Umfrage: Mehrheit will Schavans Rücktritt
Ergebnis einer ZEIT-ONLINE-Umfrage: Fast 60 Prozent der Bürger sind für den Rücktritt von Ministerin Schavan. Die Mehrheit ist gegen eine Verjährung von Plagiaten.
Es ist die Frage, die derzeit Politiker, Medien und Öffentlichkeit gleichermaßen beschäftigt: Was werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bildungsministerin Annette Schavan besprechen, wenn sie sich am Freitagabend oder Samstag treffen? Wird Merkel ihrer Ministerin klarmachen, dass die Plagiatsaffäre, der Verlust des Doktorgrades, das bevorstehende Gerichtsverfahren den Wahlkampf der Union so sehr belasten, dass ein Rücktritt unausweichlich ist. Oder wird sie trotzig an ihrer Vertrauten festhalten, auch im Wissen, dass viele Wissenschaftler sowie Parteifreunde das Vorgehen der Uni Düsseldorf für unerhört halten? Für beide Positionen gibt es gute Argumente.
Die Öffentlichkeit indes scheint ihr Urteil schon gefällt zu haben. Einer repräsentativen Umfrage zufolge, die ZEIT ONLINE beim Meinungsforschungsinstitut YouGov in Auftrag gegeben hat, spricht sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für Schavans Rücktritt aus. 59 Prozent meinen demnach, die Ministerin sollte ihr Amt aufgeben, nur 28 Prozent sind der Ansicht, Schavan solle weitermachen.
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In einer weiteren Frage wollte ZEIT ONLINE wissen, was der Doktorgrad nach all den Affären der vergangenen Monate noch wert ist. Eine deutliche Mehrheit der Deutschen, 66 Prozent, glaubt, dass die unzähligen Plagiatsfälle von Guttenberg bis Koch-Mehrin dem Ansehen des Doktortitels geschadet haben, nur 24 Prozent sind gegenteiliger Ansicht.
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Die Befragten sprachen sich zudem mehrheitlich gegen eine Verjährungsfrist für Plagiate in Doktorarbeiten aus. Eine solche gibt es schon längst bei anderen Abschlüssen: So können beispielsweise Abiturprüfungen, Diplome, Bachelor- oder Masterabschlüsse nach einigen Jahren nicht mehr aufgehoben werden. Immer wieder fordern deshalb Wissenschaftler eine solche Regelung auch für Doktorarbeiten. Auch hier aber ist das Ergebnis der ZEIT-ONLINE-Umfrage recht eindeutig: 55 Prozent der Befragten sind gegen eine Verjährungsfrist, 33 Prozent sind dafür.
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Diese Umfrage wurde in Kooperation mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt. Sie basiert auf Onlineinterviews mit Teilnehmern des YouGov-Panels, das weltweit bereits 2,5 Millionen Mitglieder zählt. In Deutschland, aber auch in Großbritannien und den USA gehören die Wahlprognosen des Instituts regelmäßig zu den exaktesten überhaupt. Für die vorliegende repräsentative Umfrage befragte YouGov vom 6. bis 8. Februar 1.025 Menschen.







"Für mich persönlich wäre eine andere Betrachtung viel wertvoller: gesetzt den Fall, die Quellenangaben und Fußnoten wären korrekt gesetzt, würde die eigene Denkleistung der Doktorandin dann noch für eine Promotion ausreichen? (Zur Erinnerung: es sind 12% der Seiten auf denen Fehler sind, wobei nicht die komplette Seite falsch sein muss!)..."
Obwohl es nicht wirklich aussagekräftig ist wurden auf schavan plag auf fast 100 von ~350 Seiten Fehler gefunden. Das sind ~25% und nicht 12%.
Vier Bücher wurden überhaupt nicht im Literaturverzeichnis angeführt, dafür gerade die Schlussfolgerungen dieser Sekundärliteratur als eigene "Denkleistung" ausgegeben.
Allerdings kommt es laut einem Urteil des VHG bei der Aberkennung des Doktorgrades aber gar nicht darauf an:
VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 13.10.2008, 9 S 494/08
1. Die nicht gekennzeichnete Übernahme kompletter Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in einer Dissertation beinhaltet eine Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung. Sofern sie planmäßig und nicht nur vereinzelt erfolgt, kann sie die Hochschule zur Entziehung des verliehenen Doktorgrades berechtigen.
2. Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen sowie auf die Frage, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit hätte angesehen werden können, kommt es grundsätzlich nicht an.
http://lrbw.juris.de/cgi-...
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