Münchner Oberlandesgericht: CDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.
© Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.
Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".
Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Gericht setzt auf Plätzetausch
Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.
Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.







Her Polenz hat es auf den Punkt gebracht.Die Einmischung der Türkei in die deutsche Justiz muss ein Ende haben.Umgekehrt tun wir es ja auch nicht.
Es ist erstaunlich, wie kurz die Erinnerung mancher Menschen ist, wenn es sich um Fehltritte eigener Poltiker handelt.
Hat denn nicht Volker Kauder, seines Zeichens Fraktionschef der CDU, den EU-Beitritt der Türkei als Druckmittel genutzt, um den Deutschen Marco W., der beschuldigt wurde, ein 13jähriges Mädchen sexuell mißbraucht zu haben, aus der türkischen Haft frei zu pressen ?
Wieso darf sich also ein Deutscher Politker in das Justizsystem der Türkei einmischen und offen mit politischer Erpressung drohen ?
Es ist erstaunlich, wie kurz die Erinnerung mancher Menschen ist, wenn es sich um Fehltritte eigener Poltiker handelt.
Hat denn nicht Volker Kauder, seines Zeichens Fraktionschef der CDU, den EU-Beitritt der Türkei als Druckmittel genutzt, um den Deutschen Marco W., der beschuldigt wurde, ein 13jähriges Mädchen sexuell mißbraucht zu haben, aus der türkischen Haft frei zu pressen ?
Wieso darf sich also ein Deutscher Politker in das Justizsystem der Türkei einmischen und offen mit politischer Erpressung drohen ?
Mal schauen, ob bei diesem Kasperletheater dann irgendwann doch noch die Wahrheit ans Licht kommt.
Irgendwie ist das alles nur noch ein grosser Einheitsbrei. Besonders was die Politiker betrifft. Differenzierte Meihnungen. Fehlanzeige. Da muß man fast schon froh sein das ein Polenz (heisst der Knabe so) mal was sagt. Tonfall und Ausagekraft seines Statements, naja.....
Aber:
Interessant das die Medien in diesem Fall nur immer über die "Polterer" von allen Seiten veweisen. Hauptsache Schlagzeile?!?!
Vor ein paar Tagen war ein sehr sachlicher Kommentar von Herrn Christian Ströbele im Radio zu hören. In Richtung Unabhängigkeit der Gerichte. Aber das paßt wahrscheinlich nicht...
Unbesehen der Frage, ob ich mich ihm inhaltlich anschließe, zweifele ich nicht eine Sekunde an Polenz Aufrichtigkeit. Er gehört zu den wenigen Unions-Politikern in diesem Land, die den Türken und der Türkei sehr wohlwollend, mitunter gar freundschaftlich begegnen.
Unglaublich welcher hannebücherner Schwachsinn hier behauptet wird.
Ich zitiere noch mal
2. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf nicht mit zwei Zuhörern besetzt werden. Frei werdende Sitzplätze sind unverzüglich weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen, die noch Einlass begehren.
3. Für akkreditierte Pressevertreter steht eine beschränkte Anzahl an reservierten Plätzen - 5 -
zur Verfügung. Soweit keine weiteren Pressevertreter Einlass begehren, sind frei werdede Sitzplätze weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen.
Wegegangen Platz vergangen zählt nur für Zuhörer ohne reservierte Sitzplätze ( UND DAS IST NORMAL SO ).
Aus der Pressemitteilung des OLG vom 26.3.2013 http://www.justiz.bayern.... 'Sämtliche Medien, insbesondere selbstverständlich auch die ausländischen Medien/Medienvertreter, können nach Maßgabe der oben erwähnten Sicherheitsverfügungen am Prozess teilnehmen, indem sie einen der freien Sitzplätze außerhalb des reservierten Bereichs ***oder einen der freiwerdenden Sitzplätze innerhalb des reservierten Bereichs einnehmen.***' (*** von mir)
'Pampers-Prozess' trifft das schon sehr gut, nochmal die Chronik des Ringens um Akkreditierung des Tagesspiegels http://www.tagesspiegel.d...
Aus der Pressemitteilung des OLG vom 26.3.2013 http://www.justiz.bayern.... 'Sämtliche Medien, insbesondere selbstverständlich auch die ausländischen Medien/Medienvertreter, können nach Maßgabe der oben erwähnten Sicherheitsverfügungen am Prozess teilnehmen, indem sie einen der freien Sitzplätze außerhalb des reservierten Bereichs ***oder einen der freiwerdenden Sitzplätze innerhalb des reservierten Bereichs einnehmen.***' (*** von mir)
'Pampers-Prozess' trifft das schon sehr gut, nochmal die Chronik des Ringens um Akkreditierung des Tagesspiegels http://www.tagesspiegel.d...
