Wulff-Affäre: Anklage gegen Glaeseker und Schmidt
In der Affäre um den früheren Bundespräsidenten Wulff wurde Anklage erhoben. Ex-Sprecher Glaeseker und Partyveranstalter Schmidt müssen sich vor Gericht verantworten.
© Wolfgang Kumm/dpa

Christian Wulffs ehemaliger Sprecher Olaf Glaeseker
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in der Korruptionsaffäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff dessen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wegen Bestechlichkeit angeklagt. Zugleich wird auch gegen den Partyveranstalter Manfred Schmidt Anklage wegen Bestechung erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Staatsanwaltschaft wirft Glaeseker Bestechlichkeit in drei Fällen vor. Er soll als Regierungssprecher in Niedersachsen zwischen 2007 und 2010 für drei Veranstaltungen des sogenannten Nord-Süd-Dialogs mindestens 650.000 Euro an Sponsorengeld eingeworben haben, das Manfred Schmidt als Veranstalter zugutegekommen sein soll. Im Gegenzug soll Schmidt laut Staatsanwaltschaft Glaeseker mehrfach zu Gratisurlauben in Südfrankreich und Spanien eingeladen und die Kosten für Flüge übernommen haben, deren Gesamtwert auf rund 12.000 Euro geschätzt wird. An den drei Veranstaltungen hat Schmidt laut Staatsanwaltschaft rund eine Million Euro verdient.
Glaesekers Anwalt wies die Vorwürfe gegenüber dem ARD-Magazin Panorama zurück. "Aus unserer Sicht hat sich Herr Glaeseker kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen", sagte Guido Frings. Glaeseker und Schmidt hätten ein enges Freundschaftsverhältnis gehabt, sagte der Anwalt. Deshalb habe er dem Partyveranstalter geholfen.
Groenewold bestätigt Kostenübernahme
Die Vorwürfe gegen Glaeseker und Schmidt waren im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen den früheren Bundespräsidenten bekannt geworden. Wulff war vergangenes Jahr nach einer Reihe von Vorwürfen zurückgetreten, nachdem schließlich Ermittlungen gegen ihn wegen seiner Kontakte zum Filmproduzenten David Groenewold aufgenommen worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdacht der Vorteilsnahme geprüft, in dem Ermittlungsverfahren gegen Wulff rechnet die Staatsanwaltschaft mit einer Entscheidung "in den nächsten Wochen".
Groenewold soll Hotelrechnungen Wulffs bezahlt haben, um im Gegenzug Unterstützung für seine Filmprojekte zu bekommen. Nach Angaben des Spiegels hatte Groenewold eingeräumt, im Jahr 2008 für Wulff 400 Euro Hotelkosten anlässlich eines Besuchs des Oktoberfests übernommen zu haben. Er habe sich damals beim Auschecken zunächst eine Informationsrechnung vorlegen lassen, zitierte das Magazin aus einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover. Dabei sei er von der Höhe überrascht gewesen. Da er Wulff vor der Reise einen niedrigeren Preis genannt habe, sei ihm dies unangenehm gewesen. Deshalb habe er die Differenz heimlich übernommen.






aber es wird trotzdem wegen mehreren ermittelt.
Im übrigen, wenn die nicht in Bar erfolgt wäre, würde es sich ja nachweisen lassen. So viel Einblick in die Konten hat die Staatsanwaltschaft.
Aber lesen sie mal was andere schreiben.
http://www.spiegel.de/pol...
Vielleicht hilft das ihnen weiter. Und klar, der Wulff musste dienstlich aufs Oktoberfest. Glauben sie von mir aus was sie wollen, aber erwarten sie nicht, das ich mich ihrem Glauben anschließe.
Die hier in Streit stehenden 400 Euro Mehrkosten wurden nicht in bar bezahlt, sondern von Groenewold bargeldlos.
Akzeptieren Sie einfach die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die Ermittler verstehen davon mehr als Sie in Ihrem scheuklappenartig verengten Weltbild.
Ja, es war ein Diensttermin, so wie jede Party, die Herr Wowereit aufsucht, und jedes Weinfest, das Kurt Beck besucht. Wennn Sie kritisieren wollen, dass es solche dienstlichen Termine gibt, bitteschön, das steht Ihnen frei. Mit Korruption hat diese Frage aber nichts mehr zu tun. Ist aber alles schon lang und breit in den Medien erörtert worden, komisch, dass allein Sie davon nichts mitbekommen haben (wollen).
Die hier in Streit stehenden 400 Euro Mehrkosten wurden nicht in bar bezahlt, sondern von Groenewold bargeldlos.
Akzeptieren Sie einfach die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die Ermittler verstehen davon mehr als Sie in Ihrem scheuklappenartig verengten Weltbild.
Ja, es war ein Diensttermin, so wie jede Party, die Herr Wowereit aufsucht, und jedes Weinfest, das Kurt Beck besucht. Wennn Sie kritisieren wollen, dass es solche dienstlichen Termine gibt, bitteschön, das steht Ihnen frei. Mit Korruption hat diese Frage aber nichts mehr zu tun. Ist aber alles schon lang und breit in den Medien erörtert worden, komisch, dass allein Sie davon nichts mitbekommen haben (wollen).
