Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. 57. [...]

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    • Oakham
    • 02.04.2013 um 12:00 Uhr

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    • Oakham
    • 02.04.2013 um 12:00 Uhr

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  2. So langsam wird das Schwadronieren über die Platzvergabe beim anstehenden Prozess gegen B.Tschäpe peinlich. Manche Kommentare reichen an das Verhalten verstockter Kinder heran.

    Der Standardkommentar zur Strafprozessordnung, herausgegeben von Prof. Dr. Meyer-Goßner, erläutert: „Wenn die zur Verfügung stehenden Gerichtssäle die Zahl derer nicht fassen, die an dem Prozess als Zuhörer teilnehmen wollen, darf die Hauptverhandlung nicht in eine Stadthalle, ein Auditorium Maximum, einen Ballsaal oder in ein Freilichttheater verlegt werden.“ und „Schon die Ausdehnung der Öffentlichkeit auf Flure um den Gerichtssaal herum iVm Lautsprecherübertragung ist unzulässig."

    Bei einem Standardkommentar handelt es sich um die vorherrschende Fachauslegung. Auch die weitgehend substanzlose Empörung der Medien ist kaum noch nachvollziehbar. Was will man damit bezwecken? Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass hier ein Strafprozess politisch instrumentalisiert werden soll. Als eine Art Ersatzhandlung für die Versäumnisse und Fehler des Staates bei der Aufklärung dieses Falles?

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    Vor allen Dingen das Abspulen der ewig gleichen Argumente, Schlagwörter und Formulierunen in einer Endlosschleife.

    Es ist ausdiskutiert, denke ich. Und es wurde Zeit, daß mal jemand etwas entgegensetzt.

    Vor allen Dingen das Abspulen der ewig gleichen Argumente, Schlagwörter und Formulierunen in einer Endlosschleife.

    Es ist ausdiskutiert, denke ich. Und es wurde Zeit, daß mal jemand etwas entgegensetzt.

  3. Sie übertreiben.

    Was spricht dagegen, Sachverhalte, die sich in Deutschland abgespielt haben und derer wegen Deutsche von einer deutschen Staatsanwaltschaft angeklagt worden sind und die deshalb vor einem deutschen Gericht verhandelt werden, gegen Einmischung aus dem Ausland abzuschirmen?

    Und wer sonst als der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des deutschen Bundestages soll das in angemessener Weise vorbringen?

    Alle wesentlichen Verfahrensgrundsätze sind gewahrt, insbesondere der der Öffentlichkeit der Verhandlung.

    Durch die Worte Herrn Polenz' - über den und seine Partei man übrigens grundsätzlich unterschiedlichster Meinung sein kann - soll nichts anderes gewahrt bleiben als die Unabhängigkeit der Justiz. Die ist zum Glück im Grundgesetz festgeschrieben.

    Die Richter selbst dürfen gar nichts einwenden gegen das türkische Lamento. Denn dann würden sie sich dem Verdacht der Befangenheit aussetzen und damit das gesamte Verfahren gefährden. Kaum ein Anderer als Polenz hätte also überhaupt was sagen dürfen.

    Einmal nachdenken bitte, bevor Sie voller Betroffenheit losposten. Bitte!

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    • doch40
    • 02.04.2013 um 12:44 Uhr

    Es spricht gar nichts dagegen, dass Herr Polenz sich als Mitglied der Legislative in Belange der Judikative einmischt. Die Kritik an die Einmischung richtete sich gegen einen anderen Mitdiskutanten, der den türkischen Politikern das Recht, sich einzumischen, absprach, weil in Deutschland schließlich Gewaltenteilung herrsche.
    Bevör Sie also oberlehrerhaft bitten, erst lesen.

    • doch40
    • 02.04.2013 um 12:44 Uhr

    Es spricht gar nichts dagegen, dass Herr Polenz sich als Mitglied der Legislative in Belange der Judikative einmischt. Die Kritik an die Einmischung richtete sich gegen einen anderen Mitdiskutanten, der den türkischen Politikern das Recht, sich einzumischen, absprach, weil in Deutschland schließlich Gewaltenteilung herrsche.
    Bevör Sie also oberlehrerhaft bitten, erst lesen.

  4. Den Zusammenhang kann ich bestenfall vermuten. Ich nehme mal an die türkischen Medien waren ein wenig angefressen weil Sie keine Platzreservierung bekommen haben. Anstatt sich aber an die eigene Nase zu fassen ( zu spät ) packt man lieber die Rassismuskeule aus, den die Trumpfkarte zieht immer in Deutschland.

    Nebenbei. Niemand hat je den Vorwurf erhoben sich zeitig beworden zu haben ( also unter den ersten 50 ) aber trotzdem keinen Platz bekommen zu haben. Das wäre ein Skandal, aber alles andere................

