KasselOberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens

Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.

Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.

"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und  Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.

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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.

224 Euro für Kinder bis fünf Jahren

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.

Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.

 
Leser-Kommentare
    • persef
    • 28.03.2013 um 19:20 Uhr
    41. @roland

    Ich rede _nicht_ von kranken und Behinderten, sondern Leuten, die es packen können.

    Des weiteren kann man sehr wohl würdevoll mit wenig Geld leben und auch mit weniger als das Alg2 hergibt. Man muss eben kreativ sein.

    Davon abgesehen: Wollen sie Leuten, die netto für weniger arbeiten und trotzdem keine Hilfe beantragen etwa ihre Würde absprechen? Das ist für mich verachten..

    In einem anderen Kommentar habe ich gelesen, dass man den Leuten dort heflen muss, wo sie wohnen, also auch in strukturschwachen Gegenden. Warum? Warum muss man als Akademiker allzeit umziehbereit sein für den nächsten Job, nur damit man sesshafteren Leuten die Sozialhilfe finanzieren kann??!? Das verstehe ich nicht: Wenn der Berg nicht zu einem kommen will, dann muss man eben zum Berg gehen!

    Das ist ein Teil der sog "Eigeninitiative" und scheint mir bei manchen etwas von der Prioritätenliste abgerutscht zu sein..

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "wirklich schrecklich"
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    ... von diesen Leuten muss man aber AUCH reden! Denn diese Leute verbergen sich nachweisbar sogar mehrheitlich unter jenen, die HartzIV beziehen. Nur nimmt das keiner zur Kenntnis. Stattdessen werden DIE HartzIV-Bezieher pauschal verunglimpft.

    Keiner derer, die hier so verachtend verurteilen, auch Sie nicht!, denkt darüber nach, was sich wirklich für Lebenssituationen hinter dem Label HartzIV verbergen.

    Was soll die Unterstellung, ich würde Leuten, die für weniger arbeiten die Würde absprechen. Wo habe ich das getan? Im Gegensatz zu Ihnen ist mir nämlich völlig fremd, Menschen, die wenig haben, gegeneinander auszuspielen!

    Ich bin der Meinung, dass Stundenlöhne so hoch sein müssen, dass JEDER, der Vollzeit arbeitet auch davon als Erwachsener leben können muss. Und dass am Ende eines derart vollen Arbeitslebens eine Rente stehen muss, die ausreichend ist, dass derjenige - in Würde, sic! - NICHT betteln bzw. einem Amt jeden Euro vorrechnen muss!

    Und was Ihre Flexibiliät angeht: Die sieht ALGII nicht vor! Dafür kann das Gesetz etwas, das können Sie nicht dem ALG II-Empfänger zuschreiben.

    Genauso, wie unser Frau Superministerin-Leyen, die Unterstützungssituation für durchaus arbeitsfähige, aber unterstützungsbedürftige Chronisch Kranke und Behinderte entwürdigend eingedampft hat. Redet keiner drüber. Die Menschen dürfen sich aber dann noch von Foristen wie Ihnen gleich mit beleidigen lassen, was Sie mit Ihrer Nichtdifferenzerung faktisch tun!

    Der Betroffene ist verpflichtet sich NUR außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches zu begeben, wenn der PERSÖNLICHE ANSPRECHPARTNER ZUGESTIMMT hat, so dass JEDE Befreiung von der Anwesenheitspflicht von der PERSÖNLICHEN ZUSTIMMUNG des Ansprechpartners (JOBVERMITTLER) abhängig ist.

    In diesem Zusammenhang geht die getroffene Regelung bereits weit über die Beschränkung der Bewegungsmöglichkeit gemäß § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Erreichbarkeits-Verordnung (EAO) hinaus.
    Danach hängt die Verfügbarkeit von Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem SGB III davon ab, dass sie Vorschlägen der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung in Arbeit zeit- und ortsnah nachkommen können.

    Sie müssen daher an allen Werktagen persönlich an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sein. Entfernen dürfen sie sich von ihrem Wohnort für mehr als 24 Stunden nur an Feiertagen und mit Zustimmung der Agentur für Arbeit.

    Die dem Betroffenen auferlegte Beschränkung des
    GRUNDRECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT nach Artikel 11 GRUNDGESETZ
    auf einen so engen Raum und in so großer Abhängigkeit von der Zustimmung eines persönlichen Ansprechpartners ist der Rechtsordnung AUSSCHLIESSLICH für Asylbewerber zu entnehmen.

