Vorteilsnahme: Staatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist
Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.
© Frank May/dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff
Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.
"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.
Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.
"Kein Gang nach Canossa erwartet"
Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.
Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.
Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.







wurde wegen 770 Euro veranstaltet, deren illegaler Erhalt offenbar kaum beweisbar ist? Seit über einem Jahr ermitteln wohl über zwei Dutzend Staatsanwälte, und das kommt dabei heraus? Haben diese Leute nichts besseres zu tun? Gibt es sonst keine Ermittlungsfelder mit schwerwiegenderen Verfehlungen und Verdachstmomenten? Das Verfahren steht schon jetzt in keinem Verhältnis zum Vorwurf.
Und nota bene: Die Staatsanwaltschaft hat am Grundgesetz vorbei einen demokratisch gewählten Bundespräsidenten gestürzt, man mag Wulff mögen oder nicht. Das ist ein viel größerer Skandal, als jene 770 Euro, die nun zur Debatte stehn.
Denken sie die Höhe ist entscheidend.
Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!
Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.
Würde Wulff verurteilt wird ihm sicher der Ehrensold aberkannt. Das macht 200.000 Öre pro jahr, die wir sparen könnten.
Ich habe bisher immer gedacht, er wäre zurückgetreten.
Im Übrigen gilt für die Untersuchung von Straftaten das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Verdacht deshalb zu Ermittlungen verpflichtet. Kosten spielen da, auch wegen des Rechtsstaatsprinzips, grundsätzlich keine Rolle.
Allerdings ermöglicht bei Kleinkriminalität § 153a StPO die Einstellung von Verfahren gegen Auflagen, jedoch nur mit Zustimmung des Beschuldigten. Dies dient im Bereich von Bagatelldelikten der Einsparung von Ressourcen der Justiz, die dringend in anderen Bereichen erforderlich sind, und fördert auch die zügige Herstellung von Rechtsfrieden.
Denken sie die Höhe ist entscheidend.
Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!
Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.
Würde Wulff verurteilt wird ihm sicher der Ehrensold aberkannt. Das macht 200.000 Öre pro jahr, die wir sparen könnten.
Ich habe bisher immer gedacht, er wäre zurückgetreten.
Im Übrigen gilt für die Untersuchung von Straftaten das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Verdacht deshalb zu Ermittlungen verpflichtet. Kosten spielen da, auch wegen des Rechtsstaatsprinzips, grundsätzlich keine Rolle.
Allerdings ermöglicht bei Kleinkriminalität § 153a StPO die Einstellung von Verfahren gegen Auflagen, jedoch nur mit Zustimmung des Beschuldigten. Dies dient im Bereich von Bagatelldelikten der Einsparung von Ressourcen der Justiz, die dringend in anderen Bereichen erforderlich sind, und fördert auch die zügige Herstellung von Rechtsfrieden.
Dies ist ein normaler Vorgang und liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, um dadurch ein Verfahren abzukürzen und letztendlich auch Kostenfür den Steuerzahler zu sparen.
Dieses Vorgehen hat nichts mit der Person Wulff zu tun.
Wenn sie sich in den Verfahrensmöglichkeiten eines Strafverfahren vor deutschen Gerichten nicht auskennen, sollten sie doch bitte etwas zurückhaltender mit Pauschalverurteilungen sein.
bislng in dieser läppischen Sache "Kosten für den Steuerzahler gespart" hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Man machte aus der Mücke einen Elefanten und ist jetzt wieder bei der Mücke. Freilich wurde die Aufblähung zum Elefanten mit Steuergeld, mit dem der Staatsbürger die Justiz bezahlt, bewerkstelligt.
werden zur Abkürzung des Verfahrens in minder schweren Fällen erlassen Sollte der Beschuldigte diesen und die darin angeordnete Geldbuße anerkennen, ist das Verfahren abgeschlossen. Auch das spart Geld und Arbeit für die Organe der Jusitz.
Ihre Auffassung, dass Bestechlichkeit eine " Mücke " ist, die aufgeblassen wurde, zumal bei einem Staatsoberhaupt, zeigt mir, wie mittlerweile das Denken im Volk nur noch durch den Mamon Geld bestimmt wird.
Allerdings gibt es Gesetze die ein Rechtsstaat auch durchsetzen muß, was in diesem Casus glücklicherweise trotz der hohen Stellung des Delinquenten auch der Fall ist. Und daran sieht man, dass das Rechtssytem funktioniert, zumindest kenne ich kein besseres in der ganzen Welt.
Desweiteren gibt es auch noch Eide und Verpflichtungen sowie Pflichtbewußtsein und Ehre, zugegeben etwas aus der Mode gekommen, auch und vorallemin der Politik.
Egal weclcher Staatsdiener sich kaufen läßt und sei es mit 1 €, gehört bestraft und zwar hart, ggf. aus dem Dienst entfernt.
Eine Bundespräsident, der ALLE Bürger zu vertreten hat, nämlich das ganze Land, und der sich dann Reisen und Hotelzimmer !!!!, sowie günstige Freundaschaftdarlehen geben läßt, eine Käufliche .............., um kein anderes Vokabular zu gebrauchen.
bislng in dieser läppischen Sache "Kosten für den Steuerzahler gespart" hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Man machte aus der Mücke einen Elefanten und ist jetzt wieder bei der Mücke. Freilich wurde die Aufblähung zum Elefanten mit Steuergeld, mit dem der Staatsbürger die Justiz bezahlt, bewerkstelligt.
werden zur Abkürzung des Verfahrens in minder schweren Fällen erlassen Sollte der Beschuldigte diesen und die darin angeordnete Geldbuße anerkennen, ist das Verfahren abgeschlossen. Auch das spart Geld und Arbeit für die Organe der Jusitz.
