UmfrageMehrheit will Schavans Rücktritt

Ergebnis einer ZEIT-ONLINE-Umfrage: Fast 60 Prozent der Bürger sind für den Rücktritt von Ministerin Schavan. Die Mehrheit ist gegen eine Verjährung von Plagiaten.

Es ist die Frage, die derzeit Politiker, Medien und Öffentlichkeit gleichermaßen beschäftigt: Was werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bildungsministerin Annette Schavan besprechen, wenn sie sich am Freitagabend oder Samstag treffen? Wird Merkel ihrer Ministerin klarmachen, dass die Plagiatsaffäre, der Verlust des Doktorgrades, das bevorstehende Gerichtsverfahren den Wahlkampf der Union so sehr belasten, dass ein Rücktritt unausweichlich ist. Oder wird sie trotzig an ihrer Vertrauten festhalten, auch im Wissen, dass viele Wissenschaftler sowie Parteifreunde das Vorgehen der Uni Düsseldorf für unerhört halten? Für beide Positionen gibt es gute Argumente.

Die Öffentlichkeit indes scheint ihr Urteil schon gefällt zu haben. Einer repräsentativen Umfrage zufolge, die ZEIT ONLINE beim Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegeben hat, spricht sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für Schavans Rücktritt aus. 59 Prozent meinen demnach, die Ministerin sollte ihr Amt aufgeben, nur 28 Prozent sind der Ansicht, Schavan solle weitermachen.

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In einer weiteren Frage wollte ZEIT ONLINE wissen, was der Doktorgrad nach all den Affären der vergangenen Monate noch wert ist. Eine deutliche Mehrheit der Deutschen, 66 Prozent, glaubt, dass die unzähligen Plagiatsfälle von Guttenberg bis Koch-Mehrin dem Ansehen des Doktortitels geschadet haben, nur 24 Prozent sind gegenteiliger Ansicht.

Die Befragten sprachen sich zudem mehrheitlich gegen eine Verjährungsfrist für Plagiate in Doktorarbeiten aus. Eine solche gibt es schon längst bei anderen Abschlüssen: So können beispielsweise Abiturprüfungen, Diplome, Bachelor- oder Masterabschlüsse nach einigen Jahren nicht mehr aufgehoben werden. Immer wieder fordern deshalb Wissenschaftler eine solche Regelung auch für Doktorarbeiten. Auch hier aber ist das Ergebnis der ZEIT-ONLINE-Umfrage recht eindeutig: 55 Prozent der Befragten sind gegen eine Verjährungsfrist, 33 Prozent sind dafür.

Diese Umfrage wurde in Kooperation mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt. Sie basiert auf Onlineinterviews mit Teilnehmern des YouGov-Panels, das weltweit bereits 2,5 Millionen Mitglieder zählt. In Deutschland, aber auch in Großbritannien und den USA gehören die Wahlprognosen des Instituts regelmäßig zu den exaktesten überhaupt. Für die vorliegende repräsentative Umfrage befragte YouGov vom 6. bis 8. Februar 1.025 Menschen.

 
Leserkommentare
  1. Ihr Beispiel zeugt von Inkompetenz.
    Denn auch nach einer Verjährung der Straftat Raub muss das Geraubte zurückgegeben werden.

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    Antwort auf "Kirche im Dorf"
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    Das Wort "Inkompetenz" hätten Sie sich sparen können. Es hätte genügt, die rechtliche Seite aufzuzeigen. Kann denn niemand wirklich nur um der Sache willen diskutieren, ohne zu beleidigen?

    scheint mir die folgende:

    Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie kaufen ein Grundstück, nach Jahrzehnten stellt sich heraus, dass dieses Grundstück dem Eigentümer, der es an Sie verkauft hat, nur zu einem Teil gehörte, der Rest jedoch - wie nun vorliegende Vertragsunterlagen beweisen - einem anderen Eigentümer, der nun Regressforderungen geltend macht. Der Kaufvertrag zwischen dem betrügerischen angeblichen Eigentümer und dem Käufer in der Form unwirksam. Wer etwas als Eigenes verkauft, was aber in wesentlichen Teilen nichts Eigenes ist, kann dafür nicht auch noch honoriert werden. Im genannten Fall ist der Deal also nichtig, genauso wie Frau Schavans Anspruch auf einen Doktorgrad nichtig ist. (<- Das ist übrigens ein Eigenplagiat.)

