Vorteilsnahme: Staatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist
Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.
© Frank May/dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff
Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.
"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.
Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.
"Kein Gang nach Canossa erwartet"
Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.
Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.
Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.







Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten. Danke, die Redaktion/ls
Natürlich geht es um's Geld: Eine Schippe Moral gibt's beim Staatsanwalt zum Schnäppchenpreis von 20.000€. Anstand und Würde? Stehen schon lange nicht mehr zur Disposition!
Das gilt für weit mehr Menschen, als uns lieb sein kann - von ganz unten bis hoch zum (Ex-) BP
Nach allen bekannten Tatsachen und Vorbedingungen ist man bei 700€ für eine bezahlte Hotelrechnung gelandet.
Der einzige Eindruck, der aus dieser Geschichte weltweit angesichts allen anderen Affären entstehen könnte, ist dass sich Deutschen leisten können eigenen Bundespräsidenten wegen nicht in Nichts zu jagen.
Ehemaliger BP ist wegen seiner Rede bezüglich Bankenrettung am Anfang der Krise aus dem Amt gejagt. Alles anderes war eine Demonstration der Macht.
Man kann einen Politiker mehr oder weniger nicht mögen, aus welchen politischen Gründen schon immer, eine reine Geschmacksache, aber den Bundespräsidenten so zu diffamieren um am Ende noch wegen bezahlten 700€ wegen nicht nachweisbaren Vermutung zu belasten, ist eigentlich eines kollektiven Masochismus verdächtigt.
Übrigens Wulff hatte absolutes Recht bei seiner Rede und scheint zu sein, dass diejenige die einen anderen Kurs fahren wollten, die wahre moralische Verlierer geworden sind.
Man darf also jetzt oeffentlich bestechen. Egal um welchen Inhalt es geht, liebe Staatsanwaelte, sie bieten an sich bestechen zu lassen und das ganz oeffentlich. Ich weis nicht wer da der Schlimmere ist. Entteuchend!
Unsere Gerichte sorgen dafür, dass jede Kassiererin egen eines Pfandbons entlassen werden kann. Gegen Manager die Mistgebaut haben können sie offenbar nichts tun, die kriegen noch eine Abfindung auf Kosten der kurz gehaltenen abhängig Beschäftigten und selbstverständlich die vertraglich vereinbarten Beträge, gleichgültig ob eine Leistung erbracht wird oder nicht.
Und der arme Herr Wulff kriegt jährlich EUR 200.000 Ehrensold mit Anfang 50, gerade mal so kurz nach Ende der "Probezeit". Otto Normalbürger müsste 200-300 Jahre dafür arbeiten... Also ehrlich, mein Mitleid hält sich in Grenzen!
Und zum Thema Rechtsstaat: auch wenn es besser als in vielen anderen Ländern ist, die Juristen-Lobby hat ein Interesse daran dass die Gesetze so kompliziert werden dass kein Normalo sie mehr versteht. Die die es sich leisten können nehmen sich dann einen guten Anwalt.
In einem Land indem Helmut Kohl unbehelligt die Namen von Schwarzgeldspendern für sich behalten konnte, wo Mr. Schäuble als heutiger Finanzminister trotz konspirative Geldannahme im damaligen Spendenskandal sein Unwesen treiben darf, da überrascht mich nichts mehr.
Am Ende erweist sich Wulffs "Arbeitsvertrag als BP" noch als nichtig, weil ihm unsere Bundesmutti den Job aufgeschwatzt hat... Gut dass er nicht auch noch einen Doktortitel hatte.
....das mit dem § 153a StPO und dem Freikauf von drohender Strafe...Wulff wird es auch machen, denn er kann die 20 000 € von Bezügen abdrücken die ihm moralisch nicht zustehen.
Eine arme Socke hingegen hat es schwerer einen entsprechend reduzierten Geldbetrag vom Hartz IV - Regelsatz zu bezahlen um straffrei davon zu kommen.
Prognose: Wulff bezahlt
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls
dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommern und das Gericht entscheidet.
Er ist nicht wegen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zurückgetreten, sondern weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Fehler war vor allem, sich mit den Medien anzulegen. Wie naiv kann man z.B. nur sein zu glauben, Kai Diekmann wäre ein Freund.
Dennnoch ist mir ein BP Wulff lieber, als ein BP Gauck, der mit seiner Lebensgefährtin predigend durch die Lande zieht.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommen. Vielleicht blamiert sich die Staatsanwaltschaft. Viel Lärm um nichts ?
Er hat sich nicht mit den Medien angelegt, sondern mit der Springer-BILD, die offensichtlich so Systemrelevant ist, dass sie Politiker nach oben katapultieren,oder aber auch in die "Hölle" schicken kann.Wulff ist da kein Einzelbeispiel, ein paar Jahre früher erwischte es R. Schill in Hamburg der erst von der BILD gefeiert und dann, nachdem er seine Schuldigkeit getan hatte, abgeschossen wurde.
"Woher wissen Sie denn,dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen."
Weiß ich nicht, aber Staatsanwälte bieten sehr oft bei geringfügigen Taten eine Einstellung nach 153a StPO an, obwohl sie fest von einer Verurteilung im späteren Verfahren ausgehen. Es handelt sich auch nicht um einen "Vergleich". Das ist etwas anderes.
Nun ist Herr Wulff auch als Sparfuchs bekannt, und wird die möglichen Kosten eines weiteren Verfahrens gegen die 20000€ aufrechnen.
Soll er die 20000 € doch für einen guten Zweck spenden, z.B. an die Selbsthilfegruppe der vom Anblick kackbrauner Klinkerbau-Geschädigten. Dann haben seine Nachbarn auch was davon.
Hauptsache er verschwindet langsam aber sicher in medialer Versenkung.
Er hat sich nicht mit den Medien angelegt, sondern mit der Springer-BILD, die offensichtlich so Systemrelevant ist, dass sie Politiker nach oben katapultieren,oder aber auch in die "Hölle" schicken kann.Wulff ist da kein Einzelbeispiel, ein paar Jahre früher erwischte es R. Schill in Hamburg der erst von der BILD gefeiert und dann, nachdem er seine Schuldigkeit getan hatte, abgeschossen wurde.
"Woher wissen Sie denn,dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen."
Weiß ich nicht, aber Staatsanwälte bieten sehr oft bei geringfügigen Taten eine Einstellung nach 153a StPO an, obwohl sie fest von einer Verurteilung im späteren Verfahren ausgehen. Es handelt sich auch nicht um einen "Vergleich". Das ist etwas anderes.
Nun ist Herr Wulff auch als Sparfuchs bekannt, und wird die möglichen Kosten eines weiteren Verfahrens gegen die 20000€ aufrechnen.
Soll er die 20000 € doch für einen guten Zweck spenden, z.B. an die Selbsthilfegruppe der vom Anblick kackbrauner Klinkerbau-Geschädigten. Dann haben seine Nachbarn auch was davon.
Hauptsache er verschwindet langsam aber sicher in medialer Versenkung.
Wie kann Wulff die 20.000 aufbringen ? Seine Schwiegermutter ist ja nun nicht mehr da, um ihn was zuzustecken !!
Wie wäre es mit Sozialstunden ? Er hat ja jetzt Zeit !
;)
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