Ihre Auffassung, dass Bestechlichkeit eine " Mücke " ist, die aufgeblassen wurde, zumal bei einem Staatsoberhaupt, zeigt mir, wie mittlerweile das Denken im Volk nur noch durch den Mamon Geld bestimmt wird.
Allerdings gibt es Gesetze die ein Rechtsstaat auch durchsetzen muß, was in diesem Casus glücklicherweise trotz der hohen Stellung des Delinquenten auch der Fall ist. Und daran sieht man, dass das Rechtssytem funktioniert, zumindest kenne ich kein besseres in der ganzen Welt.
Desweiteren gibt es auch noch Eide und Verpflichtungen sowie Pflichtbewußtsein und Ehre, zugegeben etwas aus der Mode gekommen, auch und vorallemin der Politik.
Egal weclcher Staatsdiener sich kaufen läßt und sei es mit 1 €, gehört bestraft und zwar hart, ggf. aus dem Dienst entfernt.
Eine Bundespräsident, der ALLE Bürger zu vertreten hat, nämlich das ganze Land, und der sich dann Reisen und Hotelzimmer !!!!, sowie günstige Freundaschaftdarlehen geben läßt, eine Käufliche .............., um kein anderes Vokabular zu gebrauchen.
Denken sie die Höhe ist entscheidend.
Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!
Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.
dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommern und das Gericht entscheidet.
Er ist nicht wegen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zurückgetreten, sondern weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Fehler war vor allem, sich mit den Medien anzulegen. Wie naiv kann man z.B. nur sein zu glauben, Kai Diekmann wäre ein Freund.
Dennnoch ist mir ein BP Wulff lieber, als ein BP Gauck, der mit seiner Lebensgefährtin predigend durch die Lande zieht.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommen. Vielleicht blamiert sich die Staatsanwaltschaft. Viel Lärm um nichts ?
dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommern und das Gericht entscheidet.
Er ist nicht wegen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zurückgetreten, sondern weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Fehler war vor allem, sich mit den Medien anzulegen. Wie naiv kann man z.B. nur sein zu glauben, Kai Diekmann wäre ein Freund.
Dennnoch ist mir ein BP Wulff lieber, als ein BP Gauck, der mit seiner Lebensgefährtin predigend durch die Lande zieht.
Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommen. Vielleicht blamiert sich die Staatsanwaltschaft. Viel Lärm um nichts ?
dafür wurden im Auftrag des ehemaligen Justizministers 2 Millionen € ausgegeben um nichts herauszufinden und um für 20.000 € zumindest den Schein zu wahren.
bislng in dieser läppischen Sache "Kosten für den Steuerzahler gespart" hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Man machte aus der Mücke einen Elefanten und ist jetzt wieder bei der Mücke. Freilich wurde die Aufblähung zum Elefanten mit Steuergeld, mit dem der Staatsbürger die Justiz bezahlt, bewerkstelligt.
muss ihrer Pflicht nachkommen, der Chef gibt die Anweisung, nehme ich mal an.
muss ihrer Pflicht nachkommen, der Chef gibt die Anweisung, nehme ich mal an.
Ist doch inzwischen Routine... Man betrügt, klaut, besticht und holt raus, was zu machen ist. Dann gibt man ein Zehntel dem Staat und lacht sich ins Fäustchen. Ackermann hats so gemacht und der Mann ist Profi.
Wulff mag ein Amateur sein, aber er sucht sich die richtigen Vorbilder. Fehlt nur noch das Victory-Zeichen!
Würde Wulff verurteilt wird ihm sicher der Ehrensold aberkannt. Das macht 200.000 Öre pro jahr, die wir sparen könnten.
Ohne in Details zu gehen: Die zu erwartende Strafe reicht nicht aus, um einen pensionierten Beamten die Pension zu nehmen.
Ohne in Details zu gehen: Die zu erwartende Strafe reicht nicht aus, um einen pensionierten Beamten die Pension zu nehmen.
werden zur Abkürzung des Verfahrens in minder schweren Fällen erlassen Sollte der Beschuldigte diesen und die darin angeordnete Geldbuße anerkennen, ist das Verfahren abgeschlossen. Auch das spart Geld und Arbeit für die Organe der Jusitz.
Ihre Auffassung, dass Bestechlichkeit eine " Mücke " ist, die aufgeblassen wurde, zumal bei einem Staatsoberhaupt, zeigt mir, wie mittlerweile das Denken im Volk nur noch durch den Mamon Geld bestimmt wird.
Allerdings gibt es Gesetze die ein Rechtsstaat auch durchsetzen muß, was in diesem Casus glücklicherweise trotz der hohen Stellung des Delinquenten auch der Fall ist. Und daran sieht man, dass das Rechtssytem funktioniert, zumindest kenne ich kein besseres in der ganzen Welt.
Desweiteren gibt es auch noch Eide und Verpflichtungen sowie Pflichtbewußtsein und Ehre, zugegeben etwas aus der Mode gekommen, auch und vorallemin der Politik.
Egal weclcher Staatsdiener sich kaufen läßt und sei es mit 1 €, gehört bestraft und zwar hart, ggf. aus dem Dienst entfernt.
Eine Bundespräsident, der ALLE Bürger zu vertreten hat, nämlich das ganze Land, und der sich dann Reisen und Hotelzimmer !!!!, sowie günstige Freundaschaftdarlehen geben läßt, eine Käufliche .............., um kein anderes Vokabular zu gebrauchen.
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