Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







Wie kommen Sie auf 800 Euro Unterkunftskosten? Weil Sie irgendeinen Fantasiebetrag eingegeben haben in ein Formular merkwürdiger Quelle, das überhaupt nicht die Angemessenheit berücksichtigt?
Versuchen Sie es doch wirklich mal mit den Fakten! Hier ein umfangreiches Dokument der Arbeitsagentur!
Die Höhe für Heidelberg bei 3 Personen liegt bei 606 Euro WARM!
http://statistik.arbeitsa...
...mit Ausrufezeichen wird ihre Aussage auch nicht wahrer, mein Link ist der offizielle Link des Jobcenters Heidelberg auf die Berechnung des Bedarfs.
Da können Sie im Quadrat springen, mit Verlaub, überhaupt ist auch noch gar nicht berücksichtigt, dass man sich leicht Zuschläge holen kann, wenn z.b. das Kind als Legastheniker erkannt wird, oder andere Behinderungen. Also Jammern auf relativ hohem Niveau ist angesagt, ich glaube, viele haben noch niemals mit jemandem gesprochen, der erst kürzlich aus Polen oder anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks hierhergezogen ist, und über die Gießkannenversorgung nur den Kopf schüttelt, beim Gedanken an die Zustände in der ehemaligen Heimat.
...mit Ausrufezeichen wird ihre Aussage auch nicht wahrer, mein Link ist der offizielle Link des Jobcenters Heidelberg auf die Berechnung des Bedarfs.
Da können Sie im Quadrat springen, mit Verlaub, überhaupt ist auch noch gar nicht berücksichtigt, dass man sich leicht Zuschläge holen kann, wenn z.b. das Kind als Legastheniker erkannt wird, oder andere Behinderungen. Also Jammern auf relativ hohem Niveau ist angesagt, ich glaube, viele haben noch niemals mit jemandem gesprochen, der erst kürzlich aus Polen oder anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks hierhergezogen ist, und über die Gießkannenversorgung nur den Kopf schüttelt, beim Gedanken an die Zustände in der ehemaligen Heimat.
Der Betroffene ist verpflichtet sich NUR außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches zu begeben, wenn der PERSÖNLICHE ANSPRECHPARTNER ZUGESTIMMT hat, so dass JEDE Befreiung von der Anwesenheitspflicht von der PERSÖNLICHEN ZUSTIMMUNG des Ansprechpartners (JOBVERMITTLER) abhängig ist.
In diesem Zusammenhang geht die getroffene Regelung bereits weit über die Beschränkung der Bewegungsmöglichkeit gemäß § 138 Abs. 5 Nr. 2 SGB III in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Erreichbarkeits-Verordnung (EAO) hinaus.
Danach hängt die Verfügbarkeit von Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem SGB III davon ab, dass sie Vorschlägen der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung in Arbeit zeit- und ortsnah nachkommen können.
Sie müssen daher an allen Werktagen persönlich an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sein. Entfernen dürfen sie sich von ihrem Wohnort für mehr als 24 Stunden nur an Feiertagen und mit Zustimmung der Agentur für Arbeit.
Die dem Betroffenen auferlegte Beschränkung des
GRUNDRECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT nach Artikel 11 GRUNDGESETZ
auf einen so engen Raum und in so großer Abhängigkeit von der Zustimmung eines persönlichen Ansprechpartners ist der Rechtsordnung AUSSCHLIESSLICH für Asylbewerber zu entnehmen.
Außerdem ist die Bezeichnung zeit- und ortsnaher Bereich nicht bestimmt genug, da dem Betroffenen nicht verdeutlicht wird, wie weit er sich weg bewegen darf.
Das es Geldinstitute mit 0 Kontoführungsgebüren gibt, sollte sich auch in den Kreisen `rumgesprochen haben.
Nur dass die meisten Kreditinstitute Bedingungen für ihre 0 Euro Kontoführungsgebühr haben, die ALG II-Empfänger nicht erfüllen.
Bei diesen Kreditinstituten ist für ein kostenloses Konto ein Mindesteingang von 1250,- Euro monatlich notwendig.
Nur dass die meisten Kreditinstitute Bedingungen für ihre 0 Euro Kontoführungsgebühr haben, die ALG II-Empfänger nicht erfüllen.
Bei diesen Kreditinstituten ist für ein kostenloses Konto ein Mindesteingang von 1250,- Euro monatlich notwendig.
Auch Nieren- oder Augen könnte man von denen doch verlangen, oder?
Nur dass die meisten Kreditinstitute Bedingungen für ihre 0 Euro Kontoführungsgebühr haben, die ALG II-Empfänger nicht erfüllen.
...mit Ausrufezeichen wird ihre Aussage auch nicht wahrer, mein Link ist der offizielle Link des Jobcenters Heidelberg auf die Berechnung des Bedarfs.
Da können Sie im Quadrat springen, mit Verlaub, überhaupt ist auch noch gar nicht berücksichtigt, dass man sich leicht Zuschläge holen kann, wenn z.b. das Kind als Legastheniker erkannt wird, oder andere Behinderungen. Also Jammern auf relativ hohem Niveau ist angesagt, ich glaube, viele haben noch niemals mit jemandem gesprochen, der erst kürzlich aus Polen oder anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks hierhergezogen ist, und über die Gießkannenversorgung nur den Kopf schüttelt, beim Gedanken an die Zustände in der ehemaligen Heimat.
Ihre Aussage wird nicht wahrer, egal mit welchen und wie vielen Satzzeichen Sie versehen ist. Das, was Sie treiben, ist reinster Populismus ohne Faktengrundlage.
1. Ihr Link enthält überhaupt keine Informationen über angemessenen Bedarf! (Definition!)
2. Realistisch wäre eine Diskussion, wenn Sie entweder vom angemessenen oder vom tatsächlich gezahlten Betrag ausgeht - und nicht von Ausnahmen! Wer nicht einmal auf Basis des tatsächlichen Bedarfs diskutieren will, sondern nur auf Basis von Ausnahmen, die er zur Regel erhebt, belegt, dass es ihm nicht um die Fakten geht!
Wie hoch die TATSÄCHLICH ausgezahlten Beträge sind, zeigt übrigens mein Link, den Sie offenbar nicht zur Kenntnis genommen haben, sonst hätten Sie nicht weiter so kommentiert. Danach ist:
3. Der tatsächlich in Heidelberg ausgezahlte Durchschnittsbetrag für 3 Personen bei 648 Euro warm.
Zu behaupten, in Heidelberg wäre es "ein Leichtes" 1000 Euro zu bekommen, ist damit schlicht unmöglich. "Ein Leichtes" impliziert, dass die Hälfte mind. ein Drittel das erreichen könnten. Das bedeutet, dass die andere Hälfte (Drittel) mit 296 Euro warm auskommen müsste - sonst käme man nie auf einen Schnitt von 648 Euro.
Und nun gebe ich Ihnen die Gelegenheit, mir eine einzige richtige Wohnung in Heidelberg zu zeigen, in der man 3 Personen realistisch unterbringen kann, die 294 Euro warm kostet!
Hinweis: immoscout24 spuckt zu diesen Betrag keine einzige aus, sondern nur 1-Zimmer-Wohnungen in der Größenordnung bis 26 qm.
Ihre Aussage wird nicht wahrer, egal mit welchen und wie vielen Satzzeichen Sie versehen ist. Das, was Sie treiben, ist reinster Populismus ohne Faktengrundlage.
1. Ihr Link enthält überhaupt keine Informationen über angemessenen Bedarf! (Definition!)
2. Realistisch wäre eine Diskussion, wenn Sie entweder vom angemessenen oder vom tatsächlich gezahlten Betrag ausgeht - und nicht von Ausnahmen! Wer nicht einmal auf Basis des tatsächlichen Bedarfs diskutieren will, sondern nur auf Basis von Ausnahmen, die er zur Regel erhebt, belegt, dass es ihm nicht um die Fakten geht!
Wie hoch die TATSÄCHLICH ausgezahlten Beträge sind, zeigt übrigens mein Link, den Sie offenbar nicht zur Kenntnis genommen haben, sonst hätten Sie nicht weiter so kommentiert. Danach ist:
3. Der tatsächlich in Heidelberg ausgezahlte Durchschnittsbetrag für 3 Personen bei 648 Euro warm.
Zu behaupten, in Heidelberg wäre es "ein Leichtes" 1000 Euro zu bekommen, ist damit schlicht unmöglich. "Ein Leichtes" impliziert, dass die Hälfte mind. ein Drittel das erreichen könnten. Das bedeutet, dass die andere Hälfte (Drittel) mit 296 Euro warm auskommen müsste - sonst käme man nie auf einen Schnitt von 648 Euro.
Und nun gebe ich Ihnen die Gelegenheit, mir eine einzige richtige Wohnung in Heidelberg zu zeigen, in der man 3 Personen realistisch unterbringen kann, die 294 Euro warm kostet!
Hinweis: immoscout24 spuckt zu diesen Betrag keine einzige aus, sondern nur 1-Zimmer-Wohnungen in der Größenordnung bis 26 qm.
" Der Wunsch, einfach zu Hause zu sitzen und sich von der Allgemeinheit fianzieren zu lassen, wäre bei manchem dann sehr stark."
Klar, man sollte unter dem eigentlichen Existenzminimum leben, damit man sich nicht in HartzIV einrichtet, ganz gleich, was die persönliche Situation ist... ob man nun zwangsweise in HartzIV durch Krankheit oder Behinderung, Eltern eines Kleinkindes, etc. ist, man muss beim absoluten Minimum gehalten werden. Und weil wir in D nunmal inzwischen so einen genialen Niedriglohnsektor haben, unter welchem die HartzIV-Sätze schließlich liegen müssen, weil's sonst ungerecht würde (ach nein, es gibt ja die Aufstocker-Möglichkeit!..die wurden nur leider auch in die Berechnung mitreingenommen), ist das Minimum total passend, oder?
Ich hatte aber gerade die richtige Idee:
Man sollte den Spieß umdrehen und HartzIV total überhoch veranschlagen! So mit Regelbedarsatz von 1500,- für Alleinstehende, etc. .
Der Effekt wäre: Alle HartzIV-Bezieher hätten ein dermaßen schlechtes Gewissen, so viel mehr als hartarbeitende Leute zu bekommen, dass schon allein die Peinlichkeit darüber sie in Arbeit zurücktreibt... Bzw. die Angst vor neidischen Mitbürgern, die ihnen dann an den Kragen wollen, wäre so groß, dass keiner mehr überhaupt HartzIV beantragt!
Tja, mit gezieltem Neid kann man die Massen richtig schön beeinflussen.
Bei diesen Kreditinstituten ist für ein kostenloses Konto ein Mindesteingang von 1250,- Euro monatlich notwendig.
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