VorteilsnahmeStaatsanwaltschaft setzt Wulff eine Entscheidungsfrist

Bis zum 8. April soll der frühere Bundespräsident sagen, ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn beendet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden.

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff

Das Ende des Korruptionsverfahrens gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss sich das ehemalige Staatsoberhaupt entscheiden, ob es eine Auflage von 20.000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will. Anderenfalls könnte Anklage erhoben werden.

"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frist beziehe sich auch auf den Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter.

Anzeige

Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt stark kritisiert.

"Kein Gang nach Canossa erwartet"

Groenewold soll 30.000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.

Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.

Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.

Sollten Wulff und Groenewold das Angebot nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist die Geldzahlung aber als ein legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, müsste das Gericht entscheiden, ob sie diese auch zulassen würde.

 
Leser-Kommentare
  1. wenn ein Verfahren gegen den höchsten Amtsträger des Landes wegen Bestechlichkeit eingestellt werden soll, weil gegen eine Geldbuße angeblich das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden könne, § 153a StPO. Wenn in diesem für die Glaubwürdigkeit und Integrität der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland einmalig gravierenden Fall ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung negierbar sein soll, dann ist das die ultimative Bankrotterklärung unseres Rechtssystems. Wann bitte besteht dann überhaupt noch ein öffentliches Interesse, Korruption in diesem Staat zu ahnden, liebe Staatsanwälte?!

    30 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Natürlich wissen es die Zeit-Leser wieder besser als die Juristen selbst, was konkret unter Rechtsbeugung zu subsumieren ist.

    Im Übrigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen werden - gleichwohl ist sie vom Vorliegen der Straftat überzeugt. Somit verbleibt gar keine andere Möglichkeit als die, die die Staatsanwaltschaft gezogen hat.

    " angeblich das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden könne"

    ... hier einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Ihrer Lust an medialer Femegerichtsbarkeit. Letztere vermag zwar Ihre persönliche Schaulust zu befriedigen, wird aber nicht aber vom Begriff des "öffentlichen Interesses" umschlossen.

    Natürlich wissen es die Zeit-Leser wieder besser als die Juristen selbst, was konkret unter Rechtsbeugung zu subsumieren ist.

    Im Übrigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen werden - gleichwohl ist sie vom Vorliegen der Straftat überzeugt. Somit verbleibt gar keine andere Möglichkeit als die, die die Staatsanwaltschaft gezogen hat.

    " angeblich das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden könne"

    ... hier einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Ihrer Lust an medialer Femegerichtsbarkeit. Letztere vermag zwar Ihre persönliche Schaulust zu befriedigen, wird aber nicht aber vom Begriff des "öffentlichen Interesses" umschlossen.

    • Max Le
    • 22.03.2013 um 21:30 Uhr

    Denken sie die Höhe ist entscheidend.

    Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!

    Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.

    9 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Und dieser Terz"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen.

    Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommern und das Gericht entscheidet.
    Er ist nicht wegen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zurückgetreten, sondern weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Fehler war vor allem, sich mit den Medien anzulegen. Wie naiv kann man z.B. nur sein zu glauben, Kai Diekmann wäre ein Freund.

    Dennnoch ist mir ein BP Wulff lieber, als ein BP Gauck, der mit seiner Lebensgefährtin predigend durch die Lande zieht.

    Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommen. Vielleicht blamiert sich die Staatsanwaltschaft. Viel Lärm um nichts ?

    dass die Tatsache der Bestechlichkeit vorliegt ? Die Staatsanwaltschaft scheint ja selbst nicht sicher zu sein, sonst würde sie keinen Vergleich vorschlagen.

    Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommern und das Gericht entscheidet.
    Er ist nicht wegen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zurückgetreten, sondern weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sein Fehler war vor allem, sich mit den Medien anzulegen. Wie naiv kann man z.B. nur sein zu glauben, Kai Diekmann wäre ein Freund.

    Dennnoch ist mir ein BP Wulff lieber, als ein BP Gauck, der mit seiner Lebensgefährtin predigend durch die Lande zieht.

    Ich hoffe, Wulff läßt es auf eine Klage ankommen. Vielleicht blamiert sich die Staatsanwaltschaft. Viel Lärm um nichts ?

  2. Er zahlt also dafür, dass das Ermittlungsverfahren nicht fortgesetzt wird.

    Und ich dachte immer, man bekommt nach Deutschem Recht eine Strafe dafür, dass man was angestellt hat und nicht dafür, dass eine Behörde arbeitet?

    Zündet jemand also ein Haus an, zahlt er nur den Feuerwehreinsatz.

    Großartig!

    8 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Wie der Fall Breno zeigt geht man dann in den Knast. Zumindest wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist das man andere Personen gefährdet hat. Oder um zu zeigen das jeder vor dem Gesetz gleich ist,

    Wulf wird sich auf überhaupt nichts einlassen da er, zu Recht, davon ausgehen kann das ihm niemand etwas nachweisen kann.

    Ich denke auch das Wulf bis heute nicht einsieht das er etwas Falsch gemacht hat. Kleine Gefälligkeiten sind eben nur für außenstehende Bestechung oder Vorteilnahme.

    Wie der Fall Breno zeigt geht man dann in den Knast. Zumindest wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist das man andere Personen gefährdet hat. Oder um zu zeigen das jeder vor dem Gesetz gleich ist,

    Wulf wird sich auf überhaupt nichts einlassen da er, zu Recht, davon ausgehen kann das ihm niemand etwas nachweisen kann.

