Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







... aber keine Ahnung. Wohl zuviel Wind zwischen den Ohren?
doch den Bereich zwischen meinen Ohren mit einer Begründung. Helfen Sie mir!
doch den Bereich zwischen meinen Ohren mit einer Begründung. Helfen Sie mir!
versuchen Sie nochmal meinen Beitrag zu lesen und zu verstehen und antworten dann nochmal drauf. Mir erschließt sich nämlich der Zusammenhang zwischen Ihren Bemerkungen und meinem Beitrag nicht...
Es war ein anderer Kommentar gemeint.
Es war ein anderer Kommentar gemeint.
Ich habe nicht behauptet, dass jemand selbst verschuldet in die Misere reinrutscht. Das würde ich auch nicht, weil es falsch ist. Umstände sind immer komplex und niemand kann alles immer überschauen. Es kann auch jeden treffen, deshalb ist die Sozialhilfe gut und wichtig.
Aber ich behaupte erstens, der Satz ist ausreichend. Studenten etwa haben oftmals weniger und machen daraus bei weitem mehr als man meinen möchte.
Zweitens behaupte ich, jeder kann wieder rausfinden oder sich wenigstens etwas dazu verdienen. Dazu braucht es nicht viel, wie ich an meinen Beispielen klarzumachen versuchte. Da sind Sachen dabei, die kann tatsächlich jeder (>99%).
Was es dazu braucht ist Gesundheit, Mut, Wille, Kreativität und nicht mehr als die übliche Menge an Glück. Dann kann es uU. auch sehr schnell gehen.
Denken sie das es in einer Strukturschwachen Region Funktioniert?
Ich denke es braucht mehr als Berlin, Hamburg oder München.
Nein wir müssen was für unsere Menschen tun egal wo sie wohnen.
Ich tue es und wenn es nur klein ist.
was sie da vergleichen.
Studenten haben eine andere Lebenssituation als nicht beschäftige Bezieher von Leistungen nach ALG2.
Es werden immer nur die Beträge verglichen:
Die Rabattierungen verschweigt man aber:
z. B:
Girokonto (Student 0,00 € p. m. vs. 3,95 € p.m.)
das ist ein Delta von 47,40 €.
Internet Mobiltelefon
ÖPNV eine Stadt vs. ganzes Bundesland, ob man es nutzt ist dann wieder eine andere Sache.
Bahncards 34-50 % Rabatt.
Hapftpflicht bis x Jahre ist man bei den Eltern mitversichert.
ein wenig Sachverstand ist zu viel erwartet?
Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass Ihre "Zuverdienst"vorschläge durchaus Strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können?
STICHWORT Sozialmissbrauch?
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht noch nie gehört?
Zuflussprinzip und ZUVERDIENSTREGELUNG sind Fremdwörter?!?
Und ob Sie wissen, WIE ENTWÜRDIGEND eine VERMÖGENSPRÜFUNG abläuft, aufgrund eines "Hinweises" eines "guten Bürgers", dass frag ich Sie gar nicht erst.
Von dem "Ermittlungs-Außendienst" der Jobcenter, den Gängeleien, den Schikanen fang ich gar nicht an.
Ja, ja, es gibt so vieles was man wissen könnte,
so viele nette Sachen....
Das Mitbürgern NUR aufgrund von "Arbeitslosigkeit- oder Erwerbslosigkeit" grundlegende Grund- , Persönlichkeits- und Bürgerrechte abgesprochen werden, das kommt Ihnen gar nicht in den Sinn.
Reden Sie MIT den Betroffenen und NICHT über die Betroffenen, vielleicht kommt dann ein wenig Licht ins Dunkel!
Denken Sie mal darüber nach, wie es sein kann, das einem Erwerbs- oder Arbeitsloser weniger Rechte zugestanden werden, als einem Strafgefangenen!
Denken Sie mal darüber nach, welche KONSEQUENZEN die Anwendung des SANKTIONSPARAGRAPHEN §31 sgb ii hat, denn damit wären die Betroffnene ZUERST konfrontiert, die IHRE TIPPS befolgen würden.
Denken sie das es in einer Strukturschwachen Region Funktioniert?
Ich denke es braucht mehr als Berlin, Hamburg oder München.
Nein wir müssen was für unsere Menschen tun egal wo sie wohnen.
Ich tue es und wenn es nur klein ist.
was sie da vergleichen.
Studenten haben eine andere Lebenssituation als nicht beschäftige Bezieher von Leistungen nach ALG2.
Es werden immer nur die Beträge verglichen:
Die Rabattierungen verschweigt man aber:
z. B:
Girokonto (Student 0,00 € p. m. vs. 3,95 € p.m.)
das ist ein Delta von 47,40 €.
Internet Mobiltelefon
ÖPNV eine Stadt vs. ganzes Bundesland, ob man es nutzt ist dann wieder eine andere Sache.
Bahncards 34-50 % Rabatt.
Hapftpflicht bis x Jahre ist man bei den Eltern mitversichert.
ein wenig Sachverstand ist zu viel erwartet?
Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass Ihre "Zuverdienst"vorschläge durchaus Strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können?
STICHWORT Sozialmissbrauch?
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht noch nie gehört?
Zuflussprinzip und ZUVERDIENSTREGELUNG sind Fremdwörter?!?
