Wulff-AffäreAnklage gegen Glaeseker und Schmidt

In der Affäre um den früheren Bundespräsidenten Wulff wurde Anklage erhoben. Ex-Sprecher Glaeseker und Partyveranstalter Schmidt müssen sich vor Gericht verantworten.

Christian Wulffs ehemaliger Sprecher Olaf Glaeseker

Christian Wulffs ehemaliger Sprecher Olaf Glaeseker

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in der Korruptionsaffäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff dessen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wegen Bestechlichkeit angeklagt. Zugleich wird auch gegen den Partyveranstalter Manfred Schmidt Anklage wegen Bestechung erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft Glaeseker Bestechlichkeit in drei Fällen vor. Er soll als Regierungssprecher in Niedersachsen zwischen 2007 und 2010 für drei Veranstaltungen des sogenannten Nord-Süd-Dialogs mindestens 650.000 Euro an Sponsorengeld eingeworben haben, das Manfred Schmidt als Veranstalter zugutegekommen sein soll. Im Gegenzug soll Schmidt laut Staatsanwaltschaft Glaeseker mehrfach zu Gratisurlauben in Südfrankreich und Spanien eingeladen und die Kosten für Flüge übernommen haben, deren Gesamtwert auf rund 12.000 Euro geschätzt wird. An den drei Veranstaltungen hat Schmidt laut Staatsanwaltschaft rund eine Million Euro verdient.

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Glaesekers Anwalt wies die Vorwürfe gegenüber dem ARD-Magazin Panorama zurück. "Aus unserer Sicht hat sich Herr Glaeseker kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen", sagte Guido Frings. Glaeseker und Schmidt hätten ein enges Freundschaftsverhältnis gehabt, sagte der Anwalt. Deshalb habe er dem Partyveranstalter geholfen.

Groenewold bestätigt Kostenübernahme

Die Vorwürfe gegen Glaeseker und Schmidt waren im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen den früheren Bundespräsidenten bekannt geworden. Wulff war vergangenes Jahr nach einer Reihe von Vorwürfen zurückgetreten, nachdem schließlich Ermittlungen gegen ihn wegen seiner Kontakte zum Filmproduzenten David Groenewold aufgenommen worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdacht der Vorteilsnahme geprüft, in dem Ermittlungsverfahren gegen Wulff rechnet die Staatsanwaltschaft mit einer Entscheidung "in den nächsten Wochen".

Groenewold soll Hotelrechnungen Wulffs bezahlt haben, um im Gegenzug Unterstützung für seine Filmprojekte zu bekommen. Nach Angaben des Spiegels hatte Groenewold eingeräumt, im Jahr 2008 für Wulff 400 Euro Hotelkosten anlässlich eines Besuchs des Oktoberfests übernommen zu haben. Er habe sich damals beim Auschecken zunächst eine Informationsrechnung vorlegen lassen, zitierte das Magazin aus einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover. Dabei sei er von der Höhe überrascht gewesen. Da er Wulff vor der Reise einen niedrigeren Preis genannt habe, sei ihm dies unangenehm gewesen. Deshalb habe er die Differenz heimlich übernommen.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich finde es recht bedenklich, dass hier einmal mehr (vielleicht durchaus zu Recht) der Anschein entsteht, in Deutschland gälten unterschiedliche Rechtsnormen für Amts- und Würdenträger.
    Hier werden also zwei "kleine Fische" wegen Vergehen angeklagt, in die ihr Chef und Vorgesetzter offenkundig ebenso sehr verstrickt war - dieser muss jedoch nicht mit einer Strafverfolgung rechnen, ja es kommt nicht einmal zu einem Prozess.

    Selbst wenn Wulff tatsächlich eine (zumindest im strafrechtlichen Sinne) "reine" Weste hätte: die fehlende Bereitschaft der Staatsanwaltschaft, dies auch gerichtlich festzuhalten, ist doch schon reichlich suspekt.

    Das erinnert an die Zeit des CDU-Spendenskandals, in der Kohl und Schäuble (mit "Gedächtnislücke" und "Ehrenwort") niemals vor Gericht kamen, sondern die Anklage nach einigen Monaten schlichtweg fallen gelassen wurde, als das öffentliche Interesse sich nicht mehr so sehr auf die Affäre konzentrierte.

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    • x30st
    • 06.03.2013 um 14:52 Uhr

    Die 2-Klassen-Justiz würde ich in diesem Fall aber mal eher andersherum sehen. Über welchen normalen Bürger würde bei dieser Art von Vorwürfen schon so intensiv ermittelt werden (Ermittlungskosten von Millionen; 20.000 Seiten Akten)?

