Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







700 € plus, aber dafür ist der Wohnungsmarkt genauso eng wie in München und es gibt weniger Wohnungen.
Inklusive Heizung und maximum 1.000 € ist jenseits von allem.
bei Hartz IV ist nicht die Höhe des Regelsatzes. Ich finde es beschämend wenn Betroffene vor das oberste Sozialgericht ziehen, mit dem Ziel höhere Sozialleistungen zu erzielen, gleichzeitig aber die eigentliche Verfassungswidrigkeit von Hartz IV unausgesprochen bleibt. Der Zwang, jede Arbeit zu jedem Lohn annehmen zu müssen, die Möglichkeit das Existenzminimum bis zu 100% zu sanktionieren, dies alles ist rechtswidrig und nicht mit der Verfassung eines demokratischen Staates vereinbar. Hartz IV wäre selbst mit einem Regelsatz von 1000 Euro genauso rechtswidrig wie heute. Eine Sozialleistung sollte auf Grund der Menschenrechte geleistet werden und nicht von der persönlichen Einstellung oder der Bereitschaft sich in diesem System einzuordnen abhängig gemacht werden.
Das BVerfG hat nicht nachgerechnet, Papier sagte: "Die RS seien nicht evident zu niedrig."
evident =
http://de.wiktionary.org/...
das wird nämlich bei der Aussage immer weggelassen.
die eine Kammer des SG Berlin hat sich die mMühe gemacht nachzurechen, die neue RGV und daraus eine KNKK gemacht.
Leistungen nach dem BKG werden voll angerechnet, außer...
Also Kind 215 ./. Kindergeldsatz nichts plus
Sie haben da gerade nur die Bedarfe addiert.
Ich habe D verlassen, um als exzellent ausgebildeter Wissenschaftler meine Karriere trotz des Buhlmahnschen Berufsverbots (max. 12 Jahre auf befristeten Stellen) weiter verfolgen zu können.
Wir haben 2 Kinder und haben hier 4 Jahre lang nach Abzug von Miete etc. rund 900 Euro im Monat zur Verfügung gehabt. Bei 20% höheren allg. Lebenshaltungskosten. Also, kein Auto, kein Urlaub, keine neuen Klamotten, etc. Schon in Deutschland wäre Hartz4 für uns 200 Euro besser bezahlt gewesen, als der Job als wiss. Mitarbeiter an einer deutschen Uni. Als wir aus unserer Haushälfte auszogen (die uns 50% des Gehaltes eines 60h/Woche Jobs gekostet hat) hat eine Hartz4 Familie das Haus übernommen, weil es "ihnen zusteht" (Zitat).
Vor diesem Hintergrund gehen mir solche Leute eigentlich (!) massiv auf den Wecker. Ich würde am liebsten sagen: lernt was, reisst euch zusammen und seid dankbar dafür, dass sich andere den Arsch aufreissen, damit ihr euch die Eier schaukeln könnt. Hartz4 ist inzwischen auch ein Lebenskonzept, das man gut mit Schwarzarbeit mischen kann, um ganz schnell zum Mittelstand zu gehören.
Trotzdem, und das ist die andere Seite, ist es ja wohl das Letzte (und da schließe ich meine obere Ausführung ein), wenn wir uns gegenseitig die Einkommen nach unten reden wollen.
Es ist ja nun nicht so, dass eine Hartz4 Familie zu viel Geld bekommt.
Die allgemeinen Gehälter sind viel zu niedrig und die Steuern und Abgaben viel zu hoch. Und all das nur um die oberen 3% noch reicher zu machen
Ich vermute einfach mal: Sie sind begeisterter Wissenschaftler, leben für das Streben nach Erkenntnis. Nun bezahlt die deutsche Universität ihre Wissenschaftler oft erbärmlich schlecht, diese hangeln sich vielfach als "intellektuelles Prekariat" von befristeter Stelle zu befristeter Stelle. Das ist ein trauriger Fakt.