    Außerdem ist die Bezeichnung zeit- und ortsnaher Bereich nicht bestimmt genug, da dem Betroffenen nicht verdeutlicht wird, wie weit er sich weg bewegen darf.

    ... von diesen Leuten muss man aber AUCH reden! Denn diese Leute verbergen sich nachweisbar sogar mehrheitlich unter jenen, die HartzIV beziehen. Nur nimmt das keiner zur Kenntnis. Stattdessen werden DIE HartzIV-Bezieher pauschal verunglimpft.

    Keiner derer, die hier so verachtend verurteilen, auch Sie nicht!, denkt darüber nach, was sich wirklich für Lebenssituationen hinter dem Label HartzIV verbergen.

    Was soll die Unterstellung, ich würde Leuten, die für weniger arbeiten die Würde absprechen. Wo habe ich das getan? Im Gegensatz zu Ihnen ist mir nämlich völlig fremd, Menschen, die wenig haben, gegeneinander auszuspielen!

    Ich bin der Meinung, dass Stundenlöhne so hoch sein müssen, dass JEDER, der Vollzeit arbeitet auch davon als Erwachsener leben können muss. Und dass am Ende eines derart vollen Arbeitslebens eine Rente stehen muss, die ausreichend ist, dass derjenige - in Würde, sic! - NICHT betteln bzw. einem Amt jeden Euro vorrechnen muss!

    Und was Ihre Flexibiliät angeht: Die sieht ALGII nicht vor! Dafür kann das Gesetz etwas, das können Sie nicht dem ALG II-Empfänger zuschreiben.

    Genauso, wie unser Frau Superministerin-Leyen, die Unterstützungssituation für durchaus arbeitsfähige, aber unterstützungsbedürftige Chronisch Kranke und Behinderte entwürdigend eingedampft hat. Redet keiner drüber. Die Menschen dürfen sich aber dann noch von Foristen wie Ihnen gleich mit beleidigen lassen, was Sie mit Ihrer Nichtdifferenzerung faktisch tun!

    Der Betroffene ist verpflichtet sich NUR außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches zu begeben, wenn der PERSÖNLICHE ANSPRECHPARTNER ZUGESTIMMT hat, so dass JEDE Befreiung von der Anwesenheitspflicht von der PERSÖNLICHEN ZUSTIMMUNG des Ansprechpartners (JOBVERMITTLER) abhängig ist.

    In diesem Zusammenhang geht die getroffene Regelung bereits weit über die Beschränkung der Bewegungsmöglichkeit gemäß § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Erreichbarkeits-Verordnung (EAO) hinaus.
    Danach hängt die Verfügbarkeit von Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem SGB III davon ab, dass sie Vorschlägen der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung in Arbeit zeit- und ortsnah nachkommen können.

    Sie müssen daher an allen Werktagen persönlich an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sein. Entfernen dürfen sie sich von ihrem Wohnort für mehr als 24 Stunden nur an Feiertagen und mit Zustimmung der Agentur für Arbeit.

    Die dem Betroffenen auferlegte Beschränkung des
    GRUNDRECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT nach Artikel 11 GRUNDGESETZ
    auf einen so engen Raum und in so großer Abhängigkeit von der Zustimmung eines persönlichen Ansprechpartners ist der Rechtsordnung AUSSCHLIESSLICH für Asylbewerber zu entnehmen.

    Außerdem ist die Bezeichnung zeit- und ortsnaher Bereich nicht bestimmt genug, da dem Betroffenen nicht verdeutlicht wird, wie weit er sich weg bewegen darf.

  1. In München, was meiner Kenntnis nach das teuerste Pflaster ist, ist bei 660 Euro Schluss. Das liegt tatsächlich weit unter 750 Eur
    http://www.muenchen.de/ra...

    Ich finde wirklich erschreckend, mit welcher Abscheu hier von Einigen völlig an der Sache vorbei argumentiert wird! Was ist der Antrieb?

    Nachvollziehbar fände ich ja noch, wenn man die tatsächlichen Sätze als zu hoch bezeichnet. Dann könnte man auf dieser Sacheben diskutieren. Dass hier aber Leute von Beträgen schwafeln, die 50 % über denen liegen, die Realität sind, das zeigt menschliche Abgründe.

