Münchner Oberlandesgericht: CDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.
© Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.
Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".
Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Gericht setzt auf Plätzetausch
Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.
Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.







Es geht hier ja nicht nur um die vermeintliche Inkompetenz türkischer Medien. Von den 50 festen Sitzplätzen ging EINER an die ausländische Presse. Da kann man sich ruhig mal wundern.
Im Übrigen ist es wohl eher ein Zeichen von Inkompetenz, bei einem derart aufsehenerregenden Prozess das Prioritätsprinzip bei der Vergabe von Presseplätzen anzuwenden. Eigentlich sind in solchen Prozessen andere Vergabepraktiken üblich. Konnten sie nicht nur beim Kachelmannprozess sehen, sondern auch bei den Al-Quaida Prozessen, bei den Prozessen gegen die somalischen Piraten usw.
Das Informationsinteresse ausländischer Medien bei der Vergabe völlig zu vernachlässigen ist genau die Form von Unsensibilität und Ignoranz die sich durch die gesamte Behördenarbeit bzgl. des NSU zieht. Aber anstatt es nun besser zu machen setzt der vorsitzende Richter noch einen drauf und macht aus dem Verfahren eine Art Justin Bieber-Konzert. Wer zuerst kommt kriegt ne Karte und der Rest muss halt vor der Abendkasse campen. Aber die Justiz in Bayern und Sachsen hat ja ohnehin einen gewissen Ruf...
"Das Informationsinteresse ausländischer Medien bei der Vergabe völlig zu vernachlässigen "
Wo wurde dies vernachlässigt ? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Sitzplatzarantie. Ausländische Medien hatten DIE SELBEN Chancen einen Platz im Gericht zu bekommen wie jedes Deutsche Medium auch. Anscheinend ist aber das Interesse der türkischen Medien nicht ganz so gross, wie anders ist es sonst zu erklären das jedes Hinterhofblatt sich schneller akreditieren wollte als irgendeine türkische Zeitung.
Und nochmal. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts sich um die Befindlichkeiten der Boulevardpresse zu kümmern. Die Angehörigen der Opfer haben Zugang, alles andere muss nehmen was übrig bleibt. Kann man anders machen, MUSS man aber nicht.
"Konnten sie nicht nur beim Kachelmannprozess sehen, sondern auch bei den Al-Quaida Prozessen, bei den Prozessen gegen die somalischen Piraten usw."
Wobei diese Prozesse eines gemeinsam hatten: Angeklagt waren ausländische Staatsbürger.
Es sollte daher die Frage gestellt werden, warum die deutsche Justiz ausländischen Staatsbürgern eine internationale Prozessbeobachtung im Falle einer Anklage anstandslos gewährleistet, im Falle der Verteidigung aber türkischen Prozessbeobachtern und ausländischen Medien formaljuristische Hürden in den Weg legt.
"Das Informationsinteresse ausländischer Medien bei der Vergabe völlig zu vernachlässigen "
Wo wurde dies vernachlässigt ? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Sitzplatzarantie. Ausländische Medien hatten DIE SELBEN Chancen einen Platz im Gericht zu bekommen wie jedes Deutsche Medium auch. Anscheinend ist aber das Interesse der türkischen Medien nicht ganz so gross, wie anders ist es sonst zu erklären das jedes Hinterhofblatt sich schneller akreditieren wollte als irgendeine türkische Zeitung.
Und nochmal. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts sich um die Befindlichkeiten der Boulevardpresse zu kümmern. Die Angehörigen der Opfer haben Zugang, alles andere muss nehmen was übrig bleibt. Kann man anders machen, MUSS man aber nicht.
"Konnten sie nicht nur beim Kachelmannprozess sehen, sondern auch bei den Al-Quaida Prozessen, bei den Prozessen gegen die somalischen Piraten usw."
Wobei diese Prozesse eines gemeinsam hatten: Angeklagt waren ausländische Staatsbürger.
Es sollte daher die Frage gestellt werden, warum die deutsche Justiz ausländischen Staatsbürgern eine internationale Prozessbeobachtung im Falle einer Anklage anstandslos gewährleistet, im Falle der Verteidigung aber türkischen Prozessbeobachtern und ausländischen Medien formaljuristische Hürden in den Weg legt.
Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel.
Gewissheit? Können Sie das belegen?
".... @ 178 fse69
Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel...."
... dass etliche der Opfer und somit auch ein Großteil der am Prozess als Nebenkläger offiziell Beteiligten türkische Staatsangehörige waren/ sind?
Gewissheit? Können Sie das belegen?