    Das Wort "Inkompetenz" hätten Sie sich sparen können. Es hätte genügt, die rechtliche Seite aufzuzeigen. Kann denn niemand wirklich nur um der Sache willen diskutieren, ohne zu beleidigen?

    scheint mir die folgende:

    Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie kaufen ein Grundstück, nach Jahrzehnten stellt sich heraus, dass dieses Grundstück dem Eigentümer, der es an Sie verkauft hat, nur zu einem Teil gehörte, der Rest jedoch - wie nun vorliegende Vertragsunterlagen beweisen - einem anderen Eigentümer, der nun Regressforderungen geltend macht. Der Kaufvertrag zwischen dem betrügerischen angeblichen Eigentümer und dem Käufer in der Form unwirksam. Wer etwas als Eigenes verkauft, was aber in wesentlichen Teilen nichts Eigenes ist, kann dafür nicht auch noch honoriert werden. Im genannten Fall ist der Deal also nichtig, genauso wie Frau Schavans Anspruch auf einen Doktorgrad nichtig ist. (<- Das ist übrigens ein Eigenplagiat.)

  2. Da wird aber mächtiges Geschütz aufgefahren. Man möchte sie wohl doch halten.

    4 Leserempfehlungen
  3. ein ganz wichtiges Thema an, nämlich: wann sprechen wir von einem Bürgervotum und wann vom Pöbeln des Mob, der Macht der Straße.
    Aktuell könnte man S-21 anführen. Da wird immer (noch) auf ein geltendes Bürgervotum verwiesen. Das Wort Mob habe ich im Zusammenhang mit den Befürwortern (Mehrheit) jedenfalls noch nie gehört.
    Auch bei Wahlen war noch nie von dem/den Gewinner(n) zu hören,
    daß sie vom Mob gewählt wurden ...
    Was also ist mehrheitliches Bürgervotum, was ist Straße/Mob?
    Ich biete eine These an: Bürgervotum/Demokratie ist, wenn das Ergebnis den Interessen der Machteliten entspricht - läuft es denen zuwider, werden Mob und Straße bemüht.
    Oder?

    7 Leserempfehlungen
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    Immer habe ich bei dergleichen das Gefühl, die Befragungen finden so statt, dass nur das (gewollte) Ergebnis aufgezeigt wird. Wo beginnt in diesem Fall das "an den Pranger" stellen und wo die sachliche Diskussion über ein Vorkommnis. Wäre es nicht wichtiger über das Haushaltsvolumen des Präsidiums der Europäischen Union zu diskutieren? 9 Billionen Euro! Das ist entschieden zu viel. Wie schon festgestellt wurde, wollen die meisten Mitgliedsstaaten sich nicht an dieser Summe beteiligen. Eben weil die meisten Mitgliedsstaaten Mitglied der Europäischen Union wurden, um Subventionen zu erhalten, nicht diese mitzutragen! Ehrlich gesagt, bezweifele ich, dass die meisten Mitgliedsstaaten die Idee einer Europäischen Union wirklich wollen.

    Immer habe ich bei dergleichen das Gefühl, die Befragungen finden so statt, dass nur das (gewollte) Ergebnis aufgezeigt wird. Wo beginnt in diesem Fall das "an den Pranger" stellen und wo die sachliche Diskussion über ein Vorkommnis. Wäre es nicht wichtiger über das Haushaltsvolumen des Präsidiums der Europäischen Union zu diskutieren? 9 Billionen Euro! Das ist entschieden zu viel. Wie schon festgestellt wurde, wollen die meisten Mitgliedsstaaten sich nicht an dieser Summe beteiligen. Eben weil die meisten Mitgliedsstaaten Mitglied der Europäischen Union wurden, um Subventionen zu erhalten, nicht diese mitzutragen! Ehrlich gesagt, bezweifele ich, dass die meisten Mitgliedsstaaten die Idee einer Europäischen Union wirklich wollen.

  4. möglich, schreiben Sie.

    Dann erklären Sie uns doch bitte eine Medienkultur, beispielsweise die von England oder den USA. Oder nehmen Sie Frankreich. Sie haben die Auswahl. Ich bin gespannt. Danke!

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Hatz-Kultur"
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    "Dann erklären Sie uns doch bitte eine Medienkultur, beispielsweise die von England oder den USA. Oder nehmen Sie Frankreich. Sie haben die Auswahl. Ich bin gespannt. Danke!"
    -------------------------------------
    Bin ich Engländer, Amerikaner oder Franzose?

    "Dann erklären Sie uns doch bitte eine Medienkultur, beispielsweise die von England oder den USA. Oder nehmen Sie Frankreich. Sie haben die Auswahl. Ich bin gespannt. Danke!"
    -------------------------------------
    Bin ich Engländer, Amerikaner oder Franzose?

  5. man es Leuten erklären soll, die von dem Prozedere offensichtlich keine Ahnung haben. Machen Sie sich doch erst einmal schlau, bevor Sie kommentieren.

    Wenn man die Literatur nicht mehr weiterentwickeln kann, so wie Sie das bemängeln, dann hat sich der Doktorand ein sehr schlechtes Thema ausgesucht! Es geht darum, eine Forschungslücke zu finden - und das ist wesentlicher, wenn nicht sogar DER wichtigste Teil einer Doktorarbeit. Wenn Sie also sagen, dass dies hier nicht mehr möglich war, dann hat Frau Schavan den Titel mit Recht aberkannt bekommen, da Sie diese Leistung nicht erbracht hat!

    Außerdem verliert man keineswegs den Überblick, welche Gedanken von einem selber stammen und welche nicht. Auch dies ist übrigens eine wesentliche Leistung von Doktorarbeiten: Literatur kritisch zu beurteilen und seine eigene Meinung bilden. Nicht 1:1 übernehmen. Und wenn man tatsächlich die Dinge durcheinander bringen sollte - dann hilft das schriftliche Festhalten, wer wann was wie gesagt hat. Eine Heidenarbeit, für die jedem, der das gewissenhaft durchgeführt hat, zu Recht eine höhere Position zusteht.

    Also bitte, informieren Sie sich doch mal, was die Anforderungen bei einer Doktorarbeit sind, bevor Sie Partei ergreifen.

    4 Leserempfehlungen
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    dass

    Die dem Promotionsgesuch beizufügenden Unterlagen sind: [...]

    c) Eine eidesstattliche Versicherung

    – daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat

    Dass dies bei Schavan nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, ist dem Umstand geschuldet, dass die abgabe der falschen eidesstattlichen Versicherung bereits verjährt ist.

    Sie haben völlig recht. Ich habe noch nie eine Diplomarbeit geschweige denn eine Doktorarbeit geschrieben und somit vom Procedere keine Ahnung. Ich erlaube mir aber, wenigestens versuchsweise, zu verstehen. Wenn dies daneben geht, so bitte ich um Entschuldigung. Sie schreiben, dass dies eben eine Doktorarbeit ausmacht, die entsprechende Forschungslücke zu finden und Sie schreiben auch, dass falls dies daneben geht, sich der Doktorrand das falsche Thema ausgesucht hat. Bisher habe ich immer nur gehört, dass das Thema vorgegeben wird und man/frau es sich nicht aussuchen kann. Jährlich werden tausende Doktorarbeiten geschrieben. Wieviele Themen stehen denn dann noch zur Verfügung? Und hat man denn dann noch eine große Auswahl?

    dass

    Die dem Promotionsgesuch beizufügenden Unterlagen sind: [...]

    c) Eine eidesstattliche Versicherung

    – daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat

    Dass dies bei Schavan nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, ist dem Umstand geschuldet, dass die abgabe der falschen eidesstattlichen Versicherung bereits verjährt ist.

    Sie haben völlig recht. Ich habe noch nie eine Diplomarbeit geschweige denn eine Doktorarbeit geschrieben und somit vom Procedere keine Ahnung. Ich erlaube mir aber, wenigestens versuchsweise, zu verstehen. Wenn dies daneben geht, so bitte ich um Entschuldigung. Sie schreiben, dass dies eben eine Doktorarbeit ausmacht, die entsprechende Forschungslücke zu finden und Sie schreiben auch, dass falls dies daneben geht, sich der Doktorrand das falsche Thema ausgesucht hat. Bisher habe ich immer nur gehört, dass das Thema vorgegeben wird und man/frau es sich nicht aussuchen kann. Jährlich werden tausende Doktorarbeiten geschrieben. Wieviele Themen stehen denn dann noch zur Verfügung? Und hat man denn dann noch eine große Auswahl?

  6. mit der Rücktrittsforderung läuft doch schon -> https://www.openpetition....

    • dacapo
    • 08.02.2013 um 16:58 Uhr

    Welches Geld soll die Frau Schavan durch den Dr-Titel eingenommen haben? Schöner Scherz, zum totlachen.

    • travie
    • 08.02.2013 um 16:58 Uhr

    so so, für einen Rücktritt spricht also, dass andernfalls der Wahlkampf der CDU belastet würde, dagegen, dass Wissenschaftler und Parteifreunde das Vorgehen der Uni Düsseldorf für unerhört halten würden... letzteres fein hervorgehoben.

    Mit Verlaub, diese Sichtweise ist wirklich mehr als verschroben ...
    ... und dient wohl allein dazu, die Vorwürfe gegen die Uni wiederholen zu können. Die ich übrigens für ziemlich konstruiert halte.

    Nach Verweis auf die öffentliche Stimmungslage kann diese dann im Nachgang zum tumben Furor des Pöbels herabgestuft werden.
    In diesem Fall scheint mir aber, dass die ethische Urteilsfähigkeit der normalen Bevölkerung weit weniger störanfällig ist, als die der (selbsternannten) Eliten.

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