ExbundespräsidentVerfahren gegen Wulff soll eingestellt werden

Die Staatsanwälte haben angeblich zu wenig Belastendes, um ein Verfahren gegen den Expräsidenten einzuleiten. Das juristische Nachspiel der Affäre dürfte zu Ende gehen.

Christian Wulff (Archivbild)

Christian Wulff (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist bereit, das Ermittlungsverfahren gegen den Exbundespräsidenten Christian Wulff einzustellen. Im Gegenzug solle er zusammen mit dem Mitbeschuldigten, dem Filmproduzenten David Groenewold, 50.000 Euro zahlen. Dies berichtet der Spiegel unter Berufung auf Justizkreise. In diesem Fall würde die Behörde darauf verzichten, Anklage vor Gericht zu erheben.

Wulff und Groenewold hätten nun bis Anfang April Zeit, um über das Angebot der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Während des nun schon seit 13 Monaten dauernden Ermittlungsverfahrens hätten sich zahlreiche Verdachtsmomente gegen die beiden Beschuldigten zerschlagen, berichtet der Spiegel. Einzig für eine Reise von Wulff zum Oktoberfest 2008 gebe es Hinweise der Bestechlichkeit. Doch auch hier sei die Beweislage dünn.

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Wulff war als Bundespräsident vor einem Jahr zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet hatte. Sie verdächtigte ihn wegen seiner Kontakte zu Groenewold der Korruption.

 
Leser-Kommentare
  1. ...ein Bananenstaat - oder keiner?

    28 Leser-Empfehlungen
    • kael
    • 16.03.2013 um 13:50 Uhr

    "... wegen eines einzigen Satzes - "Der Islam gehört zu Deutschland" - hat man ihm im Soge der Kampagne eines Hetzblättchens mit vier Buchstaben quasi Karriere, Reputation und Familie ruiniert und lässt nun gnädigerweise vom am Boden liegenden Opfer ab." (Zitat Ende)

    Dieser Zusammenhang ist mir allerding neu.
    Meines Wissens haben ihn eine Fülle ganz anderer Gründe zu Fall gebracht.

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    Antwort auf "Armer Kerl,..."
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    • fse69
    • 16.03.2013 um 14:07 Uhr

    ... so sagt man zumindest...

    • fse69
    • 16.03.2013 um 14:07 Uhr

    ... so sagt man zumindest...

    • kael
    • 16.03.2013 um 13:44 Uhr

    Manchen wird erlaubt, sich gegen Geld freizukaufen. In der Regel sind es Prominente. Falls Wulff zahlt, ist er schuldig im Sinne der Anklage.

    Damit wären seine illegale Machenschaften gesühnt und aus der Welt geräumt. Was bleibt, sind seine moralischen Verwerfungen als Spitzenpolitiker. Denn auch für Politiker gilt: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. So gesehen hat er sein Amt als BP völlig zu Recht verloren.

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  2. Wer's sich leisten kann darf sich freikaufen.
    Die Beweislage ist dünn ? Na,das klang in der Vergangenheit anders.
    Wulff ist durch und durch bestechlich gewesen.

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    http://www.zeit.de/2012/3...
    + dem einen abgegebenen Kommentar

    Warum genau erhebt die SA eigentlich die Gebühr von 50.000? Warum sollte er etwas zahlen, wenn er unschuldig ist? Die Fragen bleiben zusammen mit einem unguten Gefühl.

    http://www.zeit.de/2012/3...
    + dem einen abgegebenen Kommentar

    Warum genau erhebt die SA eigentlich die Gebühr von 50.000? Warum sollte er etwas zahlen, wenn er unschuldig ist? Die Fragen bleiben zusammen mit einem unguten Gefühl.

    • fse69
    • 16.03.2013 um 13:41 Uhr

    ... wegen eines einzigen Satzes - "Der Islam gehört zu Deutschland" - hat man ihm im Soge der Kampagne eines Hetzblättchens mit vier Buchstaben quasi Karriere, Reputation und Familie ruiniert und lässt nun gnädigerweise vom am Boden liegenden Opfer ab.

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    • kael
    • 16.03.2013 um 13:50 Uhr

    "... wegen eines einzigen Satzes - "Der Islam gehört zu Deutschland" - hat man ihm im Soge der Kampagne eines Hetzblättchens mit vier Buchstaben quasi Karriere, Reputation und Familie ruiniert und lässt nun gnädigerweise vom am Boden liegenden Opfer ab." (Zitat Ende)

    Dieser Zusammenhang ist mir allerding neu.
    Meines Wissens haben ihn eine Fülle ganz anderer Gründe zu Fall gebracht.

