Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







Ihre Aussage wird nicht wahrer, egal mit welchen und wie vielen Satzzeichen Sie versehen ist. Das, was Sie treiben, ist reinster Populismus ohne Faktengrundlage.
1. Ihr Link enthält überhaupt keine Informationen über angemessenen Bedarf! (Definition!)
2. Realistisch wäre eine Diskussion, wenn Sie entweder vom angemessenen oder vom tatsächlich gezahlten Betrag ausgeht - und nicht von Ausnahmen! Wer nicht einmal auf Basis des tatsächlichen Bedarfs diskutieren will, sondern nur auf Basis von Ausnahmen, die er zur Regel erhebt, belegt, dass es ihm nicht um die Fakten geht!
Wie hoch die TATSÄCHLICH ausgezahlten Beträge sind, zeigt übrigens mein Link, den Sie offenbar nicht zur Kenntnis genommen haben, sonst hätten Sie nicht weiter so kommentiert. Danach ist:
3. Der tatsächlich in Heidelberg ausgezahlte Durchschnittsbetrag für 3 Personen bei 648 Euro warm.
Zu behaupten, in Heidelberg wäre es "ein Leichtes" 1000 Euro zu bekommen, ist damit schlicht unmöglich. "Ein Leichtes" impliziert, dass die Hälfte mind. ein Drittel das erreichen könnten. Das bedeutet, dass die andere Hälfte (Drittel) mit 296 Euro warm auskommen müsste - sonst käme man nie auf einen Schnitt von 648 Euro.
Und nun gebe ich Ihnen die Gelegenheit, mir eine einzige richtige Wohnung in Heidelberg zu zeigen, in der man 3 Personen realistisch unterbringen kann, die 294 Euro warm kostet!
Hinweis: immoscout24 spuckt zu diesen Betrag keine einzige aus, sondern nur 1-Zimmer-Wohnungen in der Größenordnung bis 26 qm.
... dass in der Familie geraucht wird? ALG II = dumm, faul, gefräßig, süchtig? Und für das Wohl ihrer Kinder interessieren sich "die" sowieso nicht? Meinen Sie ernsthaft dass alle ALG II-Empfänger so sind und so leben? Woher wissen Sie das?
Derartige Ressentiments gegen ethnische Minderheiten würden zu Recht als rassistisch verurteilt, aber wenn es um arme Menschen geht, ist das okay?
Gibt es nicht. Ist mit Regelsatz verrechnet!
.... und sind auch für ein normales Leben und mit wirken am Leben ausreichend.
Aber die Auszahlung sollte endlich an Bedingungen geknüpft werden.
Zum Beispiel Tätigkeiten leisten die dem Gemein- und Gemeindewohl dienen.
Dann ist es auch kein Almosen mehr und untergräbt auch nicht die Menschenwürde. Denn Geben muß auch immer auf Gegenseitigkeit beruhen in einer sozialen Gemeinschaft. ( Beispiel Dänemark )
Wie verhindern Sie das solche "Geminwohltätigkeiten" reguläre Arbeit verdrängen.
Kommen Sie nicht mit irgendwelchen Knobel-Ulrich Beiträgen Hdie Niederlande haben eine anderes SV-System.
Da wird die Rente nicht direkt vom Bruttogehalt berechnet.
Wie verhindern Sie das solche "Geminwohltätigkeiten" reguläre Arbeit verdrängen.
Kommen Sie nicht mit irgendwelchen Knobel-Ulrich Beiträgen Hdie Niederlande haben eine anderes SV-System.
Da wird die Rente nicht direkt vom Bruttogehalt berechnet.
Das Gericht ist ganz einfach parteiisch – die Richter erhalten ihr Geld aus dem Steuersäckel und wenn ein Hartz-IV –Kind mehr brauchen würde, wäre das eine Gefahr für ihr eigenes Portemaine. Recht hin oder her – die Höhe der Hartz-IV-Sätze bzw. Sozialhilfesätze dürften keine Beamten errechnen, das müssten unabhängige Personen tun. 224 EUR für ein Hartz-IV Kind – eine Schande. Davon abzüglich das Kindergeld in Höhe von 184 EUR – bleibt 30 EUR für ein Kind. Was erhalten die Richter und Beamten für Ihre Kinder ? Kindergeld, Kinderzuschlag vom Staat, Steuervergünstigung aus dem Ehegattensplitting, da sind ganz schnell 800 EURO pro Kind zusammen.