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    Antwort auf "Danke @Memphis1968"
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    "Niemand hat je den Vorwurf erhoben sich zeitig beworden zu haben ( also unter den ersten 50 ) aber trotzdem keinen Platz bekommen zu haben. Das wäre ein Skandal, aber alles andere................"

    Danke. Sehe ich genauso. Die letzten Tage hätte man, statt über gekränkte Eitelkeiten zu berichten, lieber über die *Inhalte* berichten können, um die es im Prozess gehen wird.

    @58 Danke für das Zitat aus dem juristischen Kommentar.

    nachweisen, unter den ersten 50 gewesen zu sein, und trotzdem keinen Platz bekommen zu haben - einfach deswegen nicht, weil er ja nicht weiß, wieviele andere sich gleichzeitig beworben haben (wobei es durchaus um Sekunden gehen kann) und vor ihm dran waren.
    Offenlegen könnte das, wenn überhaupt, nur das OLG - indem es die genaue Reihenfolge der Anmeldungen dokumentiert - einschließlich der Uhrzeiten, die ja festgehalten werden. Immerhin ist es merkwürdig, daß ein freier Journalist, der sich 3 ! Minuten nach Eingang der email beworben hat, trotzdem in der Liste des OLG NACH einer Zeitung auftaucht, die sich später beworben hat (nach eigener Aussage).

    "Niemand hat je den Vorwurf erhoben sich zeitig beworden zu haben ( also unter den ersten 50 ) aber trotzdem keinen Platz bekommen zu haben. Das wäre ein Skandal, aber alles andere................"

    Danke. Sehe ich genauso. Die letzten Tage hätte man, statt über gekränkte Eitelkeiten zu berichten, lieber über die *Inhalte* berichten können, um die es im Prozess gehen wird.

    @58 Danke für das Zitat aus dem juristischen Kommentar.

    nachweisen, unter den ersten 50 gewesen zu sein, und trotzdem keinen Platz bekommen zu haben - einfach deswegen nicht, weil er ja nicht weiß, wieviele andere sich gleichzeitig beworben haben (wobei es durchaus um Sekunden gehen kann) und vor ihm dran waren.
    Offenlegen könnte das, wenn überhaupt, nur das OLG - indem es die genaue Reihenfolge der Anmeldungen dokumentiert - einschließlich der Uhrzeiten, die ja festgehalten werden. Immerhin ist es merkwürdig, daß ein freier Journalist, der sich 3 ! Minuten nach Eingang der email beworben hat, trotzdem in der Liste des OLG NACH einer Zeitung auftaucht, die sich später beworben hat (nach eigener Aussage).

  5. Doch waren Sie. Seid dem 4.3 war dies auf der Website des OLG ersichtlich, FAKT.

    Und kurzer Exkurs. Es ist die Aufabe des Interessierten sich zu informieren und nicht informiert zu werden.

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    • fse69
    • 02.04.2013 um 12:14 Uhr

    Sie kommen an der Tatsache nicht vorbei, dass es bis zum heutigen Zeitpunkt niemanden gibt - das Gericht nicht, kein Journalist, Sie erst recht nicht - der positiv einen unzweideutigen Zeitpunkt als "Startschuss" für ein "Rennen" angeben kann. Das ist FAKT. Über mehr braucht man eigentlich gar nicht zu diskutieren.

    In der Sicherheitverfügung der Pressemitteilung ist folgendes zu lesen: " Für akkreditierte Pressevertreter steht eine beschränkte Anzahl an reservierten Plätzen zur Verfügung. Soweit keine weiteren Pressevertreter Einlass begehren, sind frei werde
    de Sitzplätze weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen."

    Bin ich schon akkreditiert? Nein! Was mache ich? Ich suche nach 'Formulare für Medienvertreter'. Erste Recherche: http://www.bundesverfassu... ein weiterer Mausklick http://www.bundesverfassu... - Volltreffer!

    Das ist nun wirklich kein Hexenwerk, oder..?

    nämlich von Frau Nötzel, ausgesagt wurde, daß die Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens erst NACH der Versendung der mail online gestellt wurden.
    Kann hier und auch hier
    http://www.freitag.de/aut...
    nachgelesen werden.

    • fse69
    • 02.04.2013 um 12:14 Uhr

    Sie kommen an der Tatsache nicht vorbei, dass es bis zum heutigen Zeitpunkt niemanden gibt - das Gericht nicht, kein Journalist, Sie erst recht nicht - der positiv einen unzweideutigen Zeitpunkt als "Startschuss" für ein "Rennen" angeben kann. Das ist FAKT. Über mehr braucht man eigentlich gar nicht zu diskutieren.