    Es wundert mich auch etwas, dass Sie unbedingt eine Anklage gegen Wulff sehen wollen. Warum? Können Sie mir Wulff-Fälle nennen, die medial Verbreitung fanden und nach denen er rechtlich zu belangen ist? Wenn nein, aus welchem Grund sollte dann eine Anklageerhebung gegen Wulff unbedingt angemessen sein? Laut Wikipedia sollte es dafür einen "hinreichenden Tatverdacht" geben. Wenn es diesen nicht gibt, so sollte auch keine Anklage erhoben worden. Schließlich gilt auch für Herrn Wullf die Unschuldsvermutung.

    • x30st
    • 06.03.2013 um 14:52 Uhr

    Die 2-Klassen-Justiz würde ich in diesem Fall aber mal eher andersherum sehen. Über welchen normalen Bürger würde bei dieser Art von Vorwürfen schon so intensiv ermittelt werden (Ermittlungskosten von Millionen; 20.000 Seiten Akten)?

    Es wundert mich auch etwas, dass Sie unbedingt eine Anklage gegen Wulff sehen wollen. Warum? Können Sie mir Wulff-Fälle nennen, die medial Verbreitung fanden und nach denen er rechtlich zu belangen ist? Wenn nein, aus welchem Grund sollte dann eine Anklageerhebung gegen Wulff unbedingt angemessen sein? Laut Wikipedia sollte es dafür einen "hinreichenden Tatverdacht" geben. Wenn es diesen nicht gibt, so sollte auch keine Anklage erhoben worden. Schließlich gilt auch für Herrn Wullf die Unschuldsvermutung.

    • Coolie
    • 06.03.2013 um 13:31 Uhr

    ..aber mal gespannt sein, was letztendlich dabei herauskommt. Wird eigentlich Herr Wulff als Zeuge geladen, oder wird er weiterhin "verschont". Das er zu seinem engen Verhältnis zu Glaeseker nicht ganz die Wahrheit gesagt hat, scheint ja bewiesen lt. einem anderen Artikel der ZEIT. Gerade die Aktivitäten des damaligen MiPrä zum "Nord-Süd-Dialog" erscheinen mir jedenfalls reichlich suspekt, was den Umgang mit Steuergeldern angeht. Zumal es sich ja eigentlich um eine privatwirtschaftliche Initiative handeln sollte.

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  2. ... aber natürlich nur, wenn die betreffende Person ohnehin schon alles verloren hat. Sonst wäre es ja effektiv ...

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  3. Wer interessant zu erfahren, aus welcher Schatulle die Kosten für die Rechtsanwälte beglichen werden. Dies würde uns vermutlich ein Stück näher an die Wahrheit heranführen.

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    • vyras
    • 06.03.2013 um 14:57 Uhr

    Glücklicherweise ist es ja in diesem Land so, dass strafwürdiges Verhalten bewiesen werden muss, und Plausibilität bei vorgebrachten Schutzbehauptungen anscheinend eine weniger wichtige Rolle spielt.

    Als Nicht-Beteiligter habe ich jedoch eine Meinung dazu, wer in dieser Affäre ein Bauernopfer ist, und wer eigentlich auch auf die Anklagebank gehörte.

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  4. Nur geht es bei ihm um andere Fälle.

    Groenewold hat ja auch zugegeben, das er für Wulff Zahlungen übernommen hat. Nur sagt er aus, das er es ohne Wissen des Herr Wulff und in bar gemacht hätte.

    Na ja, wer es glaubt wird seelig und wer es nicht glaubt auch, aber das Gegenteil wird schwer zu beweisen sein.

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  5. >> Deshalb habe er die Differenz heimlich übernommen. <<

    ... und rede *nicht* darüber? Heimliche Kostenübernahme für unheimliche Gegenleistungen?

    Ne, is klar.

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  6. Dass Redlichkeit, Authentizität, Ehrlichkeit in dieser Kaste eher rar gesät ist, ist ja allgemein zu beobachten.(Politik und ihr Umfeld) Aber einige Ferienreisen im Wert von insgesamt 12.000 Euro ist doch ein eher dürftiges Ergebnis. Das könnte man in der Tat mit Freundschaft erklären. Warum kommt er nicht mit einem Strafbefehl davon? Ach so, ja, vergaß ich, gehört ja nicht zu den Wirtschaftsführern. Die bekommen immer einen Strafbefehl und dann ist Ruhe.Meinem Gefühl nach stinkt die Sache gewaltig. Da ist wohl noch viel mehr dahinter. Da geht es möglichwerweise um Machtspiele der dahinter stehenden "Kreise". Aber mit der Anklage ist der Schein gewahrt und "man" (wer auch immer das ist) hofft auf Ruhe.

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