Kassel: Oberstes Sozialgericht erklärt Hartz-IV-Satz für rechtens
Der Hartz-IV-Satz für Kinder ist nicht zu niedrig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies damit die Klage einer Familie ab, die Sozialleistungen bezieht.
Hartz-IV-Familien werden nicht mehr Geld vom Staat bekommen. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind als verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Familie aus Delmenhorst, die bereits vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war.
"Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen", erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Bundesregierung zum Januar 2011 die Hartz-IV-Sätze angehoben. Die Eltern und der damals zwei Jahre alte Sohn bekamen danach zwischen Mai und Oktober 2011 insgesamt 1.182 Euro monatlich. Das war der Familie zu wenig. Ihr Anwalt sagte, er könne nicht erkennen, dass der Bedarf von Kindern wie vom Verfassungsgericht gefordert ermittelt worden sei. Er werde der Familie vorschlagen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen.
224 Euro für Kinder bis fünf Jahren
Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundsicherung für Arbeitslose haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Regelzahlung von 382 Euro im Monat sowie die Erstattung ihrer Miet- und Heizkosten in voller Höhe.
Für in einem Haushalt zusammenlebende Paare gibt es pro Person 345 Euro. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren haben Anspruch auf 224 Euro.







stand immer schon auf seiten derjenigen, die sinnbildlich auf Menschen einprügeln und ihnen die Lebensgrundlage entziehen wollen.
Das beschämende "Urteil" ist somit absolut keine Überraschung.
OWT.
da wäre es sicherlich ein Leichtes gewesen jemanden zu finden, der die damalige (extrem ungerechte) Verteilung von Vermögen und Lebensperspektiven nicht entschieden verteidigt ("Gottgegeben...") hätte.
Fakt ist, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Ungleichheit in unserer Gesellschaft - in Ost wie West - deutlich zugenommen, auch wenn wir von einer Situation wie im Kaiserreich noch deutlich entfernt sind.
Wenn unsere Wissenschaftler ganz nüchtern feststellen, Kinder sind das größte Armutsrisiko, dann stimmt etwas ganz grundsätzlich nicht. Dies angemessen zu Reflektieren wäre eigentlich Aufgabe der Politik, aber pünktlich zum Bundestagswahlkampf die "Soziale Gerechtigkeit" wieder zu entdecken - das reicht diesbezüglich eindeutig nicht, schließlich geht es im Kern um Versäumnisse, die sich seit (mindestens) zwei Jahrzehnten kumuliert haben.
Man kann über das Bundessozialgericht sagen was man will, aber keiner der dort tätigen Richter / -innen wird wohl je in die Verlegenheit kommen, Kinder mit dem "Regelbedarfssatz" groß zu ziehen.
Manche heutige Kommentare zu dieser Entscheidung lassen eigentlich nur den Schluss zu, es hat sich noch nicht herumgesprochen: von Vollbeschäftigung sind wir noch sehr deutlich entfernt und nicht alles, was sich Arbeitsplatz nennt, gestattet es auch eine Familie zu ernähren.
Was generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft, da hat die Bundesrepublik ja noch erheblichen Nachholbedarf ...
da wäre es sicherlich ein Leichtes gewesen jemanden zu finden, der die damalige (extrem ungerechte) Verteilung von Vermögen und Lebensperspektiven nicht entschieden verteidigt ("Gottgegeben...") hätte.
Fakt ist, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Ungleichheit in unserer Gesellschaft - in Ost wie West - deutlich zugenommen, auch wenn wir von einer Situation wie im Kaiserreich noch deutlich entfernt sind.
Wenn unsere Wissenschaftler ganz nüchtern feststellen, Kinder sind das größte Armutsrisiko, dann stimmt etwas ganz grundsätzlich nicht. Dies angemessen zu Reflektieren wäre eigentlich Aufgabe der Politik, aber pünktlich zum Bundestagswahlkampf die "Soziale Gerechtigkeit" wieder zu entdecken - das reicht diesbezüglich eindeutig nicht, schließlich geht es im Kern um Versäumnisse, die sich seit (mindestens) zwei Jahrzehnten kumuliert haben.
Man kann über das Bundessozialgericht sagen was man will, aber keiner der dort tätigen Richter / -innen wird wohl je in die Verlegenheit kommen, Kinder mit dem "Regelbedarfssatz" groß zu ziehen.
Manche heutige Kommentare zu dieser Entscheidung lassen eigentlich nur den Schluss zu, es hat sich noch nicht herumgesprochen: von Vollbeschäftigung sind wir noch sehr deutlich entfernt und nicht alles, was sich Arbeitsplatz nennt, gestattet es auch eine Familie zu ernähren.
Was generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft, da hat die Bundesrepublik ja noch erheblichen Nachholbedarf ...
Ja, und weil es alles so gut ist,und alle looser selbst daran schuld sind, gibt es Menschen wie mich.
