Rechtsextremismus: Bundesregierung stellt keinen Antrag auf NPD-Verbot
Das Kabinett hat beschlossen, nicht gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Schwarz-Gelb will nur den Verbotsantrag der Länder unterstützend begleiten.
Die Bundesregierung hat entschieden, keinen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Die Regierung werde die Bemühungen der Länder um ein Verbot der rechtsextremen Partei unterstützend begleiten, hieß es in einer Beschlussvorlage. Sie halte jedoch einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich.
Vor allem die fünf FDP-Minister im Kabinett sind gegen einen Antrag der Regierung: Sie fürchten ein Scheitern des Verfahrens und damit einen ungewollten Triumph für die NPD. Aber auch bei Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und anderen Unionspolitikern gibt es Bedenken. Die Haltung der Bundesregierung war in den vergangenen Tagen auf Kritik der SPD und der Länder gestoßen.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen eigenen Anlauf für ein Verbotsverfahren beschlossen; formal genügt der Antrag eines Verfassungsorgans für ein Verbotsverfahren. Die SPD will zusätzlich im Bundestag einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD einbringen.
Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 mit Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt. Der Versuch scheiterte, da die NPD-Führung mit V-Leuten unterwandert war.








vorstehenden Kommentare. Man kann sich sicherlich über die Erfolgsaussichten eines erneuten Verbotsantrages streiten, aber so zu tun, als sei er von vorneherein aussichtslos, erscheint mir doch mehr als fraglich. Ferner liegt kein faktisches Verbot vor. Vielmehr ist die NPD nach wie vor existent und in zwei Landesparlamenten vertreten und bekommt daher - rechtlich völlig zurecht - dort nicht unerhebliche Mittel für die Fraktionsarbeit und das formal legale Partei auch Wahlkampfkostenerstattungen, so etwa zuletzt für das zwar schwache, aber doch immerhin noch gut genuge Wahlergebnis in Niedersachsen.
Hieran sollte man denken. Eine nicht verbotene Partei hat gesetzliche Rechte, die ihr auch zustehen. Dies führt aber dazu, dass mit Steuergeldern eine Partei finanziert werden muss, die im Kern ihrer Ideologie dem demokratischen und an Menschenrechten orientierten weltoffenen Deutschland ablehnend gegenüber steht. Diese Finanzierung zu verhindern und dieser Partei die Plattform "Landtage" für ihre Propaganda zu nehmen, ist in meinen Augen jedenfalls ein legitimes Ziel, das man nicht einfach verunglimpfen sollte.
Was mich an der Haltung der Bundesregierung stört, ist die erneute Mutlosigkeit. So wie Frau Dr. Merkel schon seit längerem versucht, eine Doppelvollkaskopolitik zu fahren, so agiert sie auch bei diesem Thema. Weil man ein paar Wähler am rechten Rand verschrecken und das Verfahren auch scheitern könnte, macht man - wie so oft - nichts: Großartige Politik.
CHILLY
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