RechtsextremismusBundesregierung stellt keinen Antrag auf NPD-Verbot

Das Kabinett hat beschlossen, nicht gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Schwarz-Gelb will nur den Verbotsantrag der Länder unterstützend begleiten.

Die Bundesregierung hat entschieden, keinen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Die Regierung werde die Bemühungen der Länder um ein Verbot der rechtsextremen Partei unterstützend begleiten, hieß es in einer Beschlussvorlage. Sie halte jedoch einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich.

Vor allem die fünf FDP-Minister im Kabinett sind gegen einen Antrag der Regierung: Sie fürchten ein Scheitern des Verfahrens und damit einen ungewollten Triumph für die NPD. Aber auch bei Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und anderen Unionspolitikern gibt es Bedenken. Die Haltung der Bundesregierung war in den vergangenen Tagen auf Kritik der SPD und der Länder gestoßen.

Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen eigenen Anlauf für ein Verbotsverfahren beschlossen; formal genügt der Antrag eines Verfassungsorgans für ein Verbotsverfahren. Die SPD will zusätzlich im Bundestag einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD einbringen.

Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 mit Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt. Der Versuch scheiterte, da die NPD-Führung mit V-Leuten unterwandert war.
 

 
Leser-Kommentare
  1. ... ist ziemlich sicher (schade eigentlich), die amateurhaften Politikspieler der deutschen Provinzen wollten gerne das Verfassungsgericht mit Hilfe der Bundesregierung unter Druck setzen. Was beim ESM gelungen ist, dürfte wohl bei einer so unbedeutender Frage ziemlich sicher nicht funktionieren. Weder die Aktivität noch die Zahl der Nazis wird durch Verbot nicht geringer, eher umgekehrt.

    4 Leser-Empfehlungen
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    spielt doch zuerst einmal keine Rolle.

    Mich stört das unsere Bundesregierung jetzt den Ländern in den Rücken fällt. Als noch Schwarz/Gelb in den Ländern das Sagen hatte, war ein gemeinsamer NPD Verbotsantrag noch gewiss. Wieso jetzt nicht mehr??

    Sind diese politischen Befindlichkeiten so wichtig, das man sich bei der erstbesten Gelegenheit in den Rücken fällt??

    Bei solchen Verhaltensweisen, darf man sich nicht wundern, wenn der Bürger glaubt, das positive Entscheidungen für ihn nur ungewollte Nebenprodukte sind.

    spielt doch zuerst einmal keine Rolle.

    Mich stört das unsere Bundesregierung jetzt den Ländern in den Rücken fällt. Als noch Schwarz/Gelb in den Ländern das Sagen hatte, war ein gemeinsamer NPD Verbotsantrag noch gewiss. Wieso jetzt nicht mehr??

    Sind diese politischen Befindlichkeiten so wichtig, das man sich bei der erstbesten Gelegenheit in den Rücken fällt??

    Bei solchen Verhaltensweisen, darf man sich nicht wundern, wenn der Bürger glaubt, das positive Entscheidungen für ihn nur ungewollte Nebenprodukte sind.

  2. Naja, wozu auch.

    Faktisch ist NPD, Pro NRW, usw. ...
    längst presserechtlich und öffentlich(rechts)wirksam verboten.

    Würde man sich in dieser Angelegenheit mit Tatsachen beschäftigen und nicht mit Anwürfen, dann wäre das ja geradezu eine journalistische Revolution.
    Wer will das schon.

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  3. denn zwei Anträge sind ja kaum wirksamer als einer.
    Ein gemeinsamer Antrag wie beim letzten Mal wäre ohnehin (jenseits des rein faktischen) überzeugender gewesen.

  4. Das Parteienspektrum jeglicher Demokratie stellt ein Spiegelbild der jeweiligen Sozio-politischen Strutuktur dar. Hier chirurgisch-operativ Einzugreifen wollen bedeutet, und hier muss ich den Vertretern der Freiddemokraten recht geben, eine Verzerrung der Realitaet die dann nur unzureichend interpretiebar wird.