Zur Information: Arbeitslose und Minijobber haben den Unternehmen in den letzten 10 Jahren 1200 MRD Gewinn gebracht wegen eingesparten Löhnen durch Praktika, 1-EUR-Jobber und Hartz IV Aufstocker. Darüberhinaus gehen die gesamten Hartz-IV-Mittel einer Familie in den Konsum - dh. bei einem Regelsatz von 345 EUR sind 90 EUR Steuern enthalten. Darüberhinaus müssen alle Hartz-IV-Bezieher mit erhöhten Strompreisen den Gewinn ihres Nachbarn durch sein Photovoltaik-Anlage bezahlen - und ich bin überzeugt, die Richter des Bundessozialgerichtes sind auch die Nutznießer. Alles eine Schande!!!!
Es bleibt schon beim Bedarfssatz für das Kind. Das Kindergeld kommt aber nicht noch oben drauf, sondern wird "angerechnet".
In Zahlen:
224,- Regelsatz für das Kind
184,- Kindergeld
-----------------------------------------
= 408,- Zwischensumme
- 184,- Verrechnung des Kindergeldes
-----------------------------------------
= 224,- bleiben für das Kind
Falsch: Bedarf sind 224 EUR, EINKOMMEN ist 184 EUR, der Bedarf wird mit dem Einkommen verrechnet - es bleiben damit 30 EUR für das Kind.
Das ist Fakt!!! Sollte ein Kind noch Unterhalt bekommen, wird der überhängige Betrag vom Bedarf vom REGELSATZ der alleinerziehenden Mutter abgesetzt, das Kind zahlt damit den Regelsatz von Hartz IV für die Mutter!!
So sind unsere Gesetze - Beamtenkinder bekommen ihren Kinderzuschlag in voller Höhe - davon wird nichts abgesetzt.
Es bleibt schon beim Bedarfssatz für das Kind. Das Kindergeld kommt aber nicht noch oben drauf, sondern wird "angerechnet".
In Zahlen:
224,- Regelsatz für das Kind
184,- Kindergeld
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= 408,- Zwischensumme
- 184,- Verrechnung des Kindergeldes
-----------------------------------------
= 224,- bleiben für das Kind
Falsch: Bedarf sind 224 EUR, EINKOMMEN ist 184 EUR, der Bedarf wird mit dem Einkommen verrechnet - es bleiben damit 30 EUR für das Kind.
Das ist Fakt!!! Sollte ein Kind noch Unterhalt bekommen, wird der überhängige Betrag vom Bedarf vom REGELSATZ der alleinerziehenden Mutter abgesetzt, das Kind zahlt damit den Regelsatz von Hartz IV für die Mutter!!
So sind unsere Gesetze - Beamtenkinder bekommen ihren Kinderzuschlag in voller Höhe - davon wird nichts abgesetzt.
für zwei Erwachsene und ein Kind.
Nun gut, große Sprünge sind da sicher nicht drin, aber kann das eine staatlich alimentierte Familie erwarten? Von Vorteil ist da sicher noch der Wohnort Delmenhorst, der sicherlich nicht zu den teuren deutschen Städten gehört.
Und nehmen wir zum Vergleich mal einen Studenten, der von, na, sagen wir mal 600 Euro Bafög leben muss.
Im Übrigen: Ein Job lässt sich sicherlich finden, wenn man sich nicht an Delmenhorst - so schöns da ja sein mag - klammert. Da zahlt das Arbeitsamt/Sozialamt sogar noch den Umzug.
Unterm Strich kann man aber eines festhalten: Das Anspruchsdenken ist in diesem Land überaus gut entwickelt.
Abgesehen davon, dass Sie Lebenssituation und Möglichkeiten der Familie aus der Ferne nicht beurteilen können: wenn Sie einen Studenten ins Feld führen, der "der von, na, sagen wir mal 600 Euro Bafög leben muss", dann ergäbe das ja rein rechnerisch für die dreiköpfige Familie 1.800 Euro. Sie bekommt aber 1.200 Euro.
Warum man die Situation der - hier immer wieder zum Vergleich herangezogenen - Studenten meiner Meinung nach nicht mit den Hartz IV-Betroffenen vergleichen kann, habe ich weiter oben schon ausgeführt (http://www.zeit.de/politi...). Ich habe übrigens als Spross einer kinderreichen Familie selber BAFöG-gefördert studiert, weiss also in etwa, wovon ich rede.
