PrüfungsantragNPD scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Die Richter in Karlsruhe haben einen Prüfantrag der NPD auf Verfassungstreue als unberechtigt zurückgewiesen. Die Rechtsextremisten wollen nun nach Straßburg ziehen.

Nach einer NPD-Pressekonferenz in Pampow (Mecklenburg-Vorpommern)

Nach einer NPD-Pressekonferenz in Pampow (Mecklenburg-Vorpommern)

Die NPD ist in Karlsruhe mit einem Prüfantrag in eigener Sache gescheitert. Die rechtsextremistische Partei wollte sich selbst als verfassungskonform einstufen lassen. Für eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vorgesehen, heißt es in einem Beschluss des Gerichts. (Az: 2 BvE 11/129)

Die NPD hatte den Prüfantrag (hier als .pdf) gestellt, als die Bundesländer im November einen zweiten Antrag für ein Verbotsverfahren beschlossen hatten. Derzeit debattieren Bundesregierung und Bundestag darüber, ob sie sich den Ländern anschließen oder einen eigenen Antrag stellen sollen. Uneinigkeit herrscht in der Einschätzung der Risiken und Chancen.

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Die NPD befürchtete, im Bundestagswahlkampf schlechter als andere Parteien dazustehen, weil das geplante Verbotsverfahren Wähler abschrecken könnte. Das war die Begründung für den jetzt erfolglosen Versuch, Verfassungskonformität prüfen zu lassen.  

Die Beweissammlung

Unter der Führung Sachsen-Anhalts sammelte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern in den vergangenen anderthalb Jahren Beispiele für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Offiziell abgeschlossen am 25. November 2012, enthält sie 2.649 Beweise auf etwa 1.000 Seiten.

Vier Kapitel des Geheimdossiers handeln vom Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, drei beschreiben die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus. Acht Abschnitte sollen die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD illustrieren. Analysen zur Verhältnismäßigkeit sowie Register von Personen und Organisationen beschließen die Sammlung.

Wer liefert was?

Die Belege-Sammlung wurde mehrfach analysiert und kategorisiert, etwa in Informationen von Verbindungsleuten (V-Leuten) der Sicherheitsbehörden und in öffentliche Informationen. Zudem entstand eine Faktensammlung über die Arbeit von V-Leuten in der NPD.  

Vier Fünftel der 2.649 Belege gegen die NPD lieferten der Bund, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – in beiden Ländern sitzt die NPD im Parlament. Weiteres Material kam aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Bremen und Bayern.

Wie weiter?

Die meisten Landesinnenminister sind nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens von 2003 für einen zweiten Verbotsantrag. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist nicht dagegen, er erinnert aber ausschließlich an die Risiken.

Auf ihrer Herbstkonferenz 2012 verständigten sich die Minister mittlerweile auf einen zweiten Verbotsversuch. Der Bundesrat folgte.

Bundesregierung wird noch beraten. Möglich ist, dass sie sich dem Verbotsantrag der Länder anschließt, ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Der Bundestag, wo die Befürworter überwiegen, könnte sich ebenfalls der Länderinitiative anschließen.

Die Verfassungshüter wiesen den Vorwurf der Partei zurück, die Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Staatliche Stellen seien nicht daran zu hindern, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zu debattieren, hieß es.

NPD will nach Straßburg ziehen

Als Beispiele hatte die Partei genannt, Kommunen würden ihre Hallen für Parteiveranstaltung nicht mehr zur Verfügung stellen und Banken Parteikonten kündigen. Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne sich die Partei dagegen jedoch kaum wehren, hieß es. Sie sei damit überfordert, gegen jeden einzelnen Vorgang zu klagen.

So wie ein Scheitern des NPD-Vebots die NPD nicht zu guten Demokraten macht, macht diese Entscheidung sie nicht zu Verfassungsfeinden, weil jetzt in der Sache gar nicht entschieden wurde.

Leser timeisout

Die Partei führte in ihrem Antrag auch eine Reihe von öffentlichen Äußerungen von Ministerpräsidenten, Landesministern und Abgeordneten an, in denen sie der NPD Verfassungsfeindlichkeit unterstellen. Damit befassten sich die Richter aber überhaupt nicht.

Politiker von Koalition und Opposition äußerten sich positiv und erleichtert über die Entscheidung des Gerichts. Die NPD sei "mit ihrem Klamaukantrag" gescheitert, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Die Entscheidung über den "unsinnigen Antrag" sei wie erwartet gefallen, sagte die Linken-Politikerin Halina Wawzyniak. "Der Antrag der NPD war reines Theater", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann und verlangte, der NPD "nicht länger die Initiative überlassen". Seine Fraktion will erreichen, dass das Parlament einen eigenen Verbotsantrag stellt.

NPD-Sprecher Frank Franz sagte ZEIT ONLINE, man warte nun die schriftliche Urteilsbegründung ab, um sich ein genaueres Bild machen zu können. Darüber hinaus hofft die Parteiführung, dass die nächste Instanz den Prüfantrag anders beurteilt als die Richter in Karlsruhe. "Unabhängig von dem Erhalt der Begründung werden wir unsere Androhung wahr machen, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen", sagte er.

