Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. Was soll der Hinweis auf die Unschuldsvermutung? Da hat auch kein einziger hier gefordert, dass da keine Beweisaufnahme im Prozess und keine Beweiswürdigung des Gerichtes stattfinden sollte. Die Äußerung geht absolut ins Leere.

    Und doch werfe ich noch einmal ein: Da geht es um mutmaßlich rassistisch motvierten mutmaßlichen Mord. So realistisch dürfen wir schon vor dem Urteil sein. Und es ist zu begrüeßen, wenn bei der Bestäigung des für eine Anklage hinreichenden Tatverdachtes durch ein Gerichtsurteil die abschreckende Fuktion der Strafe für alle Menschen mit gruppenbezogener Menschenfeindlcihkeit greift.

    Vergeltung der falschen tat ist natürlich auch ein wichtiger Strafgrund. Aber für mich steht das andere mehr im Vordergrund.

    Antwort auf "ergebnisoffen "
  2. in einem rechtsstaatlichen Verfahren - erst durch die gerichtliche Würdigung der Vorträge von Staatsanwalt, Nebenklägervertretern und Verteidigern wird das bis dahin ergebnisoffene Verfahren durch den Richterspruch IM NAMEN DES VOLKES finden die Taten einen strafrechtlichen Abschluss.

    Ich danke Ihnen, dass Sie diese Selbstverständlichkeit noch einmal klar herausgestellt haben - worüber Ihr Vorredner schrieb, dass ist die Vor-Verurteilung im Vorfeld durch Berichterstattung zumeist voreingenommener Medien.
    TsTsTs ... Es wundert Einem fast garnichts mehr nach der Lektüre eines so inhaltsleichten threads.

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    Antwort auf "ergebnisoffen "
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    Natürlich sollten die Medien vor einer Verurteilung darauf achten, von mutmaßlichen Mördern zu schreiben. So geschah es ja auch ganz bewusst vor der Verurteilung der RAF-Mitglieder. Die Medien sicherten sich damit nicht zuletzt auch gegen die Klage von noch nicht verurteilten Straftätern ab.

    Aber trotz allem sollten wir eben ganz realistisch nicht übersehen, dass es hier um mutmaßliche Morde geht. Das Stilmittel gebetsmühlenartiger Wiederholung der Ergebnisoffenheit bringt es dann auch nicht.

    Und im Falle einer Verurteilung würde mich freuen, wenn eines Tages über die Taten bittere Reue aufkäme. Eine Reue die bei vielen ehemaligen Tätern ja in einer Mitarbeit bei Exit endete - eienr Organsisation, die einen Ausstieg aus den Vorstellungen gruppenbezogener Menschenfreundlichkeit fördert. In dem Fall udn bei Verbüßung einer nicht zu geringen Zahl von Jahren wäre auch ich geneigt, diese Menschen wieder in Ehren in die Gesellschaft aufzunehmen. Das sollte ohnehin immer das Ziel sein.

    Insofern dürfte eine der Lehren aus dem Vorfall sein, doch am besten die maximalen Geldmittel bereit zu stellen, die sinnvoll für eine Ausstiegshilfe verwendet werden können. Es muss eine zuverlässige und dauerhafte Erfüllugn der Aufgabe geben, die nicht schon am Mangel geringer Geldmengen scheitern darf.

    dass das OLG nicht ergebnisoffen verhandeln möchte?

    Natürlich sollten die Medien vor einer Verurteilung darauf achten, von mutmaßlichen Mördern zu schreiben. So geschah es ja auch ganz bewusst vor der Verurteilung der RAF-Mitglieder. Die Medien sicherten sich damit nicht zuletzt auch gegen die Klage von noch nicht verurteilten Straftätern ab.

    Aber trotz allem sollten wir eben ganz realistisch nicht übersehen, dass es hier um mutmaßliche Morde geht. Das Stilmittel gebetsmühlenartiger Wiederholung der Ergebnisoffenheit bringt es dann auch nicht.

    Und im Falle einer Verurteilung würde mich freuen, wenn eines Tages über die Taten bittere Reue aufkäme. Eine Reue die bei vielen ehemaligen Tätern ja in einer Mitarbeit bei Exit endete - eienr Organsisation, die einen Ausstieg aus den Vorstellungen gruppenbezogener Menschenfreundlichkeit fördert. In dem Fall udn bei Verbüßung einer nicht zu geringen Zahl von Jahren wäre auch ich geneigt, diese Menschen wieder in Ehren in die Gesellschaft aufzunehmen. Das sollte ohnehin immer das Ziel sein.

    Insofern dürfte eine der Lehren aus dem Vorfall sein, doch am besten die maximalen Geldmittel bereit zu stellen, die sinnvoll für eine Ausstiegshilfe verwendet werden können. Es muss eine zuverlässige und dauerhafte Erfüllugn der Aufgabe geben, die nicht schon am Mangel geringer Geldmengen scheitern darf.

    dass das OLG nicht ergebnisoffen verhandeln möchte?

  3. 443. --------

    GVG natürlich.

  4. 444. [...]

    Der Kommentarteil, auf den Sie kritisch Bezug nahmen, wurde entfernt. Die Redaktion/fk.

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    Antwort auf "[...]"
    • dacapo
    • 02.04.2013 um 18:18 Uhr

    Es ist durchaus ehrenwert, wenn Sie Äußerungen des Herrn Polanz kritisieren. Ihn aber des Populismus anzuklagen und dies ekelerregend zu nennen, macht stutzig. Bei der Gelegenheit den Populismus der türkischen Seite garnicht zu erwähnen, oder auszuklammern, ist eine Oberflächlichkeit, zwar auch nicht ekelerregend, aber eben sehr oberflächlich. Aber das scheint wohl so gewollt, und es sei Ihnen gegönnt, damit die Ihre Seele zufrieden ist. Wenn der Herr Erdogan seinen jährlichen Auftritt in Deutschland hat, vor seinen Staatsbürgern, die teilweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie ja bei ihm um Audienz bitten und sich für Herrn Polanz' Äußerungen entschuldigen. Alles halb so wild.

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    Antwort auf "Polenz warnt!"
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    • doch40
    • 02.04.2013 um 19:39 Uhr

    Für Sie ist also ein ekelerregender Populismus weniger ekelerregend, wenn man ihn mit anderem ekelerregenden Populismus vergleicht? Oder anders ausgedrückt. Man darf nur etwas ekelerregend finden, wenn man auch alle anderen ekelerregenden Formulierungen aufführt?
    Dacapo....das ist wirklich toll, was Sie schreiben. Bravo. Flacher geht es immer.

    • doch40
    • 02.04.2013 um 19:39 Uhr

    Für Sie ist also ein ekelerregender Populismus weniger ekelerregend, wenn man ihn mit anderem ekelerregenden Populismus vergleicht? Oder anders ausgedrückt. Man darf nur etwas ekelerregend finden, wenn man auch alle anderen ekelerregenden Formulierungen aufführt?
    Dacapo....das ist wirklich toll, was Sie schreiben. Bravo. Flacher geht es immer.

  5. ... wie "alle, die hier das Gericht kritisieren und ihm alles Mögliche unterstellen" halte ich für keine valide Argumentation.

    Die indirekte Unterstellung, daß sachliche Kritiker den Rechtsradikalen und Neonazis quasi den roten Teppich ausrollen, ist konfus.

    Abstrus ist die Auffassung, daß inhaltliche Kritik an einem Gerichtsverfahren gar der öffentlichen Rezeption des Urteils schade.

    Die Unabhängigkeit des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit Schutz vor öffentlicher Kritik, dem widerspricht eindeutig der Öffentlichkeitsgrundsatz. Die Gewaltenteilung dient außerdem der gegenseitigen Kontrolle, nicht der bloßen Eigenmächtigkeit. Nicht zuletzt leben wir in einer Demokratie, die sich explizit streitbar will.

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    "Die Unabhängigkeit des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit Schutz vor öffentlicher Kritik, dem widerspricht eindeutig der Öffentlichkeitsgrundsatz."

    Ihre Aussage in Ihrem vorhergehenden Kommentar:

    "Die zuständigen Justizbehörden sind offenkundig so darauf erpicht, das Publikum für den "ungeliebten Schmuddelprozess" klein zu halten, daß ihnen keine formaljuristische oder bürokratische Hürde zu blöd war."

    ist für mich keine sachliche Kritik, sondern äußerst polemisch.

    "Die Unabhängigkeit des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit Schutz vor öffentlicher Kritik, dem widerspricht eindeutig der Öffentlichkeitsgrundsatz."

    Ihre Aussage in Ihrem vorhergehenden Kommentar:

    "Die zuständigen Justizbehörden sind offenkundig so darauf erpicht, das Publikum für den "ungeliebten Schmuddelprozess" klein zu halten, daß ihnen keine formaljuristische oder bürokratische Hürde zu blöd war."

    ist für mich keine sachliche Kritik, sondern äußerst polemisch.

    • fse69
    • 02.04.2013 um 18:21 Uhr

    "...Da steht drin
    dass Botschaftern kein fester Platz in einem derartigen Verfahren gewährt werden darf?..."

    ... man wird einem Botschafter aber schon aus purem Eigeninteresse im Sinne einer mittelbaren Erfordernis aus dem WÜD eine solche Vorzugsbehandlung gewähren. Sein Bestreben, nach München zu reisen (Art. 26 WÜD), um dort seinen Aufgaben (im Sinne von Art.3.1.b und 3.1.d) nachzukommen, bei deren Erfüllung der Empfangsstaat zur Gewährung von Erleichterungen verpflichtet ist (Art. 25) und ihn dabei mit der gebotenen Achtung seiner Würde und der Gewährleistung seiner Sicherheit behandelt (Art. 29), rechtfertigen allemal Vorzugsbehandlungen wie die hier thematisierten, denen auch nix entgegensteht.

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    Antwort auf "Da steht drin"
  6. Natürlich sollten die Medien vor einer Verurteilung darauf achten, von mutmaßlichen Mördern zu schreiben. So geschah es ja auch ganz bewusst vor der Verurteilung der RAF-Mitglieder. Die Medien sicherten sich damit nicht zuletzt auch gegen die Klage von noch nicht verurteilten Straftätern ab.

    Aber trotz allem sollten wir eben ganz realistisch nicht übersehen, dass es hier um mutmaßliche Morde geht. Das Stilmittel gebetsmühlenartiger Wiederholung der Ergebnisoffenheit bringt es dann auch nicht.

    Und im Falle einer Verurteilung würde mich freuen, wenn eines Tages über die Taten bittere Reue aufkäme. Eine Reue die bei vielen ehemaligen Tätern ja in einer Mitarbeit bei Exit endete - eienr Organsisation, die einen Ausstieg aus den Vorstellungen gruppenbezogener Menschenfreundlichkeit fördert. In dem Fall udn bei Verbüßung einer nicht zu geringen Zahl von Jahren wäre auch ich geneigt, diese Menschen wieder in Ehren in die Gesellschaft aufzunehmen. Das sollte ohnehin immer das Ziel sein.

    Insofern dürfte eine der Lehren aus dem Vorfall sein, doch am besten die maximalen Geldmittel bereit zu stellen, die sinnvoll für eine Ausstiegshilfe verwendet werden können. Es muss eine zuverlässige und dauerhafte Erfüllugn der Aufgabe geben, die nicht schon am Mangel geringer Geldmengen scheitern darf.

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