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    Antwort auf "Sie haben unrecht"
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    700 € plus, aber dafür ist der Wohnungsmarkt genauso eng wie in München und es gibt weniger Wohnungen.
    Inklusive Heizung und maximum 1.000 € ist jenseits von allem.

    700 € plus, aber dafür ist der Wohnungsmarkt genauso eng wie in München und es gibt weniger Wohnungen.
    Inklusive Heizung und maximum 1.000 € ist jenseits von allem.

  2. ...alterieren Sie sich doch nicht, es hat doch Hand und Fuß, was ich sage, rechnen Sie mal selbst nach, zweimal null Einkommen und ein Kind, Heizung 200 und Wohnung 800, macht 1967 gesamt, jedenfalls in dieser Stadt mit hohen Mieten:

    http://www.forium.de/alg2...

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Schwätzen?"
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    Wie kommen Sie auf 800 Euro Unterkunftskosten? Weil Sie irgendeinen Fantasiebetrag eingegeben haben in ein Formular merkwürdiger Quelle, das überhaupt nicht die Angemessenheit berücksichtigt?

    Versuchen Sie es doch wirklich mal mit den Fakten! Hier ein umfangreiches Dokument der Arbeitsagentur!

    Die Höhe für Heidelberg bei 3 Personen liegt bei 606 Euro WARM!
    http://statistik.arbeitsa...

    Wie kommen Sie auf 800 Euro Unterkunftskosten? Weil Sie irgendeinen Fantasiebetrag eingegeben haben in ein Formular merkwürdiger Quelle, das überhaupt nicht die Angemessenheit berücksichtigt?

    Versuchen Sie es doch wirklich mal mit den Fakten! Hier ein umfangreiches Dokument der Arbeitsagentur!

    Die Höhe für Heidelberg bei 3 Personen liegt bei 606 Euro WARM!
    http://statistik.arbeitsa...

  3. 44. Tja...

    ... von diesen Leuten muss man aber AUCH reden! Denn diese Leute verbergen sich nachweisbar sogar mehrheitlich unter jenen, die HartzIV beziehen. Nur nimmt das keiner zur Kenntnis. Stattdessen werden DIE HartzIV-Bezieher pauschal verunglimpft.

    Keiner derer, die hier so verachtend verurteilen, auch Sie nicht!, denkt darüber nach, was sich wirklich für Lebenssituationen hinter dem Label HartzIV verbergen.

    Was soll die Unterstellung, ich würde Leuten, die für weniger arbeiten die Würde absprechen. Wo habe ich das getan? Im Gegensatz zu Ihnen ist mir nämlich völlig fremd, Menschen, die wenig haben, gegeneinander auszuspielen!

    Ich bin der Meinung, dass Stundenlöhne so hoch sein müssen, dass JEDER, der Vollzeit arbeitet auch davon als Erwachsener leben können muss. Und dass am Ende eines derart vollen Arbeitslebens eine Rente stehen muss, die ausreichend ist, dass derjenige - in Würde, sic! - NICHT betteln bzw. einem Amt jeden Euro vorrechnen muss!

    Und was Ihre Flexibiliät angeht: Die sieht ALGII nicht vor! Dafür kann das Gesetz etwas, das können Sie nicht dem ALG II-Empfänger zuschreiben.

    Genauso, wie unser Frau Superministerin-Leyen, die Unterstützungssituation für durchaus arbeitsfähige, aber unterstützungsbedürftige Chronisch Kranke und Behinderte entwürdigend eingedampft hat. Redet keiner drüber. Die Menschen dürfen sich aber dann noch von Foristen wie Ihnen gleich mit beleidigen lassen, was Sie mit Ihrer Nichtdifferenzerung faktisch tun!

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    Antwort auf "@roland"
  4. Das Urteil, um das es hier geht, bezieht sich auf Mai 2011. Da waren die Sätze wie von mir angegeben.

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  5. Auch aus Karlsruhe ist nichts anderes zu erwarten. Zumal die ja nur die Berechnungsgrundlage, nicht aber die Höhe der Regelsätze beanstandet hatten.

    Ob die sich dann mit den Taschenspielertricks der vdL auseinandersetzen werden oder sich nicht doch eher mit dem Transparengesäusel zufrieden geben, bleibt abzuwarten.
    Aber übertriebene Hoffnungen sind da eher nicht angebracht. ;-)

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    Das BVerfG hat nicht nachgerechnet, Papier sagte: "Die RS seien nicht evident zu niedrig."

    evident =

    http://de.wiktionary.org/...

    das wird nämlich bei der Aussage immer weggelassen.

    die eine Kammer des SG Berlin hat sich die mMühe gemacht nachzurechen, die neue RGV und daraus eine KNKK gemacht.