 
Leser-Kommentare
  1. ... den Volksparteien aber die vier Buchstaben gerettet.

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    > ... den Volksparteien aber die vier Buchstaben gerettet.

    So mag es sich vielleicht die NPD schönreden. Alle anderen dürften wohl eher über dieses faule Ei feixen, das die NPD sich mit diesem unsinnigen Prüfantrag selbst ins Nest gelegt hat, und dessen Ablehnung absolut vorauszusehen war.

    > ... den Volksparteien aber die vier Buchstaben gerettet.

    So mag es sich vielleicht die NPD schönreden. Alle anderen dürften wohl eher über dieses faule Ei feixen, das die NPD sich mit diesem unsinnigen Prüfantrag selbst ins Nest gelegt hat, und dessen Ablehnung absolut vorauszusehen war.

  2. sondern eine verfahrenstechnische Entscheidung.
    So wie ein Scheitern des NPD-Vebots die NPD nicht zu guten Demokraten macht, macht diese Entscheidung sie nicht zu Verfassungsfeinden, weil jetzt in der Sache gar nicht entschieden wurde.

    6 Leser-Empfehlungen
  3. >> Derzeit debattieren Bundesregierung ... <<

    ... denn? In unserer Bundesregierung wird nicht debattiert, das läuft anders:

    Man bleibt so lange wie möglich bei irgendeiner indifferenten "sowohl als auch und wenn, dann ob"-Haltung. Irgendwann fällt Merkel in irgendeine Richtung um, die ihr gerade opportun erscheint und die anderen fallen hinterher.

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    "Irgendwann fällt Merkel in irgendeine Richtung um, die ihr gerade opportun erscheint und die anderen fallen hinterher."

    Nichts wird beschlossen, nichts wird verworfen, alles wird vertagt, alles ist somit getan...nächstes Thema bitte und die o.g. Reihenfolge beibehalten..

    Grüße

    "Irgendwann fällt Merkel in irgendeine Richtung um, die ihr gerade opportun erscheint und die anderen fallen hinterher."

    Nichts wird beschlossen, nichts wird verworfen, alles wird vertagt, alles ist somit getan...nächstes Thema bitte und die o.g. Reihenfolge beibehalten..

    Grüße

  4. > ... den Volksparteien aber die vier Buchstaben gerettet.

    So mag es sich vielleicht die NPD schönreden. Alle anderen dürften wohl eher über dieses faule Ei feixen, das die NPD sich mit diesem unsinnigen Prüfantrag selbst ins Nest gelegt hat, und dessen Ablehnung absolut vorauszusehen war.

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    Antwort auf "Na hat das BVerfG..."
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    ... ich kann Ihnen da nicht widersprechen. :)

    ... ich kann Ihnen da nicht widersprechen. :)

  5. "Irgendwann fällt Merkel in irgendeine Richtung um, die ihr gerade opportun erscheint und die anderen fallen hinterher."

    Nichts wird beschlossen, nichts wird verworfen, alles wird vertagt, alles ist somit getan...nächstes Thema bitte und die o.g. Reihenfolge beibehalten..

    Grüße

    5 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Aber woher ..."
    • MaxS2
    • 05.03.2013 um 10:34 Uhr

    Meiner Meinung nach sollte man zwischen zwei Dingen unterscheiden: Tatsachenbehauptungen, und Meinungen.

    Als persönliche Meinung gekennzeichnet soll jeder von mir aus meinen, was er möchte (z.B: "Meiner Meinung nach ist xy verfassungsfeindlich").

    Wenn man einen solchen Vorwurf aber als Tatsache präsentiert ("Partei xy ist verfassungsfeindlich"), dann sollte man das grundsätzlich belegen. Das kann ja dann auch nicht so schwer sein, wenn es stimmt: Das Parteiprogramm und die Verfassung kann man ja entsprechend zitieren, die Verfassungsfeindlichkeit damit belegen, und die Debatte damit auch für sich entscheiden.

    3 Leser-Empfehlungen
  6. Hätte aber auch ärgerlich sein können, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit jetzt schon dadurch verneint hätte, indem sie die NPD als Verfassungskonforme Partei bestätigt. Wer ist jetzt doover?

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    • doch40
    • 05.03.2013 um 10:43 Uhr

    Die Clownnummer der NPD zeigt erneut, wie sehr ihr der "Arsch auf Grundeis" geht. Politclowns gibt es eben nicht nur in Italien.
    Das NPD-Verbotsverfahren schälere die Wahlchancen der NPD, behauptet die NPD. Da kann man sich doch auf die Schenkel schlagen. Die Herren mit der braunen Pappnase schaffen es doch immer wieder, neben Ekel auch Heiterkeit zu erzeugen.
    Schauen wir doch einmal gelassen auf die letzte Landtagswahl nach Niedersachsen. Kann man den Wählerzuspruch für die NPD noch in Prozent ausdrücken oder muss man zu kleineren Mengeneinheiten wechseln?
    Das lernen die sachsen und Meckis auch noch, keine bange.

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