Münchner Oberlandesgericht: CDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.
© Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.
Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".
Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Gericht setzt auf Plätzetausch
Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.
Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.







"...War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:..."
... ist aber nicht aus der Pressemitteilung, sondern aus der Sicherheitsverfügung des OLG, die eben nicht allen Journalisten zeitgleich frei zugänglich war. Ein Teil der Presse wurde vorher per Mail informiert. Auf der Homepage des OLG gibt es zudem auch noch eine extrem unglückliche Formulierung: da steht was von "Sicherheitsverfügung [intern]", was durchaus zu erheblichen Missverständnissen führen kann, erst recht bei nichtdeutschen Pressevertretern, die nicht alltäglich mit dem OLG München zu tun haben. Und wenn dann noch ein Journalist, sich auf den Verweis in der Pressemitteilung vom 05. März verlassend, diese "Sicherheitsverfügung [intern]" runtergeladen und tatsächlich nur Ziffer V statt VI der Sicherheitsverfügung gelesen hat - Nötzel verweist nämlich auf eben Ziffer V, während die von Ihnen zitierten Bedingungen unter Ziffer VI stehen - sind die Irritationen so weit komplett, dass es erst einmal eine ganze Weile braucht, bis man durchblickt, was genau da vermittelt werden soll.
Transparenz, Fairness und Eindeutigkeit geht definitiv anders.
Ist schon klar. Absichtlich umständlich formuliert um die ausländischen Medien, vor allem die türkischen zu verwirren und zu benachteiligen. Kommischerweise hatten die deutschen Medien keine Komplikationen da durch zu blicken. Ich nebenbei auch nicht, aber ich habe das Dokument auch von ANFANG bis ENDE gelesen und nicht bei Punkt 5 Feierabend gemacht.
Ist schon klar. Absichtlich umständlich formuliert um die ausländischen Medien, vor allem die türkischen zu verwirren und zu benachteiligen. Kommischerweise hatten die deutschen Medien keine Komplikationen da durch zu blicken. Ich nebenbei auch nicht, aber ich habe das Dokument auch von ANFANG bis ENDE gelesen und nicht bei Punkt 5 Feierabend gemacht.
»Karl Huber ist ein deutscher Jurist und Präsident sowohl des Oberlandesgerichts München als auch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Huber trat 1966 in den Dienst der damals noch städtischen Polizei der Landeshauptstadt München ein. …« (Wikipedia)
Dass jetzt aber keiner auf irgendwelche völlig abwegigen Ideen kommt!
Deutsche Gerichte sind absolut unabhängig! Sieht man am Beispiel des Kohl-»Ehrenwortes« in der Spendenaffäre – was wurde da nicht alles getan, um die Wahrheit an das Tageslicht zu befördern, oder Karl-Heinz Schreiber (Abberufung Staatsanwalt) usw. usf. …
"...Es ist sicher unangemessen, dem Gericht Voreingenommenheit zu unterstellen. ..."
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklug von türkischen Politikern, dem Gericht öffentlich Voreingenommenheit zu unterstellen. Am good will der Münchener Verantwortlichen habe ich allerdings erhebliche Zweifel.
Benachteiligung ausländischer Medien?
Dass es einen regelrechten Ansturm auf die 50 Presseplätze geben und man dabei würde schnell sein müssen, war natürlich klar. Nachdem das Gericht die Akkreditierungsbedingungen am 5. März um 8.56 Uhr auch noch per E-Mail versandt hatte, soll das 50. erfolgreiche Gesuch nach seinen Angaben bereits um 11.42 Uhr festgestanden haben, also knapp drei Stunden später. Ein türkisches Medium war nicht darunter. Laut Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München sind die türkischen Pressevertreter aber zur selben Zeit verständigt worden wie alle anderen auch, »haben aber vielleicht nicht gleich reagiert oder vielleicht nicht gleich die Brisanz erkannt, und deshalb sind sie relativ weit nach hinten gerutscht.« Gemäß dem deutschen Journalisten Christian Fuchs waren die 50 Plätze möglicherweise sogar noch schneller weg. Nachdem Fuchs seine Akkreditierung schon drei Minuten nach dem Erhalt der Pressemitteilung beantragt hatte, sei er trotzdem erst »in der Mitte der Liste gelandet«, nämlich auf Platz 27, berichtete der Freitag.
