Die Skepsis über den Erfolg ist sogar bei Springer groß, dennoch müssen Leser von "Welt Online" ab Mittwoch zum Teil für die Lektüre bezahlen. "Bild.de" soll bald folgen.
In der Version vom 15. Juni 2011 verstößt die Tagesschau-App gegen den Rundfunkstaatsvertrag, hat das Landgericht Köln geurteilt. Generell verboten ist sie damit nicht.
Das Leistungsschutzrecht soll Gesetz werden, das Kabinett beschloss einen entsprechenden Entwurf. Allerdings ist Google von diesem vielleicht gar nicht betroffen.
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.
Beim "Spiegel" wird gestritten: Muss das Internetportal Rücksicht auf das Magazin nehmen und eine Bezahlschranke herunterlassen? Die Frage betrifft die ganze Branche.
Leo Kirch glaubte an eine Verschwörung: Deutsche-Bank-Chef Breuer habe ihn absichtlich in die Pleite getrieben. Ein neues Papier scheint diese Sicht nun zu stützen.
Geheime Verhandlungen im "War Room", monatelange Planung: Bei der Auktion der Übertragungsrechte überließ Christian Seifert von der DFL nichts dem Zufall. Von A. Kunze
Der Axel Springer Verlag will bei der Vergabe der Senderechte für die Fußball-Bundesliga mitbieten. Im Internet sollen künftig Zusammenfassungen gezeigt werden.
In der Kredit-Affäre gerät der Bundespräsident nun wegen versuchter Einflussnahme auf die Medien unter Druck. Er soll Journalisten mit einem Strafantrag gedroht haben.
Wer einen neuen Job sucht, schaut sich oft zuallererst im Netz um. Soziale Netzwerke gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Den Besitzern der Essener Zeitungsgruppe hat Springer-Chef Döpfner eine milliardenschwere Offerte geschickt. WAZ-Großaktionärin Petra Grotkamp wies das Angebot zurück.
Streitpunkt: Die Rolle der Mutter im Dritten Reich. Ex-Tagesschau-Sprecherin Eva Herman fühlte sich von einer Zeitung falsch zitiert, klagte vor Gericht - und verlor nun.
Die kostenlose App des gebührenfinanzierten Senders mache den Markt kaputt, behaupten mehrere Verlage. Die ARD widerspricht: Sie dürfe alle Medien-Kanäle nutzen.
Leo Kirch kämpft nach einer Niederlage weiter gegen die Deutsche Bank. Nun tritt er als Zeuge vor Gericht auf, fast blind und zuckerkrank, aber noch kampflustig.