Münchner Oberlandesgericht: CDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.
© Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.
Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".
Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Gericht setzt auf Plätzetausch
Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.
Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.







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Die Strafverfolgung hatte schwere Fehler gemacht, es gibt aus dem Fall einiges zu lernen. Jetzt aber wird die deutsche Justiz diesen Fall nach den Maßgaben der Gesetze aufarbeiten und für die Angeklagte ein Urteil fällen.
Erschreckend sind die Taten, insbesondere das Ausmaß des rechten Terrors, anders kann man dies wohl leider kaum nennen. Erschreckend ist aber die Unterstützung in rechten Kreisen... Und die Politik reduziert die Mittel für Programme gegen Rechts.
Es waren aber Straftaten gegen Bürger, sicher ja auch mit dt. Pass, und nicht gegen die Türkei. Ich habe Verständnis für Emotionen, aber gerade der Staat Türkei sollte "den Ball flach halten", er erzeugt nicht nur ein Bild der Unterstützung für Landsleute, sondern stellt den dt. Rechtsstaat geradezu unter Druck. Das passt zu Erdogan und ist leider sicher nicht frei von politischen Motiven.
Dem Gericht ist nichts vorzuwerfen, die Vergabe der Plätze ist rechtmäßig erfolgt, eher die zahlreichen Journalisten der Öff-R. Anstalten sollten Ihre Anzahl überdenken. Es wurden ja keine türk. Medien explizit ausgeschlossen.
Was sollen denn bitte türkische Politiker im Gerichtssaal? Für die Meinungsbildung sind Medien da.
Ob das Verfahren rechtmässig war oder wie z.B. der Kölner Jura Professor Stefan Hertel behauptet rechtswidrig, sollte auf dem Rechtsweg geklärt. Die betroffenen türkischen und andere ausländische Medien sollten die notwendigen rechtlichen Schritte veranlassen, um festzustellen, ob das Verfahren ausreichend fair war und ob Chancengleicheit für alle Interessenten bestand:
http://www.balaton-zeitun...
oder auch
http://www.ksta.de/politi...
Ob das Verfahren rechtmässig war oder wie z.B. der Kölner Jura Professor Stefan Hertel behauptet rechtswidrig, sollte auf dem Rechtsweg geklärt. Die betroffenen türkischen und andere ausländische Medien sollten die notwendigen rechtlichen Schritte veranlassen, um festzustellen, ob das Verfahren ausreichend fair war und ob Chancengleicheit für alle Interessenten bestand:
http://www.balaton-zeitun...
oder auch
http://www.ksta.de/politi...
Nachdem es die an plumper politischer Propaganda interessierten Kräfte übernommen haben, die offensichtlichen Fahndungspannen der Behörden zu instrumentalisieren, soll wohl überhaupt der Rechtsstaat keine Chance haben, die Sache besser zu machen.
Warum mischt sich dann ein Mann der Legislative und die Selbstherrlichkeit der Judikative ein? Das scheint Herrn Polenz aber nicht klar zu sein. Und Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass Kritik zur Meinungsfreiheit gehört. Herr Polenz fordert doch nicht weniger, als dass die Türken die "Klappe" halten sollen, sonst drohe ihnen was.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische und unsachliche Äußerungen. Die Redaktion/mak
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische und unsachliche Äußerungen. Die Redaktion/mak
In der FAZ, bei Caren Miosga, vom Auswärtigen Amt war bezüglich des Telefonats zwischen Westerwelle und Davutoğlu von 'fordern' nicht die Rede, sondern von 'bitten'.
Welchen Nachrichtenwert hat die Meinung eines Herrn Polenz zur Kritik an der Verwaltung des OLG München, die das intransparente Akkreditierungsverfahren zu verantworten hat? Welchen Grund könnte die türkische Regierung haben, angesichts des Versagens und Vertuschens staatlicher Stellen in Sachen NSU 'Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen'?
Warum beschränkt sich die Berichterstattung bei ZO auf die türkischen Medien? Die internationale Weltpresse hat keinen festen Sitzplatz. Der guten Ordnung halber: es gibt nicht acht türkische Mordopfer, sondern sechs, zwei hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Erfreulich wäre allmählich ein *mit Sorgfalt erstellter redaktioneller Artikel*, der auch die 'Rechtfertigung' des Gerichts bezüglich der Erweiterung des Gerichtssaals mit Hilfe einer Videoübertragung in einen weiteren Saal für die 123 akkreditierten Journalisten im Hinblick auf Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozeßordnung kritisch beleuchtet.