    • kael
    • 16.03.2013 um 13:50 Uhr

    "... wegen eines einzigen Satzes - "Der Islam gehört zu Deutschland" - hat man ihm im Soge der Kampagne eines Hetzblättchens mit vier Buchstaben quasi Karriere, Reputation und Familie ruiniert und lässt nun gnädigerweise vom am Boden liegenden Opfer ab." (Zitat Ende)

    Dieser Zusammenhang ist mir allerding neu.
    Meines Wissens haben ihn eine Fülle ganz anderer Gründe zu Fall gebracht.

  3. Bänker und Politiker bewegen sich in Deutschland im
    Rechtsfreien Raum.....

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    Entscheidungen. Bei Politikern ist es jedoch anders, denn Staatsanwälte sind, so glaube ich, weisungsgebunden. Darüber hinaus unterliegen Politikerentscheidungen nur ihrem Gewissen und wenn alles nicht hilft, können sie ja sagen, daß der Bürger das so wollte.

    Entscheidungen. Bei Politikern ist es jedoch anders, denn Staatsanwälte sind, so glaube ich, weisungsgebunden. Darüber hinaus unterliegen Politikerentscheidungen nur ihrem Gewissen und wenn alles nicht hilft, können sie ja sagen, daß der Bürger das so wollte.

  4. ... soso.

    "Die Staatsanwälte haben angeblich zu wenig Belastendes, um ein Verfahren gegen den Ex-Präsidenten einzuleiten. Der juristische Nachspiel der Affäre dürfte zu Ende gehen."

    Angesichts der nachlesbaren Fakten der Anwürfe Anfang 2012 war nichts anderes zu erwarten. Ähnlich "schwerwiegende" Vorwürfe werden sich bei jedem Verantwortungsträger in Deutschland finden lassen.

    Wird das Verfahren erwartungsgemäß eingestellt, ist klar:

    Bundespräsident Wulff wurde ausgetauscht.

    Presserechts-Staat.
    Punkt.

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    es ist ja eben nicht so, daß die Schuld nicht erwiesen wurde, sondern daß wieder einmal ein Deal vereinbart wurde, um echte strafrechtliche Konsequenzen im Vorhinein zu verhindern. Ein Freikaufen, das dem normalen Bürger oftmals nicht möglich ist.

    Wie immer, wenn Politiker (oder Vorsitzende der Deutschen Post, oder Vorstände der Deutschen Bank, oder Ex-Chefs vom AWD, oder Wirtschaftsminister außer Dienst, oder Ex-Kanzler, u.s.v.m.) in Korruptionsfällen ertappt wurden, das öffentliche Interesse aber nachgelassen hat.

    Insofern ein Presserechtsstaat nur in dem Sinne, daß Strafverfolgung von politischen und wirtschaftlichen "Eliten" nur dann stattfindet, wenn die Öffentlichkeit gerade mal ganz genau hinsieht.

    es ist ja eben nicht so, daß die Schuld nicht erwiesen wurde, sondern daß wieder einmal ein Deal vereinbart wurde, um echte strafrechtliche Konsequenzen im Vorhinein zu verhindern. Ein Freikaufen, das dem normalen Bürger oftmals nicht möglich ist.

    Wie immer, wenn Politiker (oder Vorsitzende der Deutschen Post, oder Vorstände der Deutschen Bank, oder Ex-Chefs vom AWD, oder Wirtschaftsminister außer Dienst, oder Ex-Kanzler, u.s.v.m.) in Korruptionsfällen ertappt wurden, das öffentliche Interesse aber nachgelassen hat.

    Insofern ein Presserechtsstaat nur in dem Sinne, daß Strafverfolgung von politischen und wirtschaftlichen "Eliten" nur dann stattfindet, wenn die Öffentlichkeit gerade mal ganz genau hinsieht.

    • doof
    • 16.03.2013 um 13:49 Uhr

    - wer, der sagt er habe sich nichts vorzuwerfen auf einen 50'000€-Deal eingehen?
    - sollte eine Staatsanwalt einen solchen Deal vorschlagen, wenn es nichts zu ermitteln gäbe?

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