".... @ 178 fse69
Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel...."
... dass etliche der Opfer und somit auch ein Großteil der am Prozess als Nebenkläger offiziell Beteiligten türkische Staatsangehörige waren/ sind?
... "Wir Deutsche sehen uns als Maßstab der Demokratie, daher dürfen wir auch China, Nordkorea und all die anderen Staaten, die in unseren Augen Diktaturen sind, über alle Maßen von oben herab kritisieren."
habe ich auch lauthals gelacht. Steht doch in diesem ZO-Artikel
http://www.zeit.de/2013/1...
so ziemlich, dass das nicht ausreichend gemacht wird.
Die Dame muss man nicht ernst nehmen.
"Nur wenn es vor unserer eigenen Haustür stinkt, werden wir blind."
"Nur wenn es vor unserer eigenen Haustür stinkt, werden wir blind."
er zählt bis DREI!
Weder Wunsch, noch Forderung. Nur eine sinnentleerte Stänkerei.
auf der Bank.
"Über deren Befinden angesichts eines Verfahrens im Riesenraum macht sich schon gar keiner Gedanken. "
Wie schön, dass wenigstens einer sich Sorgen um Beate macht.
Ich weiss nicht, wie alt und angepasst Sie sind, so dass Sie annehmen dürften, niemals Opfer unrechtstaalicher Massnahmen zu werden.
Marktkonforme Demokratie, Heraufsetzung von Hürden im Hartz IV Bereich. Abschaffung des Widerspruchsrechts gegen Verwaltungsakte in NRW zum Bürokratieabbau. Vorabfestnahmen auf der Resie zur Demo.
Vermutlich Grenzabsenkungen zur Ermöglichung entschädigungsloser Enteignungen. Ungeheure Steigerung von Kontenabfragen durch die Behörden. Steigende Übergiffe im Polizieigewahrsam. Bediente Kredite zum Aufhübschen eines Pakets fauler Kredite.
Machen Sie sich klar, dass Beugungen, nicht Auslegungen, die sind überprüfbar, jeden treffen können. Also was gegen rechts gefummelt wird, wird gegen links oder liberal auch gefummelt werden können.
Jederzeit, im executiven als auch im judikativen Verfahren.
Ich weiss nicht, wie alt und angepasst Sie sind, so dass Sie annehmen dürften, niemals Opfer unrechtstaalicher Massnahmen zu werden.
Marktkonforme Demokratie, Heraufsetzung von Hürden im Hartz IV Bereich. Abschaffung des Widerspruchsrechts gegen Verwaltungsakte in NRW zum Bürokratieabbau. Vorabfestnahmen auf der Resie zur Demo.
Vermutlich Grenzabsenkungen zur Ermöglichung entschädigungsloser Enteignungen. Ungeheure Steigerung von Kontenabfragen durch die Behörden. Steigende Übergiffe im Polizieigewahrsam. Bediente Kredite zum Aufhübschen eines Pakets fauler Kredite.
Machen Sie sich klar, dass Beugungen, nicht Auslegungen, die sind überprüfbar, jeden treffen können. Also was gegen rechts gefummelt wird, wird gegen links oder liberal auch gefummelt werden können.
Jederzeit, im executiven als auch im judikativen Verfahren.
Einfach gesagt: Man hat sich gefälligst türkischen Wünschen zu beugen egal wie die Rechstlage ist. Wenn man das nicht tut muss man sich nicht nur Kritik, sondern bitte schön auch Unterstellungen gefallen lassen.
meinen Sie jetzt?
ist einem berechtigten Wunsch erfüllen, für Sie gleichbedeutend mit "sich beugen"?
Immer oder nur wenn dieser Wunsch von Türken geäußert wird?
wie ist denn die Rechtslage?
meinen Sie jetzt?
ist einem berechtigten Wunsch erfüllen, für Sie gleichbedeutend mit "sich beugen"?
Immer oder nur wenn dieser Wunsch von Türken geäußert wird?
wie ist denn die Rechtslage?
"...Öffentlichkeitsgebot. Wenn reserviert werden würde, gibt´s eine selektive Öffentlichkeit, ist doch nicht so schwer zu verstehen. Im Gericht ist der Botschafter ein Privatmann wie alle anderen...."
Schon die Nennung "Privatmann und Botschafter" in einem Atemzug ist genau genommen schon ein Widerspruch in sich. Die Rechtsgrundlage der schieren physischen Präsenz eines Botschafters ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann.
"Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann."
Man kann, aber man MUSS nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied.
"Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann."
Man kann, aber man MUSS nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied.