Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. 17. Humbug

    Das ist doch völliger Humbug was Sie hier behaupten.

    "die das intransparente Akkreditierungsverfahren "

    War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:

    --Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich für
    „NSU“ unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw.einer Rundfunk-oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschrebens (Beschäftigungs-oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis i-
    spätesrichts München (
    tens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesge-
    pressestelle@olg-m.bayern.de; Fax-
    kreditieren.
    Nr. +49(89)55975176) zu ak-
    Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hier-
    nach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben.
    --

    Das war eine Pressemitteilung vom 4 März. Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas sich rechtzeitig um einen freien Platz zu bewerben.

    Was die türkischen Politiker anbelangt. Die sollen bitte Ihren Mund halten. Es gibt keinen Anspruch auf einen Sitzplatz für Politiker im Gericht.

    Die Dummheit der türkischen Medien wird hier umgedreht und dem Gericht als Rassismus vorgeworfen. Aber diese Karte zieht ja immer in Deutschland.

    33 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    sondern Sie sind schlecht informiert und haben einen wichtigen Satz nicht zitiert: 'Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats ***nach*** voll- ständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche.' (*** von mir hervorgehoben)
    Die diversen und sich tw. widersprechenden Pressemeldungen des OLG München finden Sie hier http://www.zeit.de/politi... zusammengestellt. Die zeitlichen Eigenartigkeiten beim Akkreditierungsverfahren können Sie hier https://www.freitag.de/au... nachlesen.

    Das Gericht informierte einige in ihrem Verteiler gelistete Medien per Email über den Beginn des 'Windhundverfahrens', die Presse wurde aber im Vorfeld gebeten, von Anfragen (offenbar auch Abnmeldungen) beim OLG abzusehen, ihnen wurde zugesichert, daß sie informiert würden - das ist nicht passiert. Darüber hinaus wurden Akkreditierungsbewerbungen früher gelistet als andere, obwohl sie später losgeschickt wurden.

    Ihr Befund 'Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' ist wahrheitswidrige Hetze. Bitte informieren Sie sich, wer noch so alles 'zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' war, u.a. New York Times, Neue Zürcher Zeitung, BBC, Aftenposten, Der Standard, Associated Press, Agence France Press.

    • fse69
    • 02.04.2013 um 11:20 Uhr

    "...War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:..."

    ... ist aber nicht aus der Pressemitteilung, sondern aus der Sicherheitsverfügung des OLG, die eben nicht allen Journalisten zeitgleich frei zugänglich war. Ein Teil der Presse wurde vorher per Mail informiert. Auf der Homepage des OLG gibt es zudem auch noch eine extrem unglückliche Formulierung: da steht was von "Sicherheitsverfügung [intern]", was durchaus zu erheblichen Missverständnissen führen kann, erst recht bei nichtdeutschen Pressevertretern, die nicht alltäglich mit dem OLG München zu tun haben. Und wenn dann noch ein Journalist, sich auf den Verweis in der Pressemitteilung vom 05. März verlassend, diese "Sicherheitsverfügung [intern]" runtergeladen und tatsächlich nur Ziffer V statt VI der Sicherheitsverfügung gelesen hat - Nötzel verweist nämlich auf eben Ziffer V, während die von Ihnen zitierten Bedingungen unter Ziffer VI stehen - sind die Irritationen so weit komplett, dass es erst einmal eine ganze Weile braucht, bis man durchblickt, was genau da vermittelt werden soll.

    Transparenz, Fairness und Eindeutigkeit geht definitiv anders.

    sondern Sie sind schlecht informiert und haben einen wichtigen Satz nicht zitiert: 'Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats ***nach*** voll- ständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche.' (*** von mir hervorgehoben)
    Die diversen und sich tw. widersprechenden Pressemeldungen des OLG München finden Sie hier http://www.zeit.de/politi... zusammengestellt. Die zeitlichen Eigenartigkeiten beim Akkreditierungsverfahren können Sie hier https://www.freitag.de/au... nachlesen.

    Das Gericht informierte einige in ihrem Verteiler gelistete Medien per Email über den Beginn des 'Windhundverfahrens', die Presse wurde aber im Vorfeld gebeten, von Anfragen (offenbar auch Abnmeldungen) beim OLG abzusehen, ihnen wurde zugesichert, daß sie informiert würden - das ist nicht passiert. Darüber hinaus wurden Akkreditierungsbewerbungen früher gelistet als andere, obwohl sie später losgeschickt wurden.

    Ihr Befund 'Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' ist wahrheitswidrige Hetze. Bitte informieren Sie sich, wer noch so alles 'zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' war, u.a. New York Times, Neue Zürcher Zeitung, BBC, Aftenposten, Der Standard, Associated Press, Agence France Press.

    • fse69
    • 02.04.2013 um 11:20 Uhr

    "...War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:..."

