Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. Ist schon klar. Absichtlich umständlich formuliert um die ausländischen Medien, vor allem die türkischen zu verwirren und zu benachteiligen. Kommischerweise hatten die deutschen Medien keine Komplikationen da durch zu blicken. Ich nebenbei auch nicht, aber ich habe das Dokument auch von ANFANG bis ENDE gelesen und nicht bei Punkt 5 Feierabend gemacht.

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    • fse69
    • 02.04.2013 um 11:48 Uhr

    "...Ist schon klar. Absichtlich umständlich formuliert um die ausländischen Medien, vor allem die türkischen zu verwirren und zu benachteiligen. Kommischerweise hatten die deutschen Medien keine Komplikationen da durch zu blicken. Ich nebenbei auch nicht, aber ich habe das Dokument auch von ANFANG bis ENDE gelesen und nicht bei Punkt 5 Feierabend gemacht...."

    ... keine Rolle, was Sie gelesen haben oder auch nicht, es spielt auch keine Rolle, welche der Medien rechtzeitig oder zu spät gekommen sind. Der Punkt ist: die Formulierungen sind zum Teil fehlerhaft, erfüllen nicht die Mindestanforderungen an ein transparentes und unzweideutiges Prozedere, und erst recht waren die Startbedingungen nicht für alle Interessierten gleich. Punkt. Was gibt es da eigentlich noch zu diskutieren?

    auf das Akkreditierungsverfahren steht doch in diesem Dokument garnichts - da geht es doch nur um die Behandlung der schon akkreditierten Medien.
    Das Rennen, als Verfahren ausgewählt, wurde am 05. März bekanntgegeben (wobei nicht ganz klar ist, ob nicht vielleicht doch der eine oder andere schon am 04. März diese Information hatte) und der Startschuss erfolgte unmittelbar danach.
    Man kann aber an einem Rennen erst teilnehmen, wenn man weiß, daß eines stattfindet - und ausreichend Zeit hat, daran teilzunehmen, bzw. rechtzeitig am Start zu sein. Wenn man von der Tatsache, daß ein Rennen stattfindet, erst erfährt, wenn es schon gestartet ist, hat man schlechte Karten.

    • fse69
    • 02.04.2013 um 11:48 Uhr

    "...Ist schon klar. Absichtlich umständlich formuliert um die ausländischen Medien, vor allem die türkischen zu verwirren und zu benachteiligen. Kommischerweise hatten die deutschen Medien keine Komplikationen da durch zu blicken. Ich nebenbei auch nicht, aber ich habe das Dokument auch von ANFANG bis ENDE gelesen und nicht bei Punkt 5 Feierabend gemacht...."

    ... keine Rolle, was Sie gelesen haben oder auch nicht, es spielt auch keine Rolle, welche der Medien rechtzeitig oder zu spät gekommen sind. Der Punkt ist: die Formulierungen sind zum Teil fehlerhaft, erfüllen nicht die Mindestanforderungen an ein transparentes und unzweideutiges Prozedere, und erst recht waren die Startbedingungen nicht für alle Interessierten gleich. Punkt. Was gibt es da eigentlich noch zu diskutieren?

    auf das Akkreditierungsverfahren steht doch in diesem Dokument garnichts - da geht es doch nur um die Behandlung der schon akkreditierten Medien.
    Das Rennen, als Verfahren ausgewählt, wurde am 05. März bekanntgegeben (wobei nicht ganz klar ist, ob nicht vielleicht doch der eine oder andere schon am 04. März diese Information hatte) und der Startschuss erfolgte unmittelbar danach.
    Man kann aber an einem Rennen erst teilnehmen, wenn man weiß, daß eines stattfindet - und ausreichend Zeit hat, daran teilzunehmen, bzw. rechtzeitig am Start zu sein. Wenn man von der Tatsache, daß ein Rennen stattfindet, erst erfährt, wenn es schon gestartet ist, hat man schlechte Karten.

  2. Fürwahr, die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter ist ein hohes Gut. Aber auch eine Unabhängigkeit kann pervertiert werden und genau das Gegenteil von dem zu Tage bringen, was man mit dem Unabhängigkeitsprinzip erreicht werden soll.

    So darf ein Unabhängigkeitsprinzip z.B. nicht dazu führen, dass geistig Verwirrte einen Prozess vorbereiten, geschweige eröffnen und führen.

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    "So darf ein Unabhängigkeitsprinzip z.B. nicht dazu führen, dass geistig Verwirrte einen Prozess vorbereiten, geschweige eröffnen und führen."

