Bundesratsinitiative: Schwarz-Gelb lehnt Steuervereinfachung der Länder ab
Steuervereinfachungen gehörten zu den wichtigsten Zielen der schwarz-gelben Koalition. Doch entsprechende Vorschläge der Länder hat die Bundesregierung abgelehnt.
© Robert Schlesinger/dpa

"Bundesrat" steht am 14.12.2012 im Bundesrat in Berlin auf einer Scheibe vor dem Plenarsaal. Der Bundesrat berät unter anderem ob der Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD auf den Weg gebracht wird oder nicht. Foto: Robert Schlesinger/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die Bundesregierung hat einem Medienbericht zufolge Vorschläge der Bundesländer zur Vereinfachung des Steuerrechts abgelehnt. Die Forderungen wie etwa die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags seien zu teuer und ungeeignet, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Die Ablehnung durch das Bundesfinanzministerium bedeutet dem Bericht zufolge, dass es unter anderem keine Anhebung des Arbeitnehmer-Freibetrages, keine pauschale Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers sowie keinen vereinfachten Nachweis von Pflegekosten geben wird.
Die Länder hatten über Parteigrenzen hinweg elf Vorschläge erarbeitet, die den Umgang mit dem Steuerrecht sowohl für die Verwaltung als auch für den Steuerzahler erleichtern sollten. Darunter war auch eine Anhebung des Pauschbetrages von derzeit 1.130 Euro um 130 Euro. Das hätte nach Angaben der Zeitung eine Steuererleichterung von 630 Millionen Euro erbracht. Nach Schätzungen der Länder hätten von der Regelung zusätzlich etwa eine Million Steuerzahler profitiert, weil sie für ihre Steuererklärung keine Quittungen mehr vorlegen müssten.
Regierung lehnt Steuervereinfachung ab
Die Bundesregierung bezeichnete in ihrer Stellungnahme die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags als zu teuer. Das Vorhaben stehe in keinem Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung. "Es steht zudem im Widerspruch zu der generellen Haltung der meisten Länder, Maßnahmen, die zu Steuermindereinnahmen führen, aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen."
Insgesamt entstünden durch das Gesetz jedoch keine Steuerausfälle, schreibt das Blatt. Die Länder rechneten sogar mit Mehreinnahmen von 170 Millionen Euro im Jahr.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und FDP Steuervereinfachungen noch zu einem ihrer wichtigsten Projekte erklärt.






"keine pauschale Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers sowie keinen vereinfachten Nachweis von Pflegekosten geben wird."
Solche Klientelvergünstigungen für höhere Einkommen und Staatsbedienstete hätte ich auch abgelehnt.
Wer ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt ist für Sie also "Klientel" oder Staatsbediensteter?
"Solche Klientelvergünstigungen für höhere Einkommen und Staatsbedienstete hätte ich auch abgelehnt."
Bitte was davon ist eine Klientelvergünstigung?
der pauschale Freibetrag?
das Arbeitszimmer?
der vereinfachte Nachweis der Pflegekosten?
der Freibetrag betrifft jeden mit geringen bis mittelhohen Einkommen, der eben keine Steuererklärung machen will. Die hohen Einkommen werden sie ohnehin machen, die ganz niedrigen Einkommen - da dürften v.a. Aufstocker gemeint sein, betrifft es auch nicht. In Summe dürfte es etwa >20% der Arbeitnehmer treffen, bzw. denen mehr Geld zukommen lassen. Klientelpolitik. ich verstehe.
das Arbeitszimmer ist sicherlich deutlich seltener anzutreffen, aber ja, es gibt diese Fälle, z.B. dann, wenn man eine Dienstwohnung irgendwo entfernt vom Wohnort hat, und mit dem Arbeitnehmer für 1-2 Tage in der Woche Arbeit von zu Hause aus vereinbart hat. Z.B. trifft es auch die, die von daheim gelegentlich über die Netze ihre Anlagen überwachen, oder auch bei dringenden Notfällen von zu Hause aus fern-administrieren. Journalisten könnten auch betroffen sein. Alles in allem ein sehr eng gezogenes Klientel. (Ironie)
Pflegekosten.... Schon mal einen Pflegefall gehabt? ich wünsche es Ihnen nicht. Trifft natürlich auch nur auf ganz wenige reiche Säcke zu, die eh genug Geld haben. Die restlichen Arbeitnehmer in Deutschland haben nie einen Pflegefall in der Familie....
Was das alles gar mit Staatsbediensteten zu tun haben mag.... ich weiß es nicht.
Wer ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt ist für Sie also "Klientel" oder Staatsbediensteter?
"Solche Klientelvergünstigungen für höhere Einkommen und Staatsbedienstete hätte ich auch abgelehnt."
