Vorteilsnahme: Staatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist
Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.
© Frank May/dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff
Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.
"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.
Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.
"Kein Gang nach Canossa erwartet"
Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.
Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.
Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.







seines Zeichens ehemaliger Bundesverfassungsgerichtspräsident, hatte darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Anklage durch Provinzstaaatsanwälte gegen den Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz ist.
daß bevor gegen Herrn Wulf die Ermittlungen aufgenommen wurden der Tatverdacht auf Grund seiner Person und des öffentlichen Interesses sehr konkret gewesen sein muß.
Keine Staatsanwaltschaft würde das Risiko einer Blamage in Kauf nehmen.
Warum dieser plötzliche Wandel?
Die Öffentlichkeit wird die Wahrheit nie erfahren. Was bleibt ist ein fader Nachgeschmack auf den Artikel 1 unseres GG.
Es wäre nicht der erste Fall.
der Mann wurde in einer hysterischen Hetzjagd ruiniert. Amt weg, Reputation ruiniert, Frau weg. Das alles wegen 700 Euro, bei denen sich eine Strafbarkeit der Annahme nicht eindeutig nachweisen lässt. Es wäre an der Zeit, dass sich die Medien éntschuldigen und die Tauglichkeit des ermittelnden Staatsanwalts thematisieren. Dass so jemand ein Amt hat, das ist doch der einzige Skandal hier. Sieht man mal vom Verhalten der Medien ab.
Das ist ein Bonus, der nicht nur geldwert sondern auch ehehygienisch nicht zu beziffern ist.Niemand, wirklich niemand aus der deutschen Politik, hat so viele Steilvorlagen für die Presse geliefert, als Wulff !
Na ja, Steinbrück kommt fast dran !
Das ist ein Bonus, der nicht nur geldwert sondern auch ehehygienisch nicht zu beziffern ist.Niemand, wirklich niemand aus der deutschen Politik, hat so viele Steilvorlagen für die Presse geliefert, als Wulff !
Na ja, Steinbrück kommt fast dran !
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/ls
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Danke, die Redaktion/ls
Kritik an der Moderation richten Sie gerne an community@zeit.de. Darüber hinaus bitten wir darum, zum konkreten Artikelthema zu diskutieren. Danke, die Redaktion/jk
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" angeblich das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden könne"
... hier einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Ihrer Lust an medialer Femegerichtsbarkeit. Letztere vermag zwar Ihre persönliche Schaulust zu befriedigen, wird aber nicht aber vom Begriff des "öffentlichen Interesses" umschlossen.
Selten so gelacht! Treffender kann man es nicht formulieren. Manch ein Kommentator würde wohl am liebsten höchstpersönlich im Gerichtssaal erscheinen, um dort gegen Wulff zu demonstrieren (zum Beispiel mit Vuvuzelas) oder ihm Eier an den Kopf zu werfen.
Selten so gelacht! Treffender kann man es nicht formulieren. Manch ein Kommentator würde wohl am liebsten höchstpersönlich im Gerichtssaal erscheinen, um dort gegen Wulff zu demonstrieren (zum Beispiel mit Vuvuzelas) oder ihm Eier an den Kopf zu werfen.
Selten so gelacht! Treffender kann man es nicht formulieren. Manch ein Kommentator würde wohl am liebsten höchstpersönlich im Gerichtssaal erscheinen, um dort gegen Wulff zu demonstrieren (zum Beispiel mit Vuvuzelas) oder ihm Eier an den Kopf zu werfen.
Leider werden Sie mit Ihrer Fähigkeit zur (gebotenen) rechtlichen Differenzierung in diesem Forum wenig erreichen. Der hier reichhaltig erkennbare Volkszorn belegt mir, dass unser Strafrecht vernünftig und notwendig ist. Nicht ausdenken will ich mir die Zustände, wenn nach den Vorstellungen mancher Foristen geurteilt würde.
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