    Das BVerfG hat nicht nachgerechnet, Papier sagte: "Die RS seien nicht evident zu niedrig."

    evident =

    http://de.wiktionary.org/...

    das wird nämlich bei der Aussage immer weggelassen.

    die eine Kammer des SG Berlin hat sich die mMühe gemacht nachzurechen, die neue RGV und daraus eine KNKK gemacht.

  6. wer lesen kann ist klar im Vorteil, ;-)
    Sie haben richtig verstanden, die Familie bekommt nur 1182 €. Warmmiete inklusive.

    Gratuliere Sie haben schneller darauf hingewiesen, ich habe mich extra regestriert um diese Rechnung [(328, - Mutter + 328,- Vater +215,- Kind= 871,- Zwischensumme) + Kindergeld]
    zu schreiben.

    P.S. an alle Harz IV - hasser, und Ähnlichen: wer keine Ahnung hat sollte nicht großmäulig sein.

    P.P.S. Und ja, von Regelsatz könnte diese Familie existieren, mehr aber nicht drin.

    P.P.P.S. Momentane Wirtschaftslage lässt keine "gerechtere Umverteilung" zu, also was soll's Zähne zubeissen und durcharbeiten. Sobald Vatti oder Mutti ein Job beim Zeitarbeitdienstleistern haben, hat die Familie auch etwa 1200€ pro Monat Einkommen (für 40+ std Arbeitswoche [davon 35 std bezahlt, und Rest auf's Zeitkonto]), aber keiner wird mehr sie als Assoziale bezeichnen dürfen.
    Tolle Alternative.

    P.P.P.P.S. Wieso sollen halbverhungerte Arbeitslosen ihr Blut spenden kann ich nicht nachvollziehen.

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    Leistungen nach dem BKG werden voll angerechnet, außer...

    Also Kind 215 ./. Kindergeldsatz nichts plus

    Sie haben da gerade nur die Bedarfe addiert.

    Gibt es nicht. Ist mit Regelsatz verrechnet!

    Leistungen nach dem BKG werden voll angerechnet, außer...

    Also Kind 215 ./. Kindergeldsatz nichts plus

    Sie haben da gerade nur die Bedarfe addiert.

    Gibt es nicht. Ist mit Regelsatz verrechnet!

  7. Da Sie hier gleich so polemisch mit "1200 Euro für 2,5 Personen auf die Hand neben Warmmiete und KV" lospoltern, weil Sie die Summe aus dem Artikel einfach mit dem Regelbedars gleichstellen, mal eine Berichtigung Ihrer Zahlen und Behauptungen:

    Der damalige Regelbedarfsatz (2011) im o. g. Zeitraum betrug für alleinstehende
    364,- Euro
    für den Partner in der Bedarfsgemeinschaft
    337,- Euro
    für das Kind - unter 6 Jahren -
    215, Euro

    macht 916,- Euro gesamt an Regelbedarf. DAS ist das, was so eine Familie mit Kleinkind - neben der Miete - 2011 zum Leben bekam, NICHT 1200,-Euro, und nix sonst, das Kindergeld wird ja als Einkommen angerechnet. (Differenz zu den 1.182 Euro aus dem Artikel ist wohl Mietgeld)!
    Vor allem gibts keine Haushaltseinrichtung! Alles, was man im Haushalt ersetzen/reparieren/anschaffen muss, ist aus dem Regelbedarf abzusparen.

    Und weil sie das Kind mit lediglich 0,5 angeben:
    Wie schnell ein Kleinkind aus seinen Sachen herauswächst dürfte jedem bekannt sein, wieviel allein die ersten Jahre für Windeln bezahlt werden wohl auch noch, und glauben Sie etwa im ernst, dass der Wasser- und Energieverbrauch für ein Kleinkind nur die Hälfte eines Erwachsenen beträgt?
    (und klar, ein pubertierender Jugendlicher isst ja z.B. auch nur 80% von dem eines Erwachsenen...)

    Zu ihren Hinzuverdienstvorschlägen (jaaa, damit gibt es endlich Wettbewerb auch beim Pfandflaschensammeln - zwischen ALGII-Empfängern und Obdachlosen!)

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