Vorteilsnahme: Staatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist
Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.
© Frank May/dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff
Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.
"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.
Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.
"Kein Gang nach Canossa erwartet"
Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.
Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.
Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.







Es mag ja berechtigt gewesen sein, zu ermitteln. Dass es aber derartig aufwendig und kostspielig gestaltet würde, das scheint mir weit über das Ziel hinaus geschossen. Welche enormen Kosten sind bis jetzt schon entstanden Die genannten 2 Millionen scheinen mir etwas wenig zu sein. Und wieviel Arbeitskraft und materieller Aufwand hier gebunden wurde, muss man sich auch mal fragen. Wie viele Kriminelle auf diese Weise einer Strafverfolgung entgangen sind, weil man eben keine Zeit hatte, sich um diese Leute zu kümmern.... Und jetzt dann noch die Kosten für ein Strafverfahren. Das mag zwar die BILD befriedigen, die dann einen Platz in der ersten Reihe bekommt. Und wo man sich dann schön gruseln kann, wenn einem ehemaligen BP Zoff gemacht wird... Und wer zahlt? Wie immer der Steuerzahler.
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