Aber immerhin: wie Sie sich bescheiben, haben Sie Wahlmöglichkeiten, da Sie als "exzellent ausgebildeter Wissenschaftler" in manch anderem Land willkommen sind - was Sie ja auch genutzt haben. Wahrscheinlich hätten Sie mit Ihren Voraussetzungen auch in Deutschland ein sehr viel höheres Einkommen erzielen können - wenn Sie Ihre Intelligenz und Arbeitskraft in den Dienst der sogenannten "freien Wirtschaft" gestellt hätten. Sie haben sich dagegen entschieden, weil Ihnen die Wissenschaft wichtiger war - vielleicht auch in der berechtigten Hoffnung auf Karriere - mit später denn doch entsprechendem Einkommen.
Insofern können Sie sich nicht unbedingt mit Hartz-IV-Empfängern vergleichen. Bei ihnen sind es in den allermeisten Fällen in vielfältiger Gemengelage unterschiedlichste innere und äussere Ursachen, welche sie in die prekäre Lage gebracht haben, zumindest zeitweise keine Wahl zu haben. Bei Ihnen geht es wohl eher selten darum, aus Gründen "selbstgewählter Profession" zeitweilig auf materiellen Wohlstand zu verzichten.
PS: hätten Sie nicht um die von Ihnen genannten 200 Euro Differenz zu H4 aufstocken können - schon um der Kinder willen?
Die Befristung auf 12 Jahre als PD hat schon ihren Sinn, damit die Länder nämlich nicht ewig nur Zeitverträge machen, sondern damit man irgendwann die feste Stelle erhält.
Die feste Stelle heißt dann auc, ein ordentliches Gehalt und andere Mittel für den Lehrstuhl.
Das Bundesländer lieber befristete Stellen im Bereich W vergeben ist wohl klar.
Denn die sind billiger, als feste Stellen.
Darum sind in Dt. auch Studiengebühren abzulehnen, denn die führen nur dazu, dass die Hochschule vom Land weniger Mittel erhält, mit dem Verweis es geben ja Studiengebühren.
Ich habe das damals mitbekommen, als v. Trotha damals die Sache angeleiert hat.
Ziel war dadurch den Haushalt zu entlasten und nicht der Uni mehr Geld zu geben.
Ich vermute einfach mal: Sie sind begeisterter Wissenschaftler, leben für das Streben nach Erkenntnis. Nun bezahlt die deutsche Universität ihre Wissenschaftler oft erbärmlich schlecht, diese hangeln sich vielfach als "intellektuelles Prekariat" von befristeter Stelle zu befristeter Stelle. Das ist ein trauriger Fakt.
Aber immerhin: wie Sie sich bescheiben, haben Sie Wahlmöglichkeiten, da Sie als "exzellent ausgebildeter Wissenschaftler" in manch anderem Land willkommen sind - was Sie ja auch genutzt haben. Wahrscheinlich hätten Sie mit Ihren Voraussetzungen auch in Deutschland ein sehr viel höheres Einkommen erzielen können - wenn Sie Ihre Intelligenz und Arbeitskraft in den Dienst der sogenannten "freien Wirtschaft" gestellt hätten. Sie haben sich dagegen entschieden, weil Ihnen die Wissenschaft wichtiger war - vielleicht auch in der berechtigten Hoffnung auf Karriere - mit später denn doch entsprechendem Einkommen.
Insofern können Sie sich nicht unbedingt mit Hartz-IV-Empfängern vergleichen. Bei ihnen sind es in den allermeisten Fällen in vielfältiger Gemengelage unterschiedlichste innere und äussere Ursachen, welche sie in die prekäre Lage gebracht haben, zumindest zeitweise keine Wahl zu haben. Bei Ihnen geht es wohl eher selten darum, aus Gründen "selbstgewählter Profession" zeitweilig auf materiellen Wohlstand zu verzichten.