Und wenn Sie das für Deutschland ein "gut entwickeltes Anspruchsdenken" konstatieren, dann lesen Sie einmal folgendes Interview, das die Süddeutsche mit dem Sozialrichter Jürgen Borchert geführt hat: http://www.sueddeutsche.d...
Abgesehen davon, dass Sie Lebenssituation und Möglichkeiten der Familie aus der Ferne nicht beurteilen können: wenn Sie einen Studenten ins Feld führen, der "der von, na, sagen wir mal 600 Euro Bafög leben muss", dann ergäbe das ja rein rechnerisch für die dreiköpfige Familie 1.800 Euro. Sie bekommt aber 1.200 Euro.
Warum man die Situation der - hier immer wieder zum Vergleich herangezogenen - Studenten meiner Meinung nach nicht mit den Hartz IV-Betroffenen vergleichen kann, habe ich weiter oben schon ausgeführt (http://www.zeit.de/politi...). Ich habe übrigens als Spross einer kinderreichen Familie selber BAFöG-gefördert studiert, weiss also in etwa, wovon ich rede.
Und wenn Sie das für Deutschland ein "gut entwickeltes Anspruchsdenken" konstatieren, dann lesen Sie einmal folgendes Interview, das die Süddeutsche mit dem Sozialrichter Jürgen Borchert geführt hat: http://www.sueddeutsche.d...
Abgesehen davon, dass Sie Lebenssituation und Möglichkeiten der Familie aus der Ferne nicht beurteilen können: wenn Sie einen Studenten ins Feld führen, der "der von, na, sagen wir mal 600 Euro Bafög leben muss", dann ergäbe das ja rein rechnerisch für die dreiköpfige Familie 1.800 Euro. Sie bekommt aber 1.200 Euro.
Warum man die Situation der - hier immer wieder zum Vergleich herangezogenen - Studenten meiner Meinung nach nicht mit den Hartz IV-Betroffenen vergleichen kann, habe ich weiter oben schon ausgeführt (http://www.zeit.de/politi...). Ich habe übrigens als Spross einer kinderreichen Familie selber BAFöG-gefördert studiert, weiss also in etwa, wovon ich rede.
Und wenn Sie das für Deutschland ein "gut entwickeltes Anspruchsdenken" konstatieren, dann lesen Sie einmal folgendes Interview, das die Süddeutsche mit dem Sozialrichter Jürgen Borchert geführt hat: http://www.sueddeutsche.d...
Auf drei Köpfe, davon ein Kind, umgelegt ergibt sich natürlich eine Zahl von 1800 Euro. Aber entspricht das einer "Haushaltsrealität" - wohl kaum.
Dass hier überhaupt nicht auf das Thema "Mobilität" eingegangen wird , ist höchst interessant. Das bestätigt doch meine Ansicht von der geringen Bereitschaft in diesem Land, sich zu bewegen. (Es sei denn, es geht in Urlaub ..)
Beispiel GB, Heimat meiner Familie: Da ist es keine Frage, dass ich dahin gehe, wo in einen Job finde. Und diese Mobilität hält auch gesitig wach.
Aber in D sind ja solche Dinge wie Heimatverbundenheit, Vereinszugehörigkeit etc. viel wichtiger.
Auf drei Köpfe, davon ein Kind, umgelegt ergibt sich natürlich eine Zahl von 1800 Euro. Aber entspricht das einer "Haushaltsrealität" - wohl kaum.
Dass hier überhaupt nicht auf das Thema "Mobilität" eingegangen wird , ist höchst interessant. Das bestätigt doch meine Ansicht von der geringen Bereitschaft in diesem Land, sich zu bewegen. (Es sei denn, es geht in Urlaub ..)
Beispiel GB, Heimat meiner Familie: Da ist es keine Frage, dass ich dahin gehe, wo in einen Job finde. Und diese Mobilität hält auch gesitig wach.
Aber in D sind ja solche Dinge wie Heimatverbundenheit, Vereinszugehörigkeit etc. viel wichtiger.
Es bleibt schon beim Bedarfssatz für das Kind. Das Kindergeld kommt aber nicht noch oben drauf, sondern wird "angerechnet".
In Zahlen:
224,- Regelsatz für das Kind
184,- Kindergeld
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= 408,- Zwischensumme
- 184,- Verrechnung des Kindergeldes
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= 224,- bleiben für das Kind
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