Münchner Oberlandesgericht: CDU-Politiker Polenz mahnt Türkei zur Mäßigung im NSU-Streit
Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess "schießt weit übers Ziel hinaus", sagt Ruprecht Polenz. Er verteidigt die Justiz – und warnt die Türkei vor weiterer Kritik.
© Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Pressetribüne des Oberlandesgerichts München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, hat die Türkei zur Mäßigung im Streit über die Vergabe von Journalistenplätzen im NSU-Prozess aufgefordert. Das Münchener Oberlandesgericht habe es zwar am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, sagte der CDU-Politiker der Berliner Zeitung. "Aber ich möchte die türkische Politik dringend warnen, das Rad der Kritik nun noch eine Umdrehung weiter zu drehen." Es bestehe keinerlei Anlass, an der Fähigkeit des Gerichts zu zweifeln, das Verfahren in der Sache "vernünftig, fair und zielgerichtet" zu bewältigen.
Im ZDF ergänzte er, die Türkei habe allen Grund, Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu setzen, vor allen Dingen in die deutsche Justiz." Aus der ungeschickten Vergabe der Plätze zu folgern, dass der ganze Prozess nicht fair verlaufen werde, "schießt weit über das Ziel hinaus".
Im Streit über die Vergabe von Beobachterplätzen beim NSU-Prozess hatte die türkische Regierung am Wochenende den Druck auf Deutschland erhöht. Außenminister Ahmet Davutoğlu forderte in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle ungehinderten Zugang zu dem Verfahren um die Neonazi-Mordserie – nicht nur für türkische Journalisten, sondern auch für Vertreter der türkischen Regierung und des türkischen Staates. Westerwelle äußerte Verständnis, verwies aber zugleich auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Gericht setzt auf Plätzetausch
Kein einziges türkisches Medium hat einen festen Beobachterplatz für den Prozess um die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erhalten. Dies war auch von der Bundesregierung kritisiert worden ist. Der Prozess stößt in der Türkei auf besonders Interesse, weil acht der zehn Mordopfer Türken waren.
Das Oberlandesgericht München rechtfertigt seine Entscheidung mit dem Argument, die Journalistenplätze seien nach Reihenfolge der Anfragen vergeben worden. Eine Verlegung der Verhandlung in einen größeren Saal lehnt das Gericht ab, weil dies gegen das Gerichtsverfassungsgesetz verstoße. Stattdessen verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass akkreditierte Journalisten ihre festen Plätze für türkische Kollegen freimachen könnten.







Es geht hier ja nicht nur um die vermeintliche Inkompetenz türkischer Medien. Von den 50 festen Sitzplätzen ging EINER an die ausländische Presse. Da kann man sich ruhig mal wundern.
Im Übrigen ist es wohl eher ein Zeichen von Inkompetenz, bei einem derart aufsehenerregenden Prozess das Prioritätsprinzip bei der Vergabe von Presseplätzen anzuwenden. Eigentlich sind in solchen Prozessen andere Vergabepraktiken üblich. Konnten sie nicht nur beim Kachelmannprozess sehen, sondern auch bei den Al-Quaida Prozessen, bei den Prozessen gegen die somalischen Piraten usw.
Das Informationsinteresse ausländischer Medien bei der Vergabe völlig zu vernachlässigen ist genau die Form von Unsensibilität und Ignoranz die sich durch die gesamte Behördenarbeit bzgl. des NSU zieht. Aber anstatt es nun besser zu machen setzt der vorsitzende Richter noch einen drauf und macht aus dem Verfahren eine Art Justin Bieber-Konzert. Wer zuerst kommt kriegt ne Karte und der Rest muss halt vor der Abendkasse campen. Aber die Justiz in Bayern und Sachsen hat ja ohnehin einen gewissen Ruf...
Nur weil etwas rein formaljuristisch wasserdicht ist, ist es noch lange nicht vor Kritik gefeit.
Für 350.000 Euro wird eine moderne Ton- und Videotechnik im Saal installiert.
Da hätte man eine Übertragung in einen Nebensaal gleich mit veranlassen können. Das Argument des OLG, dies sei rechtlich nicht zulässig, ist nicht die ganze Wahrheit. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt nämlich lediglich vor, daß Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung unzulässig sind.
Eine reine Übertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes in einen Nebenraum mit weiteren akkreditierten Medienvertretern und Prozessbeobachtern ist weder eine öffentliche Vorführung noch eine Rundfunkaufnahme.
Es gibt neben all den juristischen Spitzfindigkeiten und der Angst des Gerichtes vor der Revision auch einen menschlichen Aspekt, der auf der Opferseite wieder zu kurz kommt.
Da werden die Mordopfer und Hinterbliebenen jahrelang als Täter diffamiert (Banden, Mafia etc.) und dann bekommt der türkische Botschafter keinen festen Platz im Gericht. Der Mann stellt so etwas wie einen moralischen Beistand dar, den man den Opfern in diesem Land jahrelang verwehrt hat.
Zu diesem Beistand gehört auch die türkische Presse. Dass das alles nicht ausserordentlich berücksichtigt wird, das ist herzlos und macht die Opfer und die Angehörigen wieder einmal zu Menschen zweiter Klasse.
Daran sollten gerade Politiker denken, die das »C« in ihrer Partei führen und die im umgekehrten Fall die ersten waren, die Einfluss auf die türkische Justiz nehmen wollten (der junge Deutsche Marcus W.).
Wenn das Gericht keinen »Rückzieher« machen kann und will, dann kann es immer noch nach größeren Räumlichkeiten suchen – auch außerhalb Münchens.
"[...] und dann bekommt der türkische Botschafter keinen festen Platz im Gericht. Der Mann stellt so etwas wie einen moralischen Beistand dar, den man den Opfern in diesem Land jahrelang verwehrt hat."
Nicht nur das. Es ist international Usus, daß Botschafter um Prozessbeobachtung ersuchen und dem Gesuch statt gegeben wird.
Länder, die Prozessbeobachtung von Diplomaten und Menschenrechtlern verhindern sind zum Beispiel China oder Iran, einst auch Burma - ich muß die Liste wohl kaum fortsetzen, um zu verdeutlichen, in welcher zweifelhaften Gesellschaft Deutschland sich befände, wenn dem türkischen Botschafter die Gerichtstür vor der Nase zugeschlagen würde.
Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an Frank Walter Steinmeiers scharfen Protest während seiner Zeit als Außenminister, als der deutsche Botschafter in Burma 2009 von der Beobachtung des Suu Kyi Prozesses abgehalten wurde.
Kein demokratischer Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, versagt einem Botschafter die Prozessbeobachtung.
"[...] und dann bekommt der türkische Botschafter keinen festen Platz im Gericht. Der Mann stellt so etwas wie einen moralischen Beistand dar, den man den Opfern in diesem Land jahrelang verwehrt hat."
Nicht nur das. Es ist international Usus, daß Botschafter um Prozessbeobachtung ersuchen und dem Gesuch statt gegeben wird.
Länder, die Prozessbeobachtung von Diplomaten und Menschenrechtlern verhindern sind zum Beispiel China oder Iran, einst auch Burma - ich muß die Liste wohl kaum fortsetzen, um zu verdeutlichen, in welcher zweifelhaften Gesellschaft Deutschland sich befände, wenn dem türkischen Botschafter die Gerichtstür vor der Nase zugeschlagen würde.
Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an Frank Walter Steinmeiers scharfen Protest während seiner Zeit als Außenminister, als der deutsche Botschafter in Burma 2009 von der Beobachtung des Suu Kyi Prozesses abgehalten wurde.
Kein demokratischer Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, versagt einem Botschafter die Prozessbeobachtung.
"[...] und dann bekommt der türkische Botschafter keinen festen Platz im Gericht. Der Mann stellt so etwas wie einen moralischen Beistand dar, den man den Opfern in diesem Land jahrelang verwehrt hat."
Nicht nur das. Es ist international Usus, daß Botschafter um Prozessbeobachtung ersuchen und dem Gesuch statt gegeben wird.
Länder, die Prozessbeobachtung von Diplomaten und Menschenrechtlern verhindern sind zum Beispiel China oder Iran, einst auch Burma - ich muß die Liste wohl kaum fortsetzen, um zu verdeutlichen, in welcher zweifelhaften Gesellschaft Deutschland sich befände, wenn dem türkischen Botschafter die Gerichtstür vor der Nase zugeschlagen würde.
Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an Frank Walter Steinmeiers scharfen Protest während seiner Zeit als Außenminister, als der deutsche Botschafter in Burma 2009 von der Beobachtung des Suu Kyi Prozesses abgehalten wurde.
Kein demokratischer Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, versagt einem Botschafter die Prozessbeobachtung.
"Das Problem ist allerdings, dass der Vorsitzende Richter im Verfahren auch die Verpflichtung hat, für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu sorgen. Beispiel: Sollte es auf Seite der "Öffentlichkeit", egal ob Presse "normale" Zuschauende, größere Unruhe und Randale geben, hat er dafür zu sorgen, dass dies unterbleibt und wieder Ruhe einkehrt. Dies gilt auch für einen möglichen "erweiterten" Gerichtssaal mit Standkamera."
Es dürfte wohl kein größeres Problem für den Vorsitzenden darstellen, zusätzlichen Justizwachtmeistern entsprechende Anweisungen für die Wahrnehmung der Sitzungspolizei im Nebenraum zu erteilen.