Münchner OberlandesgerichtCDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.

Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".

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Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Gericht setzt auf Plätzetausch

Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.

Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.

 
Leser-Kommentare
  1. Und?

    Was können nun die Türken dafür?

    Und warum sollen die die deutsche Bürokratie "kennen"?

    Die haben nun mal eigene Wünsche, Interessen und Befindlichkeiten.

    Die deutsche Bürokratie ist ein deutsches Problem - kein türkisches.

    Glauben sie ernsthaft, der Hinweis auf die türkische Bürokratie wäre im umgekehrten Fall eine Begründung, die man in Deutschland klaglos hinnehmen würde? Seien Sie bitte nicht albern.

    7 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Nein, etwa so:"
  2. ... muß man es in der Tat nicht glauben.

    Wenn es jedoch im Löwe-Rosenberg steht, dem ältesten deutschsprachigen juristischen Kommentar, darf man dem Vertrauen schenken.

    Es liegt durchaus im Ermessen des Gerichts, einen geringen Teil der Plätze bestimmten Zuhörergruppen vorzubehalten (Stichwort: Einlasskarte) - zum Beispiel einer Schulklasse, ausländischen Zuhörern wie z.B. einem Botschafter.

    Ansonsten sind die Zuhörer in der Reihenfolge ihres Eintreffens zuzulassen.

    Das Gericht hatte hier also durchaus Handlungsspielraum. Da stellt sich natürlich die äußerst spannende Frage, weshalb man der Öffentlichkeit nun weismachen will, daß es diesen nicht gegeben habe.

    9 Leser-Empfehlungen
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