Die Auffassung des Gerichts, man würde mit einer Videoübertragung einen 'absoluten Revisionsgrund' schaffen, ist nämlich mitnichten 'eindeutig'. Gem. § 169 Satz 1 GVG wurde dieser Revivisionsgrund weit eher mit den bisher bekannt gewordenen *Unregelmäßigkeiten im Akkreditierungsverfahren geschaffen, gem. § 338 Nr. 6 StPO, *nachzulesen hier http://bit.ly/YYhRnV
Das ist doch völliger Humbug was Sie hier behaupten.
"die das intransparente Akkreditierungsverfahren "
War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:
--Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich für
„NSU“ unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw.einer Rundfunk-oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschrebens (Beschäftigungs-oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis i-
spätesrichts München (
tens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesge-
pressestelle@olg-m.bayern.de; Fax-
kreditieren.
Nr. +49(89)55975176) zu ak-
Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hier-
nach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben.
--
Das war eine Pressemitteilung vom 4 März. Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas sich rechtzeitig um einen freien Platz zu bewerben.
Was die türkischen Politiker anbelangt. Die sollen bitte Ihren Mund halten. Es gibt keinen Anspruch auf einen Sitzplatz für Politiker im Gericht.
Die Dummheit der türkischen Medien wird hier umgedreht und dem Gericht als Rassismus vorgeworfen. Aber diese Karte zieht ja immer in Deutschland.
Das ist doch völliger Humbug was Sie hier behaupten.
"die das intransparente Akkreditierungsverfahren "
War es das ? Nein war es nicht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des OLG München:
--Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich für
„NSU“ unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw.einer Rundfunk-oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschrebens (Beschäftigungs-oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis i-
spätesrichts München (
tens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesge-
pressestelle@olg-m.bayern.de; Fax-
kreditieren.
Nr. +49(89)55975176) zu ak-
Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hier-
nach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben.
--
Das war eine Pressemitteilung vom 4 März. Die türkischen Medien waren schlichtweg zu dumm, faul, ignorant oder sonst irgendwas sich rechtzeitig um einen freien Platz zu bewerben.
Was die türkischen Politiker anbelangt. Die sollen bitte Ihren Mund halten. Es gibt keinen Anspruch auf einen Sitzplatz für Politiker im Gericht.
Die Dummheit der türkischen Medien wird hier umgedreht und dem Gericht als Rassismus vorgeworfen. Aber diese Karte zieht ja immer in Deutschland.
sich in Europa extrem unbeliebt zu machen.
Nun expandieren wir weiter mit diesem Erfolgsmodell.
haben nicht mal die Wortbedeutung von 'Schauprozess' http://de.wikipedia.org/w... und 'Gewaltenteilung' http://de.wikipedia.org/w... verstanden, nutzen aber bereits das Vorfeld des NSU-Prozess zur Hetze gegen Türken.
In der Tat: 'Verrücktes Deutschland.'
Ich schlage vor, Sie überlassen dies dem zuständigen Außenminister sowie den Diplomaten und unterlassen einfach billigen die Buh-Rufe vom hinterem Rang.
Herr Westerwelle scheint mir doch der fachkompetentere Ansprechpartner für ausländische Regierungen zu sein.
"unterlassen einfach billigen die Buh-Rufe"
Es sollte natürlich heißen: unterlassen einfach die billigen Buh-Rufe
Herr Polenz ist Vors. des Auswärtigen Auss. des BT., also darf er sich sehr wohl zu Beschweren von ausl. Politikern über Deutschland äußern.
Der Bundestag ist der Bundesregierung keine Rechenschaft schuldig.
"unterlassen einfach billigen die Buh-Rufe"
Es sollte natürlich heißen: unterlassen einfach die billigen Buh-Rufe
Herr Polenz ist Vors. des Auswärtigen Auss. des BT., also darf er sich sehr wohl zu Beschweren von ausl. Politikern über Deutschland äußern.
Der Bundestag ist der Bundesregierung keine Rechenschaft schuldig.