Und ob Sie wissen, WIE ENTWÜRDIGEND eine VERMÖGENSPRÜFUNG abläuft, aufgrund eines "Hinweises" eines "guten Bürgers", dass frag ich Sie gar nicht erst.
Von dem "Ermittlungs-Außendienst" der Jobcenter, den Gängeleien, den Schikanen fang ich gar nicht an.
Ja, ja, es gibt so vieles was man wissen könnte,
so viele nette Sachen....
Das Mitbürgern NUR aufgrund von "Arbeitslosigkeit- oder Erwerbslosigkeit" grundlegende Grund- , Persönlichkeits- und Bürgerrechte abgesprochen werden, das kommt Ihnen gar nicht in den Sinn.
Reden Sie MIT den Betroffenen und NICHT über die Betroffenen, vielleicht kommt dann ein wenig Licht ins Dunkel!
Denken Sie mal darüber nach, wie es sein kann, das einem Erwerbs- oder Arbeitsloser weniger Rechte zugestanden werden, als einem Strafgefangenen!
Denken Sie mal darüber nach, welche KONSEQUENZEN die Anwendung des SANKTIONSPARAGRAPHEN §31 sgb ii hat, denn damit wären die Betroffnene ZUERST konfrontiert, die IHRE TIPPS befolgen würden.
doch den Bereich zwischen meinen Ohren mit einer Begründung. Helfen Sie mir!
Der Regelsatz beträgt 382,-,
./.
Strom,
Telefon,
Kontogebühren,
Versicherungen (Hapftplicht Hausrat)
ÖPNV + Bahncard25, wenn Sie sich etwas überregional bewerben.
38,20 € Verrechnungsbetrag
Dann brauchen sie noch was zu essen, (~ 132,- € lt. RSV)
Kleidung müsste auch mal erneuert werden, dann sollen Sie Rücklagen bilden für Ersatzinvestionen.
Dann sollen sie auch noch zu Bewerbungsterminen kommen,
Ticket plus "Tagegeld" sollten sie auch "Cash" haben, das Ticket kriegen Sie erstattet, aber das nur unbar.
Rechnnen sie mal aus was ihnen bei 382,- € übrig bleiben würde,
.
Ein Flame!
.
Ein Flame!
könnte man wieder mal sagen, es wundert warum man überhaupt noch in Revison geht ans BSG wenn es um den Regelsatz nach SGB II geht.
Sehr bedauerlich, dass Karlsruihe noch nicht terminiert hat.
Auch aus Karlsruhe ist nichts anderes zu erwarten. Zumal die ja nur die Berechnungsgrundlage, nicht aber die Höhe der Regelsätze beanstandet hatten.
Ob die sich dann mit den Taschenspielertricks der vdL auseinandersetzen werden oder sich nicht doch eher mit dem Transparengesäusel zufrieden geben, bleibt abzuwarten.
Aber übertriebene Hoffnungen sind da eher nicht angebracht. ;-)
Auch aus Karlsruhe ist nichts anderes zu erwarten. Zumal die ja nur die Berechnungsgrundlage, nicht aber die Höhe der Regelsätze beanstandet hatten.
Ob die sich dann mit den Taschenspielertricks der vdL auseinandersetzen werden oder sich nicht doch eher mit dem Transparengesäusel zufrieden geben, bleibt abzuwarten.
Aber übertriebene Hoffnungen sind da eher nicht angebracht. ;-)
Denken sie das es in einer Strukturschwachen Region Funktioniert?
Ich denke es braucht mehr als Berlin, Hamburg oder München.
Nein wir müssen was für unsere Menschen tun egal wo sie wohnen.
Ich tue es und wenn es nur klein ist.
.... empfinde ich Kommentare von Leuten, die sich arrogant und herablassend über ALGII-Empfänger äußern, aber nicht einmal in der Lage sind, sich über die Höhe der Regelsätze richtig zu informieren! Das ist eigentlich simpel, aber wer das nicht schafft, sollte vielleicht besser den Ball flach halten, bevor er sich über andere äußert!
Man bekommt die Haushaltseinrichtung NICHT gestellt! Die ist pauschaliert im Regelsatz enthalten und das mit Sätzen, die für vorübergehende ALGII-Bezieher ausreichend ist, nicht aber für solche, die jahrelang darauf angewiesen sind. Dazu gehören auch - Achtung! Schockgefahr! - nicht nur asoziale, faule Schmarotzer, sondern auch chronisch Kranke und Behinderte!
Insofern bleibt, was wahrscheinlich auch vom BVerfG so gesehen wird: ALGII ist immer noch nicht auf den tatsächlich erforderlichen Bedarf angepasst. Das wäre es dann, wenn unterschiedliche Dauer des Leistungsbezugs berücksichtigt würde.
Im Moment ist es tatsächlich so, dass diejenigen, für die eine soziale Sicherung wirklich besonders nötig ist, weil sie Menschen betrifft, die wirklich nichts für ihre Situation können und sie auch nicht so schnell abändern können, eben NICHT würdevoll von dem Betrag leben können.
Das zu begreifen würde aber bedeuten, dass man arrogante Vorurteile vom RTL-Bild des HartzIV-Empfängers ablegt und sich mal wirklich mit der Lebenssituation Betroffener beschäftigt. Das Ergebnis würde aber nicht in Ihr Weltbild passen.
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