zwei Punkte übersehen - zum einen wurde die mail an die Verteilerliste abgeschickt, BEVOR die Akkreditierungsbedingungen zusätzlich auf der Website online gestellt wurden; die Mitglieder der Verteilerliste wurden also aktiv informiert (bis jetzt gibt es keine Äußerung des OLG, wer auf der Verteilerliste steht), die anderen durften sich die Information selber suchen - schon ein kleiner Unterschied, da vermutlich kein Journalist die Website 24 h/Tag ununterbrochen beobachtet.
Zum anderen wurde das Rennen fast unmittelbar nach Versendung der mail gestartet - es war kein zeitlicher Sicherheitsabstand dazwischen, was zumindest die Medien in anderen Kontinenten benachteiligt, allein wegen der Zeitverschiebung. Die amerikanischen Medien arbeiten mit Sicherheit auch mit emails - aber vielleicht nicht gerade um 3 h in der Nacht.
Selbst wenn man dort auf der Verteilerliste steht und sich die mail auch noch aufs Handy schicken läßt, dürfte es schwieriger sein, prompt zu reagieren, allein schon deswegen, weil man erst einmal wach werden und aufstehen muß.
Übrigens hatte das Gericht in Mannheim zur Vergabe der Presseplätze ebenfalls ein Windhundrennen (nach der Einteilung in Töpfe) gestartet - mit deutlicher Vorlaufzeit und dem Hinweis, wer sich vor Beginn der Frist bewerbe, werde nicht berücksichtigt. Es geht also, wenn man will.
zwei Punkte übersehen - zum einen wurde die mail an die Verteilerliste abgeschickt, BEVOR die Akkreditierungsbedingungen zusätzlich auf der Website online gestellt wurden; die Mitglieder der Verteilerliste wurden also aktiv informiert (bis jetzt gibt es keine Äußerung des OLG, wer auf der Verteilerliste steht), die anderen durften sich die Information selber suchen - schon ein kleiner Unterschied, da vermutlich kein Journalist die Website 24 h/Tag ununterbrochen beobachtet.
Zum anderen wurde das Rennen fast unmittelbar nach Versendung der mail gestartet - es war kein zeitlicher Sicherheitsabstand dazwischen, was zumindest die Medien in anderen Kontinenten benachteiligt, allein wegen der Zeitverschiebung. Die amerikanischen Medien arbeiten mit Sicherheit auch mit emails - aber vielleicht nicht gerade um 3 h in der Nacht.
Selbst wenn man dort auf der Verteilerliste steht und sich die mail auch noch aufs Handy schicken läßt, dürfte es schwieriger sein, prompt zu reagieren, allein schon deswegen, weil man erst einmal wach werden und aufstehen muß.
Übrigens hatte das Gericht in Mannheim zur Vergabe der Presseplätze ebenfalls ein Windhundrennen (nach der Einteilung in Töpfe) gestartet - mit deutlicher Vorlaufzeit und dem Hinweis, wer sich vor Beginn der Frist bewerbe, werde nicht berücksichtigt. Es geht also, wenn man will.