Es ist sicher unangemessen, dem Gericht Voreingenommenheit zu unterstellen. Darin hat Herr Polenz recht. Zweifel am Gericht sind dennoch mehr als angebracht.
Schon bei der einfach zu lösenden Frage, welche Journalisten zugelassen werden, hat das Gericht ein diplomatisches Debakel ausgelöst, das an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist.
Ganz offensichtlich war es den Richtern nicht Zeitpunkt bewusst, dass von ihnen ein Urteil im Umfeld einer ausgewachsenen Staatsaffaire erwartet wird: Die internationale Öffentlichkeit erwartet eine angemessene Aufklärung darüber, ob sich Strafverfolgungsbehörden bei der Mordserie durch Inkompetenz versagt haben... oder ob sie durch heimliche Zustimmung mitschuldig wurden.
Hier muss das Gericht durch eine souveräne Prozessführung das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder aufrichten. Eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, die von den Beteiligten weit mehr als das Beherrschen der Prozessordnung verlangt.
Das bisherige, dilletantische Vorgehen des Gerichtes lässt bereits jetzt Raum für Verschwörungstheorien. Und es weckt in mir erhebliche Zweifel. Nicht an der Aufrichtigkeit der Richter. Aber ich frage mich ernsthaft, ob sie mit ihrer Aufgabe nicht hoffnungslos überfordert sind.
Die zur Zeit zuständigen Richter sollten ernsthaft prüfen, ob sie den Prozess nicht an in der Öffentlichkeit unbelastete Kollegen übergeben können.
"...Es ist sicher unangemessen, dem Gericht Voreingenommenheit zu unterstellen. ..."
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklug von türkischen Politikern, dem Gericht öffentlich Voreingenommenheit zu unterstellen. Am good will der Münchener Verantwortlichen habe ich allerdings erhebliche Zweifel.
"...Es ist sicher unangemessen, dem Gericht Voreingenommenheit zu unterstellen. ..."
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklug von türkischen Politikern, dem Gericht öffentlich Voreingenommenheit zu unterstellen. Am good will der Münchener Verantwortlichen habe ich allerdings erhebliche Zweifel.
sondern Sie sind schlecht informiert und haben einen wichtigen Satz nicht zitiert: 'Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats ***nach*** voll- ständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche.' (*** von mir hervorgehoben)
Die diversen und sich tw. widersprechenden Pressemeldungen des OLG München finden Sie hier http://www.zeit.de/politi... zusammengestellt. Die zeitlichen Eigenartigkeiten beim Akkreditierungsverfahren können Sie hier https://www.freitag.de/au... nachlesen.
Das Gericht informierte einige in ihrem Verteiler gelistete Medien per Email über den Beginn des 'Windhundverfahrens', die Presse wurde aber im Vorfeld gebeten, von Anfragen (offenbar auch Abnmeldungen) beim OLG abzusehen, ihnen wurde zugesichert, daß sie informiert würden - das ist nicht passiert. Darüber hinaus wurden Akkreditierungsbewerbungen früher gelistet als andere, obwohl sie später losgeschickt wurden.
Ihr Befund 'Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' ist wahrheitswidrige Hetze. Bitte informieren Sie sich, wer noch so alles 'zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas' war, u.a. New York Times, Neue Zürcher Zeitung, BBC, Aftenposten, Der Standard, Associated Press, Agence France Press.
Benachteiligung ausländischer Medien?
Dass es einen regelrechten Ansturm auf die 50 Presseplätze geben und man dabei würde schnell sein müssen, war natürlich klar. Nachdem das Gericht die Akkreditierungsbedingungen am 5. März um 8.56 Uhr auch noch per E-Mail versandt hatte, soll das 50. erfolgreiche Gesuch nach seinen Angaben bereits um 11.42 Uhr festgestanden haben, also knapp drei Stunden später. Ein türkisches Medium war nicht darunter. Laut Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München sind die türkischen Pressevertreter aber zur selben Zeit verständigt worden wie alle anderen auch, »haben aber vielleicht nicht gleich reagiert oder vielleicht nicht gleich die Brisanz erkannt, und deshalb sind sie relativ weit nach hinten gerutscht.« Gemäß dem deutschen Journalisten Christian Fuchs waren die 50 Plätze möglicherweise sogar noch schneller weg. Nachdem Fuchs seine Akkreditierung schon drei Minuten nach dem Erhalt der Pressemitteilung beantragt hatte, sei er trotzdem erst »in der Mitte der Liste gelandet«, nämlich auf Platz 27, berichtete der Freitag.
was ich leider immer noch nicht verstanden habe (auch nach Lektüre des Freitag-Blogs nicht):
Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?
