Die schiere Zahl erschreckt: 532.685 Personen hat der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen in seiner Amtsdatei gespeichert. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Piratenpartei hervor. "Das sind mehr Menschen, als Duisburg Einwohner hat", empört sich der Abgeordnete Frank Herrmann. Er hat die Anfrage formuliert.
Sieht ein Bundesland, das 17 Millionen Einwohner hat, in einer halben Million von ihnen Verfassungsfeinde, wie Herrmann vermutet? Hoffentlich nicht. Doch zeigen die Zahlen, dass es berechtigte Zweifel an der Speicherpraxis der Behörde gibt.
Denn in der Antwort der Landesregierung findet sich noch eine weitere Bemerkung, die stutzig macht: Die Daten von 498.598 Personen wurden vom Verfassungsschutz gespeichert "in Wahrnehmung seiner Aufgaben in Mitwirkungsangelegenheiten", heißt es da.
Hinter dem Wortungetüm Mitwirkungsangelegenheiten verbergen sich vor allem Sicherheitsüberprüfungen, besonders an Flughäfen. Wer an einem Flughafen sicherheitsrelevante Bereiche betreten will, weil er dort arbeitet, sei es als Lieferwagenfahrer, Pilot oder Putzkraft, wird von der Luftsicherheitsbehörde überprüft. Erst dann gibt es einen Ausweis, mit dem man sich frei auf dem Gelände bewegen darf.
Zur einer solchen Überprüfung gehören routinemäßige Abfragen im Zentralregister, bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Zuständig sind immer die Behörden, in deren Region die zu überprüfende Person wohnt oder arbeitet. Da es in Nordrhein-Westfalen mehrere internationale Flughäfen gibt und auch die Lufthansa dort ihren Sitz hat, geht die Zahl der jährlichen Überprüfungen in die Tausende.
Dank einer Gesetzesänderung werden deren Daten seit knapp neun Jahren beim Verfassungsschutz gespeichert. Vor 2005 wurden solche Sicherheitsabfragen jährlich wiederholt. Damals speicherten die Polizei und der Verfassungsschutz die abgefragten Personendaten gar nicht. Es wurde lediglich kontrolliert, ob der Name in den eigenen Ermittlungen schon einmal aufgetaucht war.
Seit März 2005 jedoch bleibt eine Sicherheitsüberprüfung fünf Jahre lang gültig, die Daten dazu müssen also auch solange gespeichert werden. Hunderttausende personenbezogene Informationen lagern nun beim Verfassungsschutz, weil das Luftsicherheitsgesetz es fordert.
Polizei und Verfassungsschutz sind jetzt verpflichtet, die Luftsicherheit von sich aus zu informieren, wenn sich ein Überprüfter in der Zwischenzeit verdächtig gemacht hat. Weshalb die Behörden die Daten aller abgefragten Personen horten, um überhaupt zu wissen, welche Namen ihnen eventuell auffallen müssten. Liegt nichts gegen die Menschen vor, werden die Daten nach Ablauf der fünf Jahre gelöscht.
Im Behördendeutsch heißt dieses Verfahren Nachberichtspflicht. Letztlich läuft es jedoch auf eine Vorratsdatenspeicherung hinaus.
Was steckt hinter 34.000 weiteren Datensätzen?
Interessant an der Antwort der Landesregierung sind aber auch die übrigen Zahlen. Abzüglich der Sicherheitsüberprüfungen speichert der Verfassungsschutz immerhin noch 34.087 Datensätze; 13.509 davon
sind zudem in das "Nachrichtendienstliche Informationssystem und
Wissensnetz" (NADIS WN) eingespeist. Dahinter verbirgt sich eine
Verbunddatei, auf die alle Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern
zugreifen können.
Wie viele dieser Personen wiederum in der bundesweiten
Antiterrordatei oder der Rechtsextremismusdatei verzeichnet sind, steht
allerdings nicht in der Antwort der Landesregierung. Das Düsseldorfer
Innenministerium sagt auf Nachfrage nur, die Zahlen dieser
Verbunddateien seien nicht öffentlich. Unklar bleibt deshalb, um welche Personengruppen es sich genau handelt.
Der Verfassungsschutzbericht von 2012 verzeichnet 3.660 organisierte Rechtsextremisten, 2.630 Linksextremisten, 10.320 Mitglieder islamistischer Organisationen und 4.700 weitere Personen, die ausländischen Terrororganisationen angehören. Das macht zusammen 21.310 Menschen, erklärt also nicht die Zahl von 34.087 Gespeicherten.
Frank Herrmann will sich mit der Auskunft der Landesregierung nicht zufriedengeben: "Die Skandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass vielfach unbescholtene Bürger in diesen Dateien landen. Es muss akribisch kontrolliert werden, ob die Speicherung einzelner Personen überhaupt gerechtfertigt ist. Außerdem müssen wir noch einmal über Löschungspflichten sprechen." Seine Fraktion will dazu eine große Anfrage an die Landesregierung stellen, die mehr und detailliertere Fragen zulässt.
Haben Sie Informationen zu diesem Thema? Oder zu anderen Vorgängen in Politik und Wirtschaft, von denen Sie finden, dass die Öffentlichkeit sie erfahren sollte? Wir sind dankbar für jeden Hinweis. Dokumente, Daten oder Fotos können Sie hier in unserem anonymen Briefkasten deponieren.
Kommentare
Dementis
"Hinter dem Wortungetüm Mitwirkungsangelegenheiten verbergen sich >vor allem< Sicherheitsüberprüfungen."
Und was sonst noch?
Bei den überspezifischen Aussagen, die mittlerweile überall die Regel sind, kann man wohl davon ausgehen dass es bei den meisten dann doch wieder um etwas anderes ging.
Oh ha!
Puh. Das ist heftig. Ob man schon als Verfassungsfeind gilt wenn man so etwas hier aufdeckt?!
"Propaganda - Deutsche Medien Entlarvt #01 - ZDF lügt - (Ukraine-Krise)"
https://www.youtube.com/w...
Sehenswert.
Anmerkung. Bitte bleiben Sie beim Thema. Danke, die Redaktion/sg
Ja! es wird mitgelesen
es wird, wenn nötig die Identität des Kommentators ermittelt
und er wird beobachtet!
Zb. wen die Worte "Bombe", "alqaida", "Islam"," Bin Laden", "bin ausladen", "bin dagegen" fallen
oder eher VS interna wie. "Buback hat Recht", "NSU ist eine verdeckte Operation der ....", "MP P. Steinbrück deckte die NSU" , "DNA Polizistin Stuttgart unwahr" ....
In diesem Sinne guten Morgen in die Heroldstrasse - aber meine Post lesen bestimmt schon lange.
Grundsätzlich mal dazu!
Grundsätzlich gibt es zwar sog. Kontrollgremien, die die Verfassungsschutzbehörden und Geheimdienste kontrollieren sollen. Aber fakt ist, dass viele Sachen unter Verschluß bleiben, "aus sicherheitsrelevanten Gründen", wie es immer so schön heißt.
Es ist gut, dass die PP mal nachfragt, aber ändern wird das nix!
Könnte schon eine Unterschied machen
Sie schreiben:
"Es ist gut, dass die PP mal nachfragt, aber ändern wird das nix!"
Da bin ich mir nicht so sicher. Es mag sein, dass die Dienste ohne Menschen, die hartnäckig nachfragen, noch sehr viel weiter gehen würden (ob mit oder ohne Segen der jeweiligen Regierung).
Freilich lässt sich das nicht beweisen. Ich möchte aber ehrlich gesagt nicht ausprobieren, wie unser aussähe, wenn es nichtmal die kleine Opposition gäbe, die versucht, ein Bischen Licht in diese Machenschaften zu bringen.
Wäre interessant zu erfahren wie viele der
....532.685 Personen auch wissen das Daten über sie gespeichert werden.
Und ob die dann auch alle meinen "sie hätten ja nichts zu verbergen".
Vielleicht bringt das den NSA/GCHQ Internet Skandal vor die Haustür und ein paar Menschen auf die Straße....
To whom it may concern...
Deshalb kann man im Rahmen der informationellen Selbstauskunft / § 19 BDSG auch beim Verfassungsschutz die über sich selbst gespeicherten Daten anfordern. Die Antworten sogar ;) (zumindest in Berlin, Niedersachsen und NRW)