Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

Anzeige

Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. "Das kann man auch anders sehen, wenn man liest, welche Gruppen durch "Forderungen" und "Vorzugsbehandlungen" besonders motiviert werden."

    Welche Gruppen meinen Sie damit?
    Andere ausländische Botschafter? Und welche Forderngen und Vorzugsbehandlungen?

    Eine Leser-Empfehlung
  2. Er muss sich natürlich auch um den Prozess kümmern.

    Die Sicherheit und Ordnung kann wie im eigentlichen Saal von den Gerichtsdienern überwacht und gewährleistet werden.

    Schon seltsam, wie wenig Kompetenz manche hier deutschen Richtern zumuten.

    In Norwegen ging das doch auch, ohne dass Frau Arntzen damit überfordert gewesen wäre.

    3 Leser-Empfehlungen
  3. alles mit dem Prozess in München zu tun?

    Kehren Sie doch bitte zum Thema zurück.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Sie zitieren Kilic"
  4. Nach meiner bescheidenen Recherche ist die Türkei seit 1952 NATO-Mitglied.

    Außerdem besteht für Polenz kein Handlungsbedarf. Die Türkei wäre jetzt dran mit "drohen".

    Antwort auf "Polenz warnt!"
  5. 461. [...]

    Die Kommentarfunktion ist zur Debatte des Artikelthemas vorgesehen. Fragen oder Kritik zur Moderation können Sie gerne an community@zeit.de richten. Danke, die Redaktion/fk.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "[...]"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Verzichten Sie bitte auf Unterstellungen. Wir sind Ihrem Wunsch nachgekommen. Danke, die Redaktion/fk.

    Verzichten Sie bitte auf Unterstellungen. Wir sind Ihrem Wunsch nachgekommen. Danke, die Redaktion/fk.

  6. korrekt sein wollen:

    Es gibt auch 22 weitere Opfer (Verletzte und Schwerverletzte) von dem Nagelbombenattentat in Köln.

    Soviel Pietät muss sein.

    Eine Leser-Empfehlung
  7. dass eine anders gelagerte Entscheidung des unabhängigen Gerichts in München zwangsläufig ein Revisionsgrund wäre und/oder verboten ist?

    Eine Leser-Empfehlung
  8. dass das OLG nicht ergebnisoffen verhandeln möchte?

    2 Leser-Empfehlungen
Service