VorteilsnahmeStaatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist

Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff

Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.

"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.

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Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.

"Kein Gang nach Canossa erwartet"

Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.

Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.

Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.

Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.

 
Leser-Kommentare
    • Mopps
    • 22.03.2013 um 22:02 Uhr

    Vor einem deutschen Gericht ist man nur dann in Gottes Hand wenn man sich nur den "Verteidiger" leisten kann.
    [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf unterstellende Äußerungen. Die Redaktion/mak

    Antwort auf "Auf hoher See und vor"
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    Der Kommentar auf den Sie sich beziehen wurde bereits gekürzt. Danke, die Redaktion/mak

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  1. Wulff? Oder doch eher die Staatsanwaltschaft?

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    das ganze Pack.

    das ganze Pack.

  2. ..ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn endet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden...

    ...diese Option müssen dann künftig alle Bürger bekommen,wenn gegen sie ermittelt wird!!! und selbst dann wäre es noch ungerecht,weil mittellose
    Bürger diese Option nicht wählen könnten auf Grund mangelnder Finanzen.
    Fazit:der EX-BP MUSS genauso behandelt werden von der Justiz wie andere Bürger auch!

    5 Leser-Empfehlungen
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    und das Gesetz, auf das sie sich bezieht, gilt tatsächlich für alle Bürger gleichermaßen, also auch für Wulff.

    und das Gesetz, auf das sie sich bezieht, gilt tatsächlich für alle Bürger gleichermaßen, also auch für Wulff.

  3. Ich habe bisher immer gedacht, er wäre zurückgetreten.

    Im Übrigen gilt für die Untersuchung von Straftaten das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Verdacht deshalb zu Ermittlungen verpflichtet. Kosten spielen da, auch wegen des Rechtsstaatsprinzips, grundsätzlich keine Rolle.

    Allerdings ermöglicht bei Kleinkriminalität § 153a StPO die Einstellung von Verfahren gegen Auflagen, jedoch nur mit Zustimmung des Beschuldigten. Dies dient im Bereich von Bagatelldelikten der Einsparung von Ressourcen der Justiz, die dringend in anderen Bereichen erforderlich sind, und fördert auch die zügige Herstellung von Rechtsfrieden.

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    Antwort auf "Und dieser Terz"
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    seines Zeichens ehemaliger Bundesverfassungsgerichtspräsident, hatte darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Anklage durch Provinzstaaatsanwälte gegen den Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz ist.

    Leider werden Sie mit Ihrer Fähigkeit zur (gebotenen) rechtlichen Differenzierung in diesem Forum wenig erreichen. Der hier reichhaltig erkennbare Volkszorn belegt mir, dass unser Strafrecht vernünftig und notwendig ist. Nicht ausdenken will ich mir die Zustände, wenn nach den Vorstellungen mancher Foristen geurteilt würde.

    seines Zeichens ehemaliger Bundesverfassungsgerichtspräsident, hatte darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Anklage durch Provinzstaaatsanwälte gegen den Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz ist.

    Leider werden Sie mit Ihrer Fähigkeit zur (gebotenen) rechtlichen Differenzierung in diesem Forum wenig erreichen. Der hier reichhaltig erkennbare Volkszorn belegt mir, dass unser Strafrecht vernünftig und notwendig ist. Nicht ausdenken will ich mir die Zustände, wenn nach den Vorstellungen mancher Foristen geurteilt würde.

  4. es sich hierbei nur um einen verfrühten Aprilscherz handeln möge. Alles andere wäre ungeheuerlich. Ich habe immer öfter das Gefühl, dass sich das System immer mehr gegen die Bürger richtet und immer mehr für die wenigen Machthabenden arbeitet.

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  5. 22. Leider

    das ganze Pack.

  6. Ohne in Details zu gehen: Die zu erwartende Strafe reicht nicht aus, um einen pensionierten Beamten die Pension zu nehmen.

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  7. 7."m Übrigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen werden - gleichwohl ist sie vom Vorliegen der Straftat überzeugt. "

    Wenn die Beweismittel nicht ausreichen sollten(was ich pers.nicht glaube)
    dann muß Wulff freigesprochen werden wie jeder andere Täter bzw Verdächtige,der ein normaler Bürger ist,auch!
    ..wenn es auch niemals gleiches Recht für alle geben wird,muß man bei Staatsanwaltschaft und Richtern zumindest sicher sein können,dass sie zumindest diesen Anspruch haben und sich wenigstens bemühen dem Rechnung zu tragen.

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