Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
    • TDU
    • 02.04.2013 um 14:23 Uhr

    Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Das ist Quatsch..."
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    Gewissheit? Können Sie das belegen?

    • fse69
    • 02.04.2013 um 14:29 Uhr

    ".... @ 178 fse69
    Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel...."

    ... dass etliche der Opfer und somit auch ein Großteil der am Prozess als Nebenkläger offiziell Beteiligten türkische Staatsangehörige waren/ sind?

    Gewissheit? Können Sie das belegen?

    • fse69
    • 02.04.2013 um 14:29 Uhr

    ".... @ 178 fse69
    Darf man wenigstens auf den Unterscheid hinweisen, dass hier ein deutcher Angeklagter vor einem deutschen Gericht sitzt. Wäre hier ein türkischer Staatsbürger angeklagt, käme das Völkerrecht tatsächlich ins Spiel...."

    ... dass etliche der Opfer und somit auch ein Großteil der am Prozess als Nebenkläger offiziell Beteiligten türkische Staatsangehörige waren/ sind?

  1. ... "Wir Deutsche sehen uns als Maßstab der Demokratie, daher dürfen wir auch China, Nordkorea und all die anderen Staaten, die in unseren Augen Diktaturen sind, über alle Maßen von oben herab kritisieren."

    habe ich auch lauthals gelacht. Steht doch in diesem ZO-Artikel

    http://www.zeit.de/2013/1...

    so ziemlich, dass das nicht ausreichend gemacht wird.

    Die Dame muss man nicht ernst nehmen.

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    "Nur wenn es vor unserer eigenen Haustür stinkt, werden wir blind."

    "Nur wenn es vor unserer eigenen Haustür stinkt, werden wir blind."

  2. er zählt bis DREI!

    Antwort auf "Polenz warnt!"
  3. Weder Wunsch, noch Forderung. Nur eine sinnentleerte Stänkerei.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Ja!...."
  4. auf der Bank.

    "Über deren Befinden angesichts eines Verfahrens im Riesenraum macht sich schon gar keiner Gedanken. "

    Wie schön, dass wenigstens einer sich Sorgen um Beate macht.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "@ 169 vita_european"
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    • TDU
    • 02.04.2013 um 14:40 Uhr

    Ich weiss nicht, wie alt und angepasst Sie sind, so dass Sie annehmen dürften, niemals Opfer unrechtstaalicher Massnahmen zu werden.

    Marktkonforme Demokratie, Heraufsetzung von Hürden im Hartz IV Bereich. Abschaffung des Widerspruchsrechts gegen Verwaltungsakte in NRW zum Bürokratieabbau. Vorabfestnahmen auf der Resie zur Demo.

    Vermutlich Grenzabsenkungen zur Ermöglichung entschädigungsloser Enteignungen. Ungeheure Steigerung von Kontenabfragen durch die Behörden. Steigende Übergiffe im Polizieigewahrsam. Bediente Kredite zum Aufhübschen eines Pakets fauler Kredite.

    Machen Sie sich klar, dass Beugungen, nicht Auslegungen, die sind überprüfbar, jeden treffen können. Also was gegen rechts gefummelt wird, wird gegen links oder liberal auch gefummelt werden können.

    Jederzeit, im executiven als auch im judikativen Verfahren.

    • TDU
    • 02.04.2013 um 14:40 Uhr

    Ich weiss nicht, wie alt und angepasst Sie sind, so dass Sie annehmen dürften, niemals Opfer unrechtstaalicher Massnahmen zu werden.

    Marktkonforme Demokratie, Heraufsetzung von Hürden im Hartz IV Bereich. Abschaffung des Widerspruchsrechts gegen Verwaltungsakte in NRW zum Bürokratieabbau. Vorabfestnahmen auf der Resie zur Demo.

    Vermutlich Grenzabsenkungen zur Ermöglichung entschädigungsloser Enteignungen. Ungeheure Steigerung von Kontenabfragen durch die Behörden. Steigende Übergiffe im Polizieigewahrsam. Bediente Kredite zum Aufhübschen eines Pakets fauler Kredite.

    Machen Sie sich klar, dass Beugungen, nicht Auslegungen, die sind überprüfbar, jeden treffen können. Also was gegen rechts gefummelt wird, wird gegen links oder liberal auch gefummelt werden können.

    Jederzeit, im executiven als auch im judikativen Verfahren.

    • TDU
    • 02.04.2013 um 14:26 Uhr

    Einfach gesagt: Man hat sich gefälligst türkischen Wünschen zu beugen egal wie die Rechstlage ist. Wenn man das nicht tut muss man sich nicht nur Kritik, sondern bitte schön auch Unterstellungen gefallen lassen.

    4 Leser-Empfehlungen
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    meinen Sie jetzt?

    ist einem berechtigten Wunsch erfüllen, für Sie gleichbedeutend mit "sich beugen"?

    Immer oder nur wenn dieser Wunsch von Türken geäußert wird?

    wie ist denn die Rechtslage?

    meinen Sie jetzt?

    ist einem berechtigten Wunsch erfüllen, für Sie gleichbedeutend mit "sich beugen"?

    Immer oder nur wenn dieser Wunsch von Türken geäußert wird?

    wie ist denn die Rechtslage?

    • fse69
    • 02.04.2013 um 14:26 Uhr

    "...Öffentlichkeitsgebot. Wenn reserviert werden würde, gibt´s eine selektive Öffentlichkeit, ist doch nicht so schwer zu verstehen. Im Gericht ist der Botschafter ein Privatmann wie alle anderen...."

    Schon die Nennung "Privatmann und Botschafter" in einem Atemzug ist genau genommen schon ein Widerspruch in sich. Die Rechtsgrundlage der schieren physischen Präsenz eines Botschafters ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann.

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    Antwort auf "@Ameise #143"
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    • tobmat
    • 02.04.2013 um 14:49 Uhr

    "Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann."

    Man kann, aber man MUSS nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

    • tobmat
    • 02.04.2013 um 14:49 Uhr

    "Aus den dort aufgeführten Rechtsnormen ergibt sich auch die Rechtsgrundlage, mit der man auch in einem Gerichtssaal eine Vorzugsbehandlung ohne weiteres rechtfertigen kann."

    Man kann, aber man MUSS nicht. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

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