Ich stelle mein Gelände sowie meine knapp bemessene Freizeit unserer Dorfjugend zur Verfügung.
Das die irgendwie mal die Laternen putzen wollen, wundert mich nicht.
Aber nur zu,die Herren und Damen der neuen zeit wissen wie es geht.
Ich lach mich halb Tod, so blöd kann ja keiner sein.
ehrliche Bitte um eine Begründung!
das sich noch ein paar Gerichte in Deutschland nicht dem allgemeinen Tenor anschließen, dass hartz IV zu gering sei. Ist es nämlich nicht, man kann am Leben teilhaben, aber eben nicht im gleichen Maße, wie jemand, der 40 Stunden arbeiten geht. Warum auch? Der Wunsch, einfach zu Hause zu sitzen und sich von der Allgemeinheit fianzieren zu lassen, wäre bei manchem dann sehr stark. Und damit sage ich nicht, dass alle (!!) hartzIV'ler gern zu Hause sitzen. Ich sage aber, dass das Geld, was sie von der Allgemeinheit bekommen, ausreichend ist. Einschränken müssen sich auch Arbeitnehmer, dann ist dies HartzIV'lern auch zuzumuten.
Ja da haben sie recht, und ein Glück gibt es noch Menschen die Gesellschaftlich unter ihnen stehen.
Sonst könnte man ja auf den Gedanken kommen, die Personen die an ihrer Entwicklung beteiligt waren, zu verklagen,
Der Regelsatz beträgt 382,-,
./.
Strom,
Telefon,
Kontogebühren,
Versicherungen (Hapftplicht Hausrat)
ÖPNV + Bahncard25, wenn Sie sich etwas überregional bewerben.
38,20 € Verrechnungsbetrag
Dann brauchen sie noch was zu essen, (~ 132,- € lt. RSV)
Kleidung müsste auch mal erneuert werden, dann sollen Sie Rücklagen bilden für Ersatzinvestionen.
Dann sollen sie auch noch zu Bewerbungsterminen kommen,
Ticket plus "Tagegeld" sollten sie auch "Cash" haben, das Ticket kriegen Sie erstattet, aber das nur unbar.
Rechnnen sie mal aus was ihnen bei 382,- € übrig bleiben würde,
" Der Wunsch, einfach zu Hause zu sitzen und sich von der Allgemeinheit fianzieren zu lassen, wäre bei manchem dann sehr stark."
Klar, man sollte unter dem eigentlichen Existenzminimum leben, damit man sich nicht in HartzIV einrichtet, ganz gleich, was die persönliche Situation ist... ob man nun zwangsweise in HartzIV durch Krankheit oder Behinderung, Eltern eines Kleinkindes, etc. ist, man muss beim absoluten Minimum gehalten werden. Und weil wir in D nunmal inzwischen so einen genialen Niedriglohnsektor haben, unter welchem die HartzIV-Sätze schließlich liegen müssen, weil's sonst ungerecht würde (ach nein, es gibt ja die Aufstocker-Möglichkeit!..die wurden nur leider auch in die Berechnung mitreingenommen), ist das Minimum total passend, oder?
Ich hatte aber gerade die richtige Idee:
Man sollte den Spieß umdrehen und HartzIV total überhoch veranschlagen! So mit Regelbedarsatz von 1500,- für Alleinstehende, etc. .
Der Effekt wäre: Alle HartzIV-Bezieher hätten ein dermaßen schlechtes Gewissen, so viel mehr als hartarbeitende Leute zu bekommen, dass schon allein die Peinlichkeit darüber sie in Arbeit zurücktreibt... Bzw. die Angst vor neidischen Mitbürgern, die ihnen dann an den Kragen wollen, wäre so groß, dass keiner mehr überhaupt HartzIV beantragt!
Tja, mit gezieltem Neid kann man die Massen richtig schön beeinflussen.
Ja da haben sie recht, und ein Glück gibt es noch Menschen die Gesellschaftlich unter ihnen stehen.
Sonst könnte man ja auf den Gedanken kommen, die Personen die an ihrer Entwicklung beteiligt waren, zu verklagen,
Der Regelsatz beträgt 382,-,
./.
Strom,
Telefon,
Kontogebühren,
Versicherungen (Hapftplicht Hausrat)
ÖPNV + Bahncard25, wenn Sie sich etwas überregional bewerben.
38,20 € Verrechnungsbetrag
Dann brauchen sie noch was zu essen, (~ 132,- € lt. RSV)
Kleidung müsste auch mal erneuert werden, dann sollen Sie Rücklagen bilden für Ersatzinvestionen.
Dann sollen sie auch noch zu Bewerbungsterminen kommen,
Ticket plus "Tagegeld" sollten sie auch "Cash" haben, das Ticket kriegen Sie erstattet, aber das nur unbar.
Rechnnen sie mal aus was ihnen bei 382,- € übrig bleiben würde,
" Der Wunsch, einfach zu Hause zu sitzen und sich von der Allgemeinheit fianzieren zu lassen, wäre bei manchem dann sehr stark."
Klar, man sollte unter dem eigentlichen Existenzminimum leben, damit man sich nicht in HartzIV einrichtet, ganz gleich, was die persönliche Situation ist... ob man nun zwangsweise in HartzIV durch Krankheit oder Behinderung, Eltern eines Kleinkindes, etc. ist, man muss beim absoluten Minimum gehalten werden. Und weil wir in D nunmal inzwischen so einen genialen Niedriglohnsektor haben, unter welchem die HartzIV-Sätze schließlich liegen müssen, weil's sonst ungerecht würde (ach nein, es gibt ja die Aufstocker-Möglichkeit!..die wurden nur leider auch in die Berechnung mitreingenommen), ist das Minimum total passend, oder?
Ich hatte aber gerade die richtige Idee:
Man sollte den Spieß umdrehen und HartzIV total überhoch veranschlagen! So mit Regelbedarsatz von 1500,- für Alleinstehende, etc. .
Der Effekt wäre: Alle HartzIV-Bezieher hätten ein dermaßen schlechtes Gewissen, so viel mehr als hartarbeitende Leute zu bekommen, dass schon allein die Peinlichkeit darüber sie in Arbeit zurücktreibt... Bzw. die Angst vor neidischen Mitbürgern, die ihnen dann an den Kragen wollen, wäre so groß, dass keiner mehr überhaupt HartzIV beantragt!
Tja, mit gezieltem Neid kann man die Massen richtig schön beeinflussen.
Ich finde es erschreckend, in welchem maße hier mit stereotypen Bildern umhergeworfen wird. Seine Meinung kann man wohl auch anders formulieren.
Der hier angegebene Betrag von knapp 1200€ (knapp 400€ pro Kopf) liegt immerhin deutlich über dem was mir als Student abzüglich Mietkosten (die Harz4 Empfänger gestellt bekommen) übrig bleibt. Das reicht mir aber immer noch für die ein oder andere Sause, von daher erscheint mir das doch ein sehr annehmbarer Betrag zu sein.
Der Regelsatz pro Person bei zwei Erwachsenen beträgt 345 Euro. Darf ich fragen, was Sie studieren? Ich bin immer wieder fasziniert, wie wenig Leute über das wissen, worüber Sie sich so echauffieren.
Übrigens: Bafög ist höher! Obwohl man beim Studenten nicht davon ausgeht, dass der einen kompletten Hausstand davon finanzieren muss.
Der Regelsatz pro Person bei zwei Erwachsenen beträgt 345 Euro. Darf ich fragen, was Sie studieren? Ich bin immer wieder fasziniert, wie wenig Leute über das wissen, worüber Sie sich so echauffieren.
Übrigens: Bafög ist höher! Obwohl man beim Studenten nicht davon ausgeht, dass der einen kompletten Hausstand davon finanzieren muss.
Ja da haben sie recht, und ein Glück gibt es noch Menschen die Gesellschaftlich unter ihnen stehen.
Sonst könnte man ja auf den Gedanken kommen, die Personen die an ihrer Entwicklung beteiligt waren, zu verklagen,
versuchen Sie nochmal meinen Beitrag zu lesen und zu verstehen und antworten dann nochmal drauf. Mir erschließt sich nämlich der Zusammenhang zwischen Ihren Bemerkungen und meinem Beitrag nicht...
versuchen Sie nochmal meinen Beitrag zu lesen und zu verstehen und antworten dann nochmal drauf. Mir erschließt sich nämlich der Zusammenhang zwischen Ihren Bemerkungen und meinem Beitrag nicht...
aber immerhin mehr, als meine Eltern als Rentner haben. 5 Kinder groß gezogen, daher keine eigene Rente der Mutter (nur "Kinderrente"), Vater Arbeiter, was soll da im Rentenalter schon rauskommen.
Sie sind sparsam, schränken sich ein, aber für ein würdiges Leben reicht es allemal. Kommt vielleicht drauf an, wie man Würde definiert.
Der Unterschied zwischen einem Rentner und jemand der Leistungen nach SGB II ist, der, dass vom Rentner nicht mehr erwartet wird, dass er sich eine neue Stelle sucht und praktisch innerhalb von Stunden irgendwohinfährt.
Wenn man sparsam lebt, dann kommt man mit den Leistungen nur es werden eben auch andere Anforderungen gestellt.
Der Unterschied zwischen einem Rentner und jemand der Leistungen nach SGB II ist, der, dass vom Rentner nicht mehr erwartet wird, dass er sich eine neue Stelle sucht und praktisch innerhalb von Stunden irgendwohinfährt.
Wenn man sparsam lebt, dann kommt man mit den Leistungen nur es werden eben auch andere Anforderungen gestellt.
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