    Und was hat diese Aussage mit dem anstehenden Prozess zu tun?

    Zur "geistigen NIcht-Verwirrung" würde es beitragen, z.B. den Unterschied zwischen Gerichtsverwaltung und den Recht sprechenden Richtern zu verstehen.

    Entfernt. Bitte gehen Sie sachlicher auf andere Beiträge ein. Danke, die Redaktion/se

    "So darf ein Unabhängigkeitsprinzip z.B. nicht dazu führen, dass geistig Verwirrte einen Prozess vorbereiten, geschweige eröffnen und führen."

    Und was hat diese Aussage mit dem anstehenden Prozess zu tun?

    Zur "geistigen NIcht-Verwirrung" würde es beitragen, z.B. den Unterschied zwischen Gerichtsverwaltung und den Recht sprechenden Richtern zu verstehen.

    Entfernt. Bitte gehen Sie sachlicher auf andere Beiträge ein. Danke, die Redaktion/se

  3. Ganz klares NEIN. Die gab es nicht.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Werte dame.von.welt,"
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    Danke. Ich dachte schon, ich hätte in den letzten Tagen den entscheidenden Punkt irgendwie nicht mitbekommen.

    Wenn Sie mir jetzt noch den angeblichen Zusammenhang zwischen der also korrekt erfolgten Platzvergabe und der Aufregung um die "Parteilichkeit" des Gerichts erklären könnten...

    Ein Versuch von mir: eine aufgebauschte Debatte um Nichts, um den Umstand zu verschleiern, dass einige einfach zu spät dran waren? "Hürriyet" z.B. hatte doch noch am Tag vorher das Procedere vom Gericht am Telefon erklärt bekommen und hat trotzdem erst zwischen 16.00 und 17.00 Uhr seine Unterlagen eingereicht?

    Nachdem ich (als politisch "links" Stehende!) deshalb schon als Nazi-Sympathisantin beschimpft worden bin, verkneife ich mir jeden weiteren Kommentar, sonst werde ich geteert und gefedert.

    Danke. Ich dachte schon, ich hätte in den letzten Tagen den entscheidenden Punkt irgendwie nicht mitbekommen.

    Wenn Sie mir jetzt noch den angeblichen Zusammenhang zwischen der also korrekt erfolgten Platzvergabe und der Aufregung um die "Parteilichkeit" des Gerichts erklären könnten...

    Ein Versuch von mir: eine aufgebauschte Debatte um Nichts, um den Umstand zu verschleiern, dass einige einfach zu spät dran waren? "Hürriyet" z.B. hatte doch noch am Tag vorher das Procedere vom Gericht am Telefon erklärt bekommen und hat trotzdem erst zwischen 16.00 und 17.00 Uhr seine Unterlagen eingereicht?

    Nachdem ich (als politisch "links" Stehende!) deshalb schon als Nazi-Sympathisantin beschimpft worden bin, verkneife ich mir jeden weiteren Kommentar, sonst werde ich geteert und gefedert.

  4. Es ist erstaunlich, wie kurz die Erinnerung mancher Menschen ist, wenn es sich um Fehltritte eigener Poltiker handelt.

    Hat denn nicht Volker Kauder, seines Zeichens Fraktionschef der CDU, den EU-Beitritt der Türkei als Druckmittel genutzt, um den Deutschen Marco W., der beschuldigt wurde, ein 13jähriges Mädchen sexuell mißbraucht zu haben, aus der türkischen Haft frei zu pressen ?

    Wieso darf sich also ein Deutscher Politker in das Justizsystem der Türkei einmischen und offen mit politischer Erpressung drohen ?

    8 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Ja,Memphis 1968"
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    Sie haben aber schon mitgekriegt, dass sich eben jene Türkei massiv gegen Einmischung gewehrt hat, vor allem via Zeitungen? Völlig zu Recht natürlich, aber Kauder hat gar nichts "freigepresst", das haben türkische Richter unabhängig entschieden, es gab ja genug Verzögerungen.

    Sie haben aber schon mitgekriegt, dass sich eben jene Türkei massiv gegen Einmischung gewehrt hat, vor allem via Zeitungen? Völlig zu Recht natürlich, aber Kauder hat gar nichts "freigepresst", das haben türkische Richter unabhängig entschieden, es gab ja genug Verzögerungen.

  5. 45. Ja und?