Bitte was davon ist eine Klientelvergünstigung?
der pauschale Freibetrag?
das Arbeitszimmer?
der vereinfachte Nachweis der Pflegekosten?
der Freibetrag betrifft jeden mit geringen bis mittelhohen Einkommen, der eben keine Steuererklärung machen will. Die hohen Einkommen werden sie ohnehin machen, die ganz niedrigen Einkommen - da dürften v.a. Aufstocker gemeint sein, betrifft es auch nicht. In Summe dürfte es etwa >20% der Arbeitnehmer treffen, bzw. denen mehr Geld zukommen lassen. Klientelpolitik. ich verstehe.
das Arbeitszimmer ist sicherlich deutlich seltener anzutreffen, aber ja, es gibt diese Fälle, z.B. dann, wenn man eine Dienstwohnung irgendwo entfernt vom Wohnort hat, und mit dem Arbeitnehmer für 1-2 Tage in der Woche Arbeit von zu Hause aus vereinbart hat. Z.B. trifft es auch die, die von daheim gelegentlich über die Netze ihre Anlagen überwachen, oder auch bei dringenden Notfällen von zu Hause aus fern-administrieren. Journalisten könnten auch betroffen sein. Alles in allem ein sehr eng gezogenes Klientel. (Ironie)
Pflegekosten.... Schon mal einen Pflegefall gehabt? ich wünsche es Ihnen nicht. Trifft natürlich auch nur auf ganz wenige reiche Säcke zu, die eh genug Geld haben. Die restlichen Arbeitnehmer in Deutschland haben nie einen Pflegefall in der Familie....
Was das alles gar mit Staatsbediensteten zu tun haben mag.... ich weiß es nicht.
In diesem Zusammenhang einw merkwürdie Wortwahl.
Neulich wurde berichtet, dass knapp die Hälfte aller Haushalte zwar kräftig Steuern bezahlt, aber mangels Masse keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer.
"Der Steuerzahler" im Sinne der Bevölkerungsmehrheit ist zunächst MwSt-Zahler. Und MineralölSteuerzahler.
Wer ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt ist für Sie also "Klientel" oder Staatsbediensteter?
Durchaus nicht jeder, der ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt, kann davon steuerlich profitieren. Das ist schon eine "ausgezeichnete" Gruppe.
Durchaus nicht jeder, der ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt, kann davon steuerlich profitieren. Das ist schon eine "ausgezeichnete" Gruppe.
Durchaus nicht jeder, der ein Arbeitszimmer hat oder Angehörige pflegt, kann davon steuerlich profitieren. Das ist schon eine "ausgezeichnete" Gruppe.
Und die Anhebung des Pauschbetrages hätte für eine Menge Leute die Steuererklärung vereinfacht und den Finanzbeamten einiges an Prüfung erspart. Und daß eine Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers Klientelpolitik ist, finde ich auch überraschend, davon profitierenalle, die ein Arbeitszimmer haben, weil sie dort arbeiten, also Freiberufler, Selbständige, Lehrer, jeder mit Home-Office-möglichkeit... das ist eine ziemlich große heterogene Gruppe.
Und die Anhebung des Pauschbetrages hätte für eine Menge Leute die Steuererklärung vereinfacht und den Finanzbeamten einiges an Prüfung erspart. Und daß eine Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers Klientelpolitik ist, finde ich auch überraschend, davon profitierenalle, die ein Arbeitszimmer haben, weil sie dort arbeiten, also Freiberufler, Selbständige, Lehrer, jeder mit Home-Office-möglichkeit... das ist eine ziemlich große heterogene Gruppe.
Und die Anhebung des Pauschbetrages hätte für eine Menge Leute die Steuererklärung vereinfacht und den Finanzbeamten einiges an Prüfung erspart. Und daß eine Erleichterung bei der Abrechnung eines Arbeitszimmers Klientelpolitik ist, finde ich auch überraschend, davon profitierenalle, die ein Arbeitszimmer haben, weil sie dort arbeiten, also Freiberufler, Selbständige, Lehrer, jeder mit Home-Office-möglichkeit... das ist eine ziemlich große heterogene Gruppe.
Entfernt, wie bereits angemerkt, wünschen wir uns differenzierte und argumentative Kommentare, die zu einer konstruktiven Diskussion beitragen. Danke, die Redaktion/fk.
"Solche Klientelvergünstigungen für höhere Einkommen und Staatsbedienstete hätte ich auch abgelehnt."
Bitte was davon ist eine Klientelvergünstigung?
der pauschale Freibetrag?
das Arbeitszimmer?
der vereinfachte Nachweis der Pflegekosten?
der Freibetrag betrifft jeden mit geringen bis mittelhohen Einkommen, der eben keine Steuererklärung machen will. Die hohen Einkommen werden sie ohnehin machen, die ganz niedrigen Einkommen - da dürften v.a. Aufstocker gemeint sein, betrifft es auch nicht. In Summe dürfte es etwa >20% der Arbeitnehmer treffen, bzw. denen mehr Geld zukommen lassen. Klientelpolitik. ich verstehe.
das Arbeitszimmer ist sicherlich deutlich seltener anzutreffen, aber ja, es gibt diese Fälle, z.B. dann, wenn man eine Dienstwohnung irgendwo entfernt vom Wohnort hat, und mit dem Arbeitnehmer für 1-2 Tage in der Woche Arbeit von zu Hause aus vereinbart hat. Z.B. trifft es auch die, die von daheim gelegentlich über die Netze ihre Anlagen überwachen, oder auch bei dringenden Notfällen von zu Hause aus fern-administrieren. Journalisten könnten auch betroffen sein. Alles in allem ein sehr eng gezogenes Klientel. (Ironie)
Pflegekosten.... Schon mal einen Pflegefall gehabt? ich wünsche es Ihnen nicht. Trifft natürlich auch nur auf ganz wenige reiche Säcke zu, die eh genug Geld haben. Die restlichen Arbeitnehmer in Deutschland haben nie einen Pflegefall in der Familie....
Was das alles gar mit Staatsbediensteten zu tun haben mag.... ich weiß es nicht.
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