Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







Wie verhindern Sie das solche "Geminwohltätigkeiten" reguläre Arbeit verdrängen.
Kommen Sie nicht mit irgendwelchen Knobel-Ulrich Beiträgen Hdie Niederlande haben eine anderes SV-System.
Da wird die Rente nicht direkt vom Bruttogehalt berechnet.
Die Möglichkeit, sich nützlich zu machen, sollte jeder haben. Manch einem geht es sehr viel besser, wenn er das Gefühl hat, eine Gegenleistung zu bringen. Aber es sollte meiner Meinung nach absolut freiwillig sein und nicht - wie heute teilweise - durch mögliche Kürzungen erzwungen.
Die Mitnahmeeffekte bei Einrichtungen mit solchen Arbeitsgelegenheiten sind festgestellt und ein echtes Problem. Hier wären vielleicht auf kommunaler Ebene paritätisch besetzte Kommissionen (also auch mit Vertetern aus der Gruppe der Unterstützungsempfänger) sinnvoll, welche die entsprechende Förderwürdigkeit prüfen und über die Zulässigkeit entscheiden.
Ziel muss aber immer sein, dass jeder, der die gesundheitlichen und familiären Voraussetzungen hat, wieder zu auskömmlichen Bedingungen reguläre Arbeit findet. Deshalb sollte eine mögliche Qualifikation und Weiterbildung immer Vorrang vor solchen "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" haben.
In einigen (wohlgemerkt bei weitem nicht allen) Fällen kann aber - zumal bei jungen Langzeitarbeitslosen, die vielleicht noch nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben - eine erste Qualifikation gerade in einem sogenannten Ein-Euro-Job bestehen: Beachtung regelmäßiger Arbeitszeiten, Pflichtbewußtsein, Einfügen in eine Arbeitsgruppe, Akzeptieren und Befolgen von Weisungen eines Vorgesetzten etc. sind auch alles Dinge, die jeder erst mal lernen muss.
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gesagt werden! Danke.
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