PS: hätten Sie nicht um die von Ihnen genannten 200 Euro Differenz zu H4 aufstocken können - schon um der Kinder willen?
Die Befristung auf 12 Jahre als PD hat schon ihren Sinn, damit die Länder nämlich nicht ewig nur Zeitverträge machen, sondern damit man irgendwann die feste Stelle erhält.
Die feste Stelle heißt dann auc, ein ordentliches Gehalt und andere Mittel für den Lehrstuhl.
Das Bundesländer lieber befristete Stellen im Bereich W vergeben ist wohl klar.
Denn die sind billiger, als feste Stellen.
Darum sind in Dt. auch Studiengebühren abzulehnen, denn die führen nur dazu, dass die Hochschule vom Land weniger Mittel erhält, mit dem Verweis es geben ja Studiengebühren.
Ich habe das damals mitbekommen, als v. Trotha damals die Sache angeleiert hat.
Ziel war dadurch den Haushalt zu entlasten und nicht der Uni mehr Geld zu geben.
"Es gibt soo viele Möglichkeiten sich selbst (plus Familie) aus der Sch*sse herauszuholen, dass Armut sich in DE nicht materiell ausdrückt, sondern zwischen den Ohren."
Da gebe ich Ihnen Recht nach der Lektüre ihrer Kommentare.
Ich vermute einfach mal: Sie sind begeisterter Wissenschaftler, leben für das Streben nach Erkenntnis. Nun bezahlt die deutsche Universität ihre Wissenschaftler oft erbärmlich schlecht, diese hangeln sich vielfach als "intellektuelles Prekariat" von befristeter Stelle zu befristeter Stelle. Das ist ein trauriger Fakt.
Aber immerhin: wie Sie sich bescheiben, haben Sie Wahlmöglichkeiten, da Sie als "exzellent ausgebildeter Wissenschaftler" in manch anderem Land willkommen sind - was Sie ja auch genutzt haben. Wahrscheinlich hätten Sie mit Ihren Voraussetzungen auch in Deutschland ein sehr viel höheres Einkommen erzielen können - wenn Sie Ihre Intelligenz und Arbeitskraft in den Dienst der sogenannten "freien Wirtschaft" gestellt hätten. Sie haben sich dagegen entschieden, weil Ihnen die Wissenschaft wichtiger war - vielleicht auch in der berechtigten Hoffnung auf Karriere - mit später denn doch entsprechendem Einkommen.
Insofern können Sie sich nicht unbedingt mit Hartz-IV-Empfängern vergleichen. Bei ihnen sind es in den allermeisten Fällen in vielfältiger Gemengelage unterschiedlichste innere und äussere Ursachen, welche sie in die prekäre Lage gebracht haben, zumindest zeitweise keine Wahl zu haben. Bei Ihnen geht es wohl eher selten darum, aus Gründen "selbstgewählter Profession" zeitweilig auf materiellen Wohlstand zu verzichten.
PS: hätten Sie nicht um die von Ihnen genannten 200 Euro Differenz zu H4 aufstocken können - schon um der Kinder willen?
Die Befristung auf 12 Jahre als PD hat schon ihren Sinn, damit die Länder nämlich nicht ewig nur Zeitverträge machen, sondern damit man irgendwann die feste Stelle erhält.
Die feste Stelle heißt dann auc, ein ordentliches Gehalt und andere Mittel für den Lehrstuhl.
Das Bundesländer lieber befristete Stellen im Bereich W vergeben ist wohl klar.
Denn die sind billiger, als feste Stellen.
Darum sind in Dt. auch Studiengebühren abzulehnen, denn die führen nur dazu, dass die Hochschule vom Land weniger Mittel erhält, mit dem Verweis es geben ja Studiengebühren.
Ich habe das damals mitbekommen, als v. Trotha damals die Sache angeleiert hat.
Ziel war dadurch den Haushalt zu entlasten und nicht der Uni mehr Geld zu geben.
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