Die Ungereimtheiten scheinen ja bei den Medien aufgetreten zu sein, die sich dennoch auf der Liste befinden.
Habe ich irgendetwas überlesen, nicht gelesen, falsch verstanden?
Ich wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Danke u. Gruß,
leanders
Erst mal vielen Dank für die Kommentare.
Wie wäre es einen Leserartikel zum Thema zu verfassen? Wäre auch schön mal hier die Diskussionsstränge und Argumente präsentiert zu sehen, aber auch die Ungereimtheiten des OLG gelistet zu sehen und was sie für Möglichkeiten hatten etc.
Benachteiligung ausländischer Medien?
Dass es einen regelrechten Ansturm auf die 50 Presseplätze geben und man dabei würde schnell sein müssen, war natürlich klar. Nachdem das Gericht die Akkreditierungsbedingungen am 5. März um 8.56 Uhr auch noch per E-Mail versandt hatte, soll das 50. erfolgreiche Gesuch nach seinen Angaben bereits um 11.42 Uhr festgestanden haben, also knapp drei Stunden später. Ein türkisches Medium war nicht darunter. Laut Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München sind die türkischen Pressevertreter aber zur selben Zeit verständigt worden wie alle anderen auch, »haben aber vielleicht nicht gleich reagiert oder vielleicht nicht gleich die Brisanz erkannt, und deshalb sind sie relativ weit nach hinten gerutscht.« Gemäß dem deutschen Journalisten Christian Fuchs waren die 50 Plätze möglicherweise sogar noch schneller weg. Nachdem Fuchs seine Akkreditierung schon drei Minuten nach dem Erhalt der Pressemitteilung beantragt hatte, sei er trotzdem erst »in der Mitte der Liste gelandet«, nämlich auf Platz 27, berichtete der Freitag.
was ich leider immer noch nicht verstanden habe (auch nach Lektüre des Freitag-Blogs nicht):
Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?
Die Ungereimtheiten scheinen ja bei den Medien aufgetreten zu sein, die sich dennoch auf der Liste befinden.
Habe ich irgendetwas überlesen, nicht gelesen, falsch verstanden?
Ich wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Danke u. Gruß,
leanders
Erst mal vielen Dank für die Kommentare.
Wie wäre es einen Leserartikel zum Thema zu verfassen? Wäre auch schön mal hier die Diskussionsstränge und Argumente präsentiert zu sehen, aber auch die Ungereimtheiten des OLG gelistet zu sehen und was sie für Möglichkeiten hatten etc.
Man darf vielleicht nicht an der ordnungswahnwilligen Verfassung des Münchener Gerichts zweifeln, aber an seiner geistigen Verfassung schon. Wer bei der Platzvergabe u.a. Pinkeln bzw. Nichtpinkeln zum Sitzvergabe- bzw. Sitzverbleibe-Kriterium macht, bedarf dringend einer psychotherapeutischen Behandlung.
... Sie auf die billige "Notdurft"-Propaganda reingefallen sind und jetzt einfach nachplappern.
Herrje, was ein Blödsinn. Die Akkreditierungen sind NAMENTLICH vergeben. Wenn Herr A. aufs Klo muss, darf also nicht Frau B. stattdessen rein. Das kann man schon mitkriegen, wenn man denn möchte.
Es stimmt nicht, dass ein durch korrekte Akreditierung erhaltener Sitzplatz verfällt, wenn man mal auf die Toilette muss.
... Sie auf die billige "Notdurft"-Propaganda reingefallen sind und jetzt einfach nachplappern.
Herrje, was ein Blödsinn. Die Akkreditierungen sind NAMENTLICH vergeben. Wenn Herr A. aufs Klo muss, darf also nicht Frau B. stattdessen rein. Das kann man schon mitkriegen, wenn man denn möchte.
Es stimmt nicht, dass ein durch korrekte Akreditierung erhaltener Sitzplatz verfällt, wenn man mal auf die Toilette muss.
> In der Tat: 'Verrücktes Deutschland.'
"Verrückt", und zwar in einem ganz widerlichen und traurigen Sinn, ist vor allem, daß nach allem was bisher passierte (der beispiellose Mordserie durch Neonazis, den ganzen unsäglichen Ermittlungspannen, der dilettantischen Vorbereitung des Prozesses) auch noch rechte Hetzer versuchen daraus Honig zu saugen.