Auch die Grünen und die Linken haben Gesetzentwürfe für ein dreistufiges System erarbeitet. Die Grünen seien für "klare Regeln", sagt ihr Experte für direkte Demokratie, Mutlu. "Es kann nicht sein, dass nur eine Splittergruppe einen weitreichenden Volksentscheid in Gang bringt. Wir sind dafür, dass mindestens 400.000 Bürger die Volksinitiative auf Bundesebene befürworten
müssen, damit sie auch kommt." Die Linkspartei ist dafür, die Hürde für diese erste Stufe der "Volksgesetzgebung" niedriger zu gestalten. 100.000 Unterschriften sollen ihrer Meinung nach genügen, um ein Thema auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen.
Um aber Stufe zwei zu zünden, ein Volksbegehren, das in einem Volksentscheid münden kann, sollten sich aus Sicht der Linkspartei zwei Millionen Bürger beteiligen, aus Sicht der Grünen drei Millionen.
Nicht jedes Thema sei geeignet für eine Volksabstimmung, finden Linke und Grüne. "Anders als in der Schweiz brauchen wir keinen Volksentscheid und keine Debatte über ein Minarettverbot", sagt Mutlu: "Bei uns gilt die Religionsfreiheit." Volksentscheide über eine Änderung der Verfassung seien nur denkbar, wenn diese "mindestens dem Wunsch eines Viertels der Wahlberechtigten" entsprechen.
"Sollte es einen Volksentscheid geben, der in ein Grundrecht eingreift, so muss das Bundesverfassungsgericht ein Vetorecht haben", sagt die Innenpolitikerin der Linkspartei, Ulla Jelpke. Beispiel wäre eine Debatte über Wiedereinführung der Todesstrafe. Auch die Grünen wünschen sich ein solches Vetorecht des Höchsten Gerichts, ebenso wie der Verein Mehr Demokratie.
Neue Szenarien im Bundestag
Für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Deswegen sind entsprechende Initiativen in den vergangenen Jahren immer an der Union gescheitert.
Derzeit wird in Berlin an den Wahlprogrammen der Parteien für die nächste Legislaturperiode geschrieben. Es gibt Bewegung: Die CSU führte im Herbst eine Befragung ihrer Mitglieder durch und
spricht sich nun nicht mehr nur für Volksentscheide über "europäische
Fragen von besonderer Tragweite" aus. Sondern auch dafür, dass die
Bürger auch die deutsche Verfassung ändern können. Nur die Grundrechte
und der "Wesenskern" der Verfassung
seien von Volksentscheiden ausgenommen. Auch die FDP äußert sich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber direkter Demokratie.
Eine starke AfD, so die Sorge, könnte die Parteien im Wahlkampf mit ihren reichlich pauschalen Forderungen vor sich hertreiben. Die anderen Parteien werden mit ihren differenzierten Positionen werben müssen.
Direkte Demokratie ist plötzlich zu einem noch heikleren Thema geworden, als sie es sowieso schon war.
Kommentare
Die CDU/CSU nähert sich mittlerweile ja sogar mit der Durchsetzung der Asylgesetze der Afd an. Dass die so so weit ins "populistische, rechtsextreme"!! 1!einself wagen ist schon interessant.
"…. populistische, rechtsextreme "
Wieso bringen Sie Populismus mit Rechtsextremismus in Verbindung? Ich sehe da keinen zwingenden Zusammenhang.
Hierzu ein Zitat:
"Populisten sind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen (William Shakespeare)."
Hört sich doch nicht nach Rechtsextremismus an, oder?
"Das Brexit-Votum in Großbritannien, das Referendum über eine Verfassungsänderung in Italien und vor allem die Volksabstimmung über das EU-Abkommen mit der Ukraine haben gezeigt, dass es nicht allen Wählern um die Sache geht, sondern manche auch nur gedankenlos "Dampf ablassen wollen"."
Das unterstellt, dass sich die Wähler keine Gedanke um die Konsequenzen ihrer Wahl gemacht hätten und vermittelt zugleich den Eindruck, dass wenn sie es hätten, ihre Wahl anders hätte ausfallen müssen.
Vielleicht haben die Menschen die Entscheidung tatsächlich für sich bewertet und sich eben zu anderen Ergebnissen gekommen?
Wenn es nur so wäre!
Leider werden, wie mittlerweile Landtagswahlen, Volksentscheide eher als Votum für die eigne Unzufriedenheit, um nicht zu sagen Unfähigkeit, genutzt.
Führen Sie mal Gespräche an Wahlständen, da werden Sie sehen, dass es am Ende nur um winzig kleine, sehr egozentrische, Motive für Wahlentscheidungen geht.
Schön hier zu sehen:
https://daserste.ndr.de/p...
Auf Fragen gibt es keine oder nur völlig egozentrische Antworten. Deshalb auch die Forderung der A.fD. Weil deren Politik mit Verkürzung und Emotionalisierung funktioniert.
Ein Nöick in die Schweiz zeigt, dass das keineswegs zu mehr Demokratie führt.
Stimmungsmache durch Populisten, bevorzugt vom Rechten Rand.
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass das keineswegs zu mehr Demokratie führt.
Stimmungsmache durch Populisten, bevorzugt vom Rechten Rand, überlagert dort schon seit längerer Zeit die demokratische Meinungsbildung.
Man sollte sich einfach mal mit den französischsprachigen Westschweizer unterhalten, nicht nur mit Basler Deutschschweizern.
"Was halten Sie von bundesweiten Volksentscheiden?"
Das kommt darauf an zu welchem Thema.
Und das kommt auch darauf an, was dieser Volksentscheid dann für unsere Abgeordneten bedeutet. Soll das Votum des Volkes bindend sein, so wie die Briten das für den "Brexit" erwarten? Oder lieber nicht?
Denn über eines sollte man sich klar sein: "das Volk" kann manipuliert werden. So einem Volksentscheid müsste eine gründliche Volkaufklärung über Pro und Con und mögliche Folgen vorausgehen.
Sonst: lieber nicht.
Sachverhalte, über die das Volk nicht entscheiden dürfen sollte:
1.) Todesstrafe - ja oder nein. Denn die muss in Deutschland verboten bleiben.
2.) Folter - ja oder nein. Muss verboten bleiben.
[...]
4.) Einsatz der Bundeswehr im Inneren - nein.
Es gibt sicher noch mehr...
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Die Redaktion/sq