    In der Sicherheitverfügung der Pressemitteilung ist folgendes zu lesen: " Für akkreditierte Pressevertreter steht eine beschränkte Anzahl an reservierten Plätzen zur Verfügung. Soweit keine weiteren Pressevertreter Einlass begehren, sind frei werde
    de Sitzplätze weiteren Zuhörern zur Verfügung zu stellen."

    Bin ich schon akkreditiert? Nein! Was mache ich? Ich suche nach 'Formulare für Medienvertreter'. Erste Recherche: http://www.bundesverfassu... ein weiterer Mausklick http://www.bundesverfassu... - Volltreffer!

    Das ist nun wirklich kein Hexenwerk, oder..?

    nämlich von Frau Nötzel, ausgesagt wurde, daß die Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens erst NACH der Versendung der mail online gestellt wurden.
    Kann hier und auch hier
    http://www.freitag.de/aut...
    nachgelesen werden.

  6. In der Türkei ist es anscheinend normal ist den Rechtsstaat an das anzupassen was Erdogan, Davutoglü etc. fordern. Deshalb ist es dort auch normal politische Gegner mit Prozessen einzuschüchtern. Das Gericht beweist gerade deshalb seine Unabhängigkeit, indem es nicht sofort springt, wenn Politiker anfangen zu fordern....besonders wenn die Einflussnahme von außerhalb kommt.
    Was an der gemäßigt vorgetragenen Reaktion von Polenz 'Ekelhaft' sein soll verstehe ich nicht. Er hat mehrmals das Gericht sogar kritisiert.

    7 Leser-Empfehlungen
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    Volker Kauder forderte 2007: Ich kann der türkischen Regierung nur zurufen: Wenn ihr den jungen Mann (Marco W.) nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.“
    Quelle:
    http://m.faz.net/aktuell/...

    Wieso fordert ein Deutscher Politiker die türkische Regierung auf, sich in einen laufenden Prozess der Justiz einzumischen und einen Fall ZUGUNSTEN eines Deutschen zu beeinflußen ?
    Wer gibt Volker Kauder das Recht die Freilassung von Marco W. mit dem EU-Beitritt der Türkei zu erpressen ?

    Inwiefern unterscheiden sich Deutsche Politiker von türkischen ?

    Volker Kauder forderte 2007: Ich kann der türkischen Regierung nur zurufen: Wenn ihr den jungen Mann (Marco W.) nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.“
    Quelle:
    http://m.faz.net/aktuell/...

    Wieso fordert ein Deutscher Politiker die türkische Regierung auf, sich in einen laufenden Prozess der Justiz einzumischen und einen Fall ZUGUNSTEN eines Deutschen zu beeinflußen ?
    Wer gibt Volker Kauder das Recht die Freilassung von Marco W. mit dem EU-Beitritt der Türkei zu erpressen ?

    Inwiefern unterscheiden sich Deutsche Politiker von türkischen ?

  7. 'Gab es irgendwelche Medien, die sich früher angemeldet haben, als diejenigen, die jetzt auf der 50er-Liste stehen, aber trotzdem nicht berücksichtigt wurden?'
    Meines Wissens: nein. Der Hürriyet-Journalist scheint aber ein sehr ähnliches Ringen um die Bewerbung durchlaufen zu haben, wie es heute im TS nachzulesen ist und ist bekanntlich nicht unter den chosen few.

    Es geht um die 73 Medienvertreter, die (unterhalb der ersten 50 Plätze) zwar akkreditiert sind, aber keinen festen Sitz im Gerichtssaal haben und es wäre m.M.n. nun Sache des OLG München, eine Liste mit der jeweiligen Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungsbewerbung zu veröffentlichen, auch, ob sie per Fax oder per Email eintraf.

    Im TS http://www.tagesspiegel.d... ist von 'Am 5. März gegen 8.30 Uhr bittet die Pressestelle um Geduld, es gebe eine technische Störung.' die Rede. Womöglich lassen sich die zeitlichen Eigenartigkeiten ja damit erklären, daß die 'technische Störung' nicht wirklich behoben werden konnte. Das aber ist Spekulation, allein schon deswegen fände ich besagte Liste sinnvoll.

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    Antwort auf "Werte dame.von.welt,"
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    "(...) und es wäre m.M.n. nun Sache des OLG München, eine Liste mit der jeweiligen Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungsbewerbung zu veröffentlichen, auch, ob sie per Fax oder per Email eintraf."

    Sie schätzen Sie aber ebenso wie ich die Damen und Herren des journalistischen Berufsstandes so ein, dass sicher schon lauter Protest aufgekommen wäre, hätte irgendeine Zeitung, ein Fernsehsender etc. den leisesten Verdacht, nicht auf der Liste mit den reservierten Plätzen zu stehen, obwohl die eigenen Unterlagen früher da waren als die anderer Kolleg(inn)en?