    ... ist aber nicht aus der Pressemitteilung, sondern aus der Sicherheitsverfügung des OLG, die eben nicht allen Journalisten zeitgleich frei zugänglich war. Ein Teil der Presse wurde vorher per Mail informiert. Auf der Homepage des OLG gibt es zudem auch noch eine extrem unglückliche Formulierung: da steht was von "Sicherheitsverfügung [intern]", was durchaus zu erheblichen Missverständnissen führen kann, erst recht bei nichtdeutschen Pressevertretern, die nicht alltäglich mit dem OLG München zu tun haben. Und wenn dann noch ein Journalist, sich auf den Verweis in der Pressemitteilung vom 05. März verlassend, diese "Sicherheitsverfügung [intern]" runtergeladen und tatsächlich nur Ziffer V statt VI der Sicherheitsverfügung gelesen hat - Nötzel verweist nämlich auf eben Ziffer V, während die von Ihnen zitierten Bedingungen unter Ziffer VI stehen - sind die Irritationen so weit komplett, dass es erst einmal eine ganze Weile braucht, bis man durchblickt, was genau da vermittelt werden soll.

    Transparenz, Fairness und Eindeutigkeit geht definitiv anders.

  2. >> Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz. <<

    ... sollte der Anlass für ungebremstes Vertrauen sein? Die großartigen Ermittlungsleistungen der deutschen Polizei und Geheimdienste etwa? Ich kann das Misstrauen durchaus nachvollziehen, auch die Kritik türkischer Medien.

    Die türkische Politik - und vor allem auch die deutsche, Herr Polenz! - sollte sich dagegen zurückhalten.

    7 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Kirche im Dorf lassen"
  3. Ist kein Rechtsstaat und die Justiz ist nicht unabhängig. Immerhin zeigt Polenz auf, dass man mit Kritik nicht umgehen kann.

    Deutschland eine Demokratie, mit einer Kanzlerin die noch vor 25 Jahren die Lehren Lenins hoch gehalten hat? Ja klar :-)

    5 Leser-Empfehlungen
  4. Das Dokument zur Gänze

    http://www.justiz.bayern....

    5 Leser-Empfehlungen
  5. "unterlassen einfach billigen die Buh-Rufe"

    Es sollte natürlich heißen: unterlassen einfach die billigen Buh-Rufe

    Antwort auf "Lieber Herr Polenz"
  6. „Münchener Gericht: „Ein vergebener Platz sei aber weg sei, sobald der Journalist den Gerichtssaal verlässt – sei es nur für einen Gang zum Klo. Dann komme ein Kollege dran, „der draußen wartet“. http://www.tagesspiegel.d...

    4 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Unglaublich welcher hannebücherner Schwachsinn hier behauptet wird.

    Ich zitiere noch mal

    2. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf nicht mit zwei Zuhörern besetzt werden. Frei werdende Sitzplätze sind unverzüglich weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen, die noch Einlass begehren.
    3. Für akkreditierte Pressevertreter steht eine beschränkte Anzahl an reservierten Plätzen - 5 -
    zur Verfügung. Soweit keine weiteren Pressevertreter Einlass begehren, sind frei werdede Sitzplätze weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen.

    Wegegangen Platz vergangen zählt nur für Zuhörer ohne reservierte Sitzplätze ( UND DAS IST NORMAL SO ).

    • Oakham
    • 02.04.2013 um 11:39 Uhr

    verehrtes deutsches Gericht, hätten wir uns das ganze Theater sparen können. Jetzt haben unsere Freunde vom Bosporus auch noch einen Grund, mal wieder ein Fass aufzumachen. [...]

    Übrigens: Glückwunsch zur Pampers-Formulierung. Gabs doch hier mal was zu lachen, was ja selten der Fall ist.

    Gekürzt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    Unglaublich welcher hannebücherner Schwachsinn hier behauptet wird.

    Ich zitiere noch mal

    2. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf nicht mit zwei Zuhörern besetzt werden. Frei werdende Sitzplätze sind unverzüglich weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen, die noch Einlass begehren.
    3. Für akkreditierte Pressevertreter steht eine beschränkte Anzahl an reservierten Plätzen - 5 -
    zur Verfügung. Soweit keine weiteren Pressevertreter Einlass begehren, sind frei werdede Sitzplätze weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen.

    Wegegangen Platz vergangen zählt nur für Zuhörer ohne reservierte Sitzplätze ( UND DAS IST NORMAL SO ).

    • Oakham
    • 02.04.2013 um 11:39 Uhr

    verehrtes deutsches Gericht, hätten wir uns das ganze Theater sparen können. Jetzt haben unsere Freunde vom Bosporus auch noch einen Grund, mal wieder ein Fass aufzumachen. [...]

    Übrigens: Glückwunsch zur Pampers-Formulierung. Gabs doch hier mal was zu lachen, was ja selten der Fall ist.

    Gekürzt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

  7. Dass ein CDU-Politiker im Zusammenhang der "Aufklärung" der NSU-Morde Warnungen gegen die Türkei ausspricht, ist eine Ungeheuerlichkeit, die Deutschland immer weiter in ein ganz übles Licht rückt.
    Polenz ist ein Brandstifter der übelsten Sorte.
    Die Zeichen für einen ordentlichen Prozess, dessen Ziel die Verteilung der Mörder sein sollte, stehen schlecht.

    7 Leser-Empfehlungen
  8. ... mit zwei politischen Kampfbegriffen der Neuen Rechten schmücken muß, disqualifiziert sich für jede weitere Diskussion.

    Wir sind hier auf ZEIT-Online, nicht bei PI-News.

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