Dafür ist die Staatsanwaltschaft da, um dieses Schmierenstück aufzuklären.
Die Kosten werden sehr hoch sein. Aber bewiesen muß erst einmal alles werden. Nicht gut finde ich den Vorwurf den Sie äußern, daß daran die Familie zerbrochen wäre. Wie oft müssen unsere Familien und Nachbarfamilien durch Dick und Dünn in ihrer Zweisamkeit gehen und zusammenhalten. Ich möchte mich über Frau Wulf nicht äußern. Eine Frau für viele wäre es aber in keinem Fall. Für mich wäre gerechter, sollte Schuld festgestellt werden, die Beteiligten außer Landes zu weisen. Und zwar ohne Bezüge. Und die Herren, die sich mit Gedächtnislücken reingewaschen haben, sofort ohne Bezüge mit schicken.
"Die ganze Affaire Wulff bleibt was sie war und wie die Neue Züricher bereits zu Beginn schrieb - ein Schmierenstück der deutschen Medien!"
was haben die Medien mit der Staatsanwaltschaft zu tun?
woanders wird auf einen Bild-Artikel verwiesen, aber das reicht vorne und hinten nicht,
es gibt so viele Skandale, etwa Guttenberg, Mappus, Niebel-Teppich, manchmal passiert gar nichts, manchmal kommt die Staatsanwaltschaft wenn überhaupt viel später,
und grundsätzlich überhaupt Ermittlungen gegen Wulff/ Glaeseker kann ja nun niemand ablehnen, was kamen da für wichtige Details heraus, Nord-Süd-Dialog, Lügen vor niedersächsischen Parlament usw.,
von den Urlaubsreisen sprach Wulff schon 3 Monate vorher prominent im Fernsehen, 'morgen alles im Internet', da kann er sich nicht beschweren,
dass dann Millionen Emails draus werden, private Tagebücher und welch noch Exzesse, das ist zum einen die Schuld der Staatsanwaltschaft an sich,
zum anderen auch wieder Wulff selber, niemand hat ihn gezwungen seine arme Schwiegermutter als Zeugin vorzuschieben und noch ähnlich verrücktes, privates Bargeld, fertig, glaubhafter wurde es eh nicht,
zurücktreten musste er aus hundert Gründen ganz ohne Justiz, schon am ersten Tag mit 500.000 Euro-Kredit, den die Welt noch nicht gesehen hat, hätte Schluss sein müssen,
Wahnsinn, selbst wenn man heute noch drüber nachdenkt
leider leben wir in einem Land, wo erst die Justiz oder eine Uni offiziell einschreiten muss, bevor Politiker sich bewegen
>>zurücktreten musste er aus hundert Gründen ganz ohne Justiz, schon am ersten Tag mit 500.000 Euro-Kredit, den die Welt noch nicht gesehen hat, hätte Schluss sein müssen,
Wahnsinn, selbst wenn man heute noch drüber nachdenkt<<
Wahnsinn ist nur Ihr Kommentar. Was meinen Sie, was für Kredite die Welt schon gesehen hat?! Die vereinbarten Tilgungsraten und die Zinsen konnte er offenbar noch stets zurückzahlen. Dass ein Politiker der Öffentlichkeit darlegt, wie er sein Eigenheim finanziert, ist bis jetzt noch nicht vorgekommen. Für Wulff gelten da keine anderen Maßstäbe. Neid und MIssgunst sind schlechte Berater!
Die hier in Streit stehenden 400 Euro Mehrkosten wurden nicht in bar bezahlt, sondern von Groenewold bargeldlos.
Akzeptieren Sie einfach die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die Ermittler verstehen davon mehr als Sie in Ihrem scheuklappenartig verengten Weltbild.
Ja, es war ein Diensttermin, so wie jede Party, die Herr Wowereit aufsucht, und jedes Weinfest, das Kurt Beck besucht. Wennn Sie kritisieren wollen, dass es solche dienstlichen Termine gibt, bitteschön, das steht Ihnen frei. Mit Korruption hat diese Frage aber nichts mehr zu tun. Ist aber alles schon lang und breit in den Medien erörtert worden, komisch, dass allein Sie davon nichts mitbekommen haben (wollen).
"... müssen sich vor Gericht verantworten." Aber nur dann, wenn das Gericht die Anklage per Eröffnungsbeschluss zulässt. Das ist durchaus nicht sicher! Die Überschrift gaukelt das aber vor!
haben will, stimmt der Einstellung zu. Wer Nerven und Mut hat, lehnt ab. Im letzteren Fall viel Vergnügen bei der Abfassung einer Anklage!
der Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153 a StPO fallen die Gerichtskosten - das Gericht muss der Einstellung zustimmen - der Staatskasse zu Last, die außergerichtliche Auslagen (Verteidiger) trägt der Beschuldigte selbst.
Die angebliche Geldbuße steht völlig außer Verhältnis zum Tatvorwurf. Ich kann mir in diesem Falle vorstellen, dass der Richter nicht zustimmt.
Was macht der Herr Staatsanwalt dann?
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