    Ich denke auch das Wulf bis heute nicht einsieht das er etwas Falsch gemacht hat. Kleine Gefälligkeiten sind eben nur für außenstehende Bestechung oder Vorteilnahme.

  3. "Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt."

    "also für den Beginn der Ermittlungen:" Da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen begonnen hat, hat sie doch die Verantwortung und müsste selbst zahlen.

    5 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ist doch inzwischen Routine... Man betrügt, klaut, besticht und holt raus, was zu machen ist. Dann gibt man ein Zehntel dem Staat und lacht sich ins Fäustchen. Ackermann hats so gemacht und der Mann ist Profi.

    Wulff mag ein Amateur sein, aber er sucht sich die richtigen Vorbilder. Fehlt nur noch das Victory-Zeichen!

    Ist doch inzwischen Routine... Man betrügt, klaut, besticht und holt raus, was zu machen ist. Dann gibt man ein Zehntel dem Staat und lacht sich ins Fäustchen. Ackermann hats so gemacht und der Mann ist Profi.

    Wulff mag ein Amateur sein, aber er sucht sich die richtigen Vorbilder. Fehlt nur noch das Victory-Zeichen!

  4. wurde wegen 770 Euro veranstaltet, deren illegaler Erhalt offenbar kaum beweisbar ist? Seit über einem Jahr ermitteln wohl über zwei Dutzend Staatsanwälte, und das kommt dabei heraus? Haben diese Leute nichts besseres zu tun? Gibt es sonst keine Ermittlungsfelder mit schwerwiegenderen Verfehlungen und Verdachstmomenten? Das Verfahren steht schon jetzt in keinem Verhältnis zum Vorwurf.

    Und nota bene: Die Staatsanwaltschaft hat am Grundgesetz vorbei einen demokratisch gewählten Bundespräsidenten gestürzt, man mag Wulff mögen oder nicht. Das ist ein viel größerer Skandal, als jene 770 Euro, die nun zur Debatte stehn.

    5 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Max Le
    • 22.03.2013 um 21:30 Uhr

    Denken sie die Höhe ist entscheidend.

    Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!

    Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.

    Würde Wulff verurteilt wird ihm sicher der Ehrensold aberkannt. Das macht 200.000 Öre pro jahr, die wir sparen könnten.

    Ich habe bisher immer gedacht, er wäre zurückgetreten.

    Im Übrigen gilt für die Untersuchung von Straftaten das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Verdacht deshalb zu Ermittlungen verpflichtet. Kosten spielen da, auch wegen des Rechtsstaatsprinzips, grundsätzlich keine Rolle.

    Allerdings ermöglicht bei Kleinkriminalität § 153a StPO die Einstellung von Verfahren gegen Auflagen, jedoch nur mit Zustimmung des Beschuldigten. Dies dient im Bereich von Bagatelldelikten der Einsparung von Ressourcen der Justiz, die dringend in anderen Bereichen erforderlich sind, und fördert auch die zügige Herstellung von Rechtsfrieden.

    • Max Le
    • 22.03.2013 um 21:30 Uhr

    Denken sie die Höhe ist entscheidend.

    Wenn sie als Bediensteter einer Behörde auch nur einen Kugelschrieber annehmen, haben sie ein massives dienstrechtliches Problem und evtl. ein Disziplinarverahren am Hals !!!

    Nicht die Höhe sondern die Tatsache der Bestechlichkeitist derTatbestand, werter Forist.

    Würde Wulff verurteilt wird ihm sicher der Ehrensold aberkannt. Das macht 200.000 Öre pro jahr, die wir sparen könnten.

    Ich habe bisher immer gedacht, er wäre zurückgetreten.

    Im Übrigen gilt für die Untersuchung von Straftaten das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Verdacht deshalb zu Ermittlungen verpflichtet. Kosten spielen da, auch wegen des Rechtsstaatsprinzips, grundsätzlich keine Rolle.

    Allerdings ermöglicht bei Kleinkriminalität § 153a StPO die Einstellung von Verfahren gegen Auflagen, jedoch nur mit Zustimmung des Beschuldigten. Dies dient im Bereich von Bagatelldelikten der Einsparung von Ressourcen der Justiz, die dringend in anderen Bereichen erforderlich sind, und fördert auch die zügige Herstellung von Rechtsfrieden.

  5. ..ob er 20.000 Euro zahlt und damit das Verfahren gegen ihn endet. Lehnt er ab, könnte er angeklagt werden...

    ...diese Option müssen dann künftig alle Bürger bekommen,wenn gegen sie ermittelt wird!!! und selbst dann wäre es noch ungerecht,weil mittellose
    Bürger diese Option nicht wählen könnten auf Grund mangelnder Finanzen.
    Fazit:der EX-BP MUSS genauso behandelt werden von der Justiz wie andere Bürger auch!

    5 Leser-Empfehlungen
  6. einfach so frei kaufen und alles ist vergessen.

    wenn ich das nächste mal beim stehlen erwischt werde, reicht es dann auch aus dem polizeibeamten einen hunderter in die hemdtasche zu schieben?

    4 Leser-Empfehlungen
  7. Ist doch inzwischen Routine... Man betrügt, klaut, besticht und holt raus, was zu machen ist. Dann gibt man ein Zehntel dem Staat und lacht sich ins Fäustchen. Ackermann hats so gemacht und der Mann ist Profi.

    Wulff mag ein Amateur sein, aber er sucht sich die richtigen Vorbilder. Fehlt nur noch das Victory-Zeichen!

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Versteht das einer?"

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service