    2 Leser-Empfehlungen
  5. "Ich bin sehr überrascht, über die vorstehenden Kommentare."

    Das liegt möglicherweise daran, daß Sie nicht klar lesen, was dasteht.

    "Ferner liegt kein faktisches Verbot vor."

    Doch. Und zwar wie ich schrieb:

    "Faktisch ist NPD, Pro NRW, usw. ...
    längst presserechtlich und öffentlich(rechts)wirksam verboten."

    Presserechtlich und öffentlich(rechts)wirksam liegt ein Verbot vor. Inclusive Kaskaden-Ausgrenzung bei der Nennung von Tatsachen..

    Sie verwahren sich vor Verunglimpfung und verunglimpfen im Chor fröhlich selbst:

    "Diese Finanzierung zu verhindern und dieser Partei die Plattform "Landtage" für ihre Propaganda zu nehmen, ist in meinen Augen jedenfalls ein legitimes Ziel, das man nicht einfach verunglimpfen sollte."

    Verunglimpfung ist legitim, nur wenn es die NPD trifft?
    "Propaganda" hieß mal Werbung, vor Längerem.
    Lesen Sie mal nach.

    Guten Tag.

  6. Ueber Sinn und Unsinn des Antrages zu diskutieren ist obsolet, denn nach § 43 Abs. 1 BVerfGG sind die drei Verfassungsorgane alternativ aufgezaehlt. Der Antrag wird also auf jeden Fall kommen.
    Selbst wenn der Antrag juristisch weder geeignet ist und ihm keine Aussicht auf Erfolg zu attestieren ist, so sind dies Argumnte die gegen einen Antrag sprechen, der aber schon gar nicht mehr zur Disposition steht.

    Die Bundesregierung versaeumt es aber ein politisches Zeichen zu setzen. Das ist alles, was jetzt noch erreicht werden kann.

    "Seht her, wir versuchen Alles, was in unserer Macht steht, um die NPD zu verbieten". Es wuerde animieren den gesellschaftlichen Kampf zu unterstuetzen, der meiner Ansicht nach unabdingbar ist, um gegen rechtsnationalistische Gedanken vorzugehen.

    Wieso sollen die Menschen jetzt auf die Strasse gehen und eine Gegendemo organisieren, wenn nichtmal die Regierung Handlungsbereitschaft zeigt.

    Hochachtungsvoll,

    xxx

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  7. Ob nun eine Demokratie eine Partei wie die NPD aushalten muss, ob eine solche Partei Gelder aus dem Steuersäckle erhält, ist bedingt erst einmal nebensächlich. Ob ein solcher Antrag diesmal Aussicht auf Erfolg hat, liegt zudem im Ermessen des Gerichtes, nicht irgendwelcher Parteigänger.

    Die nonverbalen Botschaften aber, die diese Regierung mit ihrem Beschluss sendet, sind m.E. fatal.

    Botschaft 1: Potentielle Wählerstimmen sind wichtiger, als Haltung und Rückgrat zu zeigen.
    Botschaft 2: Es ist wichtiger, die wackelige Koalition noch bis zur Wahl zusammen zu halten und dem kleinen Koalitionspartner keinen Grund für eine große Auseinandersetzung und deren Konsequenzen zu bieten.
    Botschaft 3: Es ist für die Regierung, wie so oft in den letzten Monaten oder gar Jahren, völlig unwichtig, was in Deutschland geschieht. Wichtig ist nur noch das große Gesamtbild, nämlich die EU.

    Und letzteres ist am Schlimmsten. Immer wieder versagt die Regierung im Inland. Interessiert sich, scheinbar, nicht für die Vorgänge, die Ängste in der Bevölkerung, geht immer den unteresten Weg, wenn es um Wählerstimmen geht und erklärt alles, was den Wähler verärgert, als alternativlos und systemrelevant.

    Es ist eine mehr-Schein-als-Sein Regierung, die vermutlich eher unglücklich darüber ist, dass sie tatsächlich demokratisch in Deutschland gewählt werden muss, will sie sich weiter an den Machttöpfen der EU laben.

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