Aber hat das Gericht wirklich 27 Plätze in drei Minuten vergeben? Wohl kaum. Vielmehr lag das wahrscheinlich daran, dass die Akkreditierungsbedingungen bereits einen Tag vorher auf der Website des Gerichts standen (siehe oben) und sich die ersten Journalisten daher bereits ab dem 4. März um einen Platz bewerben konnten. Nicht mehr nachvollziehen lässt sich allerdings, was Fuchs anschließend zum Besten gibt: Man hätte sehr schnell sein müssen, zitierte ihn der Freitag: »Das war eine klare Benachteiligung auch der Medien, die im Ausland sitzen.«
Interessant ist, was nicht behauptet wird
Man spürt die Absicht und ist verstimmt. Denn natürlich erreichen E-Mails auch das Ausland in Sekundenschnelle. Und natürlich beschäftigen die wichtigen türkischen Medien auch in Deutschland Redaktionen und Korrespondenten, die erstens ebenfalls Computer besitzen und zweitens natürlich astrein deutsch sprechen. So besitzt die türkische Zeitung Sabah laut Spiegel Online nicht nur einen Redaktionssitz in Hessen, sondern auch ein Korrespondentenbüro in München. So hätte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben dürfen, einen Platz zu ergattern. Und so kann man auch noch eine andere Rechnung aufmachen. Bezeichnend ist nämlich nicht nur, was behauptet wird, sondern auch, was nicht behauptet wird. So ist bis jetzt noch kein türkischer Journalist aufgetaucht, der behauptet hätte, sich bis 11.42 Uhr am 5. März um einen Platz beworben zu haben, aber nicht berücksichtigt worden zu sein.
"...Man spürt die Absicht und ist verstimmt. Denn natürlich erreichen E-Mails auch das Ausland in Sekundenschnelle. Und natürlich beschäftigen die wichtigen türkischen Medien auch in Deutschland Redaktionen und Korrespondenten, die erstens ebenfalls Computer besitzen und zweitens natürlich astrein deutsch sprechen...."
... wo genau München im Vorfeld auf den Kommunikationsweg E-Mail verwiesen hat. In einer Pressemitteilung vom Februar wird sogar ausdrücklich darum gebeten, bis auf weiteres von irgendwelchen Akkreditierungsanfragen Abstand zu nehmen. Und wenn das hier stimmt:
"...Vielmehr lag das wahrscheinlich daran, dass die Akkreditierungsbedingungen bereits einen Tag vorher auf der Website des Gerichts standen (siehe oben) und sich die ersten Journalisten daher bereits ab dem 4. März um einen Platz bewerben konnten. ..."
... können Sie das gesamte Prozedere sowieso in die Tonne klopfen. Die Sicherheitsverfügung trägt meines Wissens offiziell das Datum 05. März.
Worüber debattieren wir hier eigentlich? Fällt Ihnen die Absurdität der Argumentation nicht selber auf? Hier ist von einem "Rennen" die Rede, das Sie hier vorgeben zu verteidigen, aber bis zum heutigen Tage sind weder das Gericht, noch die involvierten Journalisten, geschweige denn Sie in der Lage, einen eindeutigen und verbindlichen Zeitpunkt zu benennen, zu dem der "Startschuss" erfolgt sein soll. Schon das reicht vollkommen aus, um das Prozedere komplett über den Haufen zu werfen.
"...Man spürt die Absicht und ist verstimmt. Denn natürlich erreichen E-Mails auch das Ausland in Sekundenschnelle. Und natürlich beschäftigen die wichtigen türkischen Medien auch in Deutschland Redaktionen und Korrespondenten, die erstens ebenfalls Computer besitzen und zweitens natürlich astrein deutsch sprechen...."
... wo genau München im Vorfeld auf den Kommunikationsweg E-Mail verwiesen hat. In einer Pressemitteilung vom Februar wird sogar ausdrücklich darum gebeten, bis auf weiteres von irgendwelchen Akkreditierungsanfragen Abstand zu nehmen. Und wenn das hier stimmt:
"...Vielmehr lag das wahrscheinlich daran, dass die Akkreditierungsbedingungen bereits einen Tag vorher auf der Website des Gerichts standen (siehe oben) und sich die ersten Journalisten daher bereits ab dem 4. März um einen Platz bewerben konnten. ..."
... können Sie das gesamte Prozedere sowieso in die Tonne klopfen. Die Sicherheitsverfügung trägt meines Wissens offiziell das Datum 05. März.