    "So darf ein Unabhängigkeitsprinzip z.B. nicht dazu führen, dass geistig Verwirrte einen Prozess vorbereiten, geschweige eröffnen und führen."

    Und was hat diese Aussage mit dem anstehenden Prozess zu tun?

    Zur "geistigen NIcht-Verwirrung" würde es beitragen, z.B. den Unterschied zwischen Gerichtsverwaltung und den Recht sprechenden Richtern zu verstehen.

    Eine Leser-Empfehlung
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    Gehe davon aus, dass Ihnen der Unterschied zumindest bekannt ist. Dem zufolge müssen Sie sich auch nicht angesprochen fühlen.

    Gehe davon aus, dass Ihnen der Unterschied zumindest bekannt ist. Dem zufolge müssen Sie sich auch nicht angesprochen fühlen.

  6. "Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz."

    Allen Grund haben wir an die deutsche Justiz zu glauben! Jawohl!
    Das bayrische Gericht hat ja auch beim Oktoberfestattent gegen alle Wahrscheinlichkeit einen Einzeltäter festgestellt und die Terrorbande unbehelligt gelassen.
    Vertrauen ist also begründet.
    Genau wie an die Ermittlungsbehörden und den VERFASSUNGSSCHUTZ.
    Das gut eingeübte Prinzip der Schuldumkehr funktioniert. Die Deutschen sind wieder mal dfie Buhmänner und Opfer.

    2 Leser-Empfehlungen
  7. Aus der Pressemitteilung des OLG vom 26.3.2013 http://www.justiz.bayern.... 'Sämtliche Medien, insbesondere selbstverständlich auch die ausländischen Medien/Medienvertreter, können nach Maßgabe der oben erwähnten Sicherheitsverfügungen am Prozess teilnehmen, indem sie einen der freien Sitzplätze außerhalb des reservierten Bereichs ***oder einen der freiwerdenden Sitzplätze innerhalb des reservierten Bereichs einnehmen.***' (*** von mir)
    'Pampers-Prozess' trifft das schon sehr gut, nochmal die Chronik des Ringens um Akkreditierung des Tagesspiegels http://www.tagesspiegel.d...

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Völliger Humbug 2"
    • fse69
    • 02.04.2013 um 11:38 Uhr

    "...Man spürt die Absicht und ist verstimmt. Denn natürlich erreichen E-Mails auch das Ausland in Sekundenschnelle. Und natürlich beschäftigen die wichtigen türkischen Medien auch in Deutschland Redaktionen und Korrespondenten, die erstens ebenfalls Computer besitzen und zweitens natürlich astrein deutsch sprechen...."

    ... wo genau München im Vorfeld auf den Kommunikationsweg E-Mail verwiesen hat. In einer Pressemitteilung vom Februar wird sogar ausdrücklich darum gebeten, bis auf weiteres von irgendwelchen Akkreditierungsanfragen Abstand zu nehmen. Und wenn das hier stimmt:

    "...Vielmehr lag das wahrscheinlich daran, dass die Akkreditierungsbedingungen bereits einen Tag vorher auf der Website des Gerichts standen (siehe oben) und sich die ersten Journalisten daher bereits ab dem 4. März um einen Platz bewerben konnten. ..."

    ... können Sie das gesamte Prozedere sowieso in die Tonne klopfen. Die Sicherheitsverfügung trägt meines Wissens offiziell das Datum 05. März.

    Worüber debattieren wir hier eigentlich? Fällt Ihnen die Absurdität der Argumentation nicht selber auf? Hier ist von einem "Rennen" die Rede, das Sie hier vorgeben zu verteidigen, aber bis zum heutigen Tage sind weder das Gericht, noch die involvierten Journalisten, geschweige denn Sie in der Lage, einen eindeutigen und verbindlichen Zeitpunkt zu benennen, zu dem der "Startschuss" erfolgt sein soll. Schon das reicht vollkommen aus, um das Prozedere komplett über den Haufen zu werfen.

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    Antwort auf "Doch ist es 2"
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    Die Pressemitteilung ist vom 4.3, die Sicherheitsverfügung ist vom 4.3 und am 4.3 war dies auch auf der Website des OLG München. Damit ist der Startpunkt doch eindeutig festgelegt oder nicht ?

    Die Pressemitteilung ist vom 4.3, die Sicherheitsverfügung ist vom 4.3 und am 4.3 war dies auch auf der Website des OLG München. Damit ist der Startpunkt doch eindeutig festgelegt oder nicht ?

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