aus der Innung dem Verein o.ä. auch gerichtsfest ist), dann ist das allemal besser als jedes Parteienverbot.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Andererseits kann man die Angehörigen dieser Partei relativ problemlos diskriminieren und ihnen z.B. wegen ihrer Parteimitgliedschaft einen Job als Schornsteinfeger kündigen, die Hotelunterkunft verweigern oder sie beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts blockieren. "
Hallo endbenutzer, ein Verbot einer Partei ist in unserem Staat an sehr strenge Bedingungen geknüpft, weil die Parteien eben selbst an der politischen Willensbildung beteiligt sein sollen. Bei einem Rockerverein ist das anders, deshalb kann ein Innenminister da schneller handeln.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo parrot0815, was Sie schreiben, ist zunächst nachvollziehbar. Dennoch bleibt die Frage, woher die Beweise kommen sollen, die ein Verbot rechtfertigen. Ich bin da sehr nahe beim Bundesinnenminister und meine, dass es schwierig wird.
Zum anderen: Diejenigen parteinahen Neonazis, die in schwach besiedelten Gegenden die Vereinsarbeit dominieren, wären nach einem NPD-Verbot noch schwerer zu identifizieren als jetzt. Auch da hätte ein Verbot also negative Folgen.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo MaxS2, interessanter Gedanke. Wenn die NPD-Mitgliedschaft im Alltag konkret negative Folgen hat (und ein Rauswurf aus der Innung dem Verein o.ä. auch gerichtsfest ist), dann ist das allemal besser als jedes Parteienverbot.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Andererseits kann man die Angehörigen dieser Partei relativ problemlos diskriminieren und ihnen z.B. wegen ihrer Parteimitgliedschaft einen Job als Schornsteinfeger kündigen, die Hotelunterkunft verweigern oder sie beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts blockieren. "
"Damit könnte man aber auch alles legitimieren. Schaffen wir alle Verbote ab, dann herrscht innerhalb kurzer Zeit die Anarchie. Wollen wir das? Und wenn nicht, welche Dinge müssten dann verboten werden und welche nicht?"
Ich spreche nicht vom Aufheben von Verboten oder von Anarchie, sondern vom realistischen Überdenken, ob man der NPD und vor allem dem Rechtsradikalismus in Deutschland mit einem Verbot nicht galant in die Karten spielt und die Gruppierung, die Weltanschauung, die "Werte" dieser Menschen für Ziellose interessanter macht, als sie es wären, wenn die NPD die verlachte Verwirrten-Partei ist, die sie vielerorts bereits ist.
Ich sage es, wie ich es sehe: Die NPD ist keine Gefahr. Sie ist harmlos, weil von hirnlosen Spinnern mit diversen Störungen geführt wird. Die Gefahr geht von den verbotenen Kräften im Untergrund aus, den Kameradschaften, den Personen, die bereits an der NSU 2.0 arbeiten. Verbietet man die NPD, schiebt man sie genau in diese Ecke und stärkt damit ihre Attraktivität.
Sie sagen, dass eine legale NPD besser kontroliert werden kann. Wie denn? Denken Sie, dass alle Aktivitäten öffentlich gemacht werden? Die NPD ist doch heute schon im Untergrund aktiv und dadurch unkontrollierbar.
Vor allem, was nützt jede Kontrolle, wenn keine Konsequenzen folgen. Wenn wir immer mit Ihren Argumenten ein NPD Verbot ablehnen, kann sich die NPD verhalten wie sie es will, ohne für Ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen zu werden.
Das sind meine Gründe FÜR ein Verbot (in keiner bestimmten Reihenfolge):
- die Finanzierung mit unseren Steuergeldern fällt endlich weg.
- die Organisation wird (und wenn nur marginal) gestört
- die NPD trägt ihre Ideologie unter dem Deckmantel einer "demokratischen" Partei immer mehr in die Mitte der Gesellschaft und das mit erstaunlichem Erfolg, das kann nur durch ein Verbot gestoppt werden
- wenn wir aus Angst die Feinde unserer Demokratie nicht bekämpfen, haben wir bald keine Demokratie mehr! Wir sind leider ein Staat, der sich seine Demokratie nicht selbst erkämpft hat, darum fällt es uns vielleicht manchmal schwer uns daran zu erinnern, dass Demokratie nicht natürlich kommt oder gottgegeben ist. Wir als Nation sind alt genug nicht mehr von Mami und Papi (USA und den anderen Alliierten) verteidigt werden zu müssen. Das müssen wir schon selbst übernehmen.
Hallo AndJusticeForAll, um es klar zu sagen: Wenn die Beweise ausreichen, bin ich der letzte, der gegen ein Verbot ist. Also etwa wenn der Staat der NPD-Führung Billigung von Gewalt so nachweist, dass es Karlsruhe anerkennt. Oder ihre Gefährlichkeit für die Grundordnung.
Untergrund: Solange zumindest ein Teil der Partei als legal öffentlich sichtbar bleibt (bleiben kann), ist die Kontrolle besser möglich. Wir sollten unsere Verfassungsschützer nicht überfordern...
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Sie sagen, dass eine legale NPD besser kontroliert werden kann. Wie denn? Denken Sie, dass alle Aktivitäten öffentlich gemacht werden? Die NPD ist doch heute schon im Untergrund aktiv und dadurch unkontrollierbar.
Vor allem, was nützt jede Kontrolle, wenn keine Konsequenzen folgen. Wenn wir immer mit Ihren Argumenten ein NPD Verbot ablehnen, kann sich die NPD verhalten wie sie es will, ohne für Ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen zu werden."
Hallo AndJusticeForAll, um es klar zu sagen: Wenn die Beweise ausreichen, bin ich der letzte, der gegen ein Verbot ist. Also etwa wenn der Staat der NPD-Führung Billigung von Gewalt so nachweist, dass es Karlsruhe anerkennt. Oder ihre Gefährlichkeit für die Grundordnung.
Untergrund: Solange zumindest ein Teil der Partei als legal öffentlich sichtbar bleibt (bleiben kann), ist die Kontrolle besser möglich. Wir sollten unsere Verfassungsschützer nicht überfordern...
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Zitat: "Sie sagen, dass eine legale NPD besser kontroliert werden kann. Wie denn? Denken Sie, dass alle Aktivitäten öffentlich gemacht werden? Die NPD ist doch heute schon im Untergrund aktiv und dadurch unkontrollierbar.
Vor allem, was nützt jede Kontrolle, wenn keine Konsequenzen folgen. Wenn wir immer mit Ihren Argumenten ein NPD Verbot ablehnen, kann sich die NPD verhalten wie sie es will, ohne für Ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen zu werden."
Würde die NPD verboten, blieben doch deren Mitglieder trotzdem in den Landtagen nur fraktionslos?
Hallo Tegularius, gute Frage, die sich in einer Kurzdiskussion hier in der Redaktion noch nicht erschöpfend klären ließ. Wir nehmen das mal auf die Liste. Vermutlich regelt das das Parteiengesetz. Könnte aber auch sein, dass Karlsruhe das gleich mitentscheidet. Oder es wird Thema weiteren Rechtsstreits, weil es keine vergleichbaren Fälle gab.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo Tegularius, gute Frage, die sich in einer Kurzdiskussion hier in der Redaktion noch nicht erschöpfend klären ließ. Wir nehmen das mal auf die Liste. Vermutlich regelt das das Parteiengesetz. Könnte aber auch sein, dass Karlsruhe das gleich mitentscheidet. Oder es wird Thema weiteren Rechtsstreits, weil es keine vergleichbaren Fälle gab.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
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