Worüber debattieren wir hier eigentlich? Fällt Ihnen die Absurdität der Argumentation nicht selber auf? Hier ist von einem "Rennen" die Rede, das Sie hier vorgeben zu verteidigen, aber bis zum heutigen Tage sind weder das Gericht, noch die involvierten Journalisten, geschweige denn Sie in der Lage, einen eindeutigen und verbindlichen Zeitpunkt zu benennen, zu dem der "Startschuss" erfolgt sein soll. Schon das reicht vollkommen aus, um das Prozedere komplett über den Haufen zu werfen.
Mir stellt sich bei diesem ganzen Medienbrimborium ernsthaft die Frage, wie das Gericht einen fairen Prozess über die Bühne bringen soll.
Für die Medien und die meisten Bürger stehen die Angeklagten doch schon als Täter fest und werden vorverurteilt.
Wie soll das Gericht, selbst bei berechtigten Zweifeln, anders entscheiden?
Der Richter könnte sich doch im Falle einer nicht medienkonformen Entscheidung seinerseits gleich einen Strick nehmen. Er würde doch in der Luft zerrissen werden.
Nun zur Platzvergabe im Gerichtssaal:
Die Medien wurden informiert und jeder hatte die Chance, sich einen Platz zu sichern. Meiner Meinung nach ein faires Verfahren (First come, first serve). Wenn man es als Medienunternehmen nicht schafft, seine Journalisten, bei einem hohen zu erwartenden Interesse, rechtzeitig anzumelden, hat man mMn. in der schnellebigen Nachrichtenwelt ein essentielles Problem. Selbst freie Journalisten und "Käseblätter" haben es unter die ersten fünfzig geschafft!
Warum nun türkische Politiker Plätze reserviert bekommen sollen erschließt sich mir nicht. Aber sie können sich gern morgens vor dem Gericht anstellen und auf die freien Besucherplätze hoffen. Dies gilt übrigens auch für die Journalisten, die keinen reservierten Platz bekommen haben. Es wird ja schließlich niemand ausgeschlossen!
Ausland bemühen sich seit Februar um eine Akkreditierung - per Brief, mail und Fax - und können das auch nachweisen.
Das Gericht hat im Vorfeld, bevor das Verfahren (Windhundrennen) gewählt wurde, darum gebeten, von mehrfachen Nachfragen abzusehen und versichert, alle Medienvertreter rechtzeitig ! zu informieren, wenn das Verfahren feststeht. Auf diese Versicherung dürften sich wohl einige verlassen haben.
Passiert ist aber folgendes: die Medien in der Verteilerliste des OLG wurden per mail informiert, daß man sich für ein Windhundrennen entschieden hat - und der Startschuss wurde unmittelbar danach gegeben, ohne zeitlichen Vorlauf. Das begünstigt die Medien und Journalisten, die auf der Verteilerliste stehen (dazu gibt es keine Angaben des OLG), und erst danach hat man die Bedingungen online gestellt.
Alle Medien können fristgerecht reagieren - wenn sie a. über die Bedingungen informiert werden und b. eine gewisse Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens und dem Startschuss liegt; ist das nicht der Fall wie hier, sind zumindest die anderen Kontinente benachteiligt - schlicht und einfach deswegen, weil die Journalisten dort gerade schlafen und erst einmal aufstehen müssen. Viele Zeitungen haben Nachtredaktionen - aber eher dazu, Informationen entgegen zu nehmen, als die normale Zeitungsarbeit auszuführen. Die wird wohl, wie in Deutschland auch, eher tagsüber ausgeführt.
Ausland bemühen sich seit Februar um eine Akkreditierung - per Brief, mail und Fax - und können das auch nachweisen.
Das Gericht hat im Vorfeld, bevor das Verfahren (Windhundrennen) gewählt wurde, darum gebeten, von mehrfachen Nachfragen abzusehen und versichert, alle Medienvertreter rechtzeitig ! zu informieren, wenn das Verfahren feststeht. Auf diese Versicherung dürften sich wohl einige verlassen haben.
Passiert ist aber folgendes: die Medien in der Verteilerliste des OLG wurden per mail informiert, daß man sich für ein Windhundrennen entschieden hat - und der Startschuss wurde unmittelbar danach gegeben, ohne zeitlichen Vorlauf. Das begünstigt die Medien und Journalisten, die auf der Verteilerliste stehen (dazu gibt es keine Angaben des OLG), und erst danach hat man die Bedingungen online gestellt.
Alle Medien können fristgerecht reagieren - wenn sie a. über die Bedingungen informiert werden und b. eine gewisse Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens und dem Startschuss liegt; ist das nicht der Fall wie hier, sind zumindest die anderen Kontinente benachteiligt - schlicht und einfach deswegen, weil die Journalisten dort gerade schlafen und erst einmal aufstehen müssen. Viele Zeitungen haben Nachtredaktionen - aber eher dazu, Informationen entgegen zu nehmen, als die normale Zeitungsarbeit auszuführen. Die wird wohl, wie in Deutschland auch, eher tagsüber ausgeführt.
was ich leider immer noch nicht verstanden habe (auch nach Lektüre des Freitag-Blogs nicht):
Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?
Die Ungereimtheiten scheinen ja bei den Medien aufgetreten zu sein, die sich dennoch auf der Liste befinden.
Habe ich irgendetwas überlesen, nicht gelesen, falsch verstanden?
Ich wäre für eine Aufklärung sehr dankbar.
Danke u. Gruß,
leanders
Ganz klares NEIN. Die gab es nicht.
'Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?'
Meines Wissens: nein. Der Hürriyet-Journalist scheint aber ein sehr ähnliches Ringen um die Bewerbung durchlaufen zu haben, wie es heute im TS nachzulesen ist und ist bekanntlich nicht unter den chosen few.
Es geht um die 73 Medienvertreter, die (unterhalb der ersten 50 Plätze) zwar akkreditiert sind, aber keinen festen Sitz im Gerichtssaal haben und es wäre m.M.n. nun Sache des OLG München, eine Liste mit der jeweiligen Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungsbewerbung zu veröffentlichen, auch, ob sie per Fax oder per Email eintraf.
Im TS http://www.tagesspiegel.d... ist von 'Am 5. März gegen 8.30 Uhr bittet die Pressestelle um Geduld, es gebe eine technische Störung.' die Rede. Womöglich lassen sich die zeitlichen Eigenartigkeiten ja damit erklären, daß die 'technische Störung' nicht wirklich behoben werden konnte. Das aber ist Spekulation, allein schon deswegen fände ich besagte Liste sinnvoll.
Ganz klares NEIN. Die gab es nicht.
'Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?'
Meines Wissens: nein. Der Hürriyet-Journalist scheint aber ein sehr ähnliches Ringen um die Bewerbung durchlaufen zu haben, wie es heute im TS nachzulesen ist und ist bekanntlich nicht unter den chosen few.
Es geht um die 73 Medienvertreter, die (unterhalb der ersten 50 Plätze) zwar akkreditiert sind, aber keinen festen Sitz im Gerichtssaal haben und es wäre m.M.n. nun Sache des OLG München, eine Liste mit der jeweiligen Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungsbewerbung zu veröffentlichen, auch, ob sie per Fax oder per Email eintraf.
Im TS http://www.tagesspiegel.d... ist von 'Am 5. März gegen 8.30 Uhr bittet die Pressestelle um Geduld, es gebe eine technische Störung.' die Rede. Womöglich lassen sich die zeitlichen Eigenartigkeiten ja damit erklären, daß die 'technische Störung' nicht wirklich behoben werden konnte. Das aber ist Spekulation, allein schon deswegen fände ich besagte Liste sinnvoll.
Sie haben eine Mordserie jahrelang ihren türkischen Mitbürgern untergeschoben? Unfassbar, dass Sie sich trotzdem noch anmassen das Verhalten anderer zu beurteilen.