    Da ist es merkwürdig still, finde ich.

    "Womöglich lassen sich die zeitlichen Eigenartigkeiten ja damit erklären, daß die 'technische Störung' nicht wirklich behoben werden konnte. Das aber ist Spekulation, allein schon deswegen fände ich besagte Liste sinnvoll."

    Das mag sein. Aber ganz ehrlich: Wir reden seit Tagen über Kleinkram. Der Prozess beginnt in zwei Wochen. Es wäre eine gute Chance, noch einmal aktuelle Berichte über die laufenden Untersuchungsausschüsse, die gesamten ungeklärten Zusammenhänge (und da gibt es ja sehr viele...) etc. zu bringen.

    Auch über die Möglichkeiten und Grenzen der "Wahrheitsfindung" bzgl. der Mordserie und anderer Straftaten, um die es gehen wird.

    Eigentlich müssten sich sämtliche Neo-Nazis in Deutschland über die Pseudo-Themen, über die seit Tagen diskutiert werden freuen. Sonst wäre vermutlich noch jemand auf die Idee gekommen, über rechtsextreme Gewalt
    zu berichten /Ironie off

    • fse69
    • 02.04.2013 um 12:21 Uhr

    "...Ohne ständige Nachfrage hätte wohl auch der Tagesspiegel in dem lange nebulösen Prozedere, man könnte Glücksspiel sagen, die Akkreditierung mit einem festen Sitzplatz verpasst...."

    Mit anderen Worten: jemand, der die Pressestelle des OLG beim Wort genommen und von Nachfragen abgesehen hat:

    "...Von dieser Entscheidung sowie dem Erlass einer Sicherheitsverfügung werden Sie umgehend informiert. Vor diesem Zeitpunkt bitte ich von diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen...." (Pressemitteilung vom Februar d.J.)

    ... hat die A....karte gezogen.

    (btw. Memphis 1968: so viel zur "Pflicht zur Information").

    "(...) und es wäre m.M.n. nun Sache des OLG München, eine Liste mit der jeweiligen Uhrzeit des Eintreffens der Akkreditierungsbewerbung zu veröffentlichen, auch, ob sie per Fax oder per Email eintraf."

    Sie schätzen Sie aber ebenso wie ich die Damen und Herren des journalistischen Berufsstandes so ein, dass sicher schon lauter Protest aufgekommen wäre, hätte irgendeine Zeitung, ein Fernsehsender etc. den leisesten Verdacht, nicht auf der Liste mit den reservierten Plätzen zu stehen, obwohl die eigenen Unterlagen früher da waren als die anderer Kolleg(inn)en?

    Da ist es merkwürdig still, finde ich.

    "Womöglich lassen sich die zeitlichen Eigenartigkeiten ja damit erklären, daß die 'technische Störung' nicht wirklich behoben werden konnte. Das aber ist Spekulation, allein schon deswegen fände ich besagte Liste sinnvoll."

    Das mag sein. Aber ganz ehrlich: Wir reden seit Tagen über Kleinkram. Der Prozess beginnt in zwei Wochen. Es wäre eine gute Chance, noch einmal aktuelle Berichte über die laufenden Untersuchungsausschüsse, die gesamten ungeklärten Zusammenhänge (und da gibt es ja sehr viele...) etc. zu bringen.

    Auch über die Möglichkeiten und Grenzen der "Wahrheitsfindung" bzgl. der Mordserie und anderer Straftaten, um die es gehen wird.

    Eigentlich müssten sich sämtliche Neo-Nazis in Deutschland über die Pseudo-Themen, über die seit Tagen diskutiert werden freuen. Sonst wäre vermutlich noch jemand auf die Idee gekommen, über rechtsextreme Gewalt
    zu berichten /Ironie off

    • fse69
    • 02.04.2013 um 12:21 Uhr

    "...Ohne ständige Nachfrage hätte wohl auch der Tagesspiegel in dem lange nebulösen Prozedere, man könnte Glücksspiel sagen, die Akkreditierung mit einem festen Sitzplatz verpasst...."

    Mit anderen Worten: jemand, der die Pressestelle des OLG beim Wort genommen und von Nachfragen abgesehen hat:

    "...Von dieser Entscheidung sowie dem Erlass einer Sicherheitsverfügung werden Sie umgehend informiert. Vor diesem Zeitpunkt bitte ich von diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen...." (Pressemitteilung vom Februar d.J.)

    ... hat die A....karte gezogen.

    (btw. Memphis 1968: so viel zur "Pflicht zur Information").

    • Oakham
    • 02.04.2013 